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Document 52021M10262
Prior notification of a concentration (Case M.10262 — Facebook/Kustomer) (Text with EEA relevance) 2021/C 258/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses Sache M.10262 — Facebook/Kustomer (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 258/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses Sache M.10262 — Facebook/Kustomer (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 258/09
PUB/2021/532
ABl. C 258 vom 2.7.2021, p. 19–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 258/19 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
Sache M.10262 — Facebook/Kustomer
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 258/09)
1.
Am 25. Juni 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Facebook, Inc. („Facebook“, USA), |
— |
Kustomer, Inc. („Kustomer“, USA), |
Facebook übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Kustomer.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
Der Zusammenschluss wurde nach Artikel 22 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung durch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde an die Kommission verwiesen. Der Verweisung haben sich Belgien, Bulgarien, Frankreich, Island, Irland, Italien, die Niederlande, Portugal und Rumänien angeschlossen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Facebook: Bereitstellung von Websites und Mobil-Apps, über die Verbraucher auf soziale Netzwerke und Kommunikationsdienste zugreifen, Fotos und Videos teilen sowie die drei Messaging-Dienste Messenger, WhatsApp und Instagram Messaging nutzen können. |
— |
Kustomer: Bereitstellung einer Software für Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management – CRM), die Kundenbetreuern die Verwaltung der Kommunikation mit Verbrauchern erleichtert. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10262 – Facebook/Kustomer
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
Email: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).