Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52022IE0344

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rolle der organisierten Zivilgesellschaft in dem neuen Abkommen zwischen der EU und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) sowie Stand der in diesem Rahmen bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)“ (Initiativstellungnahme)

    EESC 2022/00344

    ABl. C 443 vom 22.11.2022, p. 29–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.11.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 443/29


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rolle der organisierten Zivilgesellschaft in dem neuen Abkommen zwischen der EU und der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) sowie Stand der in diesem Rahmen bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)“

    (Initiativstellungnahme)

    (2022/C 443/04)

    Berichterstatter:

    Carlos TRINDADE

    Beschluss des Plenums

    21.10.2021

    Rechtsgrundlage

    Artikel 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung

     

    Initiativstellungnahme

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Außenbeziehungen

    Annahme in der Fachgruppe

    9.6.2022

    Verabschiedung im Plenum

    13.7.2022

    Plenartagung Nr.

    571

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    170/0/1

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stellt fest, dass die Europäische Union für ihre Beziehungen zu den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) bereits vor geraumer Zeit einen Rahmen mit folgenden Werten und Zielen festgelegt hat: Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Menschenrechte, inklusives nachhaltiges Wachstum und menschenwürdige Arbeit, Mobilität und Migration als Chancen, menschliche Entwicklung, Schutz der Umwelt und „Schulterschluss auf der Weltbühne in Bereichen von gemeinsamem Interesse“. Für die Beziehungen zu benachbarten Drittländern werden diese Ziele noch durch den Aspekt der Sicherheit ergänzt.

    1.2.

    Der EWSA befürwortet diesen Rahmen von Werten und Zielen, mit dem die EU ihre Beziehungen in den Bereichen Handel und Entwicklungszusammenarbeit gestaltet hat und der seit den 1960er-Jahren in einer Reihe von internationalen Abkommen mit den AKP-Staaten formalisiert wurde.

    1.3.

    Der EWSA befürwortet das neue Abkommen grundsätzlich und hofft, dass es von den Parteien rasch unterzeichnet werden kann. Er begrüßt die großen Anstrengungen und wichtigen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Nachhaltigkeitsziele) als Bezugsrahmen stützen.

    1.4.

    Konkret empfiehlt der EWSA der Kommission nachdrücklich, die dem neuen Abkommen und den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zugrunde liegende Architektur der Entwicklungszusammenarbeit eingehend zu überdenken und diesbezüglich neue Entscheidungen zu treffen. Dabei gilt es, die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie (wie die Frage der kritischen Gesundheitsinfrastruktur) und die geopolitischen Folgen des Krieges in der Ukraine (u. a. in Bezug auf Ernährungssicherheit, Energiepreise und Bedrohungen für die Demokratie) zu berücksichtigen. Der EWSA betont, dass diese beiden einschneidenden Ereignisse von weltweitem Ausmaß das globale Umfeld grundlegend verändert und in den AKP-Staaten dringend komplexere Antworten notwendig gemacht haben, die eine veränderte internationale Zusammenarbeit erfordern.

    1.5.

    Der EWSA begrüßt, dass in dem neuen Abkommen die wichtige Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner anerkannt wird und sich die Vertragsparteien dies zu eigen machen.

    1.6.

    Der EWSA wertet sehr positiv, dass in dem neuen Abkommen sowohl in der gemeinsamen Grundlage als auch in den einzelnen Regionalprotokollen wiederholt (wenn auch mit unterschiedlichen Formulierungen) auf die Bedeutung der Existenz institutioneller Mechanismen für die strukturierte Beteiligung, Information, Anhörung und Konsultation der Zivilgesellschaft (institutionelle Mechanismen) hingewiesen wird.

    1.7.

    Der EWSA betont, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner über eigene institutionalisierte Mechanismen verfügen, über die sie ihre Bewertungen, Vorschläge und Kritik förmlich zum Ausdruck bringen. Besonders wichtig sind dabei institutionelle Mechanismen, die rechtlich verankert sind und formelle Tätigkeiten gewährleisten. Daran beteiligen sich die Organisationen der Zivilgesellschaft (im zivilen Dialog) und die Sozialpartner (über den sozialen Dialog) unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung (Wirtschafts-, Sozial- und Kulturausschüsse, Beiräte, Foren, Plattformen, Netze von Organisationen der Zivilgesellschaft, ständige Konferenzen oder andere Organisationsformen), um ihren Beitrag zur öffentlichen und demokratischen Debatte zu leisten. Die Institutionalisierung dieser Mechanismen verleiht dem bürgerschaftlichen Engagement und dem demokratischen Leben starke Impulse und macht so die Gesellschaft resilienter.

