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Document 52021XG0610(01)

Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle 2021/C 221/02

ST/8693/2021/INIT

ABl. C 221 vom 10.6.2021, p. 3–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/3


Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle

(2021/C 221/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

VOR DEM HINTERGRUND

1.

der europäischen Säule sozialer Rechte, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission auf dem Sozialgipfel in Göteborg im Jahr 2017 gemeinsam proklamiert wurde, insbesondere ihres ersten, dritten und elften Grundsatzes;

2.

der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030), in der höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung als erste strategische Priorität festgelegt werden;

UNTER HINWEIS AUF die im Anhang aufgeführten politischen Hintergrunddokumente;

IM LICHTE

3.

der Ergebnisse des Monitors für die allgemeine und berufliche Bildung 2020, aus denen unter anderem hervorgeht, dass

a)

die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ab dem Alter von vier Jahren zwar hoch ist und dank anhaltender Bemühungen der Mitgliedstaaten knapp unter dem ET-2020-Ziel liegt, dass aber ein ungleicher Zugang und eine unterschiedliche Qualität immer noch eine Herausforderung darstellen;

b)

die Zahl der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger 2019 bei 10,2 % lag und damit fast dem ET-2020-Ziel entsprach. Bei Menschen mit Behinderungen liegt die Quote jedoch bei 20,3 %, und bei im Ausland geborenen Schülerinnen und Schülern ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Bildungsabbruchs höher als bei einheimischen Schülerinnen und Schülern (22,2 % bzw. 8,9 %). Mehr junge Männer als junge Frauen brechen die Schule frühzeitig ab (11,9 % bzw. 8,4 %) und dieser Unterschied ist während des letzten Jahrzehnts weitgehend unverändert geblieben;

c)

aus den Ergebnissen der PISA-Studie 2018 deutlich wird, dass die EU ihr ET-2020-Ziel, das schlechte Abschneiden bei Grundkompetenzen auf weniger als 15 % zu reduzieren, nicht erreicht hat. In der EU insgesamt haben im letzten Jahrzehnt die Leistungsdefizite in den Naturwissenschaften und beim Lesen zugenommen; in der Mathematik sind sie stabil geblieben (22,5 % beim Lesen, 22,9 % in der Mathematik und 22,3 % in den Naturwissenschaften in der EU-27). Deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Leistungsdefiziten bestehen weiterhin nur beim Lesen — mit einem höheren Anteil von schlechten Leistungen bei Jungen. Außerdem wurde durch die Ergebnisse gezeigt, wie wichtig das Schulklima für das Wohlbefinden und die Leistung der Schülerinnen und Schüler ist;

d)

das ET-2020-Ziel von 40 % für tertiäre Bildungsabschlüsse von der EU und den meisten Mitgliedstaaten erreicht wurde. In der EU bestehen jedoch weiterhin geschlechtsspezifische Unterschiede, und Studierende mit geringeren Chancen haben weniger Aussichten darauf, eine Tertiärbildung abzuschließen (43,4 %) als ihre Altersgenossen (82,3 %);

e)

die Lernbeteiligung von Erwachsenen in den letzten zehn Jahren nur langsam zugenommen hat und die Beteiligung in den Mitgliedstaaten nach wie vor sehr unterschiedlich ist. Im Jahr 2019 betrug die Quote der an Bildungsmaßnahmen teilnehmenden Erwachsenen in der EU-27 10,8 % (was ein leichter Anstieg gegenüber 7,8 % im Jahr 2010 ist) und liegt damit immer noch weit unter dem Ziel von 15 %;

f)

der sozioökonomische Hintergrund nach wie vor der wichtigste Faktor für die Bildungsergebnisse in der EU ist, was einen beträchtlichen Anteil junger Menschen daran hindert, ein angemessenes Niveau an Grundkompetenzen zu erwerben, und einen sozialen Aufstieg verhindert;

4.

der Gemeinschaftserhebung zur IKT-Nutzung (IKT — Informations- und Kommunikationstechnologien) in Privathaushalten und durch Privatpersonen, aus der hervorgeht, dass im Jahr 2019 einem Fünftel der jungen Menschen (im Alter 16-24) in der EU immer noch digitale Grundkompetenzen fehlten;

5.

des Eurydice-Berichts aus dem Jahr 2020 mit dem Titel „Chancengleichheit in der Schulbildung in Europa: Strukturen, Strategien und Schülerleistungen“, in dem Strategien und Strukturen bestimmt werden, die mit einem höheren Niveau an Chancengleichheit bei den Schülerleistungen im Zusammenhang stehen, und in dem dargelegt wird, dass die Chancengleichheit in Schulen, sowohl in Bezug auf Inklusion als auch Gerechtigkeit, in Europa sehr unterschiedlich ist;

6.

