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Document 52022DC0253

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2023

COM/2022/253 final

Brüssel, den 1.6.2022

COM(2022) 253 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2023

{SWD(2022) 157 final}


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2023

1.Einleitung

In dieser Mitteilung werden nähere Angaben zum Status der europäischen Fischerei sowie Orientierungslinien für die Vorschläge und Konsultationen der Kommission mit Drittländern zu den Fangmöglichkeiten für das Jahr 2023 dargelegt; das Ziel besteht dabei in einer weiteren Stärkung der Erholung bestimmter Bestände sowie im Erhalt gesunder Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY).

Dank der Bemühungen des Sektors, nicht nur die Bestandslage weiter zu verbessern, sondern auch nachhaltige Bestände in gutem Zustand zu halten, ist die Nachhaltigkeit der Fischereien insgesamt weiter gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass noch mehr Bestände auf ein nachhaltiges Niveau gebracht werden konnten, wobei vor allem im Nordostatlantik sehr gute Ergebnisse verzeichnet wurden.

International war die EU auch im Jahr 2021 eine wesentliche Triebkraft bei der Erzielung weiterer Fortschritte in regionalen Fischereiorganisationen. Allerdings sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere im Mittelmeer, wo die Situation nach wie vor Anlass zur Sorge gibt, und in der Ostsee, wo aufgrund anderer Belastungen von Umwelt und Meeresökosystemen eine Umkehr bei den jüngsten Verbesserungen zu beobachten war.

Die seit Februar dieses Jahres zu beobachtende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat sich in mehrfacher Hinsicht auf die Fischerei ausgewirkt, insbesondere im Schwarzen Meer. Die sich weiterentwickelnde Sicherheitslage im Schwarzen Meer hat zu Unterbrechungen der Fangtätigkeit geführt; aus Sicherheitsgründen wurde die Fangtätigkeit in den Gewässern mehrerer Mitgliedstaaten vorläufig verboten, beispielsweise in den rumänischen Gewässern, die im Donaudelta an die Ukraine grenzen, während auf regionaler Ebene Sicherheitswarnungen seitens Mitgliedstaaten und anderer Anrainerländer an den Sektor ergangen sind. Daneben hat die militärische Aggression Russlands zu Unterbrechungen der Handelsströme, Auswirkungen auf die Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten sowie auf bestimmte Verhandlungen auf internationaler Ebene und zu einem Anstieg der Energiepreise geführt, was die Anwendung der Krisenmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erforderte, um den erheblichen Marktstörungen im Sektor entgegenzuwirken. Dies verdeutlicht, dass die Resilienz weiter gestärkt werden muss, um die Ernährungssicherheit in Europa sicherzustellen und die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, insbesondere durch fortgesetzte Innovationen und die Energiewende.

2.Fortschritte bei der Umsetzung einer nachhaltigen Fischerei in der EU

2.1.Biomassetrends und fischereilicher Druck

Um eine nachhaltige Fangtätigkeit sicherzustellen, dürfen nicht mehr Fische gefangen werden, als durch Vermehrung jedes Jahr wieder aufgefüllt werden können. Ein Bestand wird nachhaltig auf MSY-Niveau befischt, wenn das Verhältnis zwischen der tatsächlichen fischereilichen Sterblichkeit (F) und der fischereilichen Sterblichkeit bei MSY (FMSY) nicht größer als 1 ist.

Im Jahr 2020 nahm der fischereiliche Druck in EU-Gewässern insgesamt weiter ab, und der Zustand der Bestände verbesserte sich. Besonders begrüßenswert ist es, dass im Jahr 2020 dank der Anstrengungen des Sektors die fischereiliche Gesamtsterblichkeitsrate im Nordostatlantik erstmals unter 1 fiel. Bestimmte Bestände werden jedoch nach wie vor überfischt und/oder liegen außerhalb sicherer biologischer Grenzen; daher sind weitere Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erforderlich. In der Ostsee hat sich der positive Trend der vergangenen Jahre aufgrund der schlechten Umweltsituation und der Überfischung in der Vergangenheit umgekehrt. Dies hat zu einem Verlust der Lebensräume mehrerer Fischbestände, zu einem Rückgang der Fischmengen im Meer und zu geringeren Größen beim Dorsch und inzwischen auch bei anderen Beständen in der Ostsee geführt. Bei EU-Beständen und gemeinsam mit Drittländern genutzten Beständen im Mittelmeer, die dem Mehrjahresplan (MAP) für das westliche Mittelmeer 1 unterliegen und von der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) reguliert werden, wurden Schritte in Richtung des MSY-Ziels beobachtet, wobei die fischereiliche Sterblichkeitsrate erstmals seit 2003 unter 2 sank.

