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Document 52022AP0369

    P9_TA(2022)0369 Spezifische Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei den Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020 ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument und im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ unterstützten Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020 (COM(2022)0362 — C9-0289/2022 — 2022/0227(COD)) P9_TC1-COD(2022)0227 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Oktober 2022 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2022/… des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstrument und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ geförderten Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020

    ABl. C 149 vom 28.4.2023, p. 299–299 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 149 vom 28.4.2023, p. 250–250 (GA)

    28.4.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 149/299


    P9_TA(2022)0369

    Spezifische Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei den Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020 ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument und im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ unterstützten Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020 (COM(2022)0362 — C9-0289/2022 — 2022/0227(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2023/C 149/15)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0362),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0289/2022),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. September 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 und 163 seiner Geschäftsordnung,

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

    3.

    beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    P9_TC1-COD(2022)0227

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Oktober 2022 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2022/… des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstrument und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ geförderten Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2022/2192.)


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