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Document 52021M10231

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10231 — AerCap/GECAS/SES) (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 251/10

    PUB/2021/514

    ABl. C 251 vom 28.6.2021, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.6.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 251/28


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10231 — AerCap/GECAS/SES)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2021/C 251/10)

    1.   

    Am 18. Juni 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    AerCap Holdings N.V. („AerCap“, Niederlande),

    GE Capital Aviation Services („GECAS“, USA), Teil der GE-Gruppe,

    Shannon Engine Support Limited („SES“, Irland), gemeinsam kontrolliert von GE und Safran Aircraft Engines.

    AerCap übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von GECAS und im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über SES.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AerCap: hauptsächlich im Bereich des weltweiten Leasings von Verkehrsflugzeugen tätig. AerCap verkauft auch gebrauchte Flugzeuge und erbringt Nebendienstleistungen zu seinen weltweiten Tätigkeiten im Bereich des Kaufs und Verkaufs von Flugzeugen,

    GECAS: weltweit im Bereich des Leasings von Verkehrsflugzeugen und in der Finanzbranche tätig durch Angebot einer breiten Palette von Leasing- und Finanzierungsprodukten und -dienstleistungen für Verkehrsflugzeuge, Turbo-Props, Triebwerke, Hubschrauber und Material,

    SES: weltweite Tätigkeit im Bereich des Triebwerk-Leasings.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    Sache M.10231 — AerCap/GECAS/SES

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    Email: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIEN


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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