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Document 52021XR2507

Entschließung zu den Vorschlägen des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022

COR 2021/02507

ABl. C 440 vom 29.10.2021, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/1


Entschließung zu den Vorschlägen des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022

(2021/C 440/01)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN —

unter Hinweis auf

das Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission vom Februar 2012,

seine Entschließung zu den Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020–2025 (1),

die Beiträge der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen, die im Rahmen der Vereinbarung über die Zusammenarbeit AdR-CALRE übermittelt wurden,

Wiederaufbau und Zusammenhalt

1.

fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung des Aufbauinstruments NextGenerationEU im Jahr 2022 eine wesentliche Priorität ihres Arbeitsprogramms sein wird, auf, dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne eingebunden werden, da dies entscheidend für die Umsetzung der Ziele der Aufbau- und Resilienzfazilität, eine bessere Abstimmung mit den kohäsionspolitischen Programmen und den von den Regionen entwickelten Strategien für intelligente Spezialisierung sowie die Verhinderung möglicherweise niedriger Ausschöpfungsraten ist; betont zudem, dass die Gebietskörperschaften in das Europäische Semester eingebunden werden müssen, da die meisten länderspezifischen Empfehlungen eine lokale und regionale Dimension haben;

2.

fordert die Kommission erneut auf, die Nachhaltigkeitsziele bei der Reform des Europäischen Semesters zu berücksichtigen, sie im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu erfassen und auf dieser Grundlage in den nächsten Zyklus zu integrieren, angefangen beim Jahreswachstumsbericht; erwartet auch, dass eine europäische Multi-Stakeholder-Plattform für die Nachhaltigkeitsziele eingesetzt wird, die die Kommission in Bezug auf die rasche Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele unterstützt und berät;

3.

fordert die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag zur Verlängerung der geltenden außerordentlichen Flexibilität im Rahmen der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise bis Ende 2022 vorzulegen, etwa die Möglichkeit einer EU-Kofinanzierung in Höhe von 100 %, und eine vorübergehende Anhebung des Höchstbetrags für staatliche De-minimis-Beihilfen in Erwägung zu ziehen, um weiterhin nachhaltige Investitionen für diesen Zeitraum fördern zu können;

4.

fordert die Kommission auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der rechtsverbindliche Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel im Laufe des aktuellen MFR vollständig umgesetzt werden kann, einschließlich durch die rechtzeitige Vorlage von Legislativvorschlägen;

5.

fordert die Kommission auf, bei ihrer Wiederaufnahme der Überprüfung des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung vor allem mit Blick auf die öffentlichen Investitionen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen die reale Situation und die Bedürfnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen, ebenso wie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verschuldung und Defizite;

6.

fordert die Europäische Kommission auf, bei der Überprüfung der EU-Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf diese Regionen die nachhaltige Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mittelpunkt zu stellen; verpflichtet sich, sich gemäß seiner Empfehlungen an der Gestaltung und Umsetzung dieser Strategie zu beteiligen;

7.

fordert die Kommission auf, in all ihre Politikbereiche demografische Erwägungen einzubeziehen und Finanzinstrumente für Maßnahmen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in den Regionen vorzusehen, in denen die Folgen des demografischen Wandels besonders stark zu spüren sind;

Umwelt und Nachhaltigkeit

8.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, im Rahmen ihres Null-Schadstoff-Aktionsplans gemeinsam mit dem AdR eine Null-Schadstoff-Überwachung sowie später ein Scoreboard für die Umweltleistung der EU-Regionen einzurichten; bietet seine Mitwirkung bei der Überwachung der Fortschritte und der Auswirkungen aller Maßnahmen des Grünen Deals an, einschließlich der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und des grünen Wiederaufbaus auf regionaler Ebene; fordert, sofern 2022 zum Europäischen Jahr für grünere Städte ausgerufen wird, in die Organisation des Jahres eingebunden zu werden; fordert auch, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen des Grünen Deals die Besonderheiten des ländlichen Raums, insbesondere der am dünnsten besiedelten Gebiete, berücksichtigt werden;

9.

fordert die Kommission auf, ein Meeresgesetz in den europäischen Grünen Deal aufzunehmen, als übergreifende Strategie mit messbaren Zielen und Fristen für den Schutz der Meeresumwelt, die Verringerung der Verschmutzung und die Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, wobei kleine Fischereiunternehmen zu schützen und zu unterstützen sind;

10.

