EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 28.10.2021
COM(2021) 935 final
2021/0337(BUD)
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens – EGF/2021/003 IT/Porto Canale)
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS
1.Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) festgelegt.
2.Am 15. Juli 2021 stellte Italien den Antrag EGF/2021/003 IT/Porto Canale auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Porto Industriale di Cagliari SpA in Italien.
3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS
EGF-Antrag
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EGF/2021/003 IT/Porto Canale
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Mitgliedstaat
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Italien
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Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)
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Sardegna (ITG2)
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Datum der Einreichung des Antrags
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15. Juli 2021
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Datum der Bestätigung des Antragseingangs
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29. Juli 2021
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Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen
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29. Juli 2021
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Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen
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20. August 2021
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Frist für den Abschluss der Bewertung
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29. Oktober 2021
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Interventionskriterium
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Artikel 4 Absatz 3 der EGF-Verordnung
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Hauptunternehmen
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Porto Canale
(Porto Industriale di Cagliari SpA)
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Zahl der betroffenen Unternehmen
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1
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Wirtschaftszweig(e)
(Abteilung der NACE REV. 2)
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Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr)
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Bezugszeitraum (vier Monate):
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1. September 2020 bis 1. Januar 2021
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Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)
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190
|
Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)
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0
|
Gesamtzahl der Entlassungen (a + b)
|
190
|
Gesamtzahl der förderfähigen Personen
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190
|
Gesamtzahl der Begünstigten
|
190
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Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)
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1 686 750
|
Mittel für die Durchführung des EGF (EUR)
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0 070 200
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Gesamtmittelausstattung (EUR)
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1 756 950
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EGF-Beitrag in EUR (85 %)
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1 493 407
|
BEWERTUNG DES ANTRAGS
Verfahren
4.Italien hat den Antrag EGF/2021/003 IT/Porto Canale am 15. Juli 2021 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Die Kommission bestätigte am 29. Juli 2021 den Erhalt des Antrags und ersuchte die italienischen Behörden um zusätzliche Informationen. Diese wurden innerhalb von 15 Werktagen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 50 Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 29. Oktober 2021 ab.
Förderfähigkeit des Antrags
Betroffene Unternehmen und Begünstigte
5.Der Antrag betrifft 190 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Porto Canale (Porto Industriale di Cagliari SpA) entlassen wurden. Das Unternehmen war im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) tätig. Die Entlassungen bei Porto Canale fanden in der NUTS-2-Region Sardegna (ITG2) statt.
Interventionskriterien
6.Die italienischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 3 der EGF-Verordnung, der eine Ausnahme von den Kriterien von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a derselben Verordnung vorsieht, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei auch entlassene Arbeitskräfte und/oder Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern mitzählen.
7.Der Bezugszeitraum von vier Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 1. September 2020 bis zum 1. Januar 2021.
Berechnung der Zahl der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit
8.Die Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum wurde ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder von dessen Auslaufen berechnet.
Förderfähige Personen
9.Für eine Unterstützung kommen insgesamt 190 Begünstigte in Frage.
Beschreibung der Ereignisse, die zu den Entlassungen und zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit geführt haben
10.Im Jahr 2018 entfielen 35 % des europäischen Hafenverkehrs auf die Mittelmeerhäfen; dies entsprach einem Anstieg von 7 Prozentpunkten gegenüber 2008. Die italienischen Häfen profitierten jedoch nicht von dieser Entwicklung. Zwischen 2011 und 2018 stiegen die Transitmengen entlang des Suezkanals um 42 %. Die Aktivitäten der italienischen Häfen nahmen dagegen nur um 2 % zu, und die Aktivitäten des Hafens von Cagliari gingen in diesem Zeitraum stetig zurück.
Güterseeverkehr, Güterströme in die und aus den sardischen Häfen
(in Mio. Tonnen)
Quelle: Banca d’Italia
11.Die Konzentrationsprozesse im Umfeld weltweit agierender Reedereien haben zu Verschiebungen bei den Umladungen im Mittelmeer geführt. Containermengen und -dienste wurden zu Drehkreuzen hin verlagert, die sich am Rand des Mittelmeerbeckens befinden, wie beispielsweise Piräus, Port Said, Tanger-Med und Algeciras.
