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Document 52022DC0630

    BERICHT DER KOMMISSION Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    COM/2022/630 final

    Brüssel, den 23.5.2022

    COM(2022) 630 final

    BERICHT DER KOMMISSION

    Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland

    Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union


    BERICHT DER KOMMISSION

    Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland

    Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    1.Einführung

    1 In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „Vertrag“) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörige Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.

    Seit dem Frühjahr 2020 wurden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft durch koordinierte politische Maßnahmen abgefedert. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel 2 des Stabilitäts- und Wachstumspakts seit März 2020 in Verbindung mit dem befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen ermöglichte umfassende haushaltspolitische Unterstützung in allen Mitgliedstaaten. Am 23. Mai 2022 vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Bedingungen für die Beibehaltung der allgemeinen Ausweichklausel im Jahr 2023 und für ihre Deaktivierung ab 2024 erfüllt waren. 3

    Bisherige politische Empfehlungen

    4 Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat den Mitgliedstaaten, 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern. Die Mitgliedstaaten erhielten ferner die Empfehlung, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen.

    5 6 Ein Jahr später, am 18. Juni 2021, nahm der Rat haushaltspolitische Empfehlungen für 2022 an. Diese Leitlinien lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Mitgliedstaaten mit niedrigem/mittlerem Schuldenstand sollten einen stützenden fiskalischen Kurs verfolgen oder beibehalten; Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand sollten die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Finanzierung zusätzlicher, erholungsfördernder Investitionen nutzen und gleichzeitig eine vorsichtige Finanzpolitik betreiben. Auch an national finanzierten Investitionen sollten die Mitgliedstaaten festhalten. Um die wirtschaftliche Erholung maximal zu unterstützen, ohne künftige Fiskalpfade vorwegzunehmen und die öffentlichen Finanzen dauerhaft zu belasten, sollte das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle gehalten und von den Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand begrenzt werden. Der Rat empfahl auch, dass die Mitgliedstaaten – sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen – eine Haushaltspolitik verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten. Zugleich sollten die Investitionen ausgeweitet werden, um das Wachstumspotenzial zu steigern. In ähnlicher Weise wurde in der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2021 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets darauf hingewiesen, dass die haushaltspolitischen Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets während des gesamten Jahres 2021 weiterhin einen stützenden Charakter aufweisen sollten. Der Rat empfahl ferner, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ihre Finanzpolitik darauf ausrichten, mittelfristig eine dem Grundsatz der Vorsicht entsprechende Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, während sie zugleich die Investitionen erhöhen.

    7 Am 5. April 2022 forderte der Rat in seiner Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets eine fortgesetzte Nutzung der nationalen Haushaltspolitiken und deren Koordinierung zwischen allen Mitgliedstaaten, um eine nachhaltige und inklusive Erholung wirksam zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten 2022 im gesamten Euro-Währungsgebiet einen moderat unterstützenden haushaltspolitischen Kurs beibehalten – unter Berücksichtigung der nationalen Haushalte und der durch die ARF bereitgestellten Finanzmittel. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten schrittweise haushaltspolitische Maßnahmen auf Investitionen ausrichten, die eine nachhaltige und inklusive Erholung fördern, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, wobei der Qualität der haushaltspolitischen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Angesichts der bestehenden Unsicherheit sollten die Mitgliedstaaten ihre Haushaltspolitik flexibel halten, um auf die Entwicklung der COVID-19-Pandemie reagieren zu können. Die Haushaltspolitik sollte differenziert werden; dabei sollte dem Ausmaß der Erholung Rechnung getragen werden, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sollte sichergestellt werden und Investitionen sollten ausgeweitet werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Divergenzen abgebaut werden sollten.

    Wichtigste Daten, auf denen dieser Bericht beruht

    Nach den von Eurostat am 22. April 2022 bestätigten Daten 8 überstieg das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2021 in 14 Mitgliedstaaten den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Slowenien und Slowakei. 9 Tatsächliche Defizite von mehr als 3 % des BIP im Jahr 2021 liefern Anscheinsbeweise für das Bestehen übermäßiger Defizite in diesen Mitgliedstaaten 10 im Sinne des Artikels 126 des Vertrags.

    Ausgehend von ihren Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen soll das öffentliche Defizit in Estland, Litauen und Polen 2022 ebenfalls über 3 % des BIP liegen (diese Überschreitungen werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission bestätigt 11 ). Angesichts der in diesen Programmen für 2022 geplanten Defizite ist von einem Bestehen eines übermäßigen Defizits in diesen drei Mitgliedstaaten auszugehen.

    In Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich, Slowenien, der Slowakei und Finnland überstieg der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand Ende 2021 den Referenzwert von 60 % des BIP. 12 Die Daten für 2021 deuten darauf hin, dass Deutschland, Griechenland, Österreich und Slowenien den Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten haben und Spanien ausreichende Fortschritte bei der Einhaltung dieses Richtwerts erzielt hat. Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn und Finnland haben den Richtwert für den Schuldenabbau im Jahr 2021 nicht eingehalten. Die Slowakei hat den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP Ende 2021 überschritten, nachdem sie im Jahr zuvor eine Schuldenquote von unter 60 % des BIP verzeichnet hatte. Dies deutet auf das Bestehen eines übermäßigen Defizits in diesen sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Slowakei und Finnland) auf der Grundlage des Schuldenstandskriteriums hin.

    ***

    Vor diesem Hintergrund hat die Kommission den vorliegenden Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags erstellt, in dem analysiert wird, inwieweit die Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenstandskriterien einhalten. In dem Bericht werden alle einschlägigen Faktoren berücksichtigt, darunter der schwerwiegende Konjunkturabschwung aufgrund der COVID-19-Pandemie, die makroökonomischen und haushaltspolitischen Auswirkungen der Invasion der Ukraine durch Russland und die Frage, ob die Maßnahmen der Mitgliedstaaten den Empfehlungen des Rates entsprechen.

    13 In ihrer Mitteilung vom 2. März 2022 kündigte die Kommission bereits an, dass sie die Einleitung neuer Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Frühjahr 2022 nicht vorschlagen wird, da die COVID-19-Pandemie weiterhin außergewöhnliche makroökonomische und haushaltspolitische Auswirkungen hat, die zusammen mit dem russischen Angriff auf die Ukraine zu außergewöhnlicher Unsicherheit geführt haben, unter anderem im Hinblick auf die Gestaltung eines ausführlichen Haushaltsanpassungspfads. Unterdessen wird die Überwachung der Defizit- und Schuldenentwicklungen fortgeführt, und im Herbst 2022 wird die Kommission erneut prüfen, ob Defizitverfahren vorgeschlagen werden sollten.

    Tabelle 1: Lage der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die im Vertrag festgelegten Referenzwerte für Defizit und Schuldenstand

     

    Tatsächliches Defizit über () oder nicht über () 3 % des BIP, 2021

    Geplante Defizite über () oder nicht über () 3 % des BIP, 2022

    Schuldenquote über () oder nicht über () 60 % des BIP, Ende 2021

    Belgien

    Bulgarien

    Tschechien

    Deutschland

    Estland

    Griechenland

    Spanien

    Frankreich

    Italien

    Lettland

    Litauen

    Ungarn

    Malta

    Österreich

    Polen

    Slowenien

    Slowakei

    Finnland

    z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden

    Dänemark

    Irland

    Kroatien

    Zypern

    Luxemburg

    Niederlande

    Portugal

    Schweden

    Rumänien*

    (*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

    Quelle: Eurostat, Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2022

    2.Defizitkriterium

    Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien und die Slowakei haben den Referenzwert für das Defizit im Jahr 2021 überschritten oder beabsichtigen, ihn im Jahr 2022 zu überschreiten.

    Für alle diese Mitgliedstaaten sind die Defizite, die den Referenzwert im Jahr 2021 überschreiten, oder die für 2022 geplanten Überschreitungen Ausnahmen. Im Jahr 2021 waren diese Überschreitungen auf die Auswirkungen des durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftsabschwungs auf die öffentlichen Finanzen und die koordinierte fiskalpolitische Reaktion der Mitgliedstaaten zurückzuführen. Die koordinierte fiskalpolitische Unterstützung in den Jahren 2020 und 2021 war von entscheidender Bedeutung für die Stützung der wirtschaftlichen Erholung. Im Jahr 2022 tragen die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Energiepreise und zur Bereitstellung humanitärer Hilfe für diejenigen, die nach der Invasion Russlands aus der Ukraine fliehen, ebenfalls zu hohen geplanten Defiziten bei.

    In Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Slowenien und der Slowakei lagen die öffentlichen Defizite deutlich über dem Referenzwert (siehe Tabelle 2).

    Die öffentlichen Defizite Estlands, Litauens und Polens lagen 2021 unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert, diese Länder planen jedoch 2022 ein Defizit von deutlich über 3 % des BIP; dies wird durch die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission (im Folgenden „Kommissionsprognose“) bestätigt.

    Das öffentliche Defizit Bulgariens, Deutschlands, Griechenlands, Lettlands, Litauens, Österreichs und der Slowakei dürfte 2023 unter 3 % des BIP sinken (im Falle Deutschlands bereits 2022). Obwohl ihre Defizite seit 2020 über 3 % des BIP liegen, wird daher davon ausgegangen, dass die Defizite, die den Referenzwert überschreiten, im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorübergehend sein werden. Diese Defizitprojektionen für 2022 und 2023 sind jedoch mit einem außergewöhnlich hohen Maß an Unsicherheit behaftet.

    Zusammenfassend lässt diese erste Analyse darauf schließen, dass 17 Mitgliedstaaten das Defizitkriterium nicht erfüllen, bevor gegebenenfalls die einschlägigen Faktoren berücksichtigt werden: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien und die Slowakei.