schlägt vor, dass die Kommission ergänzend zum Konzept des wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und digitalen Zusammenhalts das Konzept des Zusammenhalts in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz als Schlüsselelement für den Wiederaufbau in Europa und der Welt sowie die nachhaltige Entwicklung, die UN-Agenda 2030, die Nachhaltigkeitsziele und das Ziel der CO2-Neutralität einführt;

11.

schließt sich der Forderung des Europäischen Parlaments an die Kommission an, bis Ende 2022 ein rechtsverbindliches Gesetz für die Erhaltung der biologischen Vielfalt vorzulegen, das von einem Überwachungsmechanismus mit Indikatoren begleitet wird und an dem die Gebietskörperschaften förmlich beteiligt sind;

12.

fordert die Kommission auf, die Verordnung über das Governance-System für die Energieunion zu überarbeiten, mit dem Ziel, sie bereit für die Umsetzung des Grünen Deals zu machen, die subnationalen Beiträge besser in die nationalen Pläne einzubinden und die nationalen Energie- und Klimapläne mit den nationalen Plänen zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 und dem Rahmen der Nachhaltigkeitsziele abzustimmen; schlägt einen Rahmen für die offizielle Berücksichtigung subnationaler Maßnahmen in der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und der sich daraus ergebenden Klimagovernance der EU vor;

13.

erwartet, dass die Kommission damit beginnt, die geschlechtsspezifische Dimension in ihren politischen Verfahren durchgehend zu berücksichtigen: beim Grünen Deal, in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen sowie in den Partnerschaftsvereinbarungen im Rahmen der EU-Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere indem gemäß Ziffer 16 Buchstabe f der Interinstitutionellen Vereinbarung bis 1. Januar 2023 eine Methode zur Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der EU-Programme eingeführt wird;

14.

fordert die Kommission auf, einen strukturierten Dialog mit den Gebietskörperschaften über die Gestaltung und Umsetzung des „Fit-für-55“-Legislativpakets einzuleiten;

15.

unterstützt die Ziele, die im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ formuliert wurden, die jedoch noch in Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik überführt werden müssen; fordert die Kommission auch auf, Regelungen für eine gerechte Nährwertkennzeichnung sowie eine Etikettierung im Hinblick auf den Ursprung und die Herstellungsverfahren bei tierischen Produkten vorzulegen;

16.

fordert die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die europäische Agenda für den ländlichen Raum in allen Politikbereichen umgesetzt wird und ehrgeizige und konkrete politische Ziele umfasst, die die innovative Dynamik der ländlichen Gebiete stärken, für eine intelligente interregionale Zusammenarbeit sorgen und die Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich für lokale Entwicklungsstrategien zu engagieren;

Digitaler Wandel und Industrie

17.

fordert die Kommission auf, den digitalen Zusammenhalt als zusätzliche Dimension in das Konzept des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts aufzunehmen und so einer „doppelten digitalen Kluft“ in Gestalt fehlender Infrastruktur, fehlenden Zugangs zu elektronischen Geräten und mangelnder IT-Kompetenzen zuvorzukommen;

18.

fordert die Kommission auf, die regionalen und lokalen Unterschiede und die diesbezüglichen Indikatoren im eGovernment-Benchmarking-Bericht zu berücksichtigen, da die Kluft zwischen Stadt und Land in Bezug auf die Nutzung elektronischer Behördendienste wächst;

19.

fordert die Kommission auf, einen strukturierten Dialog mit den europäischen Städten und Regionen darüber einzuleiten, wie die regionalen industriellen Ökosysteme, Cluster und interregionalen Bündnisse im Verlauf der Umsetzung der Industriestrategie unter Berücksichtigung der Strategien für intelligente Spezialisierung gestärkt werden können, da der ortsbezogene Ansatz in der Mitteilung „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020“ weitgehend fehlt;

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität

20.

begrüßt die Zusage der Kommission, ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt vorzulegen, und fordert den Erlass von Rechtsvorschriften mit europäischen Mindeststandards und -verfahren, mit denen auch im Krisenfall offene Binnengrenzen gewährleistet werden;

21.

betont, dass ein strategischer EU-Rahmen nötig ist, der die effiziente Einrichtung und Verwaltung von grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen ermöglicht; fordert außerdem die gesetzgebenden EU-Organe, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die lokalen Gebietskörperschaften auf, Instrumente für eine partizipative grenzübergreifende Demokratie weiterzuentwickeln und zu fördern, die zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den europäischen Integrationsprozess vor Ort beitragen;

22.

bedauert zutiefst, dass die Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten über den vorgeschlagenen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (ECBM) ergebnislos geblieben sind; fordert einen neuen Vorschlag der Kommission für eine ECBM-Verordnung, da die rechtlichen und administrativen Hindernisse die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Lebensqualität in den Grenzregionen erheblich einschränken;

