Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52021IR2509

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Geschlechtergleichstellung und Klimawandel: systematische Berücksichtigung der Geschlechterperspektive im europäischen Grünen Deal

    COR 2021/02509

    ABl. C 270 vom 13.7.2022, p. 25–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 270/25


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Geschlechtergleichstellung und Klimawandel: systematische Berücksichtigung der Geschlechterperspektive im europäischen Grünen Deal

    (2022/C 270/05)

    Berichterstatterin:

    Kata TÜTTŐ (HU/SPE), Mitglied des Stadtparlaments von Budapest

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    bekräftigt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein europäischer Grundwert und ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union ist, das in den Verträgen verankert und in Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgehalten ist. In Artikel 8 AEUV ist festgelegt, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen und die Gleichstellung zu fördern;

    2.

    weist darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter, eine sichere und anpassungsfähige Beschäftigung und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in den Grundsätzen 2, 5 und 9 der europäischen Säule sozialer Rechte bekräftigt werden, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde;

    3.

    ist sich dessen bewusst, dass Klimaschutzmaßnahmen geschlechterspezifische Auswirkungen haben und dass mit Blick auf wirksame Klimaschutzmaßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau gefördert werden müssen (1); betont, dass es in diesem Zusammenhang fundamental wichtig ist, dass Frauen an der Konzeption von Strategien für die Krisenreaktion und Maßnahmen für eine demokratischeres und inklusiveres Europa beteiligt sind;

    Ein geschlechterspezifischer Ansatz für den Klimaschutz

    4.

    unterstreicht, dass die ärmsten und am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in den Ländern des Globalen Südens und der EU stärker von den Gefahren betroffen sind, die durch den Klimawandel, die Erderwärmung, den Rückgang der biologischen Vielfalt und Umweltzerstörung entstehen; weist darauf hin, dass der Klimawandel die seit langem bestehenden sozioökonomischen Ungleichheiten und die bestehenden Ungleichgewichte, etwa im Zusammenhang mit der mangelnden Gleichstellung, weiter verschärft; betont daher, dass Klimaschutzstrategien und -maßnahmen, bei denen keine geschlechterspezifische Analyse durchgeführt und die geschlechterspezifische Perspektive vernachlässigt werden, die sozialen Ungleichheiten wahrscheinlich verstärken werden;

    5.

    weist darauf hin, dass global gesehen Frauen und Mädchen stärker von den Folgen des Klimawandels und Umweltschäden betroffen, zugleich aber auch starke Akteurinnen sind, die Klimaneutralität und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels maßgeblich voranbringen können; betont, dass Männer und Frauen angesichts ihrer spezifischen Erfahrungen und Perspektiven bei Innovationen häufig komplementär denken und einander ergänzende kreative Ideen haben können, weswegen die Einbeziehung geschlechterspezifischer Analysen in die Klimapolitik und die Anerkennung diverser Geschlechteridentitäten ihre Anwendung auf die gesamte Gesellschaft ausweitet; unterstützt in diesem Sinne die gemeinsame Erklärung der schottischen Regierung und von UN Women auf der COP 26, in der eine Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen bei der Bekämpfung des Klimawandels gefordert wird (2);

    6.

    ist der Ansicht, dass Frauen in Bezug auf den Klimawandel mehr Gestaltungsmacht gegeben werden sollte, indem ihr Wissen und ihr Bewusstsein für Klimatechnologien, -maßnahmen und -aktionen verbessert werden und ihre Rolle in der Beschlussfassung in diesen Bereichen gestärkt wird;

    7.

    hebt die wichtigen Zusammenhänge zwischen dem Geschlecht, dem Klimawandel und anderen Umweltproblemen hervor; macht darauf aufmerksam, dass Frauen und Männer wahrscheinlich auf unterschiedliche Art und Weise von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, abhängig von ihrer konkreten Lebenssituation und ihren individuellen Fähigkeiten zu seiner Eindämmung und zur Anpassung an ihn, und sie die Möglichkeiten zur Eindämmung des Klimawandels anders wahrnehmen und einschätzen und zudem auf unterschiedliche Art und Weise von den sozioökonomischen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind; ist der Ansicht, dass Frauen und Mädchen Verhaltensänderungen herbeiführen können;

    Durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive

    8.

    betont, dass Gender Mainstreaming im Sinne der Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die Vorbereitung, Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Strategien, Regulierungsmaßnahmen und Ausgabenprogrammen ein wertvolles Instrument zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ist, weswegen er bedauert, dass dieses Instrument nicht genutzt wird;

    9.

    weist darauf hin, dass in der Gleichstellungsstrategie 2020–2025 (3) zwar anerkannt wird, dass sich die Maßnahmen und Programme im Rahmen des europäischen Grünen Deals auf Frauen anders auswirken können als auf Männer, die angekündigte Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle wichtigen Initiativen der Kommission jedoch nicht explizit zum Ausdruck kommt (4); verweist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zum europäischen Grünen Deal, in der die Notwendigkeit „einer Gleichstellungsperspektive in Bezug auf Maßnahmen und Ziele im Rahmen des Grünen Deals, einschließlich Gender Mainstreaming und geschlechtergerechter Maßnahmen“ betont wird (5);

    10.

    unterstreicht die entscheidende Bedeutung von geschlechterdifferenzierten Folgenabschätzungen im EU-Instrumentarium für das Gender Mainstreaming, die jedoch noch nicht vollständig ausgereift sind, da es allzu oft an der Erhebung und Nutzung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten und intersektionalen Daten, Statistiken und Informationen mangelt; fordert die Kommission auf, den EIGE-Leitfaden für geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen (6) anzuwenden; betont, dass die in den EU-Mitgliedstaaten erhobenen Daten umfassendere geschlechterspezifische Indikatoren enthalten sollten, ohne dass der Verwaltungsaufwand für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zunimmt;

    11.

    begrüßt die Einrichtung einer Task-Force für Gleichheitspolitik (7), um die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Geschlechtervielfalt, in allen Politikbereichen der EU von ihrer Konzipierung bis zu ihrer Umsetzung sicherzustellen; fordert die EU auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden zu erleichtern und dabei einen von oben vorgegebenen Ansatz zu vermeiden;

    12.

    gibt zu bedenken, dass die Einbeziehung von Frauen in klimapolitische Entscheidungsprozesse ein weiterer wichtiger Faktor für eine stärker geschlechtergerechte und effizientere Klimaschutzpolitik und entsprechende Programme ist; ruft dazu auf, die Einbeziehung von Frauen in Maßnahmen der EU-Institutionen, Regierungsstellen und Behörden auf allen Governance-Ebenen zu stärken; ruft den Rat auf, die Blockade der Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten (8) zu überwinden;

    13.

    sieht in der Erholung nach der Pandemie eine Chance für den Aufbau einer neuen Normalität sowie für die Umlenkung von Mitteln in Richtung einer klimaneutralen und stärker auf Geschlechtergleichstellung beruhenden Gesellschaft; ruft dazu auf, die Instrumente des Gender Mainstreaming zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne einzusetzen, da sie nicht nur der Erholung, sondern auch dem Aufbau einer nachhaltigen, gerechten und egalitären Gesellschaft als Grundlage dienen sollen;

    14.

    ruft zu vermehrter Forschung auf, um Hindernisse zu ermitteln, die der Teilhabe an Entscheidungsprozessen im Wege stehen, und um zu untersuchen, wie Geschlechterstereotype den Konsum und die Lebensweise der Menschen beeinflussen; wirbt für den Einsatz von Methoden wie GAMMA (Gender Assessment Method for Mitigation and Adaptation), um die Datenqualität zu verbessern;

    15.

    ist der Auffassung, dass mit einem geschlechtersensiblen Ansatz besser auf die Bedürfnisse und Kapazitäten aller Bürgerinnen und Bürger eingegangen werden kann. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, soziale Fragen in den Klimaschutz zu integrieren, da sie die bürgernächste Regierungs- und Verwaltungsebene und zentrale Akteure bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften sind; betont, dass die Teilhabe der Frauen auf allen institutionellen Ebenen, angefangen bei der EU-Ebene, gefördert werden muss;