2.2.Fangmöglichkeiten für das Jahr 2022

Die für das Jahr 2022 ermittelten Fangmöglichkeiten stellen im Zusammenhang mit einem nachhaltigen Fischereimanagement einen wichtigen Schritt dar.

Im Atlantik, in der Ostsee und im Skagerrak/Kattegat werden Fangmöglichkeiten hauptsächlich als Fangbeschränkungen im Rahmen von zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) festgelegt.

Für ausschließlich von der EU verwaltete Bestände in diesen Gebieten wurden die zulässigen Fangmengen bei allen Beständen, für die dieser Wert verfügbar war, entsprechend dem MSY-Niveau festgelegt; ausgenommen hiervon war Hering in der westlichen Ostsee, für den andere strikte Maßnahmen im Einklang mit dem MAP für die Ostsee ergriffen wurden. Zusätzliche Schutzmaßnahmen wurden außerdem für Bestände ergriffen, deren Lage derzeit schwierig ist, wie Dorsch im Kattegat, Dorsch in der östlichen Ostsee und Dorsch in der westlichen Ostsee. Insgesamt sind sich die Mitgliedstaaten und Interessenträger des Ostseeraums der Notwendigkeit von Maßnahmen bewusst, um die wichtigen kommerziellen Fischbestände in der Ostsee wieder aufzubauen, und leisten ihren Beitrag zur Umsetzung dieses Ziels.

Für gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich genutzte Bestände vereinbarten beide Seiten innerhalb der im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit 2 festgelegten Frist zulässige Fangmengen im Einklang mit dem MSY-Niveau für die meisten Bestände, für die die entsprechenden Gutachten vorlagen. Nur bei vier Beständen (bei denen sich die empfohlene Fangmenge auf null belief) wurde eine andere Entscheidung getroffen, wobei beide Parteien eine geringe zulässige Fangmenge ausschließlich für Beifänge vereinbarten, um die gemischte Fischerei auf Grundfischarten nicht im Keim zu ersticken. Bei einem Bestand wurde eine kleine TAC vereinbart, um die Fortsetzung der Datenerfassung zu ermöglichen.

In Bezug auf Bestände, die trilateral gemeinsam mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich genutzt werden, kamen die drei Parteien überein, sich um eine weitere Erholung der Dorschbestände in der Nordsee zu bemühen, indem Abhilfemaßnahmen fortgesetzt und die TACs für mehrere andere Bestände, die in gemischten Fischereien mit Dorsch interagieren, unterhalb der wissenschaftlichen Empfehlung festgesetzt werden. Die TACs für Hering wurden unterhalb der wissenschaftlichen Empfehlung festgesetzt. Der einzige MSY-bewertete Bestand, der bilateral gemeinsam mit Norwegen genutzt wird, wurde auf MSY-Niveau festgelegt.

Hinsichtlich der Bestände von Makrele, Blauem Wittling und skandinavischem Atlantikhering vereinbarten die Küstenstaaten 3 TACs auf MSY-Niveau. Für 2022 stehen Gespräche über die Aufteilungsvereinbarungen auf der Tagesordnung, um ein Überfischen aufgrund fehlender Aufteilungsvereinbarungen zu vermeiden.

Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, die von Mehrartenfischerei und zahlreichen mit Drittländern gemeinsam genutzten Beständen gekennzeichnet sind, werden viele Bestände noch immer oberhalb eines nachhaltigen Niveaus befischt, obgleich die fischereiliche Sterblichkeit bei einigen Beständen einem nachhaltigen Niveau näher kam; bei insgesamt sieben Beständen wurde im Jahr 2020 das FMSY-Niveau erreicht. Um das MSY-Ziel bis 2025 zu verwirklichen, müssen die intensiven Erhaltungsbemühungen fortgesetzt werden, insbesondere durch die Anwendung des MAP für das westliche Mittelmeer sowie der neuen Strategie 2030 der GFCM 4 . Tatsächlich wird im Rahmen der Fangmöglichkeiten für 2022 ein umfangreiches Maßnahmenpaket umgesetzt, das im Jahr 2021 von der GFCM angenommen wurde.