der COVID-19-Pandemie, durch die zusammen mit der weitverbreiteten Umstellung auf digitalen Unterricht und digitales Lernen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der gesamten EU erheblich belastet wurden und die sich höchstwahrscheinlich auf die Fortschritte in Bezug auf mehrere Ziele und Indikatoren auf EU-Ebene in der allgemeinen und beruflichen Bildung auswirken wird —

IST DER ANSICHT, DASS

7.

es innerhalb des neuen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) und angesichts seines übergeordneten politischen Ziels, den europäischen Bildungsraum zu verwirklichen, nun an der Zeit ist, eine Bestandsaufnahme der bisher erzielten Fortschritte bei der Verbesserung von Chancengleichheit und Inklusion in der allgemeinen und beruflichen Bildung, mit der der Bildungserfolg für alle gefördert werden soll, vorzunehmen und der Zusammenarbeit auf EU-Ebene und der nationalen Arbeit in diesem Bereich neue Impulse zu verleihen;

8.

die Themen Chancengleichheit, inklusive Bildung und Erfolg in der allgemeinen und beruflichen Bildung, obschon sie vom Rat angegangen wurden, erst noch als Ganzes und als einander überschneidende und miteinander verbundene Faktoren betrachtet werden müssen, die dazu beitragen können, die Fähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu bestimmen, eine wirklich sozial inklusive und kohärente, faire und erfolgreiche hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für alle anzubieten, einschließlich des lebenslangen Lernens;

9.

insbesondere nach der globalen COVID-19-Pandemie, von der alle Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung betroffen waren, die EU-Bildungsministerinnen und -minister in mehreren seit 2020 geführten Debatten deutlich gemacht haben, wie wichtig es ist, Chancengleichheit und Inklusion in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird;

10.

die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung die Tatsache nutzen sollten, dass die Inklusion eine der Hauptprioritäten der Strategien, Finanzierungsprogramme und Instrumente der EU ist, wie z. B. des neuen Programms Erasmus+, in dem spezifische Inklusionsmaßnahmen vorgesehen sind, des Europäischen Sozialfonds Plus, der den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, fördert, und der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, die in vollem Umfang genutzt werden sollte, um Ungleichheiten bei der Bildung anzugehen, die durch die aktuelle Krise verschärft wurden;

11.

das Potenzial der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung der Inklusion sowohl in der gemeinsam proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte als auch in dem kürzlich von der Kommission angenommenen Aktionsplan (1), in dem betont wird, dass die allgemeine und berufliche Bildung für die Erschließung neuer Chancen für alle unerlässlich ist, anerkannt wird;

STELLT FOLGENDES FEST:

12.

Chancengleichheit ist beim Zugang, bei der Inklusion und beim Erfolg aller in der allgemeinen und beruflichen Bildung ein Grundprinzip der allgemeinen und beruflichen Bildung, jedoch bleibt die Verwirklichung dieser Chancengleichheit eine Herausforderung für die EU-Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung mit erheblichen Unterschieden zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten.

13.

Die allgemeine und berufliche Bildung spielt eine wichtige Rolle beim Abbau von Ungleichheiten, insbesondere im Zusammenhang mit sozioökonomischem Status, Migrationshintergrund, Rasse oder ethnischer Herkunft (2), Geschlecht, sexueller Orientierung und Behinderungen, und es gibt Belege dafür, dass die leistungsfähigsten Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung diejenigen sind, die auf Chancengleichheit und Inklusion setzen.

14.

Die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der formalen und nichtformalen allgemeinen und beruflichen Bildung wirkt sich besonders positiv auf die soziale Inklusion aus, wie sich bei der COVID-19-Pandemie gezeigt hat.

15.

Da Vielfalt und Unterschiede in der heutigen Gesellschaft weiter zunehmen, kommt der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eine herausragende Rolle bei der Prävention von Diskriminierung und der Förderung von Inklusion, Integration und Achtung der Vielfalt in der Europäischen Union zu. Daher müssen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung so gestaltet werden, dass sichergestellt wird, dass alle Gruppen und Personen einen effektiven gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Lernangeboten haben und in der Lage sind, ihren Bildungs- oder Ausbildungsweg erfolgreich zu vollenden.

16.

Es müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass mehr Lernende die allgemeine und berufliche Bildung der Sekundarstufe II (oder Gleichwertiges) erfolgreich abschließen und in die weiterführende allgemeine und berufliche Bildung oder in die Hochschulbildung eintreten können, damit sie wertvolle Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für das Leben entwickeln und ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

17.

In den letzten Jahren ist es den nationalen und regionalen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung gelungen, für mehr Chancengleichheit beim Zugang und bei der Inklusion zu sorgen, was den Bildungserfolg unterstützen kann; es sind jedoch nach wie vor weitere Anstrengungen, Aktionen und Maßnahmen erforderlich, um Chancengleichheit, Inklusion und Bildungserfolg gleichermaßen zu verbessern. Dazu gehört die Bereitstellung eines besseren Zugangs zu hochwertiger lebensumspannender Beratung auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung (3).