    1.8.

    Der EWSA stellt fest, dass es in der EU und den AKP-Staaten aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Gegebenheiten der Regionen, Subregionen und Länder große Unterschiede in der konkreten Organisationsform der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner und der institutionellen Mechanismen gibt. Die AKP-Staaten sind deutlich von Informalität geprägt, was es bei der Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner sowie bei der Umsetzung und Funktionsweise der institutionellen Mechanismen zu berücksichtigen gilt, da andernfalls die Bevölkerung nicht von den Ergebnissen des neuen Abkommens profitieren kann. Der EWSA bekräftigt, dass unbedingt Lösungen für die bestehenden Schwierigkeiten gefunden werden müssen, insbesondere durch Aufbau technischer Kapazitäten und durch finanzielle Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner. Der EWSA ist der Auffassung, dass in den Beziehungen zwischen der EU und der OAKPS (Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten) die bestehenden bewährten Verfahren ermittelt werden müssen, damit sie in anderen Ländern übernommen werden können. Der Begleitausschuss AKP-EU ist ein Beispiel dafür und hat Potenzial für eine solche Verbreitung.

    1.9.

    Hinsichtlich seiner Beteiligung an diesem Prozess definiert der EWSA als Ziele die Einrichtung institutioneller Mechanismen und die Förderung und Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in den AKP-Staaten in Anerkennung ihrer Rolle als Triebkräfte der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsziel 17 der Vereinten Nationen.

    1.10.

    Der EWSA schlägt der Kommission vor, unter Beachtung der Struktur des neuen Abkommens als Ziel die Bildung der folgenden vier institutionellen Mechanismen festzulegen: erstens ein Mechanismus EU-OAKPS gestützt auf die gemeinsame Grundlage, zweitens ein Mechanismus EU-Afrika gestützt auf das Afrika-Regionalprotokoll, drittens ein Mechanismus EU-Karibik gestützt auf das Karibik-Regionalprotokoll und viertens ein Mechanismus EU-Pazifik gestützt auf das Pazifik-Regionalprotokoll.

    1.11.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission ferner die Einrichtung von Beiräten im Rahmen der WPA. Er bekräftigt, dass den Organisationen der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern in Bezug auf die WPA eine unersetzliche Rolle zukommt, die gestärkt werden muss. In diesem Zusammenhang unterstützt der EWSA die Empfehlungen der Stellungnahme REX/536, die in den derzeit geltenden und den künftigen WPA umgesetzt werden sollten. Er ist der Auffassung, dass der Beratende Ausschuss CARIFORUM-EU ein hervorragendes Beispiel für ein bewährtes Verfahren ist, das verbreitet und nachgeahmt werden sollte.

    1.12.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission nachdrücklich, die verschiedenen institutionellen Mechanismen, die künftig im Rahmen der EU-OAKPS (gemeinsame Grundlage + Regionalprotokolle + WPA) bestehen sollen, angemessen auszugestalten, um Synergien zu schaffen und den Ressourceneinsatz insbesondere im Finanzbereich zu optimieren. Die institutionellen Mechanismen sollten sich strikt an ihren Auftrag halten, vernetzt arbeiten und in einem einheitlichen und strukturierten System interagieren, um dadurch ihre Bedeutung für die Resilienz der Gesellschaften, das Wirtschaftswachstum und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger unter Beweis zu stellen.

    1.13.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission eindringlich, Programme und Projekte für Untersuchungen und prospektive Studien über die Realität der Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner in den AKP-Staaten über entsprechende Finanzierungsinstrumente zu unterstützen. Dabei sind deren Bedürfnisse in Bezug auf die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Führungskräfte und der technischen Fähigkeiten dieser Organisationen und die Einrichtung der vorgesehenen institutionellen Mechanismen zu berücksichtigen. Der EWSA betont, dass so das Bestehen demokratischer Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner im Rahmen des neuen Abkommens durch fachliche Mitwirkung und aktive Beteiligung ihrer Mitglieder gestärkt werden kann.

    1.14.