Angesichts des Ziels des MAP für das westliche Mittelmeer, bis spätestens Januar 2025 für alle Grundfischbestände das MSY-Niveau zu erreichen, stellen die Fangmöglichkeiten einen integrierten und globalen Ansatz dar, der auf verschiedenen Bewirtschaftungsinstrumenten aufbaut. Gleichzeitig wird ein Anreizmechanismus eingeführt, bei dem die Verwendung selektiverer Fanggeräte und effizienterer Schongebiete mit einer Steigerung der Fangtätigkeit belohnt wird. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit dieser Mechanismus genutzt werden kann. Darüber hinaus nahm der Rat maximal zulässige Fangmengen für die am stärksten überfischten Tiefseegarnelen sowie Obergrenzen für den Fischereiaufwand für Langleinenfischer an.

Intensive Arbeiten im Rahmen der GFCM, unterstützt durch die konsequente Position der EU in regionalen Fischereiorganisationen, führten zur Annahme wichtiger Beschlüsse. Es wurde ein langfristiger Bewirtschaftungsplan der GFCM für kleine pelagische Fischarten im Adriatischen Meer vereinbart, um hohe langfristige Erträge im Einklang mit dem MSY-Niveau zu ermöglichen, wobei die zulässige Fangmenge für Sardellen und Sardinen für 2022 reduziert und die Kapazität in der pelagischen Schleppnetz- und Ringwadenfischerei eingefroren wurde. Die GFCM beschloss ferner die Umsetzung eines bahnbrechenden Mehrjahresplans für Grundfischbestände im Adriatischen Meer, in dem eine Kapazitätsobergrenze für die Fischerei sowohl mit Grundschleppnetzen als auch mit Baumkurren festgelegt ist, um im Jahr 2026 das MSY-Ziel für alle wichtigen Bestände zu erreichen. Ferner wurden Erntebeschränkungen für die Rote Koralle, eine Obergrenze für den Fischereiaufwand für die Gemeine Goldmakrele in den internationalen Gewässern des Mittelmeers, für Tiefseegarnelen im Ionischen Meer, im Levantischen Meer und in der Straße von Sizilien und Fangbeschränkungen für die Rote Fleckbrasse eingeführt sowie die Fortsetzung der Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal beschlossen. Bezüglich der Arten im Schwarzen Meer wurden im Rahmen des GFCM-Plans TACs für Steinbutt sowie eine autonome Quote für Sprotte festgesetzt.

3.Zustand der EU-Flotte

Die GFP erstreckt sich auch auf das Management der Größe von Fischereiflotten, um ein Gleichgewicht zwischen der Fangkapazität und dem produktiven Potenzial der Fischbestände sicherzustellen. Überschüssige Fangkapazitäten sind ökologisch und finanziell nachteilig: Bestände werden dadurch dem Risiko einer Überfischung ausgesetzt, Kraftstoff wird ohne guten Grund verbrannt und die Rentabilität sinkt.

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass ihre Flotten die nationalen Höchstwerte hinsichtlich Kapazität (Bruttoraumzahl, BRZ) und Maschinenleistung (kW) nicht überschreiten. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Kapazität von Flotten zu reduzieren, die das erwünschte Gleichgewicht nicht erreichen; zu diesem Zweck müssen Jahresberichte zur biologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit erstellt werden. Zeigen diese ein Ungleichgewicht, müssen Aktionspläne vorgelegt werden, mit denen dieses innerhalb eines klaren Zeitrahmens behoben wird. Kapazitäten, die mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut werden, dürfen nicht ersetzt werden.

Gegenüber 2020 war bei der Zahl der Fischereifahrzeuge, bei der BRZ und der Maschinenleistung ein geringfügiger Rückgang um 0,07 %, 0,1 % bzw. 0,1 % zu verzeichnen. Dementsprechend umfasste die in der EU registrierte Flotte (einschließlich Schiffen, die in der äußersten Randlage aktiv sind) im Dezember 2021 insgesamt 74 380 Fischereifahrzeuge mit 1 320 362 BRZ und 5 304 015 kW.