12.Der Hafen von Cagliari hat einen erheblichen Nachteil im globalen Handelsnetz: Er verfügt über keine Anbindung an das italienische Festland und an Europa. Im Jahr 2018 war der Verkehr um 90 % zurückgegangen, die Verluste beliefen sich auf mehr als 3 Mio. EUR. Im Jahr 2019 lief aufgrund strategischer Entscheidungen des wichtigsten Kunden des Hafens (Hapag Lloyd) mehrere Monate lang kein einziges Schiff den Containerterminal von Cagliari an. Folglich entschied Contship Italia Group, einzige Anteilseignerin der Porto Industriale di Cagliari SpA, welche die Konzession des Containerterminals hält, ihre Tätigkeiten in Cagliari einzustellen und ihre Tochtergesellschaft Porto Industriale di Cagliari SpA stillzulegen.
13.Um Entlassungen zu vermeiden, erhielten die 207 Beschäftigten von Porto Canale ab September 2019 zwölf Monate lang Leistungen der CIGS – einer Lohnausfallkasse, die Löhne und Gehälter von Beschäftigten von Unternehmen in Schwierigkeiten ganz oder teilweise zahlt –, während die italienischen Behörden nach einem neuen Konzessionär für den Containerterminal suchten. Es wurden Kündigungsschreiben mit Wirkung zum 1. September 2020 versandt.
14.Trotz dreier Fristverlängerungen der Ausschreibung fand sich kein Bieter für die Konzession. Im September 2020 wurden die restlichen 190 Beschäftigten des Unternehmens entlassen.
Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage
15.Die Situation auf dem sardischen Arbeitsmarkt, der aufgrund seiner Insellage weit weg vom Festland sehr klein ist, hat sich aufgrund der durch die Pandemie verursachten Krise erheblich verschlechtert.
16.Nach einem Anstieg im Zeitraum 2018–2019 ging die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2020 drastisch zurück. Der Arbeitskräfteerhebung des italienischen Statistikamtes (ISTAT) zufolge lag der Rückgang (-4,6 %) 2,6 Prozentpunkte über dem italienischen Durchschnitt (-2,0 %).
17.Im Jahr 2020 wurden weniger Arbeitsplätze geschaffen als abgebaut (-6000 Arbeitsplätze). Dies entspricht einem Verlust von 2,6 Vollzeitstellen pro 100 Beschäftigte. Diese Verluste waren vor allem im Tourismus, in der Unterhaltungs- und Freizeitbranche sowie im Seegüterverkehr (vor allem Umladung) zu verzeichnen, während sich das Baugewerbe positiv entwickelte. Die Erwerbsquote ging im Vergleich zu 2019 um 3,1 Prozentpunkte auf 60,3 % zurück.
18.In der ersten Jahreshälfte 2020 schrumpfte das Arbeitsvolumen in Sardinien gegenüber dem Vorjahreszeitraum um fast 20 %. Dank der umfassenden Inanspruchnahme von Kurzarbeitsregelungen und des Inkrafttretens eines Gesetzesdekrets, das Entlassungen in den ersten Monaten der Pandemie verhinderte, führte dieser Rückgang nicht zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit.
19.Die sardische Wirtschaft leidet nicht nur unter den negativen Auswirkungen der Entlassungen bei Porto Canale, sondern auch der Entlassungen bei Air Italy, die Gegenstand eines weiteren EGF-Antrags sind.
20.Angesichts des allgemeinen Beschäftigungsrückgangs benötigen die bei Porto Canale entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzliche Unterstützung, damit sie die Probleme des kleinen Arbeitsmarktes Sardiniens überwinden und neue Arbeitsplätze finden können.
Erläuterung der Umstände, die die Zulässigkeit des Antrags rechtfertigen
21.Italien führt an, dass, obwohl im Bezugszeitraum von vier Monaten weniger als 200 Arbeitskräfte entlassen wurden, der Antrag einem Antrag nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung gleichgestellt werden sollte, da die Entlassungen in einem kleinen Arbeitsmarkt erfolgten.
22.Aufgrund der Insellage Sardiniens weit weg vom Festland ist der Arbeitsmarkt sehr klein. Außerdem ist die Insel dünn besiedelt. Die Bevölkerungsdichte beträgt 68 Einwohner/km² und liegt damit unter dem Durchschnitt der EU-27 (109) und bei rund einem Drittel des italienischen Durchschnitts (201). Zudem schrumpft die Bevölkerung der Insel (um 5,4 % im Jahr 2019 gegenüber 2018). Bevölkerung, natürliche Ressourcen, wirtschaftlicher Reichtum und wirtschaftliche Infrastrukturen sind geografisch ungleichmäßig verteilt und konzentrieren sich auf den Süden und den Nordwesten der Insel. Ein Drittel aller Arbeitsplätze in Sardinien befinden sich in Cagliari.