    16.

    fordert, diesen geschlechterdifferenzierten Ansatz im europäischen Klimapakt zu berücksichtigen, um Klimaschutzmaßnahmen durch die Aufnahme spezifischer Informationsaktivitäten, die auf Sensibilisierung, Bildung und Wissensaustausch über Geschlechterperspektiven ausgerichtet sind, in diesem Sinne zu beeinflussen;

    17.

    betont, wie wichtig eine übergreifende Zusammenarbeit zwischen NRO, die sich mit Gleichstellungs- und Umweltfragen befassen, und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Konzeption gemeinsamer Sensibilisierungskampagnen und Schulungsprogramme ist;

    Grüne Arbeitsplätze

    18.

    begrüßt, dass ein grüner, digitaler und inklusiver Aufschwung Chancen für neue Arbeitsplätze bzw. für die Reintegration langzeitarbeitsloser Frauen in die digitale Wirtschaft schaffen wird; bekräftigt, dass der Weg zu einer nachhaltigen und CO2-armen Wirtschaft die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive ermöglichen wird, um zu verhindern, dass bestehende Ungleichheiten fortbestehen;

    19.

    betont, dass der Beitrag von Frauen zu grünen Wirtschaftstätigkeiten von entscheidender Bedeutung ist, um eine gerechte nachhaltige Entwicklung zu erreichen, und deshalb ins Blickfeld gerückt und herausgestellt werden muss; Frauen und Mädchen müssen auch von den Chancen des grünen Unternehmertums profitieren, etwa indem sie sich als grüne Unternehmerinnen selbstständig machen, vorausgesetzt diese Selbstständigkeit führt nicht zu ihrer Prekarisierung;

    20.

    ist sich bewusst, dass die Technologie in unserem gesamten Leben eine wichtigere Rolle spielen wird und es äußerst wichtig ist, dass die Technologiebranche die Gesellschaft abbildet, die sie bedient; ruft dazu auf, spezifische digitale und technologische Bildungsprogramme für Frauen und Mädchen zu schaffen und finanziell auszustatten, als wichtige Chance, Innovationen im Bereich der Klima- und Energiewende zu beschleunigen, indem die Geschlechterquoten in diesen Bereichen erhöht werden und für einen gleichberechtigten Zugang zu beruflichen Chancen gesorgt wird (9);

    21.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung der Geschlechter als wichtiges Element des digitalen Wandels und die Geschlechterperspektive in die Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung einzubeziehen, Mentorenprogramme mit weiblichen Vorbildern im IKT-Bereich zu fördern, bewusste und unbewusste geschlechtsdiskriminierende Vorurteile aus Algorithmen zu beseitigen, Cybergewalt vorzubeugen, die Bemühungen und Programme von Erasmus+ zu nutzen und das Konzept des lebenslangen Lernens in der Erwachsenenbildung insbesondere in abgelegenen Gebieten zu fördern sowie digitale Ausgrenzung zu verhindern;

    22.

    ist der Ansicht, dass Telearbeit insbesondere für Frauen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessern kann, sofern Familien während der gesamten Arbeitszeit Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Kinderbetreuung, einschließlich Betreuungsmöglichkeiten für ältere Kinder, haben und insbesondere der Tatsache Rechnung getragen wird, dass Frauen verstärkt Opfer häuslicher Gewalt werden (10); betont, wie wichtig es ist, die modernste technische Hardware und das Hochgeschwindigkeits-Internet für Telearbeit zu erschwinglichen Kosten zu erhalten und das Programm WIFI4EU für abgelegene Gebiete auszuweiten; dringt auf eine rasche und umfassende Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus dem Jahr 2019;

    Nachhaltiger öffentlicher Verkehr und Mobilität

    23.