    Tabelle 2: Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

    in % des BIP

     

    2018

    2019

    2020

    2021

    2022

    2023

    Belgien

    -0,9

    -2,0

    -9,0

    -5,5

    -5,0

    -4,4

    Bulgarien

    1,7

    2,1

    -4,0

    -4,1

    -3,7

    -2,4

    Tschechien

    0,9

    0,3

    -5,8

    -5,9

    -4,3

    -3,9

    Deutschland

    1,9

    1,5

    -4,3

    -3,7

    -2,5

    -1,0

    Estland

    -0,6

    0,1

    -5,6

    -2,4

    -4,4

    -3,7

    Griechenland

    0,9

    1,1

    -10,2

    -7,4

    -4,3

    -1,0

    Spanien

    -2,6

    -3,1

    -10,3

    -6,9

    -4,9

    -4,4

    Frankreich

    -2,3

    -3,1

    -8,9

    -6,5

    -4,6

    -3,2

    Italien

    -2,2

    -1,5

    -9,6

    -7,2

    -5,5

    -4,3

    Lettland

    -0,8

    -0,6

    -4,5

    -7,3

    -7,2

    -3,0

    Litauen

    0,5

    0,5

    -7,3

    -1,0

    -4,6

    -2,3

    Ungarn

    -2,1

    -2,1

    -7,8

    -6,8

    -6,0

    -4,9

    Malta

    2,1

    0,6

    -9,5

    -8,0

    -5,6

    -4,6

    Österreich

    0,2

    0,6

    -8,0

    -5,9

    -3,1

    -1,5

    Polen

    -0,2

    -0,7

    -6,9

    -1,9

    -4,0

    -4,4

    Slowenien

    0,7

    0,4

    -7,8

    -5,2

    -4,3

    -3,4

    Slowakei

    -1,0

    -1,3

    -5,5

    -6,2

    -3,6

    -2,6

    Finnland

    -0,9

    -0,9

    -5,5

    -2,6

    -2,2

    -1,7

    z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden

    Dänemark

    0,8

    4,1

    -0,2

    2,3

    0,9

    0,6

    Irland

    0,1

    0,5

    -5,1

    -1,9

    -0,5

    0,4

    Kroatien

    0,0

    0,2

    -7,3

    -2,9

    -2,3

    -1,8

    Zypern

    -3,6

    1,3

    -5,8

    -1,7

    -0,3

    -0,2

    Luxemburg

    3,0

    2,3

    -3,4

    0,9

    -0,1

    0,1

    Niederlande

    1,4

    1,7

    -3,7

    -2,5

    -2,7

    -2,1

    Portugal

    -0,3

    0,1

    -5,8

    -2,8

    -1,9

    -1,0

    Schweden

    0,8

    0,6

    -2,7

    -0,2

    -0,5

    0,5

    Rumänien*

    -2,8

    -4,3

    -9,3

    -7,1

    -7,5

    -6,3

    (*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

    Quelle: Eurostat und Frühjahrsprognose 2022 der Kommission. 

    3.Schuldenstandskriterium

    In folgenden elf der in diesem Bericht erörterten Mitgliedstaaten lag der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand Ende 2021 bei über 60 % des BIP: Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich, Slowenien, Slowakei und Finnland (Tabelle 3). Im Vergleich zum Vorjahr ging die öffentliche Schuldenquote in allen diesen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Deutschlands und der Slowakei zurück.

    Die Daten zeigen, dass der Richtwert für den Schuldenabbau 2021 in Deutschland, Griechenland, Österreich und Slowenien eingehalten wurde (Tabelle 4). Von Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn und Finnland wurde er nicht eingehalten. Der Richtwert für den Schuldenabbau wird über einen Zeitraum von drei Jahren berechnet, der sowohl zukunftsorientiert (t-1 bis t+1), rückwärtsorientiert (t-3 bis t-1) als auch konjunkturbereinigt sein kann. 14 Zwar kann der Richtwert für den Schuldenabbau für die Slowakei nicht aussagekräftig berechnet werden, doch dürfte die Schuldenquote bereits 2023 auf unter 60 % des BIP sinken. Darüber hinaus hat Spanien, für das die Übergangsregelung für den Schuldenabbau gilt, 2021 ausreichende Fortschritte bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht, da die Änderung seines strukturellen Saldos über der erforderlichen linearen strukturellen Mindestanpassung lag (siehe Tabelle 5 und diesbezügliche Anmerkungen).

    Zusammenfassend lässt die Analyse darauf schließen, dass das Schuldenstandskriterium von Deutschland, Griechenland, Spanien, Österreich, Slowenien und der Slowakei erfüllt wird, während es vor der Berücksichtigung der einschlägigen Faktoren von Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn und Finnland nicht erfüllt wird.

    Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 2. März 2022 jedoch darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen eine zu anspruchsvolle vorgezogene Konsolidierungsanstrengung mit sich bringen würde, die das Wachstum beeinträchtigen könnte. Deshalb ist die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau aus Sicht der Kommission unter den derzeitigen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt.

    Tabelle 3: Gesamtstaatlicher Schuldenstand

    in % des BIP

     

    2018

    2019

    2020

    2021

    2022

    2023

    Belgien

    99,8

    97,7

    112,8

    108,2

    107,5

    107,6

    Bulgarien

    22,1

    20,0

    24,7

    25,1

    25,3

    25,6

    Tschechien

    32,1

    30,1

    37,7

    41,9

    42,8

    44,0

    Deutschland

    61,2

    58,9

    68,7

    69,3

    66,4

    64,5

    Estland

    8,2

    8,6

    19,0

    18,1

    20,9

    23,5

    Griechenland

    186,4

    180,7

    206,3

    193,3

    185,7

    180,4

    Spanien

    100,5

    98,3

    120,0

    118,4

    115,1

    113,7

    Frankreich

    97,8

    97,4

    114,6

    112,9

    111,2

    109,1

    Italien

    134,4

    134,1

    155,3

    150,8

    147,9

    146,8

    Lettland

    37,1

    36,7

    43,3

    44,8

    47,0

    46,5

    Litauen

    33,7

    35,9

    46,6

    44,3

    42,7

    43,1

    Ungarn

    69,1

    65,5

    79,6

    76,8

    76,4

    76,1

    Malta

    43,7

    40,7

    53,4

    57,0

    58,5

    59,5

    Österreich

    74,1

    70,6

    83,3

    82,8

    80,0

    77,5

    Polen

    48,8

    45,6

    57,1

    53,8

    50,8

    49,8

    Slowenien

    70,3

    65,6

    79,8

    74,7

    74,1

    72,7

    Slowakei

    49,6

    48,1

    59,7

    63,1

    61,7

    58,3

    Finnland

    59,8

    59,6

    69,0

    65,8

    65,9

    66,6

    z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden

    Dänemark

    34,0

    33,6

    42,1

    36,7

    34,9

    33,9

    Irland

    63,1

    57,2

    58,4

    56,0

    50,3

    45,5

    Kroatien

    73,3

    71,1

    87,3

    79,8

    75,3

    73,1

    Zypern

    98,4

    91,1

    115,0

    103,6

    93,9

    88,8

    Luxemburg

    20,8

    22,3

    24,8

    24,4

    24,7

    25,1

    Niederlande

    52,4

    48,5

    54,3

    52,1

    51,4

    50,9

    Portugal

    121,5

    116,6

    135,2

    127,4

    119,9

    115,3

    Schweden

    38,9

    34,9

    39,6

    36,7

    33,8

    30,5

    Rumänien*

    34,7

    35,3

    47,2

    48,8

    50,9

    52,6

    (*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

    Quelle: Eurostat und Frühjahrsprognose 2022 der Kommission. 

    Tabelle 4: Abstand zum Richtwert für den Schuldenabbau1

    Ein negativer Abstand bedeutet, dass der Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten wird.

    in % des BIP

    2018

    2019

    2020

    2021

    2022

    2023

    Belgien

    0,1

    -0,4

    5,6

    2,9

    -0,1

    2,9

    Deutschland

    -6,4

    Schuldenstand < 60 %

    n. z.2

    -2,8

    -3,1

    -2,8

    Griechenland

    Übergangsregelung für den Schuldenabbau

    5,0

    -1,3

    0,2

    -1,3

    Frankreich

    Übergangsregelung für den Schuldenabbau

    1,4

    0,9

    1,4

    Italien

    6,9

    6,9

    9,2

    4,4

    2,1

    4,4

    Ungarn

    -3,7

    -5,3

    3,6

    0,3

    -1,4

    0,3

    Österreich

    -5,8

    -6,0

    2,8

    -2,3

    -3,3

    -2,3

    Slowenien

    Übergangsregelung für den Schuldenabbau

    -7,2

    1,9

    -1,8

    0,2

    -1,8

    Slowakei

    Schuldenstand < 60 %

    n. z.2

    Schuldenstand < 60 %

    Finnland

    Schuldenstand < 60 %

    n. z.2

    0,4

    0,4

    -0,2

    z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden

    Kroatien

    -4,6

    -3,8

    -2,4

    -5,5

    -6,2

    -5,5

    Zypern

    Übergangsregelung für den Schuldenabbau

    -3,3

    -5,3

    -10,8

    -10,6

    -10,8

    Portugal

    Übergangsregelung für den Schuldenabbau

    -0,2

    -5,5

    -8,3

    -5,5

    Quelle: Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und eigene Berechnungen.

    1 Der Richtwert für den Schuldenabbau wird für die Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 % des BIP über einen Zeitraum von drei Jahren berechnet, der sowohl zukunftsorientiert (t-1 bis t+1), rückwärtsorientiert (t-3 bis t-1) als auch konjunkturbereinigt sein kann. Die Tabelle zeigt die Differenz zwischen der Schuldenquote und dem Richtwert für den Schuldenstand. Wenn diese negativ ist, entspricht die prognostizierte Schuldenquote dem Richtwert für den Schuldenabbau. In diesem Fall verringerte sich die Differenz zum Referenzwert über einen Zeitraum von drei Jahren (zukunfts- oder rückwärtsorientiert) mindestens mit einer durchschnittlichen Rate von 1/20stel.

    2 Der Richtwert für den Schuldenabbau ist im ersten Jahr, in dem die Verschuldung eines Mitgliedstaats auf über 60 % des BIP steigt, nicht von Bedeutung, da weder die rückwärts- noch die zukunftsorientierten Referenzwerte sinnvoll berechnet werden können.