    Der EWSA ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich, die Tätigkeit seines Begleitausschusses AKP-EU unterstützen, der derzeit der einzige bestehende institutionelle Mechanismus im Rahmen des neuen EU-OAKPS-Abkommens ist. Der Begleitausschuss sollte in diesem Prozess eine größere Rolle spielen, insbesondere durch einen strukturierten Dialog mit folgenden Zielen: i) Erstellung von Berichten, Projekten und Stellungnahmen für die Institutionen; ii) Mobilisierung der Interessenträger auf AKP-Seite zur Mitwirkung an dem Prozess; iii) Beitrag zur Einrichtung der vorgesehenen institutionellen Mechanismen.

    2.   Allgemeine Bemerkungen zum historischen Kontext und zu den strategischen Zielen

    2.1.

    Die EU beschloss im Jahr 2016 eine Reihe von Schwerpunktbereichen für die gemeinsamen Interessen im Rahmen der erneuerten Partnerschaft mit den Ländern der OAKPS, die in späteren Dokumenten bekräftigt wurden: Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Menschenrechte, inklusives nachhaltiges Wachstum und menschenwürdige Arbeit, Mobilität und Migration als Chancen, menschliche Entwicklung, Schutz der Umwelt und „Schulterschluss auf der Weltbühne in Bereichen von gemeinsamem Interesse“ (1) sowie die Sicherheitsinteressen der EU, insbesondere gegenüber ihren unmittelbaren Nachbarn. Mit dieser systematischen Auflistung wurden die früheren einschlägigen Ziele der EU konsolidiert.

    2.2.

    Die EU hat diese Ziele durch eine Reihe von Abkommen formalisiert, zunächst durch das Abkommen von Jaunde, dann durch die Abkommen von Lomé, gefolgt vom Cotonou-Abkommen und nun durch die Aushandlung des Cotonou-Folgeabkommens. Parallel dazu hat die EU mit einigen AKP-Staaten oder -Staatengruppen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) geschlossen.

    2.3.

    Die WPA sind das am weitesten verbreitete Wirtschaftsinstrument zur Umsetzung dieser Strategie. In ihnen werden „die behutsame und schrittweise Beteiligung der AKP-Staaten an der Weltwirtschaft“ und die Beseitigung der Armut als Ziele festgelegt, wobei bei den Verhandlungen den Unterschieden im Entwicklungsstand der Vertragsparteien und den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Besonderheiten und insbesondere dem jeweiligen Maß an Informalität der einzelnen Staaten oder Teilregionen Rechnung zu tragen ist.

    2.4.

    Nach Auffassung des EWSA haben die Lehren aus der Pandemie — Schwierigkeiten in den Gesundheitssystemen, verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft, Zunahme der sozialen Ungleichheit und Armut, strukturelle Probleme beim Zugang zu und der Herstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Eignung digitaler Instrumente, Bedrohungen für die Menschenrechte und die Demokratie, die enorme wirtschaftliche Abhängigkeit usw. — deutlich gemacht, dass die Struktur der Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich überdacht werden muss. Diese Aspekte gilt es bei der gemeinsamen Umsetzung und Neufestlegung der Strategien durch die EU und die OAKPS zu berücksichtigen.

    3.   Besondere Bemerkungen zum Cotonou-Folgeabkommen

    3.1.

    Das Cotonou-Abkommen wurde 2015 nach 15 Jahren Laufzeit einer Bewertung unterzogen, in der seine Erfolge und Schwachstellen aufgezeigt wurden.

    3.2.

    Das Cotonou-Abkommen sollte ursprünglich im Februar 2020 auslaufen. Diskussionen über heikle Themen und die Pandemie machten jedoch eine Überarbeitung zum geplanten Termin unmöglich, weshalb das erneuerte Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der OAKPS — gemeinhin Cotonou-Folgeabkommen (im Folgenden „neues Abkommen“) — erst im April 2021 paraphiert werden konnte.

    3.3.

    Um der Unterschiedlichkeit der Vertragsstaaten Rechnung zu tragen und den Schwerpunkt auf die spezifische Umsetzung in den einzelnen Regionen zu legen, enthält das neue Abkommen eine gemeinsame Grundlage, die durch drei Regionalprotokolle (Afrika, Karibik, Pazifik) ergänzt wird, wobei alle Teile des Abkommens verbindlich sind. Der Begleitausschuss EU-AKP muss aufgrund dieser komplexeren Struktur des Abkommens künftig proaktiver vorgehen.

    3.4.

