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Document 52021IP0510

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2021 zu der Lage in Kuba, insbesondere den Fällen von José Daniel Ferrer, der „Dame in Weiß“ Aymara Nieto, Maykel Castillo, Luis Robles, Félix Navarro, Luis Manuel Otero, Pastor Lorenzo Rosales Fajardo, Andy Dunier García und Yunior García Aguilera (2021/3019(RSP))

    ABl. C 251 vom 30.6.2022, p. 120–123 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 251/120


    P9_TA(2021)0510

    Die Lage in Kuba, insbesondere die Fälle von José Daniel Ferrer, der „Dame in Weiß“ Aymara Nieto sowie von Maykel Castillo, Luis Robles, Félix Navarro, Luis Manuel Otero, Pastor Lorenzo Rosales Fajardo, Andy Dunier García und Yunior García Aguilera

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2021 zu der Lage in Kuba, insbesondere den Fällen von José Daniel Ferrer, der „Dame in Weiß“ Aymara Nieto, Maykel Castillo, Luis Robles, Félix Navarro, Luis Manuel Otero, Pastor Lorenzo Rosales Fajardo, Andy Dunier García und Yunior García Aguilera (2021/3019(RSP))

    (2022/C 251/12)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, insbesondere die Entschließung vom 16. September 2021 zu dem gewaltsamen Vorgehen der Regierung gegen Protestierende und Bürger in Kuba (1),

    unter Hinweis auf das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit (Political Dialogue and Cooperation Agreement — PDCA) zwischen der Europäischen Union und Kuba, das im Dezember 2016 unterzeichnet wurde und seit dem 1. November 2017 vorläufig angewandt wird (2),

    unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 14. November 2021 zu dem Beschluss, Journalisten der spanischen Nachrichtenagentur EFE die Akkreditierung zu entziehen,

    unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie andere internationale Menschenrechtsverträge und -instrumente,

    unter Hinweis auf die Erklärung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und des Büros der Sonderberichterstatterin zur Meinungsfreiheit vom 29. November 2021 zu den repressiven Maßnahmen seitens des Staates, mit denen der Bürgermarsch verhindert wurde, zu dem am 15. November 2021 in Kuba aufgerufen worden war,

    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung mehrerer Künstler und von PEN International, PEN America’s Artists at Risk Connection und Human Rights Watch vom 8. Dezember 2021 zur Beendigung der Unterdrückung von Künstlern in Kuba,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dessen Vertragsstaat Kuba ist,

    unter Hinweis auf das Schreiben des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors des EAD mit Zuständigkeit für Amerika vom 10. Mai 2021 an Vertreter der Zivilgesellschaft zu deren Beteiligung an der Umsetzung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit (ARES(2021)247104),

    unter Hinweis auf die auf der Website des Amtsblatts der Europäischen Union (EUR-Lex) veröffentlichte Definition des Begriffs „Organisation der Zivilgesellschaft“,

    unter Hinweis auf die Verfassung und das Strafgesetzbuch Kubas,

    gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass am 11. Juli 2021 in mehr als 50 Städten auf der Insel wegweisende Demonstrationen stattfanden, um friedlich gegen die schwere sozioökonomische Krise, die chronischen Engpässe bei Arzneimitteln und anderen lebenswichtigen Gütern und die systematischen Beschneidungen der Menschenrechte zu protestieren; in der Erwägung, dass angesichts dieser Missstände sowie im Zuge der COVID-19-Pandemie die Forderungen nach bürgerlichen und politischen Rechten und nach Demokratie lauter geworden sind; in der Erwägung, dass die kubanische Regierung als Reaktion auf die Demonstrationen unter anderem Demonstranten, politische Dissidenten, Religionsführer, Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Künstler, von denen einige Sacharow-Preisträger sind, wegen ihres friedlichen Eintretens für Demokratie und Menschenrechte systematisch ins Visier nimmt; in der Erwägung, dass Berichten zufolge mehrere Dutzend von ihnen willkürlich festgenommen, inhaftiert oder unter Hausarrest und ständige Überwachung gestellt wurden und gefälschten oder missbräuchlichen strafrechtlichen Anklagen ausgesetzt sind;

    B.

    in der Erwägung, dass José Daniel Ferrer, die „Dame in Weiß“ Aymara Nieto, Maykel Castillo, Luis Robles, Félix Navarro, Luis Manuel Otero, Pastor Lorenzo Rosales Fajardo, Andy Dunier García und Yunior García Aguilera nur einige von Hunderten von Kubanerinnen und Kubanern sind, die mit der Ungerechtigkeit und Unterdrückung seitens des kubanischen Regimes konfrontiert sind;

    C.

    in der Erwägung, dass die willkürlich inhaftierten Personen einer ständigen Isolation ausgesetzt sind und dabei auch in Strafzellen gesperrt werden und Opfer grausamer Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung werden, ohne Zugang zu ihren Anwälten und angemessener medizinischer Behandlung zu haben; in der Erwägung, dass einige von ihnen in Gefängnissen festgehalten werden, die sich weit entfernt von ihrem Zuhause befinden, so dass ihre Familien keine Möglichkeit haben, sie zu besuchen; in der Erwägung, dass einige der inhaftierten Personen unter gesundheitlichen Problemen leiden, weshalb sie dringend freigelassen werden müssen;