    hält es für erforderlich, bei der Gestaltung und Planung der Verkehrssysteme in Städten das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern stärker zu berücksichtigen, da Frauen häufiger öffentliche Verkehrsmittel nutzen; betont, dass insbesondere die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl verbessert werden müssen; Mobilitätsmuster (einschließlich Fahrpläne) und Beschlüsse über die Zweckmäßigkeit von Fahrtstrecken müssen den unterschiedlichen Nutzungsarten nach Geschlecht (mehr Pendeln bei Männern und kürzere Fahrten mit mehreren Zwischenstopps bei Frauen) sowie der Rollenverteilung auf dem Arbeitsmarkt und bei Betreuung und Pflege Rechnung tragen; unterstreicht, dass die Kapazitäten, Zuverlässigkeit und Flexibilität des Angebots öffentlicher Verkehrsdienste außerhalb der Stoßzeiten besser auf die Mobilitätsmuster von Menschen aller Geschlechter und jeden Alters abgestimmt werden müssen, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass jede Gemeinde, Region bzw. jedes Land ihren bzw. seinen öffentlichen Verkehr ausgehend von den unterschiedlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten organisieren muss;

    24.

    ist der Ansicht, dass einfache, kostengünstige und reproduzierbare Initiativen wie die Möglichkeit von Bedarfsstopps bei Nachtbussen oder die Anlage gut beleuchteter und vollständig vom Verkehr abgetrennter Radfahrspuren und Fußwege zu einer nachhaltigeren, sicheren und inklusiven Mobilität beitragen könnten;

    25.

    ist der Ansicht, dass Initiativen wie „Frauen im Verkehrssektor — Plattform für den Wandel“ dazu beitragen können, dass mehr Frauen im Verkehrssektor arbeiten, und ein gutes Forum für den Austausch bewährter Verfahren bieten; ruft zu Folgemaßnahmen durch das Netz von „Botschaftern der Vielfalt“ im Verkehr auf;

    26.

    rät der Kommission dringend, Verbindungen zwischen Städten und abgelegenen Gebieten zu planen und zu überlegen, wie die Zugänglichkeit und Anbindung sowie die verstärkte Nutzung von sauberen Fahrzeugen, Zügen und Elektro-Hybridbussen für längere Entfernungen sichergestellt werden können; glaubt an digitale Lösungen für den Fahrscheinkauf über verschiedene Ticket-Apps; würdigt die Bemühungen im Rahmen der neuen EU-Städteagenda;

    Energiearmut

    27.

    ist zutiefst besorgt über den stärksten Anstieg der Strom- und Gaspreise seit Jahrzehnten in allen Mitgliedstaaten, der viele Frauen und Männer in die Energie- und Mobilitätsarmut treibt; fordert die EU auf, langfristige Gegenmaßnahmen zu ergreifen und dabei etwa auch die Ursachen für den Anstieg bei den Energiepreisen zu untersuchen;

    28.

    stellt fest, dass Frauen aufgrund struktureller Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung, ihres sozioökonomischen Status und des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben unverhältnismäßig stark von Energiearmut betroffen sind;

    29.

    verweist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments (11), in der die EU aufgefordert wird, bei sämtlichen energiepolitischen Maßnahmen und Programmen geschlechterspezifische Aspekte und insbesondere Frauen und Mädchen besonders zu berücksichtigen, die von Armut, sozialer Ausgrenzung und Marginalisierung betroffen sind;

    30.

    fordert die EU-Beratungsplattform Energiearmut (EPAH) auf, bei ihren Indikatoren und bei der Nutzung und Erhebung von Daten eine geschlechterspezifische Perspektive zu berücksichtigen;

    31.

    bekräftigt, dass die Energiearmut eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung mit sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen darstellt, die dringend auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen angegangen werden muss; unterstreicht deshalb, dass bei der Bekämpfung der Energiearmut verschiedene politische Instrumente eingesetzt und dabei gleichzeitig Aspekte der Energieeffizienz und des sozialen Schutzes berücksichtigt werden müssen;

    32.