    Die Prioritäten des neuen Abkommens bringen die Verpflichtungen der Vertragsparteien zur Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck und sind in sechs Schwerpunktbereiche gegliedert: i) Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, ii) Frieden und Sicherheit, iii) menschliche Entwicklung (einschließlich Gesundheit, Bildung, Sanitärversorgung, Ernährungssicherheit, sozialer Zusammenhalt, Kultur und Gleichstellung sowie Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit); iv) inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive nachhaltige Entwicklung (einschließlich ein Konzept für WPA); v) ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel; sowie vi) Migration und Mobilität. Diese Schwerpunktbereiche sind für die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner von zentraler Bedeutung.

    3.5.

    Zusätzlich zu diesen Prioritäten gilt es, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der EU und den AKP-Staaten zu bewältigen. Die Herausforderungen bestehen hier in den Gefahren eines Demokratieabbaus und im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Erholung aufgrund der geringen Aussichten auf einen Aufschwung in den AKP-Staaten und der daraus resultierenden Zunahme von Armut und Ungleichheit.

    3.6.

    Der EWSA betont insbesondere, dass die Frage der kritischen Infrastruktur in den AKP-Staaten weiter von großer Bedeutung ist, wie die Pandemie gezeigt hat. Die nachhaltige Entwicklung steht in einem sehr engen Zusammenhang mit widerstandsfähigen Infrastrukturen, die die Wirtschaftstätigkeit und den sozialen Fortschritt fördern und unterstützen sowie für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 und der Agenda 2063 der Afrikanischen Union maßgeblich sind. Der EWSA betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit dabei nach wie vor eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Umsetzung ist, die es in den AKP-Staaten zu stärken gilt.

    3.7.

    In diesem Zusammenhang betont der EWSA insbesondere die Bedeutung kritischer Gesundheitsinfrastrukturen. Das Vorhandensein einer universellen, leicht zugänglichen und tendenziell kostenlosen Gesundheitsversorgung in den AKP-Staaten ist für das Wohlergehen ihrer Bevölkerung und für eine nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung. Insbesondere der rasche Zugang zu Impfstoffen (in Bezug auf Patente und technische Produktionskapazitäten vor Ort) kann den AKP-Gesellschaften die notwendige Resilienz gegenüber (möglichen) künftigen Pandemien verleihen. Der EWSA stellt fest, dass dieses Thema nicht in das neue Abkommen aufgenommen wurde, und fordert die EU und die OAKPS auf, es bei seiner Umsetzung zu berücksichtigen.

    3.8.

    Nach Ansicht des EWSA müssen in dem neuen Abkommen die Auswirkungen der derzeitigen geopolitischen Lage in Europa und der Welt und insbesondere des Krieges in der Ukraine (u. a. in Bezug auf Ernährungssicherheit, Energiepreise und Bedrohungen für die Demokratie) auf die Entwicklungszusammenarbeit im Allgemeinen und die WPA im Besonderen berücksichtigt werden. Der EWSA weist darauf hin, dass infolge der derzeitigen Lage verschiedene Akteure bei den AKP-Staaten verstärkt um Einfluss buhlen, weshalb die EU ihre Kooperationskapazitäten für die Zusammenarbeit mit diesen Staaten insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Kultur ausbauen sollte.

    3.9.

    Der EWSA hebt in Bezug auf die institutionellen Mechanismen für die strukturierte Beteiligung, Information, Anhörung und Konsultation der Zivilgesellschaft (institutionelle Mechanismen) die folgenden Aussagen aus dem neuen Abkommen positiv hervor: Die Vertragsparteien vereinbaren, „offene und transparente Mechanismen für eine strukturierte Konsultation der Interessenträger“ (2) bzw. einen „Konsultations- und Dialogmechanismus“ (3) (4) einzurichten, und sie „sehen Konsultations- und Dialogmechanismen […] vor“ (5).

    4.   Besondere Bemerkungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern

    4.1.

    Die Verhandlungen über neun WPA mündeten in sieben regionale Abkommen, die mit 32 der insgesamt 79 AKP-Länder (14 karibischen, 14 afrikanischen und 4 pazifischen Staaten) geschlossen wurden. Fünf dieser sieben Abkommen finden nur vorläufig Anwendung, da sie noch nicht von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Die übrigen beiden Abkommen, die WPA mit West- und mit Ostafrika, finden aufgrund von Verzögerungen bei der Unterzeichnung und Ratifizierung durch die afrikanischen Länder noch nicht vorläufige Anwendung. Weitere 21 Staaten haben die WPA-Verhandlungen abgeschlossen, die jedoch noch umgesetzt werden müssen.

    4.2.

