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Document 52021M10552

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10552 — BGTF RENEWABLE HOLDINGS / ACEK / BENJUMEA FAMILY / POWEN) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 518/02

PUB/2021/1010

ABl. C 518 vom 22.12.2021, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 518/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10552 — BGTF RENEWABLE HOLDINGS / ACEK / BENJUMEA FAMILY / POWEN)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 518/02)

1.   

Am 13. Dezember 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

BGTF Renewable Holdings Limited (Vereinigtes Königreich), ein neu gegründetes Unternehmen, kontrolliert von Brookfield Asset Management, Inc. („Brookfield“, Kanada),

Acek Desarrollo y Gestión Industrial, S.L. („Acek“, Spanien),

José und Rafael Benjumea („Familie Benjumea“, Spanien),

Kishoa, S.L. („Powen“, Spanien), letztlich kontrolliert von Acek und der Familie Benjumea.

Brookfield, Acek und die Familie Benjumea übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Powen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Brookfield: weltweit tätiges Vermögensverwaltungsunternehmen für alternative Anlagen, das Vermögenswerte mit Schwerpunkt auf Immobilien, erneuerbaren Energien, Infrastruktur, Private Equity und Krediten besitzt und betreibt,

Acek: weltweit in den Bereichen Stahl, Automobilkomponenten und erneuerbare Energien tätiges Unternehmen,

Familie Benjumea: über Divisadero, S.L. unter anderem in der Leitung und Verwaltung von Tochtergesellschaften sowie dem Erwerb und Halten von Anteilen anderer Gesellschaften tätig,

Powen: im Bereich der dezentralen Solarstromerzeugung für den Eigenverbrauch (B2B und B2C) tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10552 BGTF RENEWABLE HOLDINGS / ACEK / BENJUMEA FAMILY / POWEN

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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