    Tabelle 5: Einhaltung der Übergangsregelung für den Schuldenabbau

     

    Erforderliche lineare strukturelle Mindestanpassung (MLSA)3

    Änderung des strukturellen Saldos3

    Abstand zum Richtwert für den Schuldenabbau4

     

    2018

    2019

    2020

    2021

    2019

    2020

    2021

    2021

    2022

    2023

    Spanien

    VÜD1

    -1,3

    -1,9

    -5,5

    -1,1

    -0,4

    0,4

    k. A. 2

    -5,6

    1,5

    Quelle: Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und eigene Berechnungen.

    1 Verfahren bei übermäßigem Defizit.

    2 Spanien korrigierte sein übermäßiges Defizit im Jahr 2018 und befand sich daher bis Ende 2021 weiterhin im Übergangszeitraum. Deshalb wird Spanien nicht auf der Grundlage des Richtwerts für den Schuldenabbau, sondern anhand der linearen strukturellen Mindestanpassung bewertet.

    3 Anwendbar während der Übergangszeit von drei Jahren ab der Korrektur des übermäßigen Defizits, für im November 2011 laufende Verfahren bei einem übermäßigen Defizit. Die MLSA legt die verbleibende jährliche strukturelle Anpassung während des Übergangszeitraums fest, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten am Ende dieser drei Jahre den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten. Liegt die Änderung des strukturellen Saldos über der erforderlichen MLSA, hält der Mitgliedstaat die Übergangsregelung für den Schuldenabbau ein.

    4 Der Richtwert für den Schuldenabbau wird für die Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 % des BIP über einen Zeitraum von drei Jahren berechnet, der sowohl zukunftsorientiert (t-1 bis t+1), rückwärtsorientiert (t-3 bis t-1) als auch konjunkturbereinigt sein kann. Die Tabelle zeigt die Differenz zwischen der Schuldenquote und dem Richtwert für den Schuldenstand. Wenn diese negativ ist, entspricht die prognostizierte Schuldenquote dem Richtwert für den Schuldenabbau. In diesem Fall verringert sich die Differenz zum Referenzwert über einen Zeitraum von drei Jahren (zukunfts- oder rückwärtsorientiert) mindestens mit einer durchschnittlichen Rate von 1/20stel.

    4.Einschlägige Faktoren

    Nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags muss in diesem Bericht „berücksichtigt [werden], ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“.

    Diese Faktoren werden in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 näher erläutert. Zudem heißt es darin, dass „allen sonstigen Faktoren gebührende […] Beachtung [zu schenken ist], die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu beurteilen, und die der Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat.“ Insbesondere wird in diesem Artikel darauf hingewiesen, dass auch der mittelfristige Schuldenstand als einschlägiger Faktor berücksichtigt werden kann.

    Daher werden neben den horizontalen einschlägigen Faktoren (Abschnitt 4.1) auch länderspezifische einschlägige Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen die mittelfristige Wirtschaftsentwicklung, die mittelfristige Haushaltslage (einschließlich öffentlicher Investitionen) und der mittelfristige Schuldenstand; es wird berücksichtigt, ob der Mitgliedstaat makroökonomische Ungleichgewichte oder übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte aufweist sowie alle anderen von den Mitgliedstaaten vorgelegten einschlägigen Faktoren.

    Was die Einhaltung des Defizitkriteriums anbelangt, so können nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 die einschlägigen Faktoren in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Defizitkriteriums führen, berücksichtigt werden, wenn

    a)die gesamtstaatliche Schuldenquote den Referenzwert von 60 % des BIP nicht überschreitet oder,

    b)wenn dies der Fall ist, eine doppelte Bedingung erfüllt wird, d. h. dass das Defizit in der Nähe des Referenzwerts bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend überschritten wird.

    Von den Mitgliedstaaten, die den Referenzwert für das Defizit im Jahr 2021 überschritten haben oder dessen Überschreitung für das Jahr 2022 planen, lag die Schuldenquote im Fall von sieben Mitgliedstaaten nicht über dem Referenzwert von 60 %: Bulgarien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Polen.

    In den übrigen 10 Mitgliedstaaten, die den Referenzwert für das Defizit in Höhe von 3 % des BIP überschritten haben, d. h. Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich, Slowenien und die Slowakei, überstieg die Schuldenquote den Referenzwert von 60 %. Zudem erfüllten sie nicht die doppelte Bedingung, die für die Berücksichtigung einschlägiger Faktoren erforderlich ist. Die Defizite lagen in diesen 10 Mitgliedstaaten nicht in der Nähe des Referenzwerts (oder werden voraussichtlich nicht dort verbleiben). Mit Ausnahme von Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn und Slowenien wird davon ausgegangen, dass der Referenzwert auch nicht vorübergehend überschritten wird. Für diese 10 Mitgliedstaaten können daher in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Defizitkriteriums führen, keine einschlägigen Faktoren berücksichtigt werden.

    Mit Blick auf den offensichtlichen Verstoß gegen das Schuldenstandskriterium in Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn und Finnland sieht Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 vor, dass einschlägige Faktoren bei der Bewertung der Einhaltung auf Grundlage des Defizitkriteriums unabhängig vom Ausmaß des Verstoßes stets berücksichtigt werden.

    Im Folgenden werden die einschlägigen Faktoren dargelegt, auch wenn sie in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Defizitkriteriums führen, nicht berücksichtigt werden können.

    4.1.Horizontale einschlägige Faktoren

    Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft und den Haushalt sind ein wesentlicher Faktor, der für alle in diesem Bericht erfassten Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist. Die Pandemie und der damit verbundene schwere Konjunkturabschwung haben zur Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts und zu den Empfehlungen des Rates vom 13. und 20. Juli 2020 an alle Mitgliedstaaten 15 geführt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu fördern.

    Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie im März 2020 hat eine Gesundheitskrise ausgelöst, die einen starken Rückgang der Wirtschaftstätigkeit zur Folge hatte, der nur teilweise durch die Wirkung von automatischen Stabilisatoren abgefedert wurde. Die Mitgliedstaaten sahen sich mit der Notwendigkeit konfrontiert, auf die gesundheitliche Notlage zu reagieren, Haushalte und Unternehmen zu unterstützen und ihren Volkswirtschaften allgemeine Unterstützung zukommen zu lassen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten umfangreiche Liquiditätshilfemaßnahmen und staatliche Garantien beschlossen 16 .

    Die entschlossene Fiskalpolitik auf nationaler und EU-Ebene trug zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2021 bei. Auf der Grundlage jüngster Daten wird die kumulierte fiskalische Unterstützung in der Union für das Jahr 2020-2021 17 auf 11,6 % des BIP (und 11,9 % des BIP für das Euro-Währungsgebiet) geschätzt.

    Schätzungen zufolge dürfte die Expansionsrate des haushaltspolitischen Kurses 18 in der EU – einschließlich öffentlicher Ausgaben, die durch Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanziert werden 19 – im Jahr 2020 0,1 % des BIP betragen und 0,9 % im Jahr 2021.

    Darüber hinaus bedeutet die russische Invasion der Ukraine seit Februar 2022, dass die Wirtschafts- und Haushaltsaussichten für 2022 und darüber hinaus mit außerordentlicher wirtschaftlicher Unsicherheit behaftet sind. Sie hat Millionen von Menschen auf der Suche nach Sicherheit zur Flucht aus ihrem Land veranlasst und diese benötigen nun Unterstützung durch die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten. Deutlich höhere Energie-, Rohstoff- und Lebensmittelpreise sowie zunehmende Versorgungsunterbrechungen wirken sich auch auf die gesamtwirtschaftliche Lage aus. All diese Faktoren üben, zusammen mit den gestiegenen Kosten der Verteidigungsausgaben, Druck auf die öffentlichen Finanzen aus.

    4.2.Länderspezifische einschlägige Faktoren

    In diesem Abschnitt werden länderspezifische einschlägige Faktoren bewertet. Zu diesen Faktoren zählen die mittelfristigen makroökonomischen Aussichten und die mittelfristige Haushaltslage (einschließlich öffentlicher Investitionen; siehe Tabelle 6) und der mittelfristige Schuldenstand; es wird berücksichtigt, ob der Mitgliedstaat makroökonomische Ungleichgewichte oder übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte aufweist sowie alle anderen von den Mitgliedstaaten vorgelegten einschlägigen Faktoren gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97.

    Die länderspezifischen Abschnitte enthalten wichtige Informationen zur mittelfristigen makroökonomischen Lage und zu den Wachstumsbeiträgen; weitere Einzelheiten zu den makroökonomischen Entwicklungen sind der Frühjahrsprognose der Kommission zu entnehmen. Weitere Informationen zu den haushaltspolitischen Maßnahmen und der hier beschriebenen Schuldentragfähigkeitsanalyse für jeden Mitgliedstaat sind in den Empfehlungen der Kommission für die Empfehlungen des Rates mit Stellungnahmen des Rates zu den Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen 2022 und dem dazugehörigen finanzstatistischen Anhang sowie in den Länderberichten 2022 enthalten. Die Schuldentragfähigkeitsanalyse wurde gegenüber dem Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2021 20 durch die Berücksichtigung der Prognose der Kommission aktualisiert.

    Der Krieg hat die Lage dramatisch verändert, indem er neue Störungen in globalen Lieferketten verursacht, den Druck auf Rohstoffpreise anheizt und Unsicherheiten verstärkt. Der Prognose der Kommission zufolge wird sich das reale BIP in der EU von schätzungsweise 5,4 % im Jahr 2021 auf 2,7 % im Jahr 2022 und 2,3 % im Jahr 2023 verlangsamen. Die Inflation wird den Projektionen zufolge höher ausfallen und länger als erwartet auf hohem Niveau verbleiben, was auf den Anstieg der Rohstoffpreise und den zunehmenden Preisdruck zurückzuführen ist.