    Der EWSA betont, dass WPA sowohl Chancen bringen, als auch mit Risiken verbunden sind. Es geht entscheidend darum, eine gleichberechtigte Partnerschaft zu gewährleisten, die Wirtschaftswachstum, zugleich aber auch Wohlergehen und soziale Gerechtigkeit gewährleistet. Die Mitwirkung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner ist für die Verwirklichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung.

    4.3.

    Allerdings stoßen die WPA bei Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern in der EU und in den Partnerländern auf Kritik.

    4.4.

    Diese Kritik richtet sich gegen die konkrete Ausgestaltung der WPA und die Gefahr, dass sie das produktive Wachstum in den AKP-Staaten bremsen könnten. Das gleiche gilt in Bezug auf die Möglichkeit des Schutzes inländischer Branchen, z. B. der Agrarwirtschaft. Der Freihandel zwischen der EU und der OAKPS ist an sich ein Mehrwert der WPA, hatte aber in mehreren Fällen auch die Wirkung, dass die Zolleinnahmen und insbesondere die Außenhandelssteuern sanken. Zudem bedroht er aufgrund des wirtschaftlichen Gefälles zwischen der EU und den AKP-Staaten die Existenz von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen und Genossenschaften, die die Grundlage der Familienwirtschaft bilden, worauf verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner nachdrücklich hingewiesen haben.

    4.5.

    Die Rolle der Zivilgesellschaft wird in den WPA auf unterschiedliche Weise verankert. Sie nimmt verschiedene Formen an, und zivilgesellschaftliche Organisationen sind mit unterschiedlichem Gewicht an der Erörterung und Überwachung dieser Abkommen beteiligt. Das WPA mit Côte d’Ivoire führte beispielsweise zur Gründung des der dortigen zivilgesellschaftlichen Plattform CSCI, die ein Projekt (6) zur Überwachung der Auswirkungen des WPA auf die lokale Familienwirtschaft organisiert hat. Zudem wird in den internen Sitzungen vorwiegend die nachhaltige Entwicklung behandelt, was den Einfluss der Zivilgesellschaft auf andere Themen einschränkt.

    4.6.

    Einige WPA sehen zusätzliche Gremien wie einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss vor, so beim CARIFORUM und dem WPA mit Westafrika.

    4.7.

    Da in den WPA die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Schwerpunktbereiche des Cotonou-Abkommens ausdrücklich vorgesehen ist, bietet das neue Abkommen den Vertragsparteien die Möglichkeit, eine umfassendere, harmonisierte und institutionalisierte Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner zu fördern, die in vollem Umfang genutzt werden sollte. Wie die von der EU im September 2021 vorgenommene Bewertung der Umsetzung ergab, verläuft dieser Prozess nur langsam. Die wirksamste Form der Umsetzung der in den WPA vorgesehenen institutionellen Mechanismen besteht darin, dass die Behörden die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sozialpartner diesbezüglich rechtzeitig und eingehend unterrichten und sie auffordern, strukturiert mitzuwirken und evidenzbasierte Studien und Vorschläge zu unterbreiten.

    5.   Besondere Bemerkungen zum Konzept, zur Repräsentativität, zur Aktivität und zur Institutionalisierung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner

    5.1.

    Der EWSA versteht sich als „Haus der europäischen Zivilgesellschaft“. Der EWSA ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union, die gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union geschaffen wurde. Seine 329 Mitglieder vertreten die Arbeitgeber (Gruppe I), die Arbeitnehmer (Gruppe II) und die Organisationen der Zivilgesellschaft (Gruppe III) auf europäischer institutioneller Ebene und bringen ihre Standpunkte zu relevanten EU-Themen im Rahmen eines strukturierten Dialogs zum Ausdruck.

    5.2.

    Der EWSA weist darauf hin, dass zu den Organisationen der Zivilgesellschaft Verbände mit einem breiten Spektrum an Zielen gehören. Sie vertreten ihre Mitglieder, und ihre zivilgesellschaftliche Rolle umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen: Förderung des Wohlergehens der Bevölkerung, soziale Inklusion und Bekämpfung von Ausgrenzung, Schutz der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und beruflichen Rechte und Interessen von Gemeinschaften und/oder Bevölkerungsgruppen, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels, Schutz der Menschenrechte, Meldung von Missständen (Kontrollfunktion), Warnungen und gemeinsamer Druck (Schutz) auf Behörden, um die Interessen ihrer Mitglieder und ihre gesellschaftlichen Werte geltend zu machen.

    5.3.