23.Das BIP in KKS pro Kopf in Sardinien liegt deutlich unter dem italienischen Durchschnitt. Im Jahr 2018 betrug es 21 600 EUR, d. h. weit unter dem italienischen (29 700 EUR) und dem europäischen Durchschnitt (31 000 EUR) (Eurostat 2020).
24.Die Wirtschaftskrise hat Sardinien hart getroffen. Seit 2008 leidet die Wirtschaft unter geringem Wachstum und steigender Arbeitslosigkeit.
25.Die Pandemie hat den sardischen Dienstleistungssektor schwer beeinträchtigt: In zwei Dritteln der Unternehmen ist der Umsatz gesunken. Besonders betroffen waren Unternehmen in der Tourismusbranche, da die Zahl der Touristen im Jahr 2020 um 58 % gegenüber 2019 zurückging. Auf die herstellende Industrie, die der Pandemie besser widerstehen konnte, entfallen nur 7 % der gesamten Wirtschaftstätigkeit Sardiniens, d. h. 1,7 Prozentpunkte weniger als im landesweiten Durchschnitt (ISTAT, 2020).
26.Im Jahr 2020 sank das verfügbare Einkommen der sardischen Familien (zu konstanten Preisen) um 5,1 % gegenüber 2019 (-2,7 % in Italien). Dies ist auf den Rückgang des Arbeitseinkommens zurückzuführen, das mehr als vier Fünftel des Gesamteinkommens ausmacht. Der Gesamtnettoverdienst der Beschäftigten sank erheblich, in erster Linie aufgrund des Rückgangs des Arbeitsvolumens (13 % weniger als 2019).
27.Aufgrund der Pandemie stieg die Zahl der Haushalte auf Sardinien ohne Erwerbseinkommen im Jahr 2020 auf 16,5 % (+3,5 Prozentpunkte gegenüber 2019). Angesichts des geringeren Haushaltseinkommens stieg im Jahr 2020 die Zahl der Haushalte, die das Grundeinkommen (reddito di cittadinanza) in Anspruch nahmen, gegenüber 2019 um 7,3 %. Ende 2020 nahmen 47 604 Haushalte (6,5 % der sardischen Haushalte) die Leistung in Anspruch; das sind 1,7 Prozentpunkte mehr als der italienische Durchschnitt (4,8 %).
28.Im Mai 2020 wurde das Soforthilfeeinkommen (reddito di emergenza) eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme ähnlich dem Grundeinkommen, aber mit weniger strengen Zugangskriterien, die dazu dienen sollte, den von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffenen Familien schnell Hilfe zu leisten. Ende 2020 hatten rund 8500 Haushalte in der Region diese Maßnahme in Anspruch genommen. Insgesamt erhielten 7,7 % der sardischen Haushalte Unterstützung durch diese beiden Maßnahmen.
29.Das Grundeinkommen trug zur Verringerung der Armut bei – im Jahr 2018 waren dem Index für relative Armut zufolge 25 % der sardischen Bevölkerung von Armut betroffen, das sind 10 Prozentpunkte mehr als der landesweite Durchschnitt. Auch der Index für Familienarmut liegt über dem italienischen Durchschnitt. Im Jahr 2018 lag er bei 19,3 % für Sardinien und bei 11,8 % für ganz Italien. 2019 sank er auf 12,8 % (Sardinien) bzw. auf 11,4 % (Italien). Der Rückgang des Index für Sardinien ist zweifelsohne auf das Grundeinkommen zurückzuführen, das rund 40 000 Einwohnern der Insel zugutekam.
Anwendung des EU-Qualitätsrahmens für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen
30.Italien hat erläutert, wie die Empfehlungen des EU-Qualitätsrahmens für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen berücksichtigt wurden. Nachdem Porto Canale ein Massenentlassungsverfahren für die gesamte Belegschaft eingeleitet hatte, setzen sich die sardischen Behörden, die zuständigen Ministerien, die Gewerkschaften und das entlassende Unternehmen zu Gesprächen zusammen, die zwei Ziele verfolgten: den Erhalt der Einkommen der Arbeitskräfte durch Lohnergänzungsregelungen und ihrer beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits und die Verbesserung der Attraktivität des Hafens von Cagliari für potenzielle Investoren andererseits, vorausgesetzt, diese würden neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.