23.

fordert die Europäische Kommission auf, jetzt konkrete Leitlinien zum neuen Rahmen für Mobilität in der Stadt vorzulegen, mit denen die Mobilität in der Stadt nachhaltiger gestaltet wird und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen reduziert werden;

24.

begrüßt die interinstitutionelle Vereinbarung über die Fazilität „Connecting Europe“; hofft, dass kofinanzierte Projekte zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) und den transeuropäischen Energieinfrastrukturen (TEN-E) zur Schließung von Verbindungslücken beitragen werden, vor allem in grenzübergreifenden Regionen, und erinnert die Kommission daran, dass für die Kofinanzierung von das Gesamtnetz betreffenden Projekten ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen;

Migration und Sozialschutz

25.

schlägt vor, ein regionales sozialpolitisches Scoreboard zu schaffen, um die sozialen Herausforderungen in der EU in vollem Ausmaß zu erfassen und sicherzustellen, dass die europäische Säule sozialer Rechte auf allen Ebenen umgesetzt wird;

26.

fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu überwachen und den Austausch bewährter Verfahren diesbezüglich zu erleichtern;

27.

erwartet, dass die Kommission einen ambitionierten Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte vorlegt, der den nationalen Arbeitsmarktmodellen und den Entscheidungsbefugnissen der EU gerecht wird;

28.

fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des AdR in die Initiative zur Langzeitpflege einfließen zu lassen, denn sie weist einen engen Zusammenhang zu erheblichen Qualifikationsdefiziten in diesem Bereich sowie zum demografischen Wandel auf — Probleme, die in Regionen mit alternder Bevölkerung besonders akut sind;

29.

verpflichtet sich, eine aktive Rolle im Rahmen der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit zu spielen, die durch einen Vorschlag der Kommission für einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ergänzt werden sollte;

30.

fordert die Kommission auf, der Stärkung der Erholung und der Resilienz der Kultur- und Kreativwirtschaft nach der COVID-19-Pandemie besondere Aufmerksamkeit zu schenken und auf die prekären Arbeitsbedingungen von Künstlern zu reagieren, indem sie die Mobilität und die gegenseitige Anerkennung erleichtert;

Migration und Integration

31.

fordert die Kommission auf, für Fortschritte bei der Schaffung eines europäischen Rahmens für Migrations- und Asylmanagement im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets zu sorgen; bekräftigt, dass die lokale und regionale Dimension der Migration und Integration berücksichtigt und durch die neue Integrationspartnerschaft zwischen dem AdR und der Kommission unterstützt werden sollte;

Sicherheit

32.

fordert die Kommission auf, den AdR als vollwertigen Partner in das Engagement der EU für resiliente und sichere Städte sowie in die neue Initiative „Städte gegen Radikalisierung und Terrorismus“ einzubeziehen;

Gesundheit, Katastrophenschutz und Fremdenverkehr

33.

erinnert die Kommission daran, dass die Positionen und Bedürfnisse der Städte und Regionen in der Nähe der Binnengrenzen bei jeder Änderung des Schengen-Rechtsrahmens berücksichtigt werden müssen; fordert, gemäß Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit frühzeitig konsultiert zu werden;

34.

drängt die Europäische Kommission, die Initiative zu ergreifen, um rasch zu einer zufriedenstellenden und dauerhaften Lösung der humanitären Krise im Mittelmeerraum zu gelangen, wobei es gilt, allem voran das Leben der Migranten zu schützen, aber auch die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten; erklärt sich gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einer umfassenden Zusammenarbeit bereit;

35.

fordert die Kommission auf, mutige Vorschläge für die Entwicklung und Herstellung unentbehrlicher Arzneimittel in der EU vorzulegen, um durch eine geringere Abhängigkeit von Drittstaaten die strategische Autonomie der EU zu gewährleisten; erwartet, dass die Kommission auch konkrete und wirksame Maßnahmen zur Förderung des Zugangs zu Generika und Biosimilar-Arzneimitteln vorschlägt und den Zugang zu Arzneimitteln auch in Krisenzeiten sicherstellt;

36.

befürwortet eine Überprüfung der Rolle der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Gesundheitspolitik vorrangig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und oft auf subnationaler Ebene umgesetzt wird;

37.

erwartet, dass der Inhalt seiner Stellungnahme über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie die Ergebnisse der dritten RegHub-Konsultation in den dritten, 2022 fälligen Bericht über die Anwendung der einschlägigen Richtlinie einfließen werden;