In ihren Berichten für das Jahr 2021 geben die Mitgliedstaaten an, dass ihre Flotten unterhalb der Höchstwerte verbleiben und damit die Bestimmungen von Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 erfüllen. Allerdings bestehen ernste Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Erklärungen der Mitgliedstaaten zur Maschinenleistung sowie der Daten, die den nationalen Berichten zugrunde liegen, und hinsichtlich der Existenz bzw. Genauigkeit der nach Artikel 22 der GFP-Verordnung erforderlichen Aktionspläne.

Die Berichte zeigen, dass in der Bereitstellung von biologischen Daten in den Regionen in äußerster Randlage und im östlichen Mittelmeerraum erhebliche Lücken vorliegen. Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Malta, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern hatten Segmente mit 50 oder mehr Fischereifahrzeugen, für die entweder biologische oder wirtschaftliche Daten nicht verfügbar waren. Bei Frankreich, Irland, Schweden und Zypern übertraf diese Zahl 200 Schiffe.

Auch die Aktionspläne scheinen nicht immer ausreichend, um das Ungleichgewicht zu beheben. Besondere Bedenken bestehen in diesem Zusammenhang in der Ostsee, wo der Rückgang der Fangmöglichkeiten das Gleichgewicht weiter stören dürfte, und im Mittelmeerraum, wo die Bestände mit der 1,94-fachen MSY-Rate befischt werden und wo durch die Aufnahme spezifischerer Ziele in den Aktionsplan eine Grundlage für die volle Ausschöpfung der EMFAF-Mittel geschaffen werden könnte.

Die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit ist eines der vom EMFAF unterstützten Instrumente für den Abbau struktureller Überkapazitäten von Flotten; die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die für 2021–2027 vorbereiteten EMFAF-Programme auf ihre Flottenmanagementstrategie abzustimmen.

Parallel dazu kontaktiert die Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten und fordert sie auf, die Probleme in jedem spezifischen Fall zu beheben.

4.Wirtschaftliche Leistung

Nach mehreren Jahren erschwinglicher Preise sind die Kraftstoffpreise seit März 2022 drastisch gestiegen und haben sich gegenüber dem durchschnittlichen Preis des Jahres 2021 verdoppelt. Mitte März 2022 zahlte die EU-Fischereiflotte rund 1,10–1,20 EUR pro Liter Kraftstoff.

Bis zur Vorlage des Berichts des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) zur wirtschaftlichen Leistung der EU-Fischereiflotte (voraussichtlich im Juli 2022) zeigen erste Schätzungen für das Jahr 2022 einen Rückgang des Betriebsgewinns der Fischereiflotte der EU-27 um insgesamt 0,3 Mrd. EUR, wenn die Energiepreise auf dem aktuellen Stand verbleiben.

Die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen variieren jedoch zwischen den verschiedenen EU-Fischereiflotten und Fanggeräten erheblich. Rund 40 % der handwerklichen Fischereiflotte, 66 % der Industrieflotte und 87 % der Fernfischereiflotte wären nicht rentabel, wenn die Energiepreise für den Rest des Jahres 2022 auf dem aktuellen Niveau blieben. Besonders stark betroffen wären Flottensegmente, die kraftstoffintensive Fanggeräte wie Schleppnetze einsetzen.

Diese Schätzungen werden im für Juli erwarteten STECF-Bericht näher betrachtet, der in die Entscheidungen über die Fangmöglichkeiten für das Jahr 2023 einfließt.

Darüber hinaus reagierte die Kommission am 25. März 2022 schnell auf die Krise, indem sie den EMFAF-Krisenmechanismus auslöste, sodass die Mitgliedstaaten angesichts der krisenbedingten erheblichen Marktstörungen Unterstützung im Rahmen des EMFAF bereitstellen konnten. Diese Maßnahmen können mit anderen Krisenpaketen kombiniert werden, die für die Minderung der Folgen der Krise zur Verfügung stehen, insbesondere mit dem vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, bis zu 10 % etwaig ungenutzter Quoten auf nächstes Jahr zu übertragen. Darüber hinaus schlug die Kommission am 13. April 2022 eine legislative Änderung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) vor, durch die zusätzliche Krisenmaßnahmen ermöglicht würden.