18.

Das neue Erasmus+-Programm wurde inzwischen mit weiteren Mitteln ausgestattet, um die soziale Inklusion und die Chancengleichheit besser zu fördern und die Einbeziehung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und/oder geringeren Möglichkeiten zu verbessern, auch durch die Verbesserung des Zugangs zu Mobilitätsaktivitäten für ein breiteres Spektrum von Lernenden, Lehr- und Ausbildungskräften, in der Lehrkräfteausbildung Tätigen und sonstigem Personal;

UNTERSTREICHT FOLGENDES:

19.

Alle sollten in jedem Abschnitt ihres Lebens die Gelegenheit haben, ein breites Spektrum von Schlüsselkompetenzen (4) zu erwerben, um in der Welt sowohl beruflich als auch persönlich erfolgreich zu sein und den gegenwärtigen und zukünftigen Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft bewältigen zu können, was auch den ökologischen und digitalen Wandel einschließt. Das betrifft im selben Maß die soziale Gerechtigkeit wie die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

20.

Die allgemeine und berufliche Bildung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Gestaltung der Zukunft Europas und um die persönliche Entfaltung und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger und darum geht, dass sie darauf vorbereitet sind, sich an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt anzupassen und dort Leistung zu erbringen, und dass sie Teil einer aktiven und verantwortungsbewussten Bürgerschaft sind.

21.

Die COVID-19-Pandemie hat noch deutlicher gezeigt, dass langjährige strukturelle Herausforderungen über die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie hinaus angegangen werden müssen, auch im Hinblick auf das Wohlergehen und die psychische Gesundheit von Kindern als Lernenden und von Lehrenden. Diese Situation hat die Notwendigkeit verstärkt, eine inklusive hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, sicherzustellen und sie allen Lernenden zugänglich zu machen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem spezifischen sozioökonomischen, ethnischen, religiösen oder kulturellen Hintergrund, spezifischen pädagogischen Bedürfnissen oder sonstigen persönlichen Umständen.

22.

Die Chancengleichheit für alle beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung ist von entscheidender Bedeutung, reicht aber nicht aus: Besondere Aufmerksamkeit muss der Intersektionalität von Themen gelten, d. h. Lernenden, die mit zusätzlichen oder sich überschneidenden Herausforderungen konfrontiert sind, wie z. B. Menschen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder Menschen mit Behinderungen, Personen in schwierigen persönlichen Verhältnissen, Personen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige von Minderheiten, Menschen, die aus wirtschaftsschwachen Gebieten, aus isolierten Gebieten, Inselgebieten oder entlegenen Gebieten, wie den Regionen in äußerster Randlage der EU, stammen. Nach derselben Logik sind die Bedürfnisse besonders begabter Lernender zu berücksichtigen, um sie zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

23.

Die Verbesserung von Chancengleichheit und Inklusion in der allgemeinen und beruflichen Bildung erfordert auch die Entwicklung von Geschlechtersensibilität in den Lehr- und Lernprozessen und in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung bei gleichzeitiger Hinterfragung und Auflösung sowohl von Geschlechterstereotypen als auch geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie der Vermeidung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Ausrichtung.

24.

Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten den vielfältigen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Kapazitäten aller Lernenden Rechnung tragen und Lernmöglichkeiten für alle bieten, einschließlich Verbindungen zu nichtformalen und informellen Kontexten, wie z. B. der Zusammenarbeit mit Erwachsenenbildungszentren, Einrichtungen der Jugendarbeit oder Jugendzentren sowie Kultureinrichtungen.

25.

Es müssen nach wie vor Anstrengungen unternommen werden, um alle Lernenden mit den sozialen, emotionalen, bürgerschaftlichen und interkulturellen Kompetenzen auszustatten, die erforderlich sind, um die demokratischen Werte der EU, die Grundrechte, die Chancengleichheit, die soziale Inklusion und die Nichtdiskriminierung zu bekräftigen, zu stärken und zu fördern sowie eine bewusste und aktive Bürgerschaft zu unterstützen. Dabei kann die staatsbürgerliche Bildung eine Schlüsselrolle spielen, indem sie dafür sorgt, dass alle Lernenden zu einem Verständnis und Respekt für alle Formen der Vielfalt gelangen und so Toleranz, eine demokratische Haltung, kritisches Denken sowie interkulturelle und aktive Bürgerkompetenzen entwickeln.

26.

Die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung ist eine wichtige Grundlage für den zukünftigen persönlichen, pädagogischen und beruflichen Erfolg, die besonders für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen oder schutzbedürftigen Gruppen von entscheidender Bedeutung ist. Qualität, Inklusivität, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit der FBBE-Systeme müssen noch verbessert werden, um effektive Chancengleichheit bei der Teilhabe an FBBE für alle Kinder sicherzustellen (5).

