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Document 52021XG1214(10)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2021) 2021/C 504 I/02

    ST/14427/2021/INIT

    ABl. C 504I vom 14.12.2021, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CI 504/10


    Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2021)

    (2021/C 504 I/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

    1.

    Die Entschließung des Rates zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 enthält die Aufforderung an die Kommission, alle drei Jahre über die Umsetzung der EU-Jugendstrategie Bericht zu erstatten;

    IN ERWÄGUNG FOLGENDER ASPEKTE:

    2.

    Der erste Bericht der Kommission über die Umsetzung der EU-Jugendstrategie (2019-2021) (im Folgenden „Bericht“) und die dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beziehen sich auf den ersten Dreijahres-Arbeitsplan der EU für die Jugend im Rahmen der derzeitigen EU-Jugendstrategie, der sich über zwei Dreiervorsitze des Rates (RO-FI-HR und DE-PT-SI) erstreckt.

    3.

    Der Bericht stützt sich unter anderem auf Informationen der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Online-Plattform Youth Wiki, die einen umfassenden Überblick über die nationale Jugendpolitik in 32 europäischen Ländern bietet.

    4.

    Zur Darstellung der Gesamtsituation junger Menschen in der EU wurden die EU-Indikatoren für die Jugend mit einer überarbeiteten Übersichtstafel und neuen quantitativen und qualitativen politischen Indikatoren genutzt.

    5.

    Das Planungsinstrument für künftige Maßnahmen war eine zusätzliche Quelle von Informationen über die nationale Jugendpolitik, einschließlich der Umsetzung der europäischen Jugendziele und des Kooperationsbedarfs im Einklang mit der EU-Jugendstrategie —

    BEGRÜßEN FOLGENDES:

    6.

    Der Bericht, der zusammen mit den zugehörigen Arbeitsunterlagen der Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Prioritäten der EU-Jugendstrategie für den Zeitraum 2019-2021 dient, bezieht sich auf den ersten Dreijahres-Arbeitsplan der EU für die Jugend im Rahmen der derzeitigen EU-Jugendstrategie und zeichnet dabei auch ein sehr umfassendes Bild von der Situation junger Menschen in der EU;

    HEBEN FOLGENDES HERVOR:

    7.

    Die Jahre 2020 und 2021 waren untypisch, da die Pandemie die Durchführung jugendpolitischer Strategien, insbesondere von Jugendmobilitätsprojekten, stark beeinträchtigt hat. Der Umgang mit den Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche steht daher seit dem Ausbruch ganz oben auf der Agenda der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten. Im vergangenen Jahr wurden Instrumente wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps angepasst, um angesichts der Beeinträchtigungen alternative – insbesondere digitale – Lösungen für die Aktivitäten anzubieten.

    8.

    Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie ist in den Jahren 2020-2021 von der Pandemie stark beeinträchtigt worden. Einige Maßnahmen aus dem EU-Arbeitsplan für die Jugend 2019-2021 mussten verändert, verschoben oder sogar gestrichen werden. Obwohl sich der Jugendsektor auf die in den letzten Jahren entwickelten Instrumente stützen konnte, haben die Auswirkungen der Pandemie die Notwendigkeit verdeutlicht, sich an unvorhergesehene Umstände anzupassen, diese Instrumente zu stärken und die bestehende Zusammenarbeit auszubauen. Jugendmobilitätsprojekte wurden durch die Pandemie erheblich gestört.

    9.

    Die EU ist offensichtlich im Hinblick auf die Entwicklung von politischen Maßnahmen, Programmen und Initiativen für junge Menschen auch eine Quelle der Inspiration für andere Regionen der Welt, insbesondere in unserer eigenen Nachbarschaft.

    ERKENNEN FOLGENDES AN:

    10.

    Das Anliegen, allen jungen Menschen in Europa gleichberechtigten Zugang zu Möglichkeiten zu verschaffen und die Unterstützung zu bieten, die sie zum Leben, Arbeiten, Lernen und für ihren Erfolg benötigen, steht nach wie vor im Mittelpunkt der jugendpolitischen Zusammenarbeit und der Jugendpolitik der Union. Die EU-Jugendstrategie für den Zeitraum 2021-2027 und ihre europäischen Jugendziele stellen einen starken und wirkungsvollen Fahrplan zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zur Unterstützung der Jugendpolitik sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene dar und sind daher von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung dieser Ziele.

    11.

    Die Schaffung dieses starken politischen Rahmens für den Austausch von Wissen und das Voneinander-Lernen zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Verwendung der Mittel aus dem Erasmus+-Programm, dem Europäischen Solidaritätskorps und anderen EU-Programmen für die drei strategischen Säulen „Beteiligung, Begegnung und Befähigung“ werden vielen jungen Menschen in Europa die Entfaltung ihres vollen Potenzials für ihre persönliche Entwicklung und ihren Übergang zur Selbstständigkeit ermöglichen, sie widerstandsfähiger machen und sie mit Lebenskompetenzen ausstatten, damit sie in einer sich verändernden Welt zurechtkommen, auf den grünen und den digitalen Wandel vorbereitet sind und eine bessere und gerechtere Zukunft gestalten können;

    ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION – IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP UND IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN –:

    12.

    jugendbezogene Fragen weiter durchgängig zu berücksichtigen, sicherzustellen, dass die Anliegen junger Menschen bei der Politikgestaltung auf EU-Ebene und nationaler Ebene mehr Gehör finden und respektiert werden, sowie bessere Synergien und einen besseren Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Politikbereichen auf allen für junge Menschen relevanten Ebenen anzustreben;

    13.

    junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, insbesondere junge Menschen mit geringeren Chancen, junge Menschen mit Behinderungen und junge Menschen aus ländlichen und abgelegenen Gebieten, noch besser zu erreichen und die Teilhabe junger Menschen jenseits der traditionellen Modelle der Jugendvertretung zu erhöhen;

    14.

    die Prozesse zur Beteiligung der Jugend weiter zu stärken und die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda und des EU-Jugendstrategie-Arbeitsplans 2022-2024 einschließlich des EU-Jugenddialogs einzuleiten;

    15.

    Prozesse und Initiativen nach dem Vorbild des EU-Jugenddialogs außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in den Ländern der Östlichen Partnerschaft oder des Westbalkans, weiter zu unterstützen, um jungen Menschen Beteiligung, Begegnung und Befähigung zu ermöglichen,

    16.

    die wirksame Nutzung von EU-Programmen und -Fonds wie Erasmus+, dem Europäischen Solidaritätskorps, Horizont Europa, dem Europäischen Sozialfonds Plus, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Aufbau- und Resilienzfazilität, des Fonds für einen gerechten Übergang usw. ermöglichen, um viele Politikbereiche zu unterstützen, die junge Menschen betreffen, wobei der Schwerpunkt auf der Resilienz und Erholung der jungen Menschen und des Jugendsektors in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie liegt;

    17.

    das Europäische Jahr der Jugend 2022 effektiv und mit bleibender Wirkung umzusetzen, um die jungen Menschen in Europa weiter dazu anzuregen, Beiträge und Erkenntnisse einzubringen, die die Entwicklung der Union und die Gesellschaft im Allgemeinen gestalten können,

    18.

    die Bemühungen um Einbindung der Jugend in wesentliche europäische Initiativen, wie die Konferenz zur Zukunft Europas und die Initiative „Neues europäisches Bauhaus“, zu verstärken, in deren Rahmen Themen behandelt werden, die für junge Menschen und ihre Zukunft von Bedeutung sind.


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