5.Anlandeverpflichtung

Mit der Anlandeverpflichtung soll sichergestellt werden, dass alle Fänge angelandet werden, um so die Selektivität zu steigern und die Zahl unbeabsichtigter Fänge zu reduzieren.

Nach den Gutachten des STECF und des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) ist die Zahl unbeabsichtigter Fänge in vielen gemischten Fischereien auf Grundfischarten in EU-Gewässern nach wie vor hoch (20–30 % in der größeren Nordsee, der Keltischen See, im Golf von Biskaya und an der iberischen Küste). Darüber hinaus enthalten die Berichte der Mitgliedstaaten weiterhin nur begrenzte Informationen zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Anlandeverpflichtung.

Bezüglich der neun delegierten Verordnungen, in denen die Umsetzung der Anlandeverpflichtung im Einzelnen festgelegt wird, stellt der STECF fest, dass die Folgen von Ausnahmeregelungen auf die fischereiliche Sterblichkeit angesichts des Umfangs der Berichterstattung zu Fängen, die im Rahmen von Ausnahmeregelungen zurückgeworfen werden, kaum geklärt sind. Daher wird die Kommission im Jahr 2023 gemeinsam mit den regionalen Gruppen der Mitgliedstaaten eine Überprüfung aller bestehenden Ausnahmen von der Anlandeverpflichtung vornehmen.

Die Umsetzung der Anlandeverpflichtung wird durch den EMFF und den EMFAF – mit einem hohen Anteil an öffentlichen Zuschüssen – unterstützt. In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2020 über 86 Mio. EUR für die Förderung von Maßnahmen in Verbindung mit der Anlandeverpflichtung aufgewendet, mehr als in jedem vorausgegangenen Jahr. Während die Unterstützung für technische Maßnahmen zur Verbesserung der Selektivität weiter zunahm, zeigt eine detaillierte Analyse gleichzeitig, dass der Großteil der finanziellen Förderung auf Forschungsarbeiten zur Unterstützung von Ausnahmeregelungen sowie auf den Ausbau von IT-Systemen entfiel, die eine effektivere Quotennutzung ermöglichten. Obgleich zahlreiche Projekte und Erprobungen zur Innovation von Fanggeräten durchgeführt wurden, ist ihr Einsatz in den Flotten nicht so verbreitet, wie vielleicht erwartet worden war. Der STECF stellte zudem fest, dass die Mitgliedstaaten sich offenbar stärker auf die Einführung von Ausnahmeregelungen als auf die Verbesserung der Selektivität konzentriert haben.

Aus diesem Grund legt die Kommission den Mitgliedstaaten weiterhin nahe, die Mittel besser zu nutzen, um fortgesetzte Innovationen und die tatsächliche Nutzung selektiverer Fanggeräte und -methoden sicherzustellen, die Kontrollen zu verbessern und einen gewissen Wert aus unbeabsichtigten Fängen zu ziehen (ohne einen strukturierten Markt für solche Fänge zu schaffen).

Kontrolle und Durchsetzung der Anlandeverpflichtung bleiben problematisch. Die Ergebnisse der von der Kommission im Jahr 2020 eingeleiteten Überprüfungen zeigen, dass die überprüften Mitgliedstaaten nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, und dass die Betreiber erhebliche nicht erfasste Fangmengen zurückwerfen. Dies wird durch andere Berichte bestätigt, darunter drei Konformitätsbewertungen der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA). Allerdings weist der STECF auf die Fortschritte bei Pilotprojekten der Mitgliedstaaten zu elektronischen Überwachungssystemen als einen positiven und innovativen Schritt hin, der die wirksame Umsetzung der Anlandeverpflichtung unterstützen wird. Angesichts der Bedeutung der Überwachung und Durchsetzung der Anlandeverpflichtung für den Erfolg der GFP leitete die Kommission im Jahr 2021 Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien, Frankreich, Belgien, Irland und die Niederlande aufgrund der Nichtergreifung von geeigneten Maßnahmen ein, um die Kontrolle, Durchsetzung und Überprüfung der Anlandeverpflichtung sowie die detaillierte und exakte Dokumentation von Fängen sicherzustellen. Das Nichtergreifen von geeigneten Maßnahmen auf diesen Gebieten hat Auswirkungen im Zusammenhang mit den potenziell großen Mengen nicht gemeldeter oder fehlerhaft gemeldeter Fänge.