27.

Ein frühzeitiger Abbruch der allgemeinen und beruflichen Bildung und Schulversagen führen zu einer Einschränkung der sozioökonomischen Chancen junger Menschen, insbesondere derjenigen, die gefährdet und am stärksten von Ausgrenzung bedroht sind. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um wirklich inklusive Systeme sicherzustellen, in denen alle Lernenden eine hochwertige Bildung erhalten und ihr Wohlergehen und ihre geistige Gesundheit gefördert und geschützt werden. Dies ist in Verbindung mit Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen, die auf den individuellen Bedürfnissen der Lernenden beruhen, und mit einer verbesserten Qualität der lebenslangen Beratung von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Quote des frühzeitigen Abbruchs der allgemeinen und beruflichen Bildung zu senken und die Lernenden zum erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe II (oder einem gleichwertigen Abschluss) und zur Fortsetzung der allgemeinen bzw. beruflichen Bildung oder zur Hochschulbildung zu führen.

28.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, eine verbesserte Bildungsleistung zu fördern und einen reibungslosen Übergang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen, indem u. a. die kontinuierliche persönliche, akademische und berufliche Entwicklung sowie die aktive Bürgerschaft durch lebenslange Beratung, lebenslanges Lernen, Erwachsenenbildung und erforderlichenfalls durch Fortbildung und Umschulung gefördert werden.

29.

Der Anteil der Lernenden mit unterdurchschnittlichen Leistungen ist immer noch zu hoch, und in ganz Europa sind Lernende aus benachteiligten Verhältnissen, aus wirtschaftsschwachen Gebieten oder aus isolierten Gebieten, Inselgebieten oder entlegenen Gebieten, wie den Regionen in äußerster Randlage der EU, bei Lernenden mit unterdurchschnittlichen Leistungen und Schulabbrechern überrepräsentiert. Daher müssen noch politische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich innovativer pädagogischer Ansätze, bestimmt werden, die den Bildungserfolg für alle Lernenden stärker verbessern können.

30.

Die berufliche Bildung, einschließlich der Lehrlingsausbildung und anderer Formen des arbeitsbasierten Lernens, stellt einen Beitrag zur Chancengleichheit dar, wenn dabei sichergestellt wird, dass die Berufsbildungsprogramme hochwertig, inklusiv und für alle, auch für schutzbedürftige Gruppen, zugänglich sind (6).

31.

Gleichermaßen bietet die Erwachsenenbildung allen, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen, flexible Zugangsmöglichkeiten zum Lernen und eine zweite Chance oder einen alternativen Weg zum Erwerb von Fertigkeiten und Qualifikationen.

32.

Die Zusammenarbeit und der rechtzeitige Informationsaustausch zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und dem sozialen Sektor würden die Früherkennung von Lernenden, bei denen ein frühzeitiger Abbruch droht, ermöglichen und für benachteiligte junge Menschen, wie junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), geeignetere Unterstützungsmaßnahmen bieten, auch durch die verstärkte Jugendgarantie.

33.

Mit der Hochschulbildung können Chancengleichheit und Inklusion gefördert werden, indem Studierenden der reibungslose Übergang von der Sekundarstufe II zur Hochschulbildung erleichtert und der Übergang unterstützt wird, der Zugang zu hochwertiger und inklusiver Bildung für alle Arten von Lernenden unterstützt wird und die Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen, einschließlich Lernender, die nicht zur klassischen Zielgruppe gehören, gefördert wird. Durch die Hochschulbildung können Erwachsene auch stärker eingebunden und Weiterbildung und Umschulung gefördert werden und beim lebenslangen Lernen flexible Alternativen zu Vollprogrammen angeboten werden, indem das Konzept und die Anwendung eines europäischen Ansatzes für Microcredentials untersucht werden.

34.

Die im Rahmen des Bologna-Prozesses geleistete Arbeit ist für die Weiterentwicklung der sozialen Dimension im Hochschulbereich von Bedeutung.

35.

Digitale Technologien spielen eine wichtige Rolle dabei, Lernumgebungen, digitale Pädagogik, Instrumente und Aufgaben anpassungsfähig zu gestalten, zu personalisieren und für unterschiedliche Lernende geeignet zu machen. Sie können echte Inklusion fördern — vorausgesetzt, Fragen der digitalen Kluft in Bezug auf digitale Infrastruktur, Konnektivität, Zugang zu digitalen Geräten, Ausrüstungen, Ressourcen und digitalen Kompetenzen sowie deren Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen werden parallel angegangen. Obwohl durch die Digitalisierung während der COVID-19-Pandemie Fernunterricht ermöglicht wurde, traten in dieser Situation grundlegende Unterschiede beim Zugang zu digitalen Geräten und bei der Konnektivität und andere Formen der digitalen Kluft hervor, z. B. im Hinblick auf die digitalen Kompetenzen von Lernenden, Lehrenden und Betreuungspersonen sowie die Verfügbarkeit von diesbezüglicher Unterstützung.

