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Document 52022AE5926

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfutter“ (COM(2022) 659 final — 2022/0390 (COD))

EESC 2022/05926

ABl. C 140 vom 21.4.2023, p. 55–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/55


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfutter“

(COM(2022) 659 final — 2022/0390 (COD))

(2023/C 140/09)

Berichterstatter:

Arnaud SCHWARTZ

Befassung

Rat der Europäischen Union, 8.12.2022

Rechtsgrundlage

Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

10.1.2023

Verabschiedung im Plenum

24.1.2023

Plenartagung Nr.

575

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

187/0/4

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfutter und fordert seine rasche Annahme, um die Kontinuität mit den Anforderungen zu gewährleisten, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen galten (1).

1.2.

Der EWSA ist der Auffassung, dass der Heimtierfuttersektor einen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals leisten kann und dass diese neuen Kennzeichnungsmaßnahmen eine Entwicklung und Aufwertung dieser Branche ermöglichen, und zwar sowohl durch den Absatz an Verbraucher, die beim Einkaufen auf den ökologischen/biologischen Ursprung der Erzeugnisse achten, als auch durch die Möglichkeit, einen Mehrwert für ökologische/biologische Nebenerzeugnisse zu schaffen. Auf diese Weise kann die Branche — wenn auch in eher kleinem Maßstab — dazu beitragen, das in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Biodiversitätsstrategie und dem europäischen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion festgelegte Ziel zu erreichen, bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch/biologisch zu bewirtschaften.

1.3.

Der EWSA fordert die Kommission und die EU-Organe auf, diese neuen Vorschriften und ihre Ziele bekannt zu machen, um die Nachfrage der Verbraucher nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen und das entsprechende Vertrauen weiter zu stärken.

1.4.

Da Heimtierfutter für den Verkauf an den Verbraucher bestimmt ist, empfiehlt der EWSA, die Branche in die Gesetzgebungsarbeiten zur Nachhaltigkeit von Lebensmitteln einzubeziehen und dazu zu konsultieren. Das betrifft z. B. die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel, die Umweltverträglichkeit von Produkten und nachhaltige Verpackungen (2).

2.   Hintergrund

2.1.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (3) am 1. Januar 2022 wurden strenge Anforderungen an die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebens-, Futter- und Heimtierfuttermittel eingeführt. Während Heimtierfutter, insbesondere für Katzen und Hunde, zuvor auf der Grundlage einzelstaatlicher Vorschriften oder privater Standards auch dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden durfte, wenn nicht alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch waren, ist eine solche Kennzeichnung seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr möglich.

2.2.

Daher hat die Europäische Kommission am 28. November 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfutter (4) veröffentlicht, um spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter festzulegen. Mit diesen Vorschriften soll das Aufbringen des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion auf Heimtierfutter, insbesondere für Katzen und Hunde, zugelassen werden, sofern das Futter strengen, vom EU-Gesetzgeber festgelegten Kriterien entspricht.

2.3.

Die vorgeschlagenen Kennzeichnungsvorschriften für ökologisches/biologisches Heimtierfutter entsprechen den Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel: Damit das Futter als ökologisch/biologisch gekennzeichnet und mit dem Bio-Logo der EU versehen werden darf, müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch sein. (Sind es weniger als 95 % darf dieser Hinweis nur im Zutatenverzeichnis in Bezug auf ökologische/biologische Zutaten verwendet werden, wobei der Gesamtanteil ökologischer/biologischer Zutaten im Verhältnis zur Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs anzugeben ist.)

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA bekräftigt seine Unterstützung für den Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion in der EU (5) und erkennt die Rolle der ökologischen/biologischen Landwirtschaft bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und insbesondere der Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Nachfrage der Verbraucher nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen und des entsprechenden Vertrauens an.

3.2.

Nach Ansicht des EWSA muss dieser Verordnungsvorschlag so bald wie möglich angenommen werden, damit das EU-Bio-Logo für Heimtierfutter verwendet werden kann, das nicht zu 100 % (jedoch zu mindestens 95 Gewichtsprozent) aus ökologischen/biologischen Zutaten besteht, was bei einigen Erzeugnissen der Fall ist. Allerdings fordert er, dass ein solcher Rechtsakt künftig zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Dokuments angewendet wird, auf dem er aufbaut, um zu vermeiden, dass es zu sowohl für Erzeuger als auch für Verbraucher/Käufer nachteiligen Rechtslücken kommt.