31.Die Regione Sardegna und die regionale öffentliche Arbeitsverwaltung ASPAL ergriffen umgehend direkte Maßnahmen, um die Empfehlungen des Qualitätsrahmens in Bezug auf Aus- und Fortbildung, Zertifizierung und Wiederbeschäftigung umzusetzen. ASPAL ermittelte die Maßnahmen, die am besten geeignet waren, um die Wiedereingliederung der Arbeitskräfte zu gewährleisten; dies betraf die Vermittlung von Querschnittskompetenzen wie Computer- oder Sprachkenntnisse, unternehmerische Kompetenzen oder die Weiterbildung in Logistik. Die Arbeitskräfte erhielten 12 Monate lang Leistungen der CIGS und intensive Unterstützung bei der Umsiedelung im Zusammenhang mit der CIGS-Regelung. Die Sozialpartner wurden in vollem Umfang in die Planung der Maßnahmen einbezogen.
32.In Bezug auf die Unterstützungsmaßnahmen hat Italien mitgeteilt, dass die „Allgemeine Information und Berufsberatung“ bereits stattgefunden hat und dass 179 der entlassenen Arbeitskräfte an Weiterbildungsmaßnahmen im Logistikbereich teilgenommen haben.
Komplementarität mit Maßnahmen, die aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln gefördert werden
33.Die italienischen Behörden haben bestätigt, dass die Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.
34.Das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen ergänzt Maßnahmen, die aus anderen nationalen Mitteln oder Unionsmitteln finanziert werden, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Umsiedelung im Zusammenhang mit der CIGS-Regelung, wie bereits oben beschrieben.
Verfahren für die Anhörung der zu unterstützenden Personen oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
35.Die Regione Sardegna, ASPAL, die Gemeinde Cagliari, die Hafenbehörde von Cagliari und die Gewerkschaften haben gemeinsam geeignete Maßnahmen und Wege gesucht, um die Wiedereingliederung der ehemaligen Beschäftigten von Porto Canale zu gewährleisten. Seit November 2020 haben ANPAL und die sardischen Behörden mehrere Videokonferenzen zur Feinabstimmung des Maßnahmenpakets und zur Ausarbeitung des EGF-Antrags organisiert.
Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen
Begünstigte
36.Voraussichtlich werden alle 190 entlassenen Arbeitskräfte an den Maßnahmen teilnehmen. Nachstehend die Aufschlüsselung der entlassenen Arbeitskräfte nach Geschlecht, Altersgruppe und Bildungsstand:
Kategorie
|
Zahl der
Begünstigten
|
Geschlecht:
|
Männer:
|
172
|
(90,5 %)
|
|
Frauen:
|
18
|
(9,5 %)
|
|
Nichtbinär:
|
0
|
(0,0 %)
|
Altersgruppe:
|
unter 30-Jährige
|
0
|
(0,0 %)
|
|
30- bis 54-Jährige:
|
187
|
(98,4 %)
|
|
über 54-Jährige:
|
3
|
(1,6 %)
|
Bildungsstand:
|
Sekundarbildung (Unterstufe) oder weniger
|
18
|
(9,5 %)
|
|
Sekundarbildung (Oberstufe) oder postsekundäre Bildung
|
159
|
(83,7 %)
|
|
Tertiäre Bildung
|
13
|
(6,8 %)
|
Vorgeschlagene Maßnahmen
37.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die den entlassenen Arbeitskräften angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:
–Allgemeine Information und Berufsberatung: Alle Arbeitnehmer/innen erhalten allgemeine Informationen über die verfügbaren Maßnahmen und Berufsberatung. Diese Maßnahme wurde bereits durchgeführt und ist nicht Teil des aus dem EGF kofinanzierten Pakets, sie wird jedoch aus Kohärenzgründen in dem Paket aufgeführt.
–Laufbahnberatung: Das Profiling, das Teil dieser Maßnahme ist, soll die Bewusstseinsentwicklung fördern, um Interessenbereiche, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie möglichen Verbesserungsbedarf zu ermitteln. Als Ergebnis soll ein individueller Weg für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aufgezeigt werden.
–Unterstützung bei der Arbeitssuche, einschließlich der aktiven Suche nach lokalen und regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten und des Abgleichs von Stellenangeboten und -gesuchen.
