EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.4.2021
COM(2021) 214 final
2018/0208(COD)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
betreffend den
Standpunkt des Rates zur Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2021 bis 2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013
2018/0208 (COD)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
betreffend den
Standpunkt des Rates zur Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2021 bis 2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013
1.Hintergrund
Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument COM(2018) 384)
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30. Mai 2018
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Der Ausschuss der Regionen wurde konsultiert und hat beschlossen, von einer Stellungnahme abzusehen
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zu dem Vorschlag Stellung genommen
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18. Oktober 2018
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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein partielles Mandat für Verhandlungen angenommen
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19. Dezember 2018
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Triloge
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20. Februar 2019
5. März 2019
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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat die im zweiten Trilog mit dem Europäischen Parlament erzielte Verständigung bestätigt
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13. März 2019.
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Das Europäische Parlament hat die erzielte Verständigung durch die (in erster Lesung erfolgte) Annahme seiner legislativen Entschließung bestätigt
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17. April 2019
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Einigung des Rates auf eine allgemeine Ausrichtung
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2. Dezember 2020
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Triloge
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11. Dezember 2020
18. Dezember 2020
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Die Parlamentsausschüsse JURI und LIBE haben dem Präsidenten des Ausschusses der Ständigen Vertreter (2. Teil) ein Schreiben übermittelt, in dem die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen bestätigt wird
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5. Februar 2021
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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat politische Einigung über den Kompromisstext erzielt
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17. Februar 2021
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Annahme der Stellungnahme des Rates in erster Lesung
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19. April 2021
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2.Gegenstand des Vorschlags der Kommission
Das Programm „Justiz“ ist eines der Finanzierungsinstrumente des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Ein funktionierender europäischer Rechtsraum und effektive nationale Justizsysteme sind notwendig für einen florierenden Binnenmarkt und für die Wahrung der gemeinsamen Werte der EU. Die Werte der EU zu fördern bedeutet auch, diese Werte zu schützen und ein Umfeld zu schaffen, in dem Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet sind und in dem die Mitgliedstaaten einander anerkennen und vertrauen. Das Programm „Justiz“ fördert die Entwicklung eines europäischen Rechtsraums auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit sowie von wechselseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen. Es erleichtert und unterstützt die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, es unterstützt und fördert die justizielle Ausbildung im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Rechts-, Justiz- und Rechtsstaatlichkeitskultur, und es vereinfacht den effektiven Zugang zum Recht für alle und einen wirksamen Rechtsbehelf. Die Kommission hat eine Mittelausstattung von insgesamt 305 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen vorgeschlagen.
Im Rahmen des Programms sollen Aktivitäten von Behörden, Hochschulen, Forschungsinstituten, Ausbildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt werden, die zur Entwicklung eines europäischen Rechtsraums beitragen. Finanziert werden sollen Tätigkeiten, die (u. a. mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien) zur Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens und der Zusammenarbeit beitragen. Insbesondere werden Schulungen für Richter und Justizbedienstete finanziert, um deren Kenntnisse des EU-Rechts, der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit, der einschlägigen Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs und der Rechtsvergleichung zu verbessern (u. a. durch Unterstützung des jährlichen Arbeitsprogramms des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten). Gefördert werden zudem einschlägige zivilgesellschaftliche Organisationen und gemeinnützige Organisationen, die einen angemessenen Zugang zu ihren Dienstleistungen sowie zu ihren Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten für alle Bürger sicherstellen.
3.Bemerkungen zum Standpunkt des Rates
Der Standpunkt des Rates spiegelt die in den Trilogen erzielte Einigung wider. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission betreffen Folgendes:
–Begünstigte: Berücksichtigung von für zivilgesellschaftliche Organisationen tätigen Angehörigen der Rechtsberufe als mögliche Begünstigte und Stärkung der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen;
–Zweckbindung von Mitteln: Einführung einer Zweckbindung von Mitteln durch konkrete Zielvorgaben und eine Flexibilitätsmarge; diese begrenzte Zweckbindung war zwar im ursprünglichen Vorschlag der Kommission nicht vorgesehen, baut jedoch auf einer ähnlichen Mittelzuweisung auf, wie sie in der Verordnung zur Aufstellung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehen war;
–Gleichstellungsaspekt: Einführung eines Artikels über die umfassende Berücksichtigung der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung, eines verstärkten Erwägungsgrundes sowie von geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselten Daten in den Indikatoren und des Gleichstellungsaspekts in den Halbzeit- und Abschlussbewertungen;
–Berichterstattung: zusätzliche Sprache eingefügt;
–zu finanzierende Tätigkeiten: weitere Spezifikationen; Aufteilung einer der vorgeschlagenen Aktivitäten, damit die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen eine eigenständige Aktivität ist; die vorgeschlagene „nationale Kontaktstelle“ wurde durch „Diskussionsforen für Interessenträger“ ersetzt;
–Ausschussverfahren: Prüfverfahren statt Beratungsverfahren; das Prüfverfahren war zwar nicht im ursprünglichen Vorschlag der Kommission, aber in der Verordnung zur Aufstellung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass mit der erzielten Einigung die Ziele des ursprünglichen Vorschlags der Kommission gewahrt werden.
4.Schlussfolgerung
Die Kommission akzeptiert den Standpunkt des Rates.