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Document 52021M10252

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses Sache: M.10252 — Transgourmet Group/General Markets Food Iberica) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 245/19

PUB/2021/501

ABl. C 245 vom 24.6.2021, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/35


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache: M.10252 — Transgourmet Group/General Markets Food Iberica)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 245/19)

1.   

Am 15. Juni 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

General Markets Food Iberica Gruppe („GM Food“, Spanien), kontrolliert von der Unternehmensgruppe Bright Food (China),

Transgourmet Holding AG („Transgourmet“, Schweiz), kontrolliert von der Coop-Gruppe Genossenschaft (Schweiz).

Transgourmet übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von GM Food.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GM Food: Vertrieb von Lebensmitteln und Near-Food-Produkten des täglichen Bedarfs an Einzelhändler, z. B. Supermärkte, und Gastronomiebetriebe (Restaurants, Hotels und Catering-Unternehmen), vor allem in Spanien.

Transgourmet: Abhol- und Belieferungsgroßhandel mit Ge- und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs in mehreren EU- und Nicht-EU-Ländern; über die Bell Food Group Herstellung von verarbeiteten Fleischerzeugnissen, Gewürzen/getrockneten Kräutern und einer Vielzahl von Convenience-Produkten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10252 — Transgourmet Group/General Markets Food Iberica

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

Email: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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