    D.

    in der Erwägung, dass viele weitere, die aus dem Land geflohen sind oder gezwungen wurden, das Land zu verlassen, nicht wieder zurückkehren dürfen und auf absehbare Zeit im Exil bleiben werden; in der Erwägung, dass das Verbrechen der Zwangsausbürgerung von Dissidenten in Kuba bereits von vier Berichterstattern der Vereinten Nationen angeprangert wurde;

    E.

    in der Erwägung, dass die Plattform Archipiélago und weitere Gruppen der Zivilgesellschaft am 21. September 2021 die zuständigen Behörden öffentlich und auf transparente Weise um die Genehmigung ersucht haben, am 15. November 2021 friedlich für die Achtung der Menschenrechte und die Freilassung politischer Gefangener im Land zu demonstrieren; in der Erwägung, dass die kubanischen Staatsorgane die geplanten Proteste verboten haben, da sie sie für rechtswidrig erachten und die Legitimität der Gründe für die Demonstration nicht anerkennen;

    F.

    in der Erwägung, dass die kubanischen Staatsorgane am Vorabend der für den 15. November 2021 geplanten friedlichen Demonstrationen den Journalisten, die für die spanische Nachrichtenagentur EFE im Land tätig sind, die Akkreditierungen entzogen, um eine offene und realitätsgetreue Berichterstattung von der Insel einzudämmen;

    G.

    in der Erwägung, dass der kubanische Staat verpflichtet ist, das Recht auf friedliche Versammlung und das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne Diskriminierung aufgrund politischer Ansichten anzuerkennen, zu schützen und zu gewährleisten; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die staatlichen Strafverfolgungsbeamten unter strikter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Außergewöhnlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit handeln;

    H.

    in der Erwägung, dass das Parlament am 5. Juli 2017 seine Zustimmung zum Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit erteilte, und zwar mit eindeutigen Bedingungen im Hinblick auf die Verbesserung der Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Kuba, die eine Aussetzungsklausel im Falle von Verstößen gegen Menschenrechtsbestimmungen enthalten; in der Erwägung, dass die EU und Kuba am 26. Februar 2021 ihren dritten formellen Menschenrechtsdialog im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba geführt haben; in der Erwägung, dass beide Seiten das Thema der Freiheit der friedlichen Versammlung und der Vereinigung erörtert haben; in der Erwägung, dass die EU im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen betont hat, wie wichtig es ist, allen Bürgern eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft im Rahmen von Organisationen und Vereinigungen der Zivilgesellschaft zu ermöglichen; in der Erwägung, dass die EU darauf hingewiesen hat, dass Verpflichtungen im Bereich der internationalen Menschenrechtsnormen eingehalten werden müssen;

    I.

    in der Erwägung, dass jeder politische Dialog die direkte und intensive Beteiligung der unabhängigen Zivilgesellschaft und aller politischen Akteure der Opposition ohne Einschränkungen umfassen muss, wie in Artikel 36 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit hervorgehoben wird;

    J.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt Menschenrechtsverletzungen in Kuba verurteilt und dabei die Verstöße gegen Artikel 1 Absatz 5, Artikel 2 Buchstabe c, Artikel 5, Artikel 22 und Artikel 43 Absatz 2 des 2016 unterzeichneten Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kuba hervorgehoben hat, in dem sich die kubanische Regierung verpflichtet, die Menschenrechte zu achten;

    K.

    in der Erwägung, dass das Parlament seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit bereits dreimal kubanischen Aktivisten verliehen hat: 2002 an Oswaldo Payá, 2005 an die Damen in Weiß und 2010 an Guillermo Fariñas; in der Erwägung, dass die Sacharow-Preisträger und ihre Angehörigen nach wie vor immer wieder schikaniert, eingeschüchtert und an der Ausreise aus dem Land sowie an der Teilnahme an internationalen Veranstaltungen gehindert werden; in der Erwägung, dass die Sacharow-Preisträgerin Berta Soler, Führungsfigur der Damen in Weiß, und Guillermo Fariñas am 8. Dezember 2021 ein Schreiben an den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gerichtet haben, in dem sie vorschlagen, ihren Preis zurückzugeben, falls der EAD die Zivilgesellschaft in naher Zukunft weiterhin im Stich lassen sollte, während in Kuba Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden; in der Erwägung, dass Guillermo Fariñas am 9. Dezember 2021 entführt und gegen seinen Willen in ein Krankenhaus gebracht wurde;

    1.

    verurteilt aufs Schärfste das systematische missbräuchliche Vorgehen gegen Demonstranten, politische Dissidenten, Religionsführer, Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Künstler und weitere Personen, darunter auch ihre willkürliche Inhaftierung und die missbräuchlichen Beschränkungen ihrer Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit, beispielsweise durch Hausarrest und Überwachung, sowie Folter und Misshandlung durch die kubanische Regierung;