36.

Eine ethisch vertretbare, verantwortungsvolle und inklusive Nutzung neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz könnte auch dazu beitragen, die digitale Kluft zu überwinden und eine inklusivere Lehre und ein inklusiveres Lernen zu fördern.

37.

Der wachsende Zugang zu virtuellen Lernwelten bietet viele neue Chancen. Der häufigere und zunehmende Zugang zu virtuellen Lernumgebungen und deren Nutzung birgt jedoch auch ein erhöhtes Risiko für Lernende, zum Opfer von Cyber-Mobbing, anderen Formen der Online-Belästigung oder zum Ziel von Desinformation, insbesondere über soziale Netzwerke, zu werden. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass Lernende und Lehrende Online-Sicherheitsschulungen bzw. -trainings erhalten und dass sie sich der potenziellen Risiken bestimmter Plattformen oder Online-Tools bewusst sind, um wirklich ein sicheres virtuelles Lernumfeld zu fördern. Parallel dazu sollten die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung über klare Leitlinien und Verfahren verfügen, um auf diese Fragen zu reagieren.

38.

Lehrkräfte, Ausbildende, FBBE-Fachkräfte und anderes pädagogisches Personal sowie Führungskräfte von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Berufsberatung Tätige sind auf allen Ebenen von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Chancengleichheit, der Inklusion und des Erfolgs in der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, müssen sie hochkompetent sein und über die Fähigkeiten, Kompetenzen und Hintergrundkenntnisse verfügen, die erforderlich sind, um Bildungsbenachteiligungen zu verstehen und dagegen anzugehen sowie in immer vielfältigeren, mehrsprachigen und multikulturellen Umgebungen zu unterrichten und auszubilden.

39.

Die Erstausbildung, Einarbeitung und fortgesetzte berufliche Weiterentwicklung von Lehrkräften, Ausbildenden und anderen Akteuren im Bildungswesen sollten gegebenenfalls an die einschlägigen nationalen und regionalen Standards und an die Entwicklungsprozesse der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung angepasst werden. Dies ist von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung neuer Ansätze, um besser auf neue und herausfordernde Realitäten reagieren zu können, wie jene im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um Lehrende, Ausbildende, Führungskräfte von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und in der Berufsberatung Tätige dabei zu unterstützen, Chancengleichheit, Qualität im Unterricht und lebenslange Beratung zu fördern. Darüber hinaus müssen Anstrengungen unternommen werden, um die besten Bewerber für den Beruf zu gewinnen und dem Mangel an Lehrkräften erforderlichenfalls durch bessere und flexiblere Rekrutierungsstrategien entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird dies dazu beitragen, die Qualität und Inklusivität der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erhöhen und so die Governance der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, ENTSPRECHEND DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN UND DEM GRUNDSATZ DER SUBSIDIARITÄT

40.

bildungspolitische Maßnahmen umzusetzen und gegebenenfalls Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung durchzuführen, wobei das gesamte Spektrum der allgemeinen und beruflichen Bildung mit einem gesamtinstitutionellen Ansatz in den Blick zu nehmen ist, um Chancengleichheit und Inklusion zu verbessern und den Bildungserfolg auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, insbesondere durch

a)

Berücksichtigung der zunehmenden Diversität unter den Lernenden und Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung für alle Lernenden, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen, wie Lernende, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, Lernende mit besonderen Lernbedürfnissen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringerer Qualifikation/geringeren Kompetenzen, Menschen mit Migrationshintergrund, Personen aus Minderheiten und Lernende mit geringeren Chancen aufgrund ihres geografischen Standorts, ihres Geschlechts und/oder ihrer sozioökonomisch benachteiligten Lage;

b)

Förderung umfassender Strategien für den Bildungserfolg auf nationaler und regionaler Ebene auf der Grundlage einer starken sektorübergreifenden Zusammenarbeit auf allen Ebenen, um den erfolgreichen Abschluss von Bildungs- und Ausbildungswegen der Sekundarstufe II (oder Gleichwertigem) zu fördern, den frühzeitigen Abbruch der allgemeinen und beruflichen Bildung und Leistungsschwächen zu verringern, auch durch die Unterstützung eines gesamtinstitutionellen Ansatzes und einer multidisziplinären Zusammenarbeit in und im Zusammenhang mit Schulen mit einer umfassenden, auf Lernende ausgerichteten Vision allgemeiner und beruflicher Bildung, die Förderung der Früherkennung von Anzeichen von Desinteresse, die Stärkung individualisierter Rahmenwerke für die Beratung und Unterstützung gefährdeter Lernender sowie die Förderung und Unterstützung der Beteiligung von Eltern, Betreuungskräften, Familien und Gemeinschaften;

c)

Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Lernenden ein Basisniveau in den Grundkompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, erreichen, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Gruppen liegen sollte, bei denen die Gefahr von Leistungsdefiziten und frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabbrüchen besonders groß ist, einschließlich der Ermittlung wirksamer politischer Reformen, die einen besseren Erwerb der Grundkompetenzen fördern — dies betrifft insbesondere Lehrpläne und/oder Bewertungen und lebenslange Beratung sowie die Fähigkeit der Einrichtungen und ihrer Mitarbeitenden, innovativ zu sein und auf die Lernenden ausgerichtete Lernansätze und -umgebungen weiterzuentwickeln;

d)

Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Lernenden, einschließlich besonders begabter Lernender, entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten angemessen unterstützt und intellektuell herausgefordert werden und gleichzeitig ihr physisches, emotionales und psychisches Wohlergehen geschützt wird;

e)

Bewahrung von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen als sicheres Umfeld, frei von Gewalt, Rassismus, Mobbing, Cyber-Mobbing, sexueller Belästigung, Sexismus, verletzender Sprache, Desinformation, Falschinformationen und jeglicher Form von Diskriminierung;

f)

Förderung eines sicheren, einladenden und unterstützenden Lernumfelds, einschließlich des Online-Lernens, in dem alle Lernenden wachsen und sich als Einzelne und als Mitglieder der Gemeinschaft entwickeln und in ihren spezifischen Talenten und Bedürfnissen geachtet, geschätzt und anerkannt fühlen können, wobei angemessen hohe Erwartungen an alle Lernenden gestellt werden und für ihr individuelles Wohlergehen gesorgt wird;

g)

Sicherstellung, dass bei internen und externen Qualitätssicherungsprozessen in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen die Fragen der Chancengleichheit beim Zugang, der Inklusion und beim Bildungserfolg für alle Lernenden berücksichtigt werden;

h)

Erwägung der Umsetzung wirksamer Strategien für lebensbegleitende Beratung im Einklang mit den nationalen und regionalen Gegebenheiten, wobei Berufsberatung und Möglichkeiten zur Entwicklung beruflicher Fähigkeiten auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung bereitgestellt werden sollten, auch um Berufswechsel der Bürgerinnen und Bürger während des gesamten Lebens zu unterstützen;

i)

Förderung der Mehrsprachigkeit in den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung durch Wertschätzung und Mobilisierung des sprachlichen Hintergrunds der Lernenden, wodurch sowohl die Kenntnisse in der Unterrichtssprache als auch der Erwerb weiterer Sprachkompetenzen gestärkt werden;

j)

Sicherstellung des Zugangs zu Lernmöglichkeiten und inklusiven Rahmenbedingungen sowie individuelle Unterstützungsmaßnahmen in Lernumgebungen, die die bestmögliche akademische und soziale Entwicklung von Menschen mit Behinderungen erlauben, um ihre Bildung zu erleichtern (7);

k)

Maßnahmen zur Prävention von psychischen Schwierigkeiten bei Lernenden und zur Unterstützung von Lernenden mit psychischen Schwierigkeiten, erforderlichenfalls auch durch den Zugang zu professioneller Hilfe;

41.

einen breiten Dialog, die Zusammenarbeit und innovative Ansätze zu fördern zwischen öffentlichen Stellen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Schlüsselakteuren wie lokalen Gemeinschaften, lokalen und regionalen Verwaltungen, Eltern und Betreuungskräften, der erweiterten Familie, Akteuren im Jugendbereich, sozialen und kulturellen Mediatoren, Freiwilligen, Sozialpartnern, Arbeitgebern und der Zivilgesellschaft, um die Entwicklung inklusiver Strategien der allgemeinen und beruflichen Bildung sicherzustellen, mit denen Chancengleichheit und Inklusion gefördert werden und die den Bedürfnissen der gesamten Gemeinschaft gerecht werden;

42.

die Bereitstellung von Lernmöglichkeiten für alle Lernenden zu fördern, damit sie während des gesamten Lebens flexible Bildungs- und Ausbildungswege verfolgen, unter anderem durch Validierung des vorherigen Lernens, auch innerhalb nichtformaler und informeller Rahmenbedingungen und flexibler Ansätze, unter anderem indem das Konzept und die Anwendung eines europäischen Ansatzes für Microcredentials untersucht werden, wobei das Grundprinzip der vollständigen Studiengänge in der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung nicht untergraben werden darf;

43.

den Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung für alle Kinder zu fördern und zu erleichtern, unabhängig von ihrer individuellen, familiären oder sozialen Situation, und den europäischen Qualitätsrahmen für hochwertige FBBE-Systeme weiter umzusetzen, auch durch fortgesetzte Investitionen in FBBE, um mehr Kindern den Zugang zu ermöglichen und die Qualitätsstandards zu verbessern;

44.