    Die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gegebenheiten der Gesellschaft, in der ein so breites und unterschiedliches Spektrum von Organisationen vertreten ist, bestimmen in entscheidender Weise deren Form. Trotz ihrer wichtigen und begrüßenswerten Rolle dürfen sie dabei jedoch nicht als soziale Schlüsselakteure bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung angesehen werden.

    5.4.

    Der EWSA betont, dass in diesem vielschichtigen Panorama der Tatsache gebührend Rechnung getragen werden muss, dass die AKP-Staaten allgemein von einem hohen Maß an wirtschaftlicher und sozialer Informalität geprägt sind, die sämtliche sozialen, organisatorischen und institutionellen Beziehungen durchdringt und nachhaltig beeinträchtigt. Unter diesen Bedingungen haben die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner tendenziell große Schwierigkeiten, sich zu gründen und zu organisieren, auf institutioneller Ebene zu arbeiten, sich zu finanzieren und förmliche Maßnahmen einzuleiten. Die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner brauchen daher außerordentliche finanzielle Unterstützung, da sie sonst kaum in der Lage sind, durch ihre Beteiligung und Mitwirkung zur nachhaltigen Entwicklung, zu einem bürgerschaftlichen Engagement und zur demokratischen Resilienz ihres Landes beizutragen.

    5.5.

    Das Handeln der Organisationen der Zivilgesellschaft hängt von der sozialen Rolle ab, die sie sich selbst geben (und die stärker zivilgesellschaftlich oder stärker politisch geprägt sein kann), von ihrer Größe, der gesellschaftlichen Bedeutung, die ihre Mitglieder und die Gesellschaft ihnen beimessen, von den für die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlichen Ressourcen und in diesem Fall auch von den Vorgaben ihrer Geldgeber.

    5.6.

    Im Allgemeinen führen die Schwächen der Organisationen der Zivilgesellschaft dazu, dass sie nicht nur untereinander, sondern auch mit öffentlichen Einrichtungen um Finanzmittel konkurrieren. Diese Schwächen beeinträchtigen ihre Tätigkeit und Beteiligung im Rahmen nationaler und/oder internationaler institutioneller Mechanismen. Zudem können sie zu Abhängigkeiten von Geldgebern und/oder Behörden der einzelnen Staaten führen.

    5.7.

    Die Gewerkschaften und Unternehmensverbände, d. h. die Sozialpartner, gelten zwar als Organisationen der Zivilgesellschaft, haben jedoch aufgrund ihrer besonderen Ausrichtung eine ganz eigene Identität. Die Sozialpartner handeln im Interesse ihrer Mitglieder und vertreten diese Interessen (insbesondere wirtschaftlicher Art) gegenüber den Behörden durch spezifische Konsultations- und Verhandlungsmechanismen und im Dialog untereinander, namentlich im Rahmen von Tarifverhandlungen. Die Sozialpartner verfügen über eine einheitliche Struktur, eine klare Repräsentativität der Interessen, eine unbestreitbare Beständigkeit, einen anerkannten historischen Besitzstand, einen fest etablierten und genau definierten Bereich der Aktion und Interaktion und sind im Allgemeinen in der Lage, sich selbst zu finanzieren.

    6.   Besondere Bemerkungen zum Cotonou-Folgeabkommen und zur Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern

    6.1.   Zivilgesellschaft und Sozialpartner im Cotonou-Folgeabkommen

    6.1.1.

    Das neue Abkommen sieht sowohl in seinem gemeinsamen Grundlagenteil als auch in jedem der drei Regionalprotokolle eine aktive Rolle für die Zivilgesellschaft vor. Diese Rolle wird jedoch nicht konkretisiert, da es den Vertragsparteien (OAKPS und EU) überlassen bleibt, den institutionellen Rahmen für die Beteiligung der Zivilgesellschaft festzulegen, einschließlich der Einrichtung institutioneller Mechanismen. Das wirft die zentrale Frage auf, wie die Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner auf nationaler und transnationaler Ebene gewährleistet werden kann.

    6.1.2.

    Durch die Berücksichtigung organisatorischer Schlüsselelemente, wie die Annahme einer Rechtsform, Repräsentativität, Auswahl der Vertreter und Mindestzahl an Sitzungen, entsteht eine Dynamik, die die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner als Interessenträger in diesem Prozess stärken wird.

    6.1.3.