Die Kommission arbeitet zudem weiterhin mit den gesetzgebenden Organen zusammen, um eine Einigung über ein überarbeitetes Fischereiaufsichtssystem 5 zu erzielen, insbesondere um die Verwendung elektronischer Fernüberwachungsinstrumente anzuordnen, die das wirksamste und kosteneffizienteste Mittel zur Überwachung der Anlandeverpflichtung darstellen. Die Erhebung und Meldung von Fangdaten sind auch weiterhin von entscheidender Bedeutung für die Qualität der wissenschaftlichen Gutachten und somit für die Erreichung des MSY-Niveaus.

6.Wichtigste Botschaften und Orientierungslinien für die Vorschläge zu den Fangmöglichkeiten für 2023

6.1. Wichtigste Schritte bei der Festsetzung der nächsten Fangmöglichkeiten

Wie in den Vorjahren stützt sich die Kommission bei ihren Vorschlägen zu den Fangmöglichkeiten für 2023 auf die wissenschaftlichen Gutachten des ICES und des STECF, auf die bei bilateralen Verhandlungen mit Drittländern getroffenen Entscheidungen, auf die im Jahr 2022 von den regionalen Fischereiorganisationen getroffenen Entscheidungen sowie auf eine sozioökonomische Analyse. Obgleich die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Gutachten zu einigen Beständen aufgrund der Folgen der russischen Invasion der Ukraine auf die Tätigkeit des ICES verzögert werden könnte, dürfte sich dies nicht auf den Zeitpunkt der betreffenden Ratssitzungen auswirken. Die Kommission wird bereits in ihren ersten Vorschlägen zu den Fangmöglichkeiten so viele Bestände wie möglich erfassen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und Interessenträger auf, die wissenschaftlichen Gutachten zu berücksichtigen, sobald diese öffentlich zugänglich sind. Interessenträger können auch über Beiräte, nationale Behörden oder als Einzelperson Empfehlungen abgeben.

Zwischen Oktober und Dezember 2022 wird die Kommission verschiedene Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich, Norwegen und Küstenstaaten durchführen, mit dem Ziel, diese rechtzeitig abzuschließen, damit die Ergebnisse in die Tagung des Rats für Landwirtschaft und Fischerei im Dezember einfließen können.

Neben der Festlegung der Fangmöglichkeiten wird die Kommission im Jahresverlauf auf Fortschritte hinsichtlich der Aufteilungsvereinbarungen für weit verbreitete Bestände mit Drittländern hinarbeiten, mit denen derzeit keine solchen Vereinbarungen bestehen, um die nachhaltige Befischung gemeinsam genutzter Bestände sicherzustellen.

6.2. Festsetzung der Fangmöglichkeiten für verschiedene Meeresbecken

In Bezug auf allein von der EU bewirtschaftete Bestände in der Ostsee, im Skagerrak/Kattegat und in den südwestlichen Gewässern wird die Kommission vorschlagen, die fischereiliche Sterblichkeit weiter auf MSY-Niveau zu halten/zu reduzieren, sobald die entsprechenden Gutachten vorliegen. Wo die Bewirtschaftungspläne mehr Flexibilität bei der Festlegung der zulässigen Fangmengen gestatten, wird die Kommission möglicherweise den oberen Bereich der MSY-Werte für gesunde Bestände vorschlagen, unter der Bedingung, dass dies in den wissenschaftlichen Gutachten für notwendig erachtet wird, um die Ziele des MAP für gemischte Fischereien zu erreichen. In Bezug auf Bestände, für die die wissenschaftlichen Gutachten Nullfänge empfehlen oder bei denen die Biomasse unter ein sicheres Niveau gesunken ist, werden Abhilfemaßnahmen im Rahmen des betreffenden MAP vorgeschlagen, um die Bestände wieder aufzubauen. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, so bald wie möglich eine vollständige wissenschaftliche MSY-Bewertung für andere wichtige Bestände zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Anlandeverpflichtung werden gegebenenfalls die Ausnahmen wegen Geringfügigkeit oder aufgrund hoher Überlebensraten von den Werten im STECF-Gutachten abgezogen. Des Weiteren wird die Kommission die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der derzeitigen Maßnahmen zur Verringerung der Beifänge bewerten.