–Mentoring bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz. Es sind Mentoring-Sitzungen vorgesehen, um Arbeitnehmer/innen bei der Eingewöhnung an ein neues Arbeits- und Organisationsumfeld zu unterstützen.
–Unterstützung bei der Unternehmensgründung. Arbeitnehmer/innen, die sich selbstständig machen möchten, können an Einzel- oder Gruppenveranstaltungen zu Themen wie Planung, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Ausarbeitung von Geschäftsplänen, Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten usw. teilnehmen. Außerdem steht ihnen das Tool „WeRentrepreneur“ zum Erwerb unternehmerischer Kompetenzen zur Verfügung.
–Zuschuss zur Unternehmensgründung: Wer ein Unternehmen gründen oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte, erhält einen Zuschuss von bis zu 22 000 EUR zu den Gründungskosten.
–Fort- und Weiterbildung: Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich Logistik wie Warenbeförderung, Transportplanung usw., Wartung von Maschinen im Gütervertrieb, oder Management und Organisation von Logistikinfrastrukturen. Die inhaltliche Ausbildung wird durch 30 Stunden themenübergreifender Weiterbildung (Englisch oder IT im Zusammenhang mit der inhaltlichen Ausbildung) ergänzt.
Arbeitnehmer/innen, die nach einem Abgleich von Angebot und Nachfrage für einen Arbeitsplatz infrage kommen, erhalten Schulungen, um die vom potenziellen Arbeitgeber ermittelten Kompetenzlücken zu schließen. Priorität erhalten besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer/innen, insbesondere Personen mit niedrigem Bildungsstand oder über 55-Jährige. Der Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildung liegt auf der grünen Wirtschaft, der blauen Wirtschaft, persönlichen Dienstleistungen, Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Förderung des kulturellen Erbes und Kultur. Zum Angebot gehören auch Schulungen zu den in den nationalen oder regionalen Katalogen aufgeführten beruflichen Qualifikationen.
Arbeitnehmer/innen, die eine selbstständige Tätigkeit anstreben, erhalten Bildungsgutscheine für Schulungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung.
–Anreize und Beihilfen zu spezifischen Kosten. 1) Einstellungsanreize. Unternehmen, die ehemalige Beschäftigte von Porto Canale einstellen, erhalten 3500 EUR für jeden unbefristeten Vollzeitvertrag und 1500 EUR für befristete Verträge. 2) Erstattung von Mobilitätskosten. Um die geografische Mobilität der Arbeitnehmer/innen zu fördern, ist eine Erstattung der Umzugskosten geplant, wenn ein/e Arbeitnehmer/in eine Arbeitsstelle in einer anderen Region oder mehr als 200 km vom bisherigen Wohnort entfernt findet. 3) Aus- und Fortbildungsanreize. Arbeitnehmer/innen, die aktiv an Schulungen teilnehmen, erhalten einen Pauschalbetrag von 500 EUR.
38.Die Maßnahmen wurden im Einklang mit der italienischen Strategie für nachhaltige Entwicklung (SNSvS) geplant. Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der EGF-Verordnung wird das Maßnahmenpaket zur Vermittlung horizontaler Kompetenzen beitragen, die im digitalen industriellen Zeitalter sowie in einer ressourceneffizienten Wirtschaft erforderlich sind.
39.Das hier beschriebene vorgeschlagene koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen umfasst aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Die vorgeschlagenen Leistungen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.
40.Die italienischen Behörden haben die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.
Veranschlagte Haushaltsmittel
41.Die Gesamtkosten werden auf 1 756 950 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 686 750 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 70 200 EUR veranschlagt werden.
42.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 1 493 407 EUR (85 % der Gesamtkosten) beantragt.
43.Die Mittel für die nationale Vor- bzw. Kofinanzierung werden von der Regione Sardegna bereitgestellt.