    Ihnen kommt aufgrund ihrer Interessen eine besondere Rolle zu, die nicht mit der gesellschaftlichen Rolle von Parteien verwechselt werden darf. Die Mitwirkung der Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner muss an konkrete Aktivitäten gebunden sein und sollte über die Beteiligung an allgemeinen Diskussionen hinausgehen. Sie können mit Studien, Stellungnahmen und Vorschlägen an die staatlichen Institutionen einen Beitrag zur Debatte und zur Beschlussfassung leisten. Die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner können durch institutionelle Mechanismen zu ihrer aktiven Beteiligung, die von ihnen selbst gemäß den etablierten Verfahrensstandards verwaltet werden, durch Konsultationen und einen strukturierten Dialog informieren und interagieren und damit am besten zu einer „offenen Regierungsführung“ beitragen (7).

    6.1.4.

    Die Frage der Finanzierung ist hier besonders wichtig. Ohne eine angemessene, durchdachte und transparente Finanzierung können die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner nicht an Sitzungen und vor allem nicht an den Vorarbeiten im Rahmen von Analysen teilnehmen, wozu die Erhebung von Daten, die Durchführung von Studien und die Erarbeitung von Stellungnahmen gehören.

    6.2.   Aktuelle Lage der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner in der EU und den AKP-Staaten

    6.2.1.   Europa

    In Europa gibt es viele Tausende von Vereinen, Organisationen, Dachverbänden, Verbänden, Plattformen und Foren auf nationaler oder europäischer Ebene, sei es in der Zivilgesellschaft oder in der Wirtschaft (Privatwirtschaft, Kleinstunternehmen und KMU, öffentliche oder soziale Unternehmen) oder im Gewerkschaftsbereich, die über eine gewisse organisatorische Einheitlichkeit verfügen.

    6.2.2.   Afrika, karibischer Raum und Pazifischer Ozean

    6.2.2.1.

    In den AKP-Staaten hat die unterschiedliche wirtschaftliche, soziale, politische und historische Situation der jeweiligen Region, Teilregion bzw. des jeweiligen Staates eine große Vielfalt an Organisationsformen der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner hervorgebracht, wobei es in einigen Fällen an gegenseitiger Zusammenarbeit mangelt. Es gibt viele Beispiele für bewährte Verfahren, aber auch viele Schwierigkeiten und Defizite.

    6.2.2.2.

    Darüber hinaus gestaltet sich die allgemeine oder spezifische Unterrichtung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner über das neue Abkommen bzw. die WPA schwierig oder findet gar nicht statt. Zudem gibt es im Allgemeinen keine partizipativen Räume für die Beteiligung und für strukturierte Diskussionen mit den Behörden.

    6.2.2.3.

    Diese heterogene Realität zeigt, dass in beiden Fällen die Situation vor Ort analysiert werden muss, um Beispiele für bewährte Verfahren zu verbreiten und Schwierigkeiten und Defizite zu beheben, damit die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner voll zur Geltung kommen und ihre Rolle stärken können. Daher gilt es, sich auf die bereits bestehenden institutionellen Mechanismen zu stützen bzw. die Einrichtung solcher Mechanismen zu fördern.

    6.2.3.   Begleitausschuss EU-AKP

    Derzeit können sich die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner im Rahmen der Beziehungen EU-AKP auf den Begleitausschuss AKP-EU stützen, der in den EWSA integriert ist und sich aus 12 Mitgliedern vonseiten der EU/des EWSA und 12 Delegierten vonseiten der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner aus den AKP-Staaten (acht aus Afrika und jeweils zwei aus dem karibischen und dem pazifischen Raum) zusammensetzt, die von der organisierten Zivilgesellschaft jeder Region benannt werden.

    7.   Besondere Bemerkungen zur Frage der Förderung und Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Sozialpartner als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung

    7.1.

    Der EWSA hält es für äußerst wichtig, die vorgesehenen institutionellen Mechanismen formell zu verankern und erklärt dies zu seinem Hauptziel in diesem Bereich.

    7.2.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission nachdrücklich, nach der endgültigen Unterzeichnung des neuen Abkommens die Initiative zu ergreifen und der OAKPS und den jeweiligen Staaten vorzuschlagen, die politischen, organisatorischen und finanziellen Bedingungen für die Einrichtung dieser institutionellen Mechanismen zu schaffen.

    7.3.

    Der EWSA fordert die OAKPS nachdrücklich auf, sich gleichermaßen für diesen Prozess zu engagieren.

    7.4.

