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Document 52021M9857

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9857 — Volvo/Daimler/JV) (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 8/06

    PUB/2020/1036

    ABl. C 8 vom 11.1.2021, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.1.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 8/16


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9857 — Volvo/Daimler/JV)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2021/C 8/06)

    1.   

    Am 23. Dezember 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Daimler Truck AG („Daimler“, Deutschland), Teil des Daimler Konzerns;

    Aktiebolaget Volvo („Volvo“, Schweden);

    Daimler Truck Fuel Cell GmbH („JV“, Deutschland), derzeit Teil der Daimler-Gruppe.

    Volvo und Daimler übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen („JV“).

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Volvo ist ein multinationales verarbeitendes Unternehmen mit Sitz in Göteborg (Schweden). Durch seine Beteiligungen an den Gesellschaften des Volvo-Konzerns ist Volvo unter anderem in der Herstellung und dem Verkauf von Lkw und Geländekraftwagen, Bussen, Baumaschinen sowie Schiffs-, Straßen- und Industriemotoren tätig.

    Daimler mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, leitet einen Geschäftsbereich innerhalb der Daimler-Gruppe, dessen Schwerpunkt auf der Herstellung und dem Verkauf von Lastkraftwagen und Bussen liegt. Die Daimler-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Automobilprodukte, vor allem Pkw, Lastkraftwagen, Lieferwagen und Busse.

    Das Gemeinschaftsunternehmen ist derzeit eine 100 % ige Tochtergesellschaft des in Deutschland gegründeten Daimler-Konzerns, in dem Daimler seine laufenden Brennstoffzellentätigkeiten konsolidieren wird. Das Gemeinschaftsunternehmen wird in der Entwicklung, Herstellung, dem Verkauf und dem Verkauf von Brennstoffzellensystemen tätig sein. Die Brennstoffzellentechnologie wird in erster Linie für schwere Nutzfahrzeuge eingesetzt.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9857 Volvo/Daimler/JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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