    begrüßt Initiativen wie die Plattform für den Wandel und den Preis von Women in Energy als Mittel zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie den Vorschlag für einen Klima-Sozialfonds, um die sozioökonomische Unwucht der Auswirkungen der Ausweitung des EHS auf Verkehr und Gebäude auszugleichen, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Sichtweisen von Frauen berücksichtigt werden müssen; unterstreicht, dass die Umsetzung des Klima-Sozialfonds und des Fonds für einen gerechten Übergang von geschlechtersensiblen Ansätzen geleitet werden muss; begrüßt die bevorstehende Einrichtung der Gleichstellungsplattform für den Energiesektor durch die Generaldirektion Energie der Kommission;

    Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung

    33.

    weist darauf hin, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung bedeutet, dass die Gleichstellung im gesamten Haushaltsverfahren durchgängig berücksichtigt wird, dass also alle Einnahmen- und Ausgabenentscheidungen eine Gleichstellungsperspektive aufweisen;

    34.

    nimmt mit Besorgnis die Schlussfolgerungen zweier vom Europäischen Parlament in den Jahren 2015 und 2017 durchgeführter Studien zur Kenntnis, in denen hervorgehoben wird, dass das Konzept der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in der Praxis unzureichend angewandt wird und zwischen 2015 und 2017 keine diesbezüglichen Fortschritte erzielt wurden (12);

    35.

    ist besorgt darüber, dass Gender Mainstreaming nicht zu den elf Bewertungskriterien zählt, die in der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt sind; der Europäische Rechnungshof (13) ist der Auffassung, dass die Geschlechterperspektive im EU-Haushalt nicht berücksichtigt wird, da Schlüsselelemente wie geschlechterspezifische Analysen, geschlechterspezifische Ziele, Indikatoren und Rechenschaftspflicht durch Berichterstattung weitgehend fehlen;

    36.

    bedauert, dass die jüngste Mitteilung „Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft“ (14) keine geschlechterspezifische Perspektive aufweist, zumal Inklusivität einer der vier großen Bereiche ist, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit das Finanzsystem den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft in vollem Umfang unterstützen kann;

    37.

    fordert die Kommission und den Rat auf, sich zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass dies auf den gesamten EU-Haushalt angewandt wird und die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs vollständig umgesetzt werden, auch im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens und der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität;

    38.

    verweist auf seine Stellungnahme zum Thema „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (15), in der eine stärkere Verknüpfung zwischen der Strategie und den wichtigsten politischen Prioritäten und Strategien der Union, insbesondere hinsichtlich des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft, gefordert wurde; bekräftigt seine Stellungnahme „Die geschlechtsspezifische Dimension der Struktur- und Kohäsionsfonds 2021-2027 mit Schwerpunkt auf der Aufstellung der operationellen Programme“ (16), in der betont wird, dass die Gleichstellung der Geschlechter als horizontales Kriterium für die Aufstellung der kohäsionspolitischen Programme, als Zielsetzung der Programme und als wichtiger Faktor, der zur Verwirklichung des kohäsionspolitischen Ziels einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung beiträgt, betrachtet werden muss;

    Internationale Ebene

    39.

    begrüßt den Beschluss des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), seine Gleichstellungspolitik (17) und den Umsetzungsplan anzunehmen, um die Gleichstellung der Geschlechter in seiner Arbeit durchgängig zu berücksichtigen;

    40.

    begrüßt, dass im Rahmen des UNFCCC-Prozesses eine spezielle Agenda, das überarbeitete Lima-Arbeitsprogramm zu Genderfragen sowie dessen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter, aufgestellt wurde, um den Mangel an geschlechtergerechter und geschlechtersensibler Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu beheben und dafür zu sorgen, dass die Stimme der Frauen in die weltweite Debatte und die internationalen Klimaschutzverhandlungen eingebracht werden, und begrüßt insbesondere die Benennung nationaler Focal Points für Gleichstellungs- und Klimafragen (NGCCFP) für alle Parteien;

    41.