Maßnahmen
|
Geschätzte Teilnehmerzahl
|
Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/in
(in EUR)
|
Geschätzte Gesamtkosten
(in EUR)
|
Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung)
|
Laufbahnberatung
(counselling per lo sviluppo di carriera e patto di azione)
|
190
|
280
|
53 200
|
Unterstützung bei der Arbeitssuche
(accompagnamento e assistenza alla ricerca attiva di lavoro)
|
150
|
280
|
42 000
|
Mentoring bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz
(accompagnamento all'inserimento lavorativo)
|
150
|
175
|
26 250
|
Unterstützung bei der Unternehmensgründung
(accompagnamento alla creazione d'impresa)
|
20
|
525
|
10 500
|
Zuschuss zur Unternehmensgründung:
(bonus per la creazione di un'impresa)
|
20
|
22 000
|
440 000
|
Fortbildung
(formazione professionale su misura, voucher formativo specialistico, formazione specialistica in gestione aziendale)
|
176
|
2 993
|
526 800
|
Zwischensumme (a):
Anteil am Paket personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
1 098 750
|
|
|
(65,14 %)
|
Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung)
|
Einstellungsanreize
(Incentivo all’assunzione)
|
170
|
2 235
|
380 000
|
Erstattung von Mobilitätskosten
(bonus per la mobilità territoriale)
|
80
|
1 500
|
120 000
|
Aus- und Fortbildungsanreize
(indennità per la frequenza della formazione)
|
176
|
500
|
88 000
|
Zwischensumme (b):
Anteil am Paket personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
588 000
|
|
|
(34,86 %)
|
Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 5 der EGF-Verordnung
|
1. Vorbereitung
|
–
|
15 000
|
2. Verwaltung
|
–
|
30 000
|
3. Information und Werbung
|
–
|
4 200
|
4. Kontrolle und Berichterstattung
|
–
|
21 000
|
Zwischensumme (c):
Anteil an den Gesamtkosten
|
–
|
70 200
|
|
|
4,00 %
|
Gesamtkosten (a + b + c):
|
–
|
1 756 950
|
EGF-Beitrag (85 % der Gesamtkosten)
|
–
|
1 493 407
|
44.Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen nicht. Die italienischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitssuche bzw. Fort- und Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.
45.Die italienischen Behörden haben bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbstständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 22 000 EUR pro Begünstigtem nicht übersteigen.
Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag infrage kommen
46.Die italienischen Behörden begannen am 8. Oktober 2020 mit den personalisierten Dienstleistungen zugunsten der Begünstigten. Die Ausgaben für die Maßnahmen kommen daher ab dem 8. Oktober 2020 bis 24 Monate nach dem Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht.
47.Den italienischen Behörden entstanden ab dem 18. Januar 2021 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung kommen daher ab dem 18. Januar 2021 bis 31 Monate nach dem Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht.
Verwaltungs- und Kontrollsysteme
48.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Italien teilte der Kommission mit, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF von der ANPAL wie folgt verwaltet wird: ANPAL – Divisione IV fungiert als Verwaltungsbehörde, ANPAL – Divisione VI als Bescheinigungsbehörde. Das Ministero del lavoro e delle politiche sociali MLPS, Segretariato Generale fungiert als Prüfbehörde. ASPAL ist die zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde.
Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats
49.Die italienischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:
–Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.
–Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.
–Jegliche Doppelfinanzierung wird vermieden.
–Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Haushaltsvorschlag
50.Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021–2027 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.
51.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absätze 1 und 2 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 493 407 EUR (85 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.
52.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, einvernehmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen.
Verwandte Rechtsakte
53.Zeitgleich mit diesem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 1 493 407 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.
54.Zeitgleich mit der Annahme dieses Vorschlags für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF hat die Kommission einen Beschluss über einen Finanzbeitrag angenommen, der einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 110 der Haushaltsordnung darstellt. Dieser Finanzierungsbeschluss tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission darüber unterrichtet wird, dass das Europäische Parlament und der Rat der Übertragung der Haushaltsmittel zustimmen.
2021/0337 (BUD)
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens – EGF/2021/003 IT/Porto Canale)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, insbesondere auf Nummer 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die Ziele des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, im Falle größerer Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt werden und ihnen dabei geholfen wird, so bald wie möglich wieder zu einer menschenwürdigen und nachhaltigen Beschäftigung zurückzukehren.
(2)Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.
(3)Am 15. Juli 2021 stellte Italien einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bei Porto Industriale di Cagliari SpA in Italien entlassen worden waren. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Er erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.
(4)Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/691 gilt der Antrag Italiens als zulässig, da es sich bei dem betroffenen Gebiet um einen kleinen Arbeitsmarkt handelt und die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die regionale Wirtschaft haben.
(5)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 493 407 EUR für den Antrag Italiens bereitgestellt werden kann.
(6)Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2021 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 493 407 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [the date of its adoption].
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident/Die Präsidentin