3.3.

Der EWSA unterstützt die vorgeschlagenen Kennzeichnungsvorschriften für ökologisches/biologisches Heimtierfutter aufgrund des notwendigen Anteils an ökologischen/biologischen Erzeugnissen (mindestens 95 Gewichtsprozent) und der Ähnlichkeit mit den für ökologische/biologische Lebensmittel geltenden Vorschriften. Dadurch werden eine einheitliche Verwendung des EU-Logos und ein besseres Verständnis für die Verbraucher, für die diese beiden Arten von Erzeugnissen bestimmt sind, gefördert.

3.4.

Der EWSA weist darauf hin, dass der Heimtierfuttersektor trotz des geringen Anteils ökologischer/biologischer Erzeugnisse stark wächst (3,1 % jährliches Wachstum; 46 % der europäischen Haushalte besitzen mindestens ein Heimtier (6)). Nach Angaben der Branche selbst führt die Tendenz zur „Vermenschlichung“ von Heimtieren dazu, dass viele Heimtierbesitzer nach Lebensmitteln Ausschau halten, die ihren eigenen Vorlieben entsprechen, was zum Kauf hochwertiger, auch ökologischer/biologischer, Erzeugnisse führt (7). Deshalb begrüßt der EWSA die neuen Kennzeichnungsmaßnahmen, die diesen Markt für ökologisches/biologisches Heimtierfutter sowohl durch den Verkauf an Verbraucher, die auf den ökologischen/biologischen Ursprung ihrer Einkäufe achten, als auch durch die Schaffung eines Mehrwerts für ökologische/biologische Nebenprodukte ankurbeln können.

3.5.

Der EWSA ist daher der Auffassung, dass diese neuen Kennzeichnungsmaßnahmen — wenn auch in eher kleinem Maßstab — zur Erreichung des Ziels beitragen können, bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch/biologisch zu bewirtschaften. Dieses Ziel ist in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Biodiversitätsstrategie und dem europäischen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion festgelegt, die Teil des europäischen Grünen Deals sind.

3.6.

Der EWSA begrüßt die Anwendung der Maßnahmen zur obligatorischen Angabe der Herkunft von Lebensmitteln in Bezug auf Rohstoffe, die bei der Herstellung von Heimtierfuttermitteln verwendet werden, durch die Angaben „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“, „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, „Landwirtschaft + Name eines Landes“ oder „Landwirtschaft + Name eines Landes und einer Region“.

3.7.

Der EWSA fordert die Kommission und die EU-Organe auf, diese neuen Vorschriften und ihre Ziele bekannt zu machen, um die Nachfrage der Verbraucher nach ökologischen/biologischen Erzeugnissen und das entsprechende Vertrauen weiter zu stärken.

3.8.

Schließlich sollten diese Kennzeichnungsmaßnahmen es nach Ansicht des EWSA ermöglichen, mit den Heimtierfutterherstellern in Dialog zu treten bzw. diesen zu vertiefen, um die Einhaltung der Grundsätze nachhaltiger Lebensmittelsysteme auch in dieser Branche zu gewährleisten und ihren Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals fördern.

Brüssel, den 24. Januar 2023

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).

(2)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rahmen zur Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel für nachhaltige Kaufentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Initiativstellungnahme) (ABl. C 75 vom 28.2.2023, S. 97).

(3)  Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).

(4)  Vorschlag für eine Verordnung über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfutter (COM/2022/659 final).

(5)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion“ (COM(2021) 141 final) (ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 114).

(6)  Quelle: FEDIAF (Europäischer Dachverband der Heimtierfutterindustrie) — https://europeanpetfood.org/about/statistics/.

(7)  Quelle: FEDIAF (Europäischer Dachverband der Heimtierfutterindustrie) — https://europeanpetfood.org/pet-food-facts/pet-food-trends/.


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