    2.

    fordert, dass José Daniel Ferrer, die „Dame in Weiß“ Amyara Nieto, Maykel Castillo, Luis Robles, Félix Navarro, Luis Manuel Otero, Pastor Lorenzo Rosales Fajardo und Andy Dunier García sowie all diejenigen, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und ihres Rechts auf friedliche Versammlung festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freigelassen werden; fordert die staatlichen Stellen Kubas auf, missbräuchliche strafrechtliche Anklagen fallen zu lassen und Exilanten wie u. a. Yunior García die Rückkehr in ihr Land zu erlauben; verurteilt den Umstand, dass die kubanische Regierung systematisch Zwangsausbürgerungen aus Gewissensgründen vornimmt; prangert die kürzlich erfolgte Entführung und willkürliche Inhaftierung des Sacharow-Preisträgers Guillermo Fariñas an und fordert, obwohl er vor kurzem freigelassen wurde, dass die regelmäßigen und anhaltenden willkürlichen Festnahmen und Schikanierung gegenüber Guillermo Fariñas ein Ende nehmen;

    3.

    verurteilt die Folter, unmenschliche Behandlung, Entwürdigung und Misshandlung durch die kubanischen Behörden; fordert, dass derlei Fälle umgehend und unparteiisch untersucht werden, dass den Familien der Opfer umgehend Zugang gewährt wird und dass die Opfer die medizinische Versorgung ihrer Wahl erhalten;

    4.

    fordert, dass das Recht auf ein faires Verfahren und die Unabhängigkeit der Justiz glaubwürdig gewährleistet werden und dass dafür gesorgt wird, dass Personen, die ihrer Freiheit beraubt werden, Zugang zu einem unabhängigen Rechtsanwalt haben;

    5.

    fordert die staatlichen Stellen Kubas nachdrücklich auf, der Politik der Unterdrückung umgehend ein Ende zu setzen, da so eine Kultur der Angst geschürt wird und jedwede Form des Dialogs, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt werden; verurteilt die anhaltenden Unterdrückungs- und Einschüchterungsstrategien Kubas, deren Ziel es ist, etwaige prodemokratische Initiativen der Zivilgesellschaft zu behindern, beispielsweise den Bürgermarsch, zu dem am 15. November 2021 aufgerufen worden war, der aber aufgrund von Bedrohungen, Schikane, Belagerungen, Festnahmen und verschiedenen weiteren Unterdrückungsmaßnahmen gegen Zivilpersonen nicht stattfand; betont, dass Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Vereinigungs- und die Versammlungsfreiheit stets gewahrt und geachtet werden müssen; fordert die staatlichen Stellen Kubas auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung jederzeit zu gewährleisten und zu garantieren, indem friedliche Demonstrationen im Land erlaubt werden;

    6.

    beharrt darauf, dass die staatlichen Stellen Kubas dafür Sorge tragen müssen, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung geachtet werden, damit ihr Bedarf an umfassenderem Zugang zu Lebensmitteln und Arzneimitteln gedeckt und wirksam auf die COVID-19-Pandemie reagiert wird;

    7.

    fordert die kubanischen Behörden auf, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Lage von Menschenrechtsverteidigern umgehend Zugang zum Land zu gewähren, damit sie die Menschenrechtslage in Kuba dokumentieren können;

    8.

    fordert die Mitgliedstaaten, den EAD und seine Delegation in Kuba erneut auf, entschlossen und öffentlich die willkürliche Verhaftung von José Daniel Ferrer, Amyara Nieto, Maykel Castillo, Luis Manuel Otero, Luis Robles, Félix Navarro, Pastor Lorenzo Rosales Fajardo, Andy García Lorenzo und den hunderten friedlichen Demonstranten, die nach den Demonstrationen vom 11. Juli 2021 und vom 15. November 2021 festgenommen worden waren, und die gegen sie verhängten Ausgangsbeschränkungen zu verurteilen und alles Notwendige zu tun, um die Demokratie und die Menschenrechte zu verteidigen; spricht den zwangsausgebürgerten Künstlern, den Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und gesellschaftlichen wie auch politischen Aktivisten, die zwangsweise aus Kuba verbannt wurden, beispielsweise Yunior García Aguilera, seine entschiedene Unterstützung aus;

    9.

    fordert die staatlichen Stellen Kubas auf, einer EU-Delegation und Vertretern der Mitgliedstaaten sowie unabhängigen Menschenrechtsorganisationen zu erlauben, die Gerichtsverfahren zu überwachen und die mehreren hundert Aktivisten und kubanischen Bürgerinnen und Bürger im Gefängnis zu besuchen, die nach wie vor wegen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und ihrer Versammlungsfreiheit in Haft sind, einschließlich derer, denen u. a. strafrechtliche Vergehen wie Missachtung, Widerstand und Anstiftung zur Ausübung einer Straftat zur Last gelegt werden;

    10.

    fordert die kubanische Regierung nachdrücklich auf, ihre Menschenrechtspolitik in Einklang mit den internationalen Normen zu bringen, die in den Chartas