38.

freut sich darauf, einen Beitrag zum Kommissionsvorschlag für einen europäischen Impfkalender und Impfausweis zu leisten, damit sichergestellt ist, dass alle Europäerinnen und Europäer unabhängig von ihrem Wohnort das Recht auf Schutz durch eine Impfung und einen entsprechenden Nachweis über die Impfung haben;

39.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiter an der Formulierung und Entwicklung der Unionsziele für Katastrophenresilienz im Bereich des Katastrophenschutzes als unverbindliche Ziele zur Förderung von Präventions- und Vorsorgemaßnahmen zu arbeiten; betont zugleich, dass dies in Zusammenarbeit nicht nur mit den nationalen Regierungen, sondern auch mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgen muss; sieht ferner der vollständigen Umsetzung des EU-Wissensnetzes für Katastrophenschutz erwartungsvoll entgegen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, Fachwissen im Bereich des Katastrophenmanagements, das auch auf subnationaler Ebene bereitsteht, einzubeziehen; erwartet außerdem einen klaren Plan für langfristiges Engagement und finanzielle Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union und seiner Instrumente wie rescEU und des Europäischen Medizinischen Korps;

40.

bekräftigt seine Forderung nach einer neuen Strategie für den europäischen Fremdenverkehr und fordert die Kommission auf, eine europäische Tourismusagenda 2030/2050 vorzulegen, einschließlich eines ersten Entwurfs vor Ende der ersten Halbjahrs 2022, um den grünen und den digitalen Wandel im Ökosystem des europäischen Tourismus zu unterstützen, seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und im Zusammenhang mit dieser Branche den Wiederaufschwung der Beschäftigung auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern;

Zusammenarbeit mit Drittstaaten

41.

bedauert, dass das am 24. Dezember 2020 unterzeichnete Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich keine konkrete bzw. strukturierte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorsieht; wird jedoch insbesondere durch die politische Arbeit der Kontaktgruppe AdR-Vereinigtes Königreich Wege ausloten, wie die Kontinuität unserer Zusammenarbeit mit den dezentralen Verwaltungen und nachgeordneten Gebietskörperschaften des Vereinigten Königreichs sichergestellt werden kann; fordert die Kommission auch auf, die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Reserve für die Anpassung an den Brexit eng zu überwachen;

42.

fordert eine nachhaltige und strukturierte Unterstützung der Peer-to-peer-Zusammenarbeit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften auf dem Westbalkan und in den EU-Mitgliedstaaten durch die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem AdR und insbesondere durch seine Gemischten Beratenden Ausschüsse mit Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie die Arbeitsgruppe Westbalkan;

43.

begrüßt die Entscheidung über die Einrichtung der Akademie der Östlichen Partnerschaft für öffentliche Verwaltung sowie das stärkere Gewicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Maßnahmen, Strategien und Leitinitiativen der östlichen Partnerschaft;

44.

fordert alle EU-Institutionen auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft als wichtige Partner für nachhaltige Entwicklung und Planung zu betrachten und so neue Impulse für Reformen in Richtung Dezentralisierung zu setzen;

45.

fordert die Kommission auf, den Beitrag, den die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Schaffung von Frieden und Wohlstand in Drittstaaten leisten können, anzuerkennen, etwa mit der Initiative von Nikosia, einem konkreten Beispiel für die Peer-to-peer-Zusammenarbeit, die zum Aufbau von Vertrauen und der Aufrechterhaltung des internen Dialogs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beiträgt;

Subsidiarität und Zukunft Europas

46.

fordert die Kommission erneut auf, ihre Arbeit und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und darüber hinaus auszubauen und die passenden Instrumente bereitzustellen, um den Empfehlungen der Konferenz nachzukommen; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen ihren Vertretungen in den Mitgliedstaaten und dem AdR in Bezug auf die Organisation lokaler Dialoge jenseits der Hauptstädte zu vertiefen;

47.

fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu den legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen des Aktionsplans für Demokratie in Europa zu ergreifen und dabei die regionalen und lokalen Wahlen sowie lokale Medien zu berücksichtigen und gegen Desinformation auf regionaler und lokaler Ebene vorzugehen;

48.

bekennt sich weiterhin zur Umsetzung der Empfehlungen der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ sowie zum Konzept der aktiven Subsidiarität; fordert die systematische Anwendung des Subsidiaritätsbewertungsrasters;

49.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Organen und Einrichtungen der EU und den EU-Ratsvorsitzen zu übermitteln.

Brüssel, den 30. Juni 2021

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  COR-2020-01392-00-00-RES-TRA.


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