Möglichkeiten der zweiten Chance, einschließlich flexibler Wege für Weiterbildung und Umschulung, für Erwachsene anzubieten, die die allgemeine Bildung oder die berufliche Erstausbildung ohne oder mit nur geringen Qualifikationen verlassen haben;

45.

Möglichkeiten zur Entwicklung und Verbesserung nationaler Datenerhebungs-, Überwachungs- und Bewertungssysteme auszuloten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und anderen relevanten Parametern, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen würden, die Auswirkungen einzelner politischer Initiativen zu bewerten, und so dazu beitragen würden, die Fortschritte bei der Förderung von Chancengleichheit, Inklusion und Erfolg in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu messen;

46.

die Europäische Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung gegebenenfalls weiter zu nutzen, um erfolgreiche inklusive Ansätze in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung umzusetzen, zu überwachen, zu dokumentieren und zu verbreiten;

47.

die europäischen Instrumente der Zusammenarbeit für Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung wie die eTwinning-Plattform, das School Education Gateway und die EPALE (Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa) umfassend zu nutzen, um die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Ressourcen in Bezug auf die Förderung von Chancengleichheit, Inklusion und Bildungserfolg in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern;

48.

die Verfügbarkeit, den Zugang, die Zugänglichkeit und die Qualität im Hinblick auf digitale Ausrüstung und Infrastruktur, die Konnektivität, offene und digitale Bildungsressourcen und pädagogische Konzepte auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung mit gezielter Unterstützung zu verbessern, um einen wirksamen Zugang für benachteiligte Lernende und Lernende mit Behinderungen in jedem Alter sicherzustellen, wobei gleichzeitig die Notwendigkeit der Entwicklung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Ebenen und in allen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung angegangen wird, um das Potenzial der digitalen Bildung voll auszuschöpfen, um inklusivere und erfolgversprechendere Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen;

49.

sicherzustellen, dass Lehr- und Ausbildungskräfte, FBBE-Fachkräfte, pädagogisches Personal und andere Akteure im Bildungswesen sowie Führungspersonen von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen jede erforderliche Unterstützung erhalten, einschließlich der notwendigen Erstausbildung, der Einarbeitung in den Beruf und der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung, um Bildungsnachteile zu verstehen und dagegen anzugehen, persönliche Voreingenommenheit und Vorurteile zu beheben, echte Inklusion und Erfolg zu fördern, mit Vielfalt umzugehen, eine angemessene Lernmotivation zu fördern und hochwertige Lernergebnisse für eine vielfältige Zielgruppe in Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen zu erbringen. Dazu gehört auch, die Entwicklung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen und innovativer pädagogischer Konzepte sowie die Herausbildung sozialer und emotionaler Kompetenzen zu unterstützen und gleichzeitig das Wohlergehen und die psychische Gesundheit der Lehrenden zu fördern;

50.

den Lehrkräftemangel — sofern vorhanden — zu beheben, insbesondere im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und in multikulturellen und mehrsprachigen Kontexten;

51.

die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Pariser Erklärung von 2015 fortzusetzen, namentlich durch politische Bildung, um die aktive Bürgerschaft zu fördern und Toleranz und eine demokratische Haltung, interkulturelle Kompetenzen, digitale Kompetenzen und Medienkompetenz und kritisches Denken zu fördern;

52.

alle verfügbaren regionalen, nationalen und EU-Finanzierungsmechanismen und -programme wie Erasmus+, den Europäischen Sozialfonds Plus zusammen mit anderen europäischen Struktur- und Investitionsfonds, InvestEU und den neuen Möglichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität voll und ganz zu nutzen, um nachhaltige Investitionen in eine gerechte und inklusive allgemeine und berufliche Bildung zu fördern und dadurch den Bildungserfolg für alle voranzubringen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER WAHRUNG DER SUBSIDIARITÄT

53.

die Möglichkeiten, die sich aus dem neuen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) ergeben, über die offene Koordinierungsmethode optimal zu nutzen, um den Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ansätze für eine gerechtere und inklusivere allgemeine und berufliche Bildung zu fördern, die zu Erfolg führt, namentlich durch die Stärkung des Lernens voneinander und des Peer-Learnings, und erforderlichenfalls Forschung und Studien durchzuführen, um eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu fördern und erfolgreiche Vorgehensweisen in Bezug auf Chancengleichheit, Inklusion und Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln und zu verbreiten;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT DEN VERTRÄGEN UND UNTER UNEINGESCHRÄNKTER WAHRUNG DER SUBSIDIARITÄT,

54.

gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an Initiativen zu arbeiten, die die Kommission im Rahmen der europäischen Kompetenzagenda, des europäischen Bildungsraums und im Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027, mit denen die Chancengleichheit, die Inklusion und der Erfolg in der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern werden, sowie im Rahmen der Kinderrechtsstrategie, der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 und des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, einschließlich der Kindergarantie, angekündigt hat;

55.

an einer Initiative zu arbeiten, die darauf abzielt, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten politische Leitlinien zur Verringerung von Leistungsschwächen und zur Verbesserung der Ergebnisse im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II (oder gleichwertiger Bildungsangebote) zu entwickeln, zur Anhebung des Kompetenzniveaus beizutragen, das Bildungsniveau vom sozioökonomischen Hintergrund zu trennen und der Jugendarbeitslosigkeit vorzubeugen;

56.

den strategischen Dialog mit den Mitgliedstaaten umzusetzen mit Schwerpunkt auf der Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Ökosystems sowie der Steigerung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf den digitalen Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung;

57.

politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Bereich des Online- und Fernunterrichts in der Primar- und Sekundarstufe zu erarbeiten, um die Inklusivität und Flexibilität der Schulbildung zu erhöhen und den Erwerb umfassender Kompetenzen durch alle Lernenden zu verbessern;

58.

die Zusammenarbeit zwischen einschlägigen Interessenverbänden auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene und den für allgemeine und berufliche Bildung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit diese gemeinsame Beiträge zu politischen Empfehlungen im Hinblick auf innovative und multidisziplinäre Lehr- und Lernansätze für Grundkompetenzen leisten können;

59.

die Zusammenarbeit in Bezug auf gleichberechtigten Zugang, Inklusion und Erfolg für alle in der allgemeinen und beruflichen Bildung mit einschlägigen europäischen Institutionen und Agenturen wie der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung sowie mit einschlägigen internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OECD, den Vereinten Nationen und der UNESCO in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu verbessern;

60.

Vorschläge für mögliche Indikatoren oder EU-Zielvorgaben in Bezug auf Chancengleichheit und Inklusion auf der Grundlage und unter Berücksichtigung der Expertenmeinung der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ auszuarbeiten;

61.

Möglichkeiten zur Entwicklung und Verbesserung der europäischen Datenerhebung, insbesondere innerhalb von Eurostat, auszuloten, um die Bewertung politischer Initiativen und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit, Inklusion und Erfolg in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in der gesamten EU zu erleichtern, wobei zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu vermeiden sind;

62.

die Expertengruppe für hochwertige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu nutzen, um zu sondieren, wie effiziente und wirksame Investitionen in die Kompetenzen der Menschen und in Infrastrukturen zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion in der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen können;

63.

eine Expertengruppe zur Erarbeitung von Vorschlägen für Strategien zur Schaffung eines unterstützenden Lernumfelds für Gruppen, bei denen die Gefahr von Leistungsdefiziten besteht, und zur Förderung des Wohlbefindens in der Schule einzuberufen;

64.

eine Expertengruppe einzuberufen, die sich auf die Förderung der digitalen Kompetenz und die Bekämpfung von Desinformation konzentriert, was von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, eine sichere, bürgernahe und inklusive Online-Erfahrung für alle zu schaffen.

(1)  COM(2021) 102 final.

(2)  Es wird Bezug genommen auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

(3)  Im Einklang mit der Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen.

(4)  Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).

(5)  Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung.

(6)  Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.

(7)  Im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.


ANHANG

Politische Hintergrunddokumente

1.   

Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (12. Mai 2009)

2.   

Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (28. Juni 2011)

3.   

Entschließung des Rates über eine erneuerte Agenda für die Erwachsenenbildung (20. Dezember 2011)

4.   

Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (20. Dezember 2012)

5.   

Erklärung zur Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung (Paris, 17. März 2015)

6.   

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (23./24. November 2015)

7.   

Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs (15. Dezember 2015)

8.   

Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (19. Dezember 2016)

9.   

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Inklusion in Vielfalt mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung für alle (17. Februar 2017)

10.   

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht (30. Mai 2017)

11.   

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur: Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017“

12.   

Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (22. Mai 2018)

13.   

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (22. Mai 2018)

14.   

Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (26. November 2018)

15.   

Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen (22. Mai 2019)

16.   

Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (22. Mai 2019)

17.   

Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (8. November 2019)

18.   

Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft (9. Juni 2020)

19.   

Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung der COVID-19-Krise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (16. Juni 2020)

20.   

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (1. Juli 2020)

21.   

Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (18. September 2020)

22.   

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (30. September 2020)

23.   

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (30. September 2020)

24.   

Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (24. November 2020)

25.   

Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Bildung in europäischen Wissensgesellschaften (24. November 2020)

26.   

Osnabrück-Erklärung zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft (30. November 2020)

27.   

Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (18. Februar 2021)

28.   

Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (3. März 2021)

29.   

EU-Kinderrechtsstrategie (24. März 2021).


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