    Im Jahr 2021 ging das öffentliche Defizit der EU und des Euro-Währungsgebiets insgesamt auf 4,7 % des BIP bzw. 5,1 % des BIP zurück (in beiden Fällen um rund 2 Prozentpunkte des BIP). In der EU und im Euro-Währungsgebiet insgesamt wird es 2022 voraussichtlich weiter auf 3,6 % bzw. 3,7 % des BIP und 2023 weiter auf 2,5 % des BIP zurückgehen.

    Der Rückgang des Defizits im Jahr 2021 war hauptsächlich auf die wirtschaftliche Erholung und die Rücknahme eines Großteils der diskretionären politischen Unterstützung zurückzuführen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie aktiviert wurde. Darüber hinaus entwickelten sich die Einnahmen im Jahr 2021 positiv. Die einzigen in diesem Bericht betrachteten Mitgliedstaaten, bei denen die Defizitquote im Jahr 2021 nicht gesunken ist, waren Bulgarien, Tschechien, Lettland und die Slowakei, da die Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft während der COVID-19-Krise weiterhin in Kraft waren. Für 2022 wird von den in diesem Bericht betrachteten Mitgliedstaaten erwartet, dass die Defizitquote in Estland, Litauen und Polen steigen wird, was hauptsächlich auf zusätzliche Ausgaben für Maßnahmen zurückzuführen ist, die die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise und die Kosten der Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine abfedern.

    Nach dem defizitsenkenden Trend und der wirtschaftlichen Erholung dürfte die Staatsverschuldung im Prognosezeitraum für die EU und das Euro-Währungsgebiet insgesamt zurückgehen. Die Schuldenquote in der EU ging von 91,7 % im Jahr 2020 auf 89,7 % im Jahr 2021 zurück (99,2 % bzw. 97,4 % für das Euro-Währungsgebiet) und wird den Projektionen zufolge 2022 und 2023 weiter auf 87,1 % bzw. 85,2 % (im Euro-Währungsgebiet jeweils auf 94,7 % bzw. 92,7 %) sinken. Von den in diesem Bericht betrachteten Mitgliedstaaten ging die öffentliche Schuldenquote in Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Lettland, Malta und der Slowakei im Jahr 2021 nicht zurück.

    Tabelle 6: Öffentliche Investitionen

    in % des BIP

     

    2018

    2019

    2020

    2021

    2022

    2023

    Belgien

    2,6

    2,6

    2,7

    2,7

    2,8

    2,8

    Bulgarien

    3,1

    3,3

    3,8

    3,3

    5,0

    5,4

    Tschechien

    4,1

    4,4

    4,9

    4,7

    4,9

    5,2

    Deutschland

    2,4

    2,4

    2,6

    2,5

    2,7

    2,8

    Estland

    5,3

    5,0

    5,8

    5,7

    6,3

    6,8

    Griechenland

    3,2

    2,5

    3,1

    3,6

    4,8

    4,8

    Spanien

    2,1

    2,1

    2,6

    2,7

    2,7

    2,6

    Frankreich

    3,4

    3,7

    3,7

    3,6

    3,6

    3,6

    Italien

    2,1

    2,3

    2,6

    2,9

    3,2

    3,7

    Lettland

    5,6

    5,1

    5,7

    5,2

    6,1

    5,8

    Litauen

    3,2

    3,1

    4,1

    3,2

    3,7

    3,3

    Ungarn

    5,8

    6,2

    6,4

    5,8

    5,4

    5,9

    Malta

    3,2

    3,8

    4,5

    4,2

    4,1

    4,2

    Österreich

    3,1

    3,1

    3,3

    3,5

    3,7

    3,3

    Polen

    4,7

    4,3

    4,5

    4,1

    4,2

    3,9

    Slowenien

    3,7

    3,8

    4,1

    4,7

    5,7

    6,3

    Slowakei

    3,7

    3,6

    3,5

    3,2

    4,2

    5,1

    Finnland

    4,3

    4,4

    4,9

    4,1

    4,4

    4,5

    z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden

    Dänemark

    3,4

    3,2

    3,6

    3,5

    3,5

    3,8

    Irland

    2,0

    2,3

    2,3

    2,0

    2,3

    2,3

    Kroatien

    3,5

    4,3

    5,6

    4,8

    5,3

    5,7

    Zypern

    4,9

    2,5

    2,8

    2,7

    2,7

    2,6

    Luxemburg

    3,9

    4,1

    4,7

    4,0

    4,1

    4,2

    Niederlande

    3,4

    3,4

    3,6

    3,3

    3,3

    3,4

    Portugal

    1,8

    1,8

    2,2

    2,5

    3,1

    3,4

    Schweden

    4,9

    4,9

    5,0

    4,8

    4,8

    4,8

    Rumänien*

    2,7

    3,5

    4,6

    4,2

    5,9

    6,0

    (*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

     

    Quelle: Eurostat und Frühjahrsprognose 2022 der Kommission. 

    4.2.1.Belgien

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 5,7 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 6,2 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 2 % bzw. 1,8 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von privatem und öffentlichem Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 9 % des BIP 2020 auf 5,5 % des BIP 2021 zurück. Für 2022 wird mit 5 % und für 2023 mit 4,4 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,7 % des BIP im Jahr 2020 blieben die öffentlichen Investitionen 2021 stabil und werden 2022 voraussichtlich 2,8 % des BIP betragen. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 11,3 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Belgien 2021 ergriffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 im Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Belgiens für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -2,4 % des BIP 21 stützend sein. Belgien plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem die Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechend der Empfehlung des Rates zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen genutzt wird. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,2 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Daher plant Belgien, die national finanzierten Investitionen, wie vom Rat empfohlen, aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 2,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,5 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein. Darüber hinaus wird der Anstieg der Staatsausgaben aufgrund der automatischen Indexierung der Löhne im öffentlichen Sektor und der Sozialleistungen und in geringerem Maße durch den höheren Verbrauch von Waren und Dienstleistungen durch den Staat den Projektionen zufolge ebenfalls zum expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden (Netto-)Primärausgaben beitragen. Nach der Prognose der Kommission werden diese Maßnahmen und die Faktoren, die höhere Ausgaben antreiben, nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 97,7 % Ende 2019 auf 112,8 % des BIP Ende 2020. Ende 2021 lag er dann bei 108,2 % des BIP und dürfte Ende 2022 bei 107,5 % bzw. Ende 2023 bei 107,6 % des BIP liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 22 Nach der 10-Jahres-Basisprojektion würde die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2026 bei etwa 108 % des BIP bleiben. Ab 2027 würde die Schuldenquote jedoch wieder steigen und bis 2032 etwa 117 % des BIP erreichen. Die Schuldenentwicklung der Basisprojektion reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, wäre die Schuldenquote 2026 wahrscheinlich höher als 2021. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zu den risikomindernden Faktoren zählen einerseits die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit einer diversifizierten und großen Anlegerbasis), die vollständig auf Euro lautenden Staatsschulden und die historisch niedrigen Fremdfinanzierungskosten. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit stärken dürfte. Andererseits beziehen sich die risikosteigernden Faktoren auf den Anteil der kurzfristigen Verschuldung, den hohen und voraussichtlich steigenden Bruttofinanzierungsbedarf, den großen von Gebietsfremden gehaltenen Anteil der Staatsverschuldung und die mangelnde haushaltspolitische Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen, wobei mehrere föderale Einrichtungen besondere Schwachstellen aufweisen.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2022 legte Belgien weitere einschlägige Faktoren vor, die noch nicht erwähnt wurden. Insbesondere wird betont, dass sich die Soforthilfe- und Wiederaufbaukosten im Zusammenhang mit den Überschwemmungen, die das Land im Juli 2021 getroffen haben, auf schätzungsweise 0,4 % des BIP im Jahr 2021 und auf 0,1 % des BIP im Jahr 2022 beliefen. Belgien bezieht sich auch auf eine kürzlich verabschiedete Arbeitsmarktreform, die darauf abzielt, die Ausbildung und die Qualifikationen zu verbessern, eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu ermöglichen und Übergänge vom Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz zu erleichtern, und die dazu beitragen könnte, die Beschäftigungsquote zu erhöhen. Schließlich wird die Absicht der Regierung erwähnt, mehrere Strukturreformen durchzuführen, die die Lage der öffentlichen Finanzen potenziell verbessern können, darunter die Reform des Renten- und Steuersystems, die Durchführung von Ausgabenüberprüfungen und die Erhöhung der öffentlichen Investitionen.

    4.2.2.Bulgarien

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4,4 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 4,2 % gewachsen und dürfte 2022 um 2,1 % sowie 2023 um 3,1 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2022 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit stieg von 4 % des BIP 2020 auf 4,1 % des BIP 2021. Für 2022 wird mit 3,7 % und für 2023 mit 2,4 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 3,8 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 3,3 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 5 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 14,9 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die 2021 von Bulgarien ergriffenen Maßnahmen entsprechen der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Bulgariens für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -3,4 % des BIP stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Bulgarien plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen nutzt, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 1,1 Prozentpunkte des BIP steigen. 23 Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem expansiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 1,1 BIP-Prozentpunkten ausgegangen. Daher plant Bulgarien, die national finanzierten Investitionen, wie vom Rat empfohlen, aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Zu diesem erheblichen expansiven Beitrag gehören die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,2 BIP-Prozentpunkte) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 BIP-Prozentpunkte), und auch die Änderungen im Rentensystem (0,6 %) und Lohnerhöhungen (0,3 % des BIP) dürften zum Anstieg der laufenden Nettoausgaben beitragen. Daher hält Bulgarien nach den derzeitigen Schätzungen der Kommission das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 nicht ausreichend unter Kontrolle.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 20 % Ende 2019 auf 24,7 % des BIP Ende 2020. Ende 2021 lag er dann bei 25,1 % des BIP und dürfte Ende 2022 bei 25,3 % bzw. Ende 2023 bei 25,6 % des BIP liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 24 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Bulgarien am 10. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.3.Tschechien