Bei gemeinsam mit Drittländern (Vereinigtes Königreich, Norwegen, Küstenstaaten) genutzten Beständen ist die Anzahl der TACs, die im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten festgesetzt wurden, im Jahr 2022 gestiegen; dies gilt sowohl für Bestände mit MSY-Gutachten als auch für Bestände, für die Empfehlungen im Rahmen des Vorsorgeansatzes vorlagen. Im Jahr 2023 wird die EU auf den Maßnahmen von 2022 aufbauen und weiter nachhaltige TACs im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten anstreben, wie dies in der GFP und im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit vorgesehen ist. Die Kommission wird sich je nach Verfügbarkeit der wissenschaftlichen Gutachten um einen frühestmöglichen Beginn der Konsultationen im Herbst bemühen, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen.

Die EU strebt außerdem die Einleitung von Konsultationen über die Aufteilung der Quoten für drei weit verbreitete Bestände (Makrele, Blauer Wittling, frühjahrslaichender Norwegischer Hering), die gemeinsam mit anderen Küstenstaaten genutzt werden, an. Die Konsultationen zur Makrele schreiten seit März 2022 voran, wobei die betroffenen Parteien vereinbart haben, dass die Beratungen zum Blauen Wittling und zum Hering ab September beschleunigt werden sollten. Die EU hat alle Parteien aufgerufen, einen nachhaltigen Kompromiss zu ermöglichen, der die berechtigten Interessen der Union und ihrer Industrie nicht gefährdet.

In Bezug auf das Mittelmeer und das Schwarze Meer ist es unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Umsetzung der Ziele des MAP für das westliche Mittelmeer und der GFCM fortsetzen und ehrgeizige operationelle Programme für den EMFAF zur Entwicklung von Begleitmaßnahmen beschließen und umsetzen. Mit dem Vorschlag zu den Fangmöglichkeiten wird die weitere Umsetzung des MAP für das westliche Mittelmeer angestrebt; vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Reduzierungen sowie die Entwicklung von Bewirtschaftungsinstrumenten, um bis spätestens Januar 2025 das MSY-Niveau für alle Bestände zu erreichen, auf der Grundlage einer ganzheitlichen Zweijahresstrategie.

Während die Umsetzung des MAP für das westliche Mittelmeer seit seiner Annahme jährlich vom STECF bewertet wird, wird die Kommission die Vorbereitungsarbeiten einleiten, um gemäß den Bestimmungen des MAP bis Juli 2024 über die Ergebnisse und Auswirkungen des Plans auf die betroffenen Bestände Bericht zu erstatten.

Neben der Umsetzung des MAP für das westliche Mittelmeer, die für die Zukunft der Mittelmeerflotten entscheidend ist, ist auch die Bewirtschaftung gemeinsam genutzter Bestände notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Fischer im Mittelmeer sicherzustellen. Daher wird die Kommission – mit Unterstützung der Mitgliedstaaten – weiter proaktiv in der GFCM mitwirken. In diesem Sinne wird der Vorschlag zu den Fangmöglichkeiten für 2023 auch Maßnahmen der GFCM, durch die die bereits geltenden Maßnahmen ausgeweitet werden, sowie zusätzliche Maßnahmen umfassen, die auf der GFCM-Jahrestagung im November angenommen werden. Bezüglich der Arten im Schwarzen Meer werden gemäß der GFCM-Entscheidung vom November 2022 TACs und Quoten für Steinbutt vorgeschlagen.

Angesichts der kritischen Lage hinsichtlich des Bestands des Europäischen Aals untersucht die Kommission darüber hinaus, wie auf die jüngste ICES-Empfehlung zu Nullfängen 6 reagiert werden sollte und wie die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für Aal und der Maßnahmen der Aalverordnung 7 verfolgt werden könnten.