    nimmt zur Kenntnis, dass in den Übereinkommen von Rio (18) anerkannt wird, dass geschlechterspezifische Fragen eng miteinander verknüpft sind; verweist auf die Erklärung von Peking und die Pekinger Aktionsplattform als umfassendste Orientierungshilfen und Inspiration für die Verwirklichung der Gleichstellung; insbesondere in Abschnitt K (19) wird hervorgehoben, dass Frauen und Mädchen den mit empfindlichen Ökosystemen und der Verschlechterung des Zustands der Natur verbundenen Gefahren stärker ausgesetzt sind, was durch die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels noch verschärft wird;

    42.

    fordert die Zusicherung, dass bei den national festgelegten Beiträgen und den regional und lokal festgelegten Beiträgen soziale Faktoren und die Geschlechterperspektive berücksichtigt werden;

    43.

    begrüßt die Präambel des Übereinkommens von Paris, in der gefordert wird, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und die Stärkung der Rolle der Frau zu fördern, um zur Begrenzung der Erderwärmung beizutragen; begrüßt ferner, dass im Übereinkommen von Paris anerkannt wird, dass bei den Anpassungsmaßnahmen (Artikel 7 Nummer 5) und dem Kapazitätsaufbau (Artikel 11 Nummer 2) ein geschlechtergerechter Ansatz verfolgt werden muss, bedauert aber, dass diesbezüglich nicht weiter gehandelt und auch kein weiterer Umsetzungsplan aufgestellt wurde.

    Brüssel, den 27. Januar 2022

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Apostolos TZITZIKOSTAS


    (1)  Schlussfolgerungen des Rates — Vorbereitungen für die Tagungen im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (Glasgow, 31. Oktober — 12. November 2021).

    (2)  https://www.gov.scot/publications/glasgow-womens-leadership-statement-gender-equality-climate-change/.

    (3)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0152&from=DE.

    (4)  Weder im europäischen Grünen Deal (COM(2019) 640 final) noch im Klimazielplan für 2030 (COM(2020) 562 final) oder dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik (COM(2014) 15 final) und der Mitteilung „Ein sauberer Planet für alle“ (COM(2018) 773 final) wird die geschlechterspezifische Perspektive erwähnt. Im Umweltaktionsprogramm (1386/2014/EU) werden einmal schwangere Frauen als gefährdete Gruppe genannt. Und das obwohl das Gender Mainstreaming eine vertragliche Verpflichtung ist, ein Rahmen für die Gleichstellungspolitik der EU und Gender Mainstreaming in der Gleichstellungsstrategie (COM(2020) 152 final) enthalten ist und sich die EU auf die Nachhaltigkeitsziele (2015) und den Aktionsplan für Gleichstellung des UNFCCC (2019) verpflichtet hat. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/jcms.13082.

    (5)  ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

    (6)  https://eige.europa.eu/gender-mainstreaming/toolkits/gender-impact-assessment/guide-gender-impact-assessment.

    (7)  Union of equality: the first year of actions and achievements | European Commission (europa.eu).

    (8)  Durch die Richtlinie soll sichergestellt werden, dass mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Mitglieder in Aufsichtsräten Frauen sind.

    (9)  Erfolgsbeispiele: Forum Women and Girls in STEM, Girls Go Circular (eit.girlsgocircular.eu); die Einführung des Fortschrittsanzeigers in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen (Women in Digital Scoreboard) als integraler Bestandteil des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI-Index).

    (10)  https://www.unwomen.org/en/news/in-focus/in-focus-gender-equality-in-covid-19-response/violence-against-women-during-covid-19.

    (11)  ABl. C 76 vom 28.2.2018, S. 93.

    (12)  https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/660058/IPOL_BRI(2020)660058_EN.pdf.

    (13)  https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_10/SR_Gender_mainstreaming_DE.pdf.

    (14)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0390&qid=1635262292392&from=DE.

    (15)  COR 2016/2020.

    (16)  COR 2503/2021.

    (17)  https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2020/05/IPCC_Gender_Policy_and_Implementation_Plan.pdf.

    (18)  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD), das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD).

    (19)  https://beijing20.unwomen.org/sites/default/files/Headquarters/Attachments/Sections/CSW/PFA_E_Final_WEB.pdf.


    Top