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 5,8 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 3,3 % gewachsen und dürfte 2022 um 1,9 % sowie 2023 um 2,7 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2023 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit stieg von 5,8 % des BIP 2020 auf 5,9 % des BIP 2021. Für 2022 wird mit 4,3 % und für 2023 mit 3,9 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,9 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 4,7 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 4,9 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 14,3 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die 2021 von Tschechien ergriffenen Maßnahmen entsprechen der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Konvergenzprogramm Tschechiens für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit +0,1 % des BIP in etwa neutral sein, während der Rat einen stützenden Kurs empfohlen hatte. Tschechien plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen nutzt, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 1,0 BIP-Prozentpunkt steigen. Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem kontraktiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,6 Prozentpunkten ausgegangen. Daher plant Tschechien nicht, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) 2022 einen kontraktiven Beitrag von 0,7 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dies schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,03 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,4 % des BIP) ein.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 30,1 % Ende 2019 auf 37,7 % des BIP Ende 2020. Ende 2021 lag er dann bei 41,9 % des BIP und dürfte Ende 2022 bei 42,8 % sowie Ende 2023 bei 44 % des BIP liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 25 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Tschechien am 11. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.4.Deutschland

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4,6 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 2,9 % gewachsen und dürfte 2022 um 1,6 % sowie 2023 um 2,4 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2023 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 4,3 % des BIP 2020 auf 3,7 % des BIP 2021 zurück. Für 2022 wird mit 2,5 % und für 2023 mit 1 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,6 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 2,5 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 2,7 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 11,8 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die 2021 von Deutschland ergriffenen Maßnahmen entsprechen der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der Angaben im Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2022 wird der haushaltspolitische Kurs den Projektionen zufolge bei -1,6 % des BIP im Jahr 2022 stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Deutschland plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem die Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechend der Empfehlung des Rates zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen genutzt wird. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 stabil bleiben. Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem expansiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,2 Prozentpunkten ausgegangen. Daher plant Deutschland, die national finanzierten Investitionen, wie vom Rat empfohlen, aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,5 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,7 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein, während zusätzliche Aufwendungen für den ökologischen Wandel (0,2 % des BIP) ebenfalls zur Zunahme der laufenden Nettoausgaben beitragen dürften.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 58,9 % Ende 2019 auf 68,7 % des BIP Ende 2020. Ende 2021 lag er dann bei 69,3 % des BIP und dürfte Ende 2022 bei 66,4 % sowie Ende 2023 bei 64,5 % des BIP liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. 26 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Bewertung im Rahmen des MIP: In Deutschland bestehen Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Die Schwachstellen betreffen den nach wie vor hohen Leistungsbilanzüberschuss, in dem sich die im Vergleich zu den Ersparnissen gedämpften Investitionen widerspiegeln und der sich auch auf andere Länder auswirkt. Für die Zukunft bietet der Aufbau- und Resilienzplan die Chance, Ungleichgewichte sowie den Investitions- und Reformbedarf anzugehen.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Deutschland am 9. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.5.Estland

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 3 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 8,3 % gewachsen und dürfte 2022 um 1 % sowie 2023 um 2,4 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von Nettoausfuhren und dem privaten Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 5,6 % des BIP 2020 auf 2,4 % des BIP 2021 zurück. Für 2022 wird mit 4,4 % und für 2023 mit 3,7 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 5,8 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 5,7 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 6,3 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit der Jahre 2021 und 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 11,5 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die 2021 von Estland ergriffenen Maßnahmen entsprechen der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der Angaben im Stabilitätsprogramm Estlands für 2022 wird der haushaltspolitische Kurs den Projektionen zufolge bei -2,4 % des BIP im Jahr 2022 stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Estland plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen nutzt, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,1 Prozentpunkt steigen. Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem expansiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,6 Prozentpunkten ausgegangen. Daher plant Estland, die national finanzierten Investitionen, wie vom Rat empfohlen, aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt unter anderem Lohnerhöhungen und höhere Sozialtransfers sowie die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,5 % des BIP) und der Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,4 % des BIP) ein.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 8,6 % Ende 2019 auf 19 % des BIP Ende 2020. Ende 2021 lag er dann bei 18,1 % des BIP und dürfte Ende 2022 bei 20,9 % sowie Ende 2023 bei 23,5 % des BIP liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. 27 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Estland am 6. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.6.Griechenland

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 9 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 8,3 % gewachsen und dürfte 2022 um 3,5 % sowie 2023 um 3,1 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von Investitionen und dem privaten Verbrauch getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2022 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 10,2 % des BIP 2020 auf 7,4 % des BIP 2021 zurück. Für 2022 wird mit 4,3 % und für 2023 mit 1 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 3,1 % des BIP im Jahr 2020 stiegen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 3,6 % des BIP und dürften 2022 weiter auf 4,8 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 26,4 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die 2021 von Griechenland ergriffenen Maßnahmen entsprechen der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -3,3 % des BIP stützend sein. Griechenland plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen nutzt, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,2 Prozentpunkte des BIP steigen. Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem expansiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,8 Prozentpunkten ausgegangen. Daher plant Griechenland, die national finanzierten Investitionen, wie vom Rat empfohlen, aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 2,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,6 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein, während die gestiegenen Aufwendungen für Renten und Sozialleistungen (0,6 % des BIP) ebenfalls zur Zunahme der laufenden Nettoausgaben beitragen dürften. Der Prognose der Kommission zufolge werden diese Maßnahmen nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 180,7 % Ende 2019 auf 206,3 % des BIP Ende 2020. Ende 2021 lag er dann bei 193,3 % des BIP und dürfte Ende 2022 bei 185,7 % sowie Ende 2023 bei 180,4 % des BIP liegen. Griechenland steht unter verstärkter Überwachung. 28  Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 29 Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2032 auf rund 131 % sinken. Die Schuldenentwicklung reagiert hochempfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, werden sich die Schulden bis 2026 voraussichtlich nicht stabilisieren, und es besteht eine erhebliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Basisprojektion. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Einerseits gehört zu den risikomindernden Faktoren, dass ein großer Teil der Schulden bei niedrigen Zinsen in den Händen offizieller Kreditgeber liegt und die Laufzeitstruktur der Schuldtitel gegenüber vergleichbaren Ländern besonders lang ist. Die Währung der Schuldtitel und die historisch niedrigen Finanzierungskosten tragen ebenfalls zur Minderung der Risiken bei. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit verbessern dürfte. Andererseits betreffen die risikoerhöhenden Faktoren die jüngst – auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise – gewährten staatlichen Garantien. Beträchtliche Eventualverbindlichkeitsrisiken aufgrund des hohen Anteils notleidender Kredite im Bankensektor und die Kosten für anhängige Gerichtsverfahren gegen den Staat bergen ebenfalls fiskalische Risiken.

    Bewertung im Rahmen des MIP: In Griechenland bestehen übermäßige Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Als Schwachstellen sind der hohe gesamtstaatliche Schuldenstand, der unvollständige Abbau außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte und die hohe Anzahl notleidender Kredite vor dem Hintergrund eines geringen Potenzialwachstums und einer hohen Arbeitslosigkeit zu nennen. Für die Zukunft bietet der Aufbau- und Resilienzplan die Chance, Ungleichgewichte sowie den Investitions- und Reformbedarf anzugehen.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Griechenland am 9. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.7.Spanien

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 10,8 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 5,1 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 4 % bzw. 3,4 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von Nettoausfuhren und Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2023 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 10,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 6,9 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 4,9 % und für 2023 mit 4,4 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,6 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 2,7 % des BIP gestiegen und dürften 2022 stabil bleiben. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 12,8 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Spanien 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Spaniens für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs den Projektionen zufolge 2022 mit -2,2 % des BIP stützend sein. Spanien plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,9 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,4 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Spanien daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (0,3 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein, während der im Vergleich zum BIP-Deflator stärkere Anstieg der Verbraucherpreise den expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Jahr 2022 über einen höheren staatlichen Verbrauch von Waren und Dienstleistungen beeinflussen dürfte. Der Prognose der Kommission zufolge werden diese Maßnahmen nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 98,3 % des BIP Ende 2019 auf 120 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 118,4 % des BIP und dürfte Ende 2022 115,1 % bzw. Ende 2023 113,7 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 30  Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote bis zum Jahr 2032 leicht ansteigen und etwa 116 % des BIP erreichen. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2026 wahrscheinlich höher ausfallen als 2021. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. So zählen zu den risikomindernden Faktoren zum einen die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit diversifizierter und großer Anlegerbasis), die Währung der Schuldtitel und die historisch niedrigen Fremdkapitalkosten. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit verbessern dürfte. Faktoren, die die Risiken erhöhen, betreffen ihrerseits den Anteil der kurzfristigen Schulden, staatliche Garantien, die Unternehmen und Selbstständigen während der COVID-19-Krise gewährt wurden, sowie Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Bankensektor. Es wird von einer Zunahme des Bruttofinanzierungsbedarfs ausgegangen.