Schließlich arbeitet die GFCM derzeit an möglichen Bewirtschaftungsmaßnahmen, insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse eines vor Kurzem abgeschlossenen Forschungsprogramms zum Europäischen Aal 8 . In diesem Zusammenhang wird ein spezielles Gutachten zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals im Juni vom Wissenschaftsausschuss der GFCM angenommen. Dieses wird in die Entscheidungsfindung zu möglichen Bewirtschaftungsansätzen in der EU einfließen.

7.Schlussfolgerung

Im Jahr 2021 nahm die Nachhaltigkeit der Fischereien in der EU weiter zu, mit Ausnahme der Ostsee, wo mehrere, zuvor wichtige kommerzielle Bestände aufgrund der Umweltsituation in der Ostsee abnehmen. Ferner sind insbesondere im Mittelmeer zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Mit ihren Vorschlägen zu den Fangmöglichkeiten für 2023 zielt die Kommission weiterhin auf die Bestandserholung sowie die Konsolidierung von Beständen, die bereits ein nachhaltiges Niveau haben, ab.

Neben dem Zustand der Fischereiressourcen muss das Augenmerk auch auf die Meeresökosysteme insgesamt gerichtet werden. In diesem Sinne erarbeitet die Kommission derzeit einen Aktionsplan für die Erhaltung der Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresökosysteme. Seine Ziele sind der weitere Schutz empfindlicher Arten und Lebensräume durch Maßnahmen auf der Grundlage besserer Erkenntnisse, die Verbesserung von Synergien zwischen Fischereien und ökologischen Interessenträgern sowie die Unterstützung des Sektors bei der Sicherung eines fairen und gerechten Übergangs. Eine solche Unterstützung wird in den kommenden Monaten und Jahren entscheidend bleiben, um die Resilienz der Fischereien insbesondere vor dem Hintergrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und der Umwelt- und Klimakrise sicherzustellen.

In einem Bericht, der bis Ende des Jahres angenommen werden soll, wird die Kommission sich näher mit der Umsetzung der GFP befassen.

Die Kommission bittet die Mitgliedstaaten, Beiräte, Interessenträger und die Öffentlichkeit um Rückmeldungen zu dieser Mitteilung bis zum 31. August 2022.



Vorläufiger Zeitplan 9

Wann

Was

Mai–November 2022

ICES-Gutachten

Juni–Ende August 2022

Öffentliche Konsultation zur Mitteilung

Ende August 2022

Annahme des Vorschlags zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee durch die Kommission

September–Dezember 2022

Jährliche Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten mit dem Vereinigten Königreich, mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen und mit Norwegen

Mitte September 2022

Annahme des Vorschlags zu den Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer durch die Kommission

Oktober 2022

Ratstagung zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee

Konsultationen der Küstenstaaten zu weit verbreiteten Beständen im Nordostatlantik

Ende Oktober 2022

Annahme des Vorschlags zu den Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee durch die Kommission

7.–11. November 2022

GFCM-Jahrestagung

2. Dezember 2022

Bestandsbewertung/Bewirtschaftungsgutachten des STECF

Dezember 2022

Ratstagung zu den Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee

Ratstagung zu den Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer

(1) Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 1).
(2) Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ST/5198/2021/INIT (ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10).
(3) Küstenstaaten am Nordostatlantik für die betroffenen Bestände sind die Europäische Union, das Vereinigte Königreich, Norwegen, Island, die Färöer, Grönland und die Russische Föderation.
(4)   https://www.fao.org/gfcm/2seas1vision/GFCM2030Strategy/en
(5) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht (COM(2018) 368 final vom 30.5.2018).
(6)

 ICES-Gutachten vom 4. November 2021, ele.2737.nea (ices.dk) : Der ICES empfiehlt bei Anwendung des Vorsorgeansatzes in allen Lebensräumen für 2022 Nullfänge.

(7)  Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals (ABl. L 248 vom 22.9.2007, S. 17).
(8)   https://www.fao.org/gfcm/technical-meetings/detail/en/c/1507967/
(9) Bei Beständen in EU-Gewässern und in bestimmten Nicht-EU-Gewässern, die von regionalen Fischereiorganisationen bewirtschaftet werden, werden die Fangmöglichkeiten nach der Jahrestagung der jeweiligen regionalen Fischereiorganisation verabschiedet, und zwar durch regelmäßige Überarbeitung der Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten.
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