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Document 52021XC0512(04)

Bekanntmachung einer Öffentlichen konsultation Geografische Angaben aus Chile, die in der Europäischen Union als geografische Angaben geschützt werden sollen 2021/C 184/13

PUB/2021/219

ABl. C 184 vom 12.5.2021, p. 25–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/25


BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION

Geografische Angaben aus Chile, die in der Europäischen Union als geografische Angaben geschützt werden sollen

(2021/C 184/13)

Im Zuge der laufenden Verhandlungen mit Chile über ein aktualisiertes Freihandelsabkommen (im Folgenden das „Abkommen“), das auch ein Kapitel über geografische Angaben beinhalten soll, haben die chilenischen Behörden die nachstehende Liste geografischer Angaben im Hinblick auf deren Schutz im Rahmen des Abkommens übermittelt. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob diese geografischen Angaben im Rahmen des künftigen Abkommens geschützt werden sollen.

Die Kommission ermöglicht allen Mitgliedstaaten und Drittländern und allen in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen natürlichen und juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.

Die Einspruchserklärungen müssen innerhalb von einem Monat ab dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: AGRI-A3@ec.europa.eu

Es werden nur die Einspruchserklärungen berücksichtigt, die innerhalb der oben genannten Frist eingehen und mit denen nachgewiesen wird, dass

a)

der Name, dessen Schutz vorgeschlagen wird, mit dem Namen einer Pflanzensorte oder Tierrasse kollidiert und daher geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen;

b)

der Name ganz oder teilweise gleichlautend mit einem der bereits (nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1)) in der Union geschützten Namen ist, die hier einzusehen sind:

https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/food-safety-and-quality/certification/quality-labels/geographical-indications-register/

oder er ganz oder teilweise gleichlautend mit einer der im Rahmen von bilateralen Abkommen geschützten geografischen Angaben aus Nicht-EU-Ländern ist, die auf der Webseite „GIview“ https://www.tmdn.org/giview/ bzw. in folgender Liste aufgeführt sind:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/food-farming-fisheries/food_safety_and_quality/documents/list-gis-non-eu-countries-protected-in-eu_en.pdf

c)

der Name in Anbetracht des Ansehens, das eine Marke genießt, ihres Bekanntheitsgrads und der Dauer ihrer Verwendung geeignet ist, den Verbraucher über die wirkliche Identität des Erzeugnisses irrezuführen;

d)

sich der Eintrag des vorgeschlagenen Namens nachteilig auf das Bestehen eines ganz oder teilweise gleichlautenden Namens oder einer Marke oder auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bereits seit mindestens fünf Jahren in Verkehr befinden;

e)

oder die Einspruchserklärungen ausführliche Angaben enthalten, aus denen hervorgeht, dass der Name, dessen Eintragung beantragt wird, eine Gattungsbezeichnung ist.

Die oben genannten Kriterien werden in Bezug auf das Gebiet der Union bewertet, was sich im Falle der Rechte des geistigen Eigentums nur auf das Gebiet bzw. die Gebiete bezieht, in denen diese Rechte geschützt sind. Der etwaige Schutz der betreffenden geografischen Angaben in der Europäischen Union setzt den erfolgreichen Abschluss der derzeit laufenden Verhandlungen und den anschließenden Erlass eines entsprechenden Rechtsaktes voraus.

Liste der geografischen Angaben aus Chile, die als geografische Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in der EU geschützt werden sollen  (2)

Eingetragener Name in Chile

Kurzbeschreibung

1.

SAL DE CAHUIL – BOYERUCA LO VALDIVIA

Salz

2.

PROSCIUTTO DE CAPITAN PASTENE

Luftgetrockneter Schinken

3.

LIMON DE PICA

Zitronen

4.

LANGOSTA DE JUAN FERNANDEZ

Hummer

5.

ATUN DE ISLA DE PASCUA

Thunfisch – Fisch/Fischfilets/lebender Fisch

6.

CANGREJO DORADO DE JUAN FERNANDEZ

Krabben – lebend/nicht lebend

7.

CORDERO CHILOTE

Lammfleisch

8.

DULCES DE LA LIGUA

Backwaren

9.

MAIZ LLUTEÑO

Mais

10.

SANDIA DE PAINE

Wassermelonen

11.

ACEITUNAS DE AZAPA

Haltbar gemachte/frische Oliven

12.

OREGANO DE LA PRECORDILLERA DE PUTRE

Oregano

13.

TOMATE ANGOLINO

Tomaten

14.

DULCES DE CURACAVÍ

Backwaren

15.

ACEITE DE OLIVA DEL VALLE DEL HUASCO

Olivenöl

16.

PUERRO AZUL DE MAQUEHUE

Porree/Lauch

17.

SIDRA DE PUNUCAPA

Apfelwein

18.

CHICHA DE CURACAVI

Fermentiertes Getränk


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  Von den chilenischen Behörden im Rahmen der laufenden Verhandlungen übermittelte Liste, in Chile registrierte Namen.


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