    Bewertung im Rahmen des MIP: In Spanien bestehen Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Die Schwachstellen betreffen die hohe Auslandsverschuldung, die hohe Staatsverschuldung sowie die hohe private Verschuldung vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit und sind grenzübergreifend relevant. Für die Zukunft bietet der Aufbau- und Resilienzplan die Chance, Ungleichgewichte sowie den Investitions- und Reformbedarf anzugehen.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Spanien am 9. Mai 2022 genannten Schlüsselfaktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.8.Frankreich

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 7,9 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 7 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 3,1 % bzw. 1,8 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2022 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 8,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 6,5 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 4,6 % und für 2023 mit 3,2 % des BIP gerechnet. Die öffentlichen Investitionen sind 2020 mit 3,7 % des BIP stabil geblieben und 2021 auf 3,6 % des BIP gesunken; 2022 dürften sie erneut stabil bleiben. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 10,4 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Frankreich 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -1,7 % des BIP stützend sein. Frankreich plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,2 Prozentpunkte des BIP zurückgehen. Dieser Rückgang im Jahr 2022 ist auf die vorgezogene finanzielle Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität im Jahr 2021 zurückzuführen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Frankreich daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,5 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein. Zu den weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit laufenden Ausgaben zählen die im “Plan de résilience économique et sociale” vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Konflikts in der Ukraine, wie etwa direkte Zuschüsse für Ad-hoc-Sektoren (0,1 % des BIP), und die Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst (0,1 % des BIP). Auf der Einnahmenseite wird den Projektionen zufolge auch die Senkung des Körperschaftssteuersatzes (0,1 % des BIP) und der immobilienbezogenen Steuern (0,1 % des BIP) zum expansiven haushaltspolitischen Kurs beitragen. Der im Vergleich zum BIP-Deflator stärkere Anstieg der Verbraucherpreise dürfte den expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Jahr 2022 über einen höheren öffentlichen Verbrauch und höhere Sozialleistungen beeinflussen. Der Prognose der Kommission zufolge werden diese Maßnahmen und Triebkräfte für höhere Ausgaben nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 97,4 % des BIP Ende 2019 auf 114,6 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 112,9 % des BIP und dürfte Ende 2022 111,2 % bzw. Ende 2023 109,1 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 31 Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote sich über den kommenden Zehnjahreszeitraum hinweg auf hohem Niveau in etwa stabilisieren. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2026 wahrscheinlich höher ausfallen als 2021. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. So zählen zu den risikomindernden Faktoren zum einen die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit diversifizierter und großer Anlegerbasis) und die historisch niedrigen Fremdkapitalkosten. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit verbessern dürfte. Faktoren, die die Risiken erhöhen, betreffen ihrerseits den Anteil der kurzfristigen Schulden, den mittelfristig erwarteten Anstieg des Bruttofinanzierungsbedarfs und die Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien, die Unternehmen und Selbstständigen während der COVID-19-Krise gewährt wurden.

    Bewertung im Rahmen des MIP: In Frankreich bestehen Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. Die Schwachstellen betreffen vor dem Hintergrund eines geringen Produktivitätszuwachses die hohe Staatsverschuldung und geringe Wettbewerbsfähigkeit und sind grenzübergreifend relevant. Für die Zukunft bietet der Aufbau- und Resilienzplan die Chance, Ungleichgewichte sowie den Investitions- und Reformbedarf anzugehen.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Frankreich hat am 9. Mai 2022 weitere einschlägige Faktoren vorgelegt, die bisher nicht erwähnt wurden. So argumentiert die französische Regierung, dass die kürzlich verabschiedeten Reformen des Rahmens für die Steuerung der öffentlichen Finanzen, einschließlich der Einführung einer mehrjährigen Ausgabenregel und der erweiterten Zuständigkeiten des französischen haushaltspolitischen Rats, ab 2023 eine wirksame Kontrolle der öffentlichen Ausgaben und die schrittweise Rückkehr zu ausgeglichenen öffentlichen Finanzen ermöglichen werden.

    4.2.9.Italien

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 9 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 6,6 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 2,4 % bzw. 1,9 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2023 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 9,6 % des BIP im Jahr 2020 auf 7,2 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 5,5 % und für 2023 mit 4,3 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,6 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 2,9 % des BIP gestiegen und dürften 2022 weiter anwachsen auf 3,2 % des BIP. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 14,1 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Italien 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Italiens für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -2,7 % des BIP stützend sein. Italien plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,9 % des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Italien daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) dürfte im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,3 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,2 % des BIP) 32 sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein. Der Anstieg der laufenden Ausgaben beruht auch auf höheren Ausgaben für die Bezüge der Mitarbeiter im öffentlichen Sektor, die auf die Verlängerung der öffentlichen Aufträge für den Zeitraum 2019-2021 zurückzuführen sind, für die ein erheblicher Teil (in Höhe von ¼ % des BIP) 2022 verbucht wird, während auch für den Gesundheitssektor zusätzliche Mittel vorgesehen sind (0,1 % des BIP). Auf der Einnahmenseite wird den Projektionen zufolge auch die Senkung der Einkommensteuer und der regionalen Produktionssteuer (0,4 % des BIP) zum expansiven haushaltspolitischen Kurs beitragen. Daher begrenzt Italien nach den derzeitigen Schätzungen der Kommission das Wachstum der national finanzierten laufenden Nettoausgaben im Jahr 2022 nicht ausreichend.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 134,1 % des BIP Ende 2019 auf 155,3 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 150,8 % des BIP und dürfte Ende 2022 147,9 % bzw. Ende 2023 146,8 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 33 Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote sich über den kommenden Fünfjahreszeitraum hinweg stabilisieren. Ab 2027 würde die Schuldenquote jedoch wieder steigen und bis 2032 etwa 155 % des BIP erreichen. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2026 wahrscheinlich höher ausfallen als 2021. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. So zählen zu den risikomindernden Faktoren zum einen die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit diversifizierter und großer Anlegerbasis) und die historisch niedrigen Fremdkapitalkosten. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit verbessern dürfte. Faktoren, die die Risiken erhöhen, betreffen ihrerseits den Anteil der kurzfristigen Schulden und Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien, die Unternehmen und Selbstständigen während der COVID-19-Krise gewährt wurden. Der Bruttofinanzierungsbedarf dürfte mittelfristig zunehmen.

    Bewertung im Rahmen des MIP: In Italien bestehen übermäßige Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP). Die Schwachstellen betreffen die hohe Staatsverschuldung und den geringen Produktivitätszuwachs vor dem Hintergrund von Anfälligkeiten auf dem Arbeitsmarkt und einigen Schwächen auf den Finanzmärkten, die grenzübergreifend relevant sind. Für die Zukunft bietet der Aufbau- und Resilienzplan die Chance, Ungleichgewichte sowie den Investitions- und Reformbedarf anzugehen.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Italien hat am 11. Mai 2022 zusätzliche einschlägige Faktoren vorgelegt, die bisher nicht erwähnt wurden, so etwa Hinweise auf folgende Sachverhalte: Die antizyklischen haushaltspolitischen Maßnahmen hätten wirksam zur Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen, wodurch die Defizite im Zeitraum 2020-2021 niedriger ausgefallen seien als erwartet, der erhebliche Anstieg der gesamtstaatlichen Verbindlichkeiten habe die Bilanzen des privaten Sektors wirksam abgeschirmt, der Bestand an Eventualverbindlichkeiten sei auch nach dem Anstieg durch die COVID-19-Krise noch vergleichsweise niedrig und der Aufbau- und Resilienzplan wirke sich bislang wirtschaftlich nicht stark aus, doch werde davon ausgegangen, dass diese positiven Auswirkungen nach der vollständigen Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen zunehmen.

    4.2.10.Lettland

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 3,8 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 4,5 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 2 % bzw. 2,9 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 4,5 % des BIP im Jahr 2020 auf 7,3 % des BIP im Jahr 2021 gestiegen. Für 2022 wird mit 7,2 % und für 2023 mit 3 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 5,7 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 5,2 % des BIP zurückgegangen und dürften 2022 auf 6,1 % des BIP anwachsen. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 13,9 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Lettland 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Lettlands 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -3,3 % des BIP stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Lettland plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,8 % des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Lettland daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,5 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,8 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,3 % des BIP) ein. Lettland hält das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 in etwa unter Kontrolle, da der erhebliche expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 hauptsächlich auf die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise sowie auf die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine zurückzuführen ist.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 36,7 % des BIP Ende 2019 auf 43,3 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 44,8 % des BIP und dürfte Ende 2022 47 % bzw. Ende 2023 46,5 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. 34 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Lettland am 5. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.11.Litauen

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Rückgang um 0,1 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 5 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 1,7 % bzw. 2,6 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 7,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 1 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 4,6 % und für 2023 mit 2,3 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,1 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 3,2 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 3,7 % des BIP steigen, wobei der Wert für 2021 höher ist als das gesamtstaatliche Defizit im selben Jahr. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 12,6 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Litauen 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Litauens 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -4,2 % des BIP stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Litauen plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,5 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Litauen daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 3,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (1,2 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,2 % des BIP) ein, während auch andere Maßnahmen, wie zusätzliche Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen (weitere Erhöhung von Ruhegehältern, Kindergeld, Sozialhilfe, Mindesthöhe des steuerfreien Einkommens), den Projektionen zufolge mit 0,4 % des BIP zum Anstieg der laufenden Nettoausgaben beitragen werden. Daher hält Litauen nach den derzeitigen Schätzungen der Kommission das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 nicht ausreichend unter Kontrolle.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 35,9 % des BIP Ende 2019 auf 46,6 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 44,3 % des BIP und dürfte Ende 2022 42,7 % bzw. Ende 2023 43,1 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. 35 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Litauen am 5. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.12.Ungarn

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Rückgang um 4,5 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 7,1 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 3,6 % bzw. 2,6 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Nettoausfuhren getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 7,8 % des BIP im Jahr 2020 auf 6,8 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 6 % und für 2023 mit 4,9 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 6,4 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 5,8 % des BIP zurückgegangen und dürften 2022 bei 5,4 % des BIP liegen. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 15,1 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Ungarn 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Konvergenzprogramm Ungarns 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -0,1 % des BIP in etwa neutral sein, während der Rat einen stützenden haushaltspolitischen Kurs empfohlen hatte. Ungarn plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 aufgrund einer erwarteten langsameren Ausschöpfung der EU-Mittel um 1,0 Prozentpunkte des BIP abnehmen. 36 Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem expansiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,2 Prozentpunkten ausgegangen. Wie vom Rat empfohlen, plant Ungarn daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 0,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dies schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,1 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,2 % des BIP) ein. Mehrere diskretionäre Maßnahmen tragen ebenfalls zum Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben bei (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen), wie z. B. die Wiedereinführung des 13. Monatsruhegehalts, Zulagen für Personal in den Bereichen Strafverfolgung und Militär sowie eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und der Ausbildungsabgabe. 