    Der EWSA stellt fest, dass in dem neuen Abkommen strukturell die Einrichtung eines institutionellen Mechanismus vorgesehen ist, der der gemeinsamen Grundlage entspricht und Vertreter der EU und der OAKPS umfasst. Zugleich sieht das Abkommen die Möglichkeit vor, unter Berücksichtigung des jeweiligen Regionalprotokolls in jeder Region (Afrika, Karibik und Pazifik) einen eigenen institutionellen Mechanismus zu schaffen, an dem Vertreter dieser Region und der EU beteiligt sind. Es wird somit mit einem System von 1 + 3 institutionellen Mechanismen gearbeitet, das alle Bereiche des neuen Abkommens abdeckt.

    7.5.

    Der EWSA stellt fest, dass mit den Beiräten im Rahmen der WPA weitere institutionelle Mechanismen vorgesehen sind, vergleichbar mit denen der Abkommen mit dem CARIFORUM, Westafrika und Ostafrika.

    7.6.

    Der EWSA weist insbesondere darauf hin, dass diese Struktur der institutionellen Mechanismen große Anstrengungen in Bezug auf Organisation und vernetztes Arbeiten in einem einheitlichen und strukturierten System verlangt, um Synergien zu nutzen, Doppelarbeit zu vermeiden, Ressourcen zu bündeln und insbesondere den Einsatz von Finanzmitteln zu optimieren.

    7.7.

    Der EWSA schlägt der Kommission vor, die EU-Delegationen in den OAKPS-Staaten zu instruieren, damit sie Projekte der Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner unterstützen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Sensibilisierung, Schulung und Stärkung der Handlungsfähigkeit ihrer Mitglieder und Führungskräfte sowie der technischen Fähigkeiten der Organisationen und der schnelleren Einrichtung institutioneller Mechanismen liegen sollte. Der EWSA empfiehlt der Kommission, unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Profils den Anträgen von Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern aus den AKP-Staaten Vorrang vor anderen Anträgen einzuräumen.

    7.8.

    Der EWSA schlägt der Kommission die Einrichtung von Programmen vor, mit denen im Rahmen der Umsetzung der institutionellen Mechanismen Folgendes ermöglicht wird: Untersuchung der lokalen Gegebenheiten, Möglichkeiten und Probleme der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner sowie der verschiedenen bestehenden Strukturen (Plattformen, Foren usw.), um bewährte Verfahrensweisen (wie es sie im Bereich EU-OAKPS bereits gibt) zu erfassen und zu verbreiten. Der EWSA empfiehlt, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner der AKP-Staaten einen quantitativ und qualitativ maßgeblichen Beitrag zu dieser Studie leisten sollten.

    7.9.

    Der EWSA betont, dass der Begleitausschuss EU-AKP sich mit mehr Ressourcen, Mitgliedern und Delegierten organisatorisch verstärken sollte, um besser zu diesem Prozess beitragen und seinen Auftrag erfüllen zu können.

    7.10.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission nachdrücklich, die Finanzierung dieses Prozesses in den derzeitigen Finanzinstrumenten vorzusehen. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Tätigkeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner mit Fremdmitteln finanziert werden muss, da ihre eigenen Finanzmittel nicht ausreichen. Der EWSA erinnert daran, dass angesichts des geografischen Geltungsbereichs des neuen Abkommens die Funktionsfähigkeit der institutionellen Mechanismen und die Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner Finanzmittel erfordern, über die diese nicht verfügen. Selbst wenn auf rigorose Methoden zur Kontrolle der Mittelverwaltung und moderne Digitaltechnologien zurückgegriffen wird, bleibt eine finanzielle Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner unverzichtbar. Der EWSA fordert die EU, die OAKPS und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezifische Programme zur Unterstützung der Tätigkeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner sowie der Funktionsfähigkeit der institutionellen Mechanismen aufzulegen.

    Brüssel, den 13. Juli 2022

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat — Eine erneuerte Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, 2016, S. 5.

    (2)  Gemeinsame Grundlage des Abkommens, Artikel 95.

    (3)  Afrika-Regionalprotokoll, Artikel 5.

    (4)  Karibik-Regionalprotokoll, Artikel 7.

    (5)  Pazifik-Regionalprotokoll, Artikel 7.

    (6)  Projekt zur Stärkung der operativen Kapazitäten der ivorischen Organisationen der Zivilgesellschaft bei der zivilgesellschaftlichen Überwachung des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Côte d’Ivoire.

    (7)  Gemäß der Definition der OECD.


    Top