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 65,5 % des BIP Ende 2019 auf 79,6 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 76,8 % des BIP und dürfte Ende 2022 76,4 % bzw. Ende 2023 76,1 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 37 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Ungarn am 9. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.13.Malta

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 8,3 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 9,4 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 4,2 % bzw. 4 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von Investitionen und dem privaten Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 9,5 % des BIP im Jahr 2020 auf 8 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 5,6 % und für 2023 mit 4,6 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,5 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 4,2 % des BIP zurückgegangen und dürften 2022 bei 4,1 % des BIP liegen. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 21,8 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Malta 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Maltas 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -1,5 % des BIP stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Malta plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,2 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem kontraktiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,3 Prozentpunkten ausgegangen. Daher plant Malta nicht, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,5 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein. Darüber hinaus gewährte die Regierung privaten Haushalten finanzielle Unterstützung (0,3 % des BIP) und erhöhte beitragsabhängige und beitragsunabhängige Ruhegehaltsleistungen über die Anpassung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten hinaus (0,2 % des BIP), während die Wachstumsrate bei Vorleistungen (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) hoch blieb (0,4 % des BIP).

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 40,7 % des BIP Ende 2019 auf 53,4 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 57 % des BIP und dürfte Ende 2022 58,5 % bzw. Ende 2023 59,5 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 38 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Malta am 9. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.14.Österreich

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 6,7 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 4,5 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 3,9 % bzw. 1,9 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Nettoausfuhren getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2022 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 8 % des BIP im Jahr 2020 auf 5,9 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 3,1 % und für 2023 mit 1,5 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 3,3 % des BIP im Jahr 2020 stiegen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 3,5 % des BIP und dürften 2022 auf 3,7 % des BIP weiter steigen und damit höher ausfallen als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 15,9 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Österreich 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Österreichs 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -1,2 % des BIP stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Österreich plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte 2022 gegenüber 2021 um 0,1 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Österreich daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 0,5 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dies schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,4 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,3 % des BIP) ein.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 70,6 % des BIP Ende 2019 auf 83,3 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 82,8 % des BIP und dürfte Ende 2022 80 % bzw. Ende 2023 77,5 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 39 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Österreich am 3. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.15.Polen

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 2,2 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 5,9 % gewachsen und dürfte 2022 bzw. 2023 um 3,7 % bzw. 3 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 6,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 1,9 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 4,0 % und für 2023 mit 4,4 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,5 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 4,1 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 4,2 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit der Jahre 2021 bzw. 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 10,5 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Polen 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Polens 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -3,4 % des BIP stützend sein, wie vom Rat empfohlen. Polen plant, die Erholung zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,1 Prozentpunkte des BIP zunehmen. 40 Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Polen daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 2,7 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise (1,0 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,6 % des BIP) ein, während auch ein neues Kindergeld für die Betreuung kleiner Kinder (Familienbetreungskapital) zum Anstieg der laufenden Nettoausgaben beitragen dürfte (0,1 % des BIP). Auf der Einnahmenseite wird den Projektionen zufolge im Rahmen der polnischen Steuerreform auch die Senkung des Einkommensteuersatzes (0,7 % des BIP) und die Senkung der Körperschaftsteuersätze (0,1 % des BIP) zum expansiven haushaltspolitischen Kurs beitragen. Der im Vergleich zum BIP-Deflator stärkere Anstieg der Verbraucherpreise dürfte den expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Jahr 2022 über einen höheren Verbrauch von Waren und Dienstleistungen durch den Staat beeinflussen.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 45,6 % des BIP Ende 2019 auf 57,1 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 53,8 % des BIP und dürfte Ende 2022 50,8 % bzw. Ende 2023 49,8 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 41 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Polen übermittelte am 9. Mai 2022 zusätzliche einschlägige Faktoren, die noch nicht erwähnt wurden, so insbesondere den Hinweis darauf, dass das öffentliche Defizit 2023 bei 3,7 % des BIP liegen dürfte, obgleich in Einklang mit dem Gesetz vom 11. März 2022 über die Landesverteidigung höhere Militärausgaben (die teilweise als öffentliche Investition verbucht werden) vorgesehen sind, nämlich nach 2,2 % des BIP im Jahr 2022 dann 3,0 % des BIP.

    4.2.16.Slowenien

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4,2 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 8,1 % gewachsen und dürfte 2022 um 3,7 % sowie 2023 um 3,1 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 7,8 % des BIP im Jahr 2020 auf 5,2 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 4,3 % und für 2023 mit 3,4 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,1 % des BIP im Jahr 2020 stiegen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 4,7 % des BIP und dürften 2022 auf 5,7 % des BIP weiter steigen und damit höher ausfallen als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten jährlichen Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 15,8 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Slowenien 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Sloweniens für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -2,6 % des BIP stützend sein. Slowenien plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,2 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,9 %Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant Slowenien daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dieser erhebliche expansive Beitrag schließt die zusätzlichen Auswirkungen von Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,4 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein. Der stärkere Anstieg der Verbraucherpreise im Vergleich zum BIP-Deflator dürfte sich auf den expansiven Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Jahr 2022 auswirken, da die Ausgaben für den staatlichen Verbrauch von Waren und Dienstleistungen sowie für Sozialleistungen infolge der Indexierung und für Bezüge im öffentlichen Sektor infolge des zunehmenden Lohndrucks steigen.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 65,6 % des BIP Ende 2019 auf 79,8 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 74,7 % des BIP und dürfte Ende 2022 74,1 % bzw. Ende 2023 72,7 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 42 Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote sich über den kommenden Fünfjahreszeitraum hinweg stabilisieren. Ab 2027 würde die Schuldenquote jedoch wieder steigen und bis 2032 etwa 83 % des BIP erreichen. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2026 wahrscheinlich höher ausfallen als 2021. Ferner wären haushaltspolitische Konsolidierungsanstrengungen im Umfang von 4½ % des BIP erforderlich, um den Schuldenstand innerhalb von 15 Jahren auf 60 % des BIP zurückzuführen. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. So zählen zu den risikomindernden Faktoren zum einen die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, relativ stabile Finanzierungsquellen, die Währung der Schuldtitel und historisch niedrige Fremdkapitalkosten. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit verbessern dürfte. Faktoren, die die Risiken erhöhen, betreffen ihrerseits den großen von Gebietsfremden gehaltenen Schuldenanteil, höhere zusätzliche Kosten für Langzeitpflege aufgrund eines neu eingeführten Langzeitpflegegesetzes und Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme umfangreicher staatlicher Garantien, die Unternehmen und Selbstständigen während der COVID-19-Krise gewährt wurden.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Slowenien am 9. Mai 2022 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.

    4.2.17.Slowakei

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4,4 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 3 % gewachsen und dürfte 2022 um 2,3 % sowie 2023 um 3,6 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von Investitionen und dem privaten Verbrauch getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2022 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 5,5 % des BIP im Jahr 2020 auf 6,2 % des BIP im Jahr 2021 gestiegen. Für 2022 wird mit 3,6 % und für 2023 mit 2,6 % des BIP gerechnet. Nach einem Rückgang auf 3,5 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 3,2 % des BIP weiter zurück und dürften 2022 auf 4,2 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 11,9 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von der Slowakei 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm der Slowakei 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit +0,3 % des BIP kontraktiv sein, während der Rat einen stützenden haushaltspolitischen Kurs empfohlen hatte. Die Slowakei plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,7 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,4 %Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten. Wie vom Rat empfohlen, plant die Slowakei daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) 2022 einen kontraktiven Beitrag von 1,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dies schließt die zusätzlichen Auswirkungen der Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein. Aufgrund der zeitlich verzögerten Anpassung an die Inflation steigen umfangreiche staatliche Ausgaben wie monetäre Sozialleistungen oder Löhne und Gehälter für Mitarbeiter 2022 langsamer als die Inflation, was zu dem kontraktiven Kurs beiträgt.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 48,1 % des BIP Ende 2019 auf 59,7 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 63,1 % des BIP und dürfte Ende 2022 61,7 % bzw. Ende 2023 58,3 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. 43 Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote über den kommenden Fünfjahreszeitraum hinweg auf 54 % im Jahr 2026 zurückgehen. Ab 2027 würde die Schuldenquote jedoch wieder steigen und bis 2032 etwa 61 % des BIP erreichen. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, besteht eine erhebliche Unsicherheit im Zusammenhang mit den Projektionen. Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. So zählen zu den risikomindernden Faktoren zum einen die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, die Währung der Schuldtitel, der begrenzte Anteil der kurzfristigen öffentlichen Schulden und historisch niedrige Fremdkapitalkosten. Es wird ferner erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was die Schuldentragfähigkeit verbessern dürfte. Faktoren, die die Risiken erhöhen, betreffen ihrerseits den großen von Gebietsfremden gehaltenen Schuldenanteil, den negativen Nettoauslandsvermögensstatus und Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme umfangreicher staatlicher Garantien, die Unternehmen und Selbstständigen während der COVID-19-Krise gewährt wurden.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 6. Mai 2022 legte die Slowakei weitere einschlägige Faktoren vor, die noch nicht erwähnt wurden, insbesondere mit Bezug auf die Auswirkungen einer erhöhten Abgabe auf den EU-Haushalt infolge von Unregelmäßigkeiten bei der Zollabfertigung an (0,5 % des BIP). Ferner wies die Slowakei neben dem vorherrschenden Primärdefizit auf eine zusätzliche Anhäufung liquider Aktiva (2,2 % des BIP) hin, die insgesamt auf 12 % des BIP geschätzt werden, was deutlich über den historischen Werten liegt.

    4.2.18.Finnland

    Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 2,3 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 3,5 % gewachsen und dürfte 2022 um 1,6 % sowie 2023 um 1,7 % wachsen. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.

    Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ist von 5,5 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,6 % des BIP im Jahr 2021 zurückgegangen. Für 2022 wird mit 2,2 % und für 2023 mit 1,7 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,9 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen 2021 auf 4,1 % des BIP zurück und dürften 2022 auf 4,4 % des BIP steigen, was höher ist als das gesamtstaatliche Defizit der Jahre 2021 und 2022. Die haushaltspolitische Unterstützung – gemessen an der kumulierten Änderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses durch die EU-Mittel – wird auf 7,1 % des BIP geschätzt, einschließlich diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen und der Wirkung der automatischen Stabilisatoren. Die von Finnland 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission und unter Berücksichtigung der im Stabilitätsprogramm Finnlands für 2022 enthaltenen Informationen wird der haushaltspolitische Kurs 2022 den Projektionen zufolge mit -0,6 % des BIP stützend sein. Finnland plant, die Erholung weiter zu unterstützen, indem es die Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zu finanzieren, wie vom Rat empfohlen. Der positive Beitrag der aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben zur Wirtschaftstätigkeit dürfte gegenüber 2021 um 0,2 Prozentpunkte des BIP zunehmen. Bei national finanzierten Investitionen wird 2022 von einem expansiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,2 Prozentpunkten ausgegangen. Wie vom Rat empfohlen, plant Finnland daher, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfte der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) im Jahr 2022 einen in etwa neutralen Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Dies schließt die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,1 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (0,1 % des BIP) ein.

    Mittelfristiger Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand ist von 59,6 % des BIP Ende 2019 auf 69 % des BIP Ende 2020 gestiegen. Ende 2021 lag er dann bei 65,8 % des BIP und dürfte Ende 2022 65,9 % bzw. Ende 2023 66,6 % des BIP betragen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. 44 Es wird erwartet, dass die Umsetzung der Reformen im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, in den kommenden Jahren erhebliche positive und dauerhafte Auswirkungen auf das Wachstum des BIP haben wird, was zu einer Stärkung der Schuldentragfähigkeit beitragen dürfte.

    Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Finnland legte am 6. Mai 2022 weitere einschlägige Faktoren vor, die noch nicht erwähnt wurden, insbesondere in Bezug auf eine starke Nettovermögensposition.

    5.Schlussfolgerungen

    In allen 17 Mitgliedstaaten, die den im Vertrag festgelegten Referenzwert im Jahr 2021 überschritten haben oder ihn im Jahr 2022 überschreiten wollen (d. h. in allen in diesem Bericht behandelten Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Finnland), lag das Defizit über und nicht in der Nähe der 3 % des BIP. Der im Vertrag festgelegte Referenzwert gilt als im Sinne des Vertrags ausnahmsweise überschritten. Im Falle Belgiens, Tschechiens, Estlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Ungarns, Maltas, Polens und Sloweniens wird nicht erwartet, dass es sich dabei um eine vorübergehende Überschreitung handelt.

    Insgesamt ergibt die Analyse unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren 45 , dass Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien und die Slowakei das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 nicht erfüllen.

    Unter den Mitgliedstaaten, in denen der Schuldenstand-Referenzwert von 60 % des BIP Ende 2021 überschritten war, wurde der Richtwert für den Schuldenabbau von Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn und Finnland nicht eingehalten. Für die Slowakei wird erwartet, dass die Schuldenquote 2023 auf unter 60 % des BIP zurückgeht.

    Insgesamt ergibt die Analyse unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren, dass die Slowakei das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 erfüllt. Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn und Finnland erfüllen das Schuldenstandskriterium nicht. 

    Allerdings ist die Kommission im Rahmen ihrer Beurteilung aller einschlägigen Faktoren der Auffassung, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau eine zu anspruchsvolle vorgezogene haushaltspolitische Konsolidierungsanstrengung bedeuten würde, die das Wachstum beeinträchtigen könnte. Daher ist nach Ansicht der Kommission die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unter den derzeitigen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen nicht angezeigt.

    Die COVID-19-Pandemie wirkt sich weiterhin in außergewöhnlichem Maße auf die Gesamtwirtschaft und die öffentlichen Haushalte aus, was zusammen mit der Invasion der Ukraine durch Russland auch mit Blick auf die Festlegung eines detaillierten haushaltspolitischen Kurses zu außerordentlicher Unsicherheit führt. Aus diesen Gründen schlägt die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor, neue Defizitverfahren einzuleiten. Die Überwachung der Defizit- und Schuldenentwicklung wird fortgeführt werden, und im Herbst 2022 wird die Kommission erneut prüfen, ob Defizitverfahren vorgeschlagen werden sollten.

    (1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6, in der geänderten Fassung.
    (2)    Die in den Artikeln 5 Absatz 1, 6 Absatz 3, 9 Absatz 1 und 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1) sowie in den Artikeln 3 Absatz 5 und 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. Durch sie werden die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht ausgesetzt. Mit der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel erhalten die Mitgliedstaaten zur Bewältigung der aktuellen Krise jedoch Haushaltsflexibilität, indem sie vorübergehend vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel jedes Mitgliedstaats abweichen können, vorausgesetzt, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird.
    (3)    COM(2022) 600 final.
    (4)    Empfehlungen des Rates vom 20. Juli 2020 (2020/C 282/01 bis 2020/C 282/27) (ABl. C 282 vom 26.8.2020, S. 1).
    (5)    Empfehlungen des Rates vom 18. Juni 2021 (2021/C 304/01 bis 2021/C 304/28) (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 1). Im Falle Rumäniens nahm der Rat am selben Tag eine Empfehlung mit dem Ziel an, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden (2021/C 304/24 vom 29.7.2021, S. 111).
    (6)    Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2021 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C 283 vom 15.7.2021, S. 1).
    (7)    Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C 153 vom 7.4.2022, S. 1).
    (8)    Eurostat Euroindikatoren 46/2022 vom 22. April 2022.
    (9)    Das öffentliche Defizit Rumäniens lag 2021 ebenfalls über 3 % des BIP. Rumänien wird in dem vorliegenden Bericht jedoch nicht behandelt, da es seit dem Beschluss des Rates vom 3. April 2020 Gegenstand eines Defizitverfahrens ist.
    (10)    In diesen Fällen sollen die Defizite 2022 ebenfalls über 3 % des BIP liegen.
    (11)    Sofern nicht anders angegeben, ist die Quelle für die in diesem Bericht angegebenen Zahlen die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission. Mehr Informationen hierzu finden sich in der Frühjahrsprognose 2022: https://ec.europa.eu/info/system/files/economy-finance/ip173_en.pdf
    (12)    In Kroatien, Zypern und Portugal lag der öffentliche Schuldenstand Ende 2021 ebenfalls bei über 60 % des BIP. Diese Mitgliedstaaten sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts, da ihre gesamtstaatlichen Defizite in den Jahren 2021 und 2022 unter 3 % des BIP lagen (und voraussichtlich bleiben werden) und sie 2021 den Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten haben.
    (13)    COM(2022) 85 final.
    (14)    Wenn in irgendeinem dieser Jahre die Schuldenquote unter 60 % des BIP liegt, kann der Richtwert nicht sinnvoll berechnet werden. Dies ist der Fall, wenn ein Mitgliedstaat den Referenzwert von unter auf über 60 % des BIP überschreitet, was insbesondere auf die Slowakei zutrifft.
    (15)      Die Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2020 ist nur für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets relevant.
    (16)      Diese Liquiditätshilfemaßnahmen und insbesondere die staatlichen Garantien zur Förderung von Kreditflüssen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt, solange sie nicht in Anspruch genommen werden.
    (17)      Die fiskalpolitische Unterstützung im Zeitraum 2020-2021 lässt sich anhand der kumulierten jährlichen Veränderung des Primärsaldos in den Jahren 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019 zuzüglich des fiskalischen Impulses aus den EU-Mitteln messen.
    (18)      Im Einklang mit dem Ansatz in der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 wird der haushaltspolitische Kurs derzeit am besten an der Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen), jedoch einschließlich der Ausgaben, die durch nicht rückzahlbare Unterstützung (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum finanziert werden, gemessen. Neben dem fiskalischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.
    (19)          Ausgenommen befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen.
    (20)      Fiscal Sustainability Report 2021 (April 2022), European Economy-Institutional Papers 171 (Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2021).
    (21)      Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators entspricht einem Überschuss (Defizit) beim Wachstum der Primärausgaben im Vergleich zum mittelfristigen Wirtschaftswachstum, was auf eine expansive (kontraktive) Finanzpolitik hindeutet.
    (22)      SWD(2022) 602 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse (Debt Sustainability Analysis).
    (23)      Die Kommission nahm am 7. April 2022 eine positive Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Bulgariens an.
    (24)    SWD(2022) 603 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (25)      SWD(2022) 605 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (26)    SWD(2022) 607 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (27)    SWD(2022) 608 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (28)      Durchführungsbeschluss (EU) 2022/216 der Kommission vom 15. Februar 2022 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (ABl. L 37 vom 18.2.2022 , S. 34).  
    (29)    SWD(2022) 609 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (30)    SWD(2022) 610 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (31)    SWD(2022) 612 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (32)    Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Anstiegs der Energiepreise waren in Italien 2021 bereits eingeführt und beliefen sich auf 0,3 % des BIP. Diese Maßnahmen umfassten in erster Linie Ermäßigungen bei festen Abgaben und MwSt-Sätzen auf Strom- und Erdgasrechnungen sowie eine Anhebung des sozialen Bonus bei Strom- und Erdgasrechnungen.
    (33)    SWD(2022) 616 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (34)    SWD(2022) 619 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (35)    SWD(2022) 617 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (36)    Hierbei handelt es sich um Projektionen der Kommission. Die Kommission hat den Aufbau- und Resilienzplan für Ungarn noch nicht bewertet.
    (37)    SWD(2022) 614 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (38)    SWD(2022) 620 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (39)    SWD(2022) 601 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (40)    Hierbei handelt es sich um Projektionen der Kommission. Die Kommission hat den Aufbau- und Resilienzplan für Polen noch nicht bewertet.
    (41)    SWD(2022) 622 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (42)    SWD(2022) 626 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (43)    SWD(2022) 627 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (44)    SWD(2022) 611 final, Anhang zur Schuldentragfähigkeitsanalyse.
    (45)    In Abschnitt 4 wird erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die einschlägigen Faktoren in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Defizitkriteriums führen, berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Einhaltung auf der Grundlage des Schuldenkriteriums werden die einschlägigen Faktoren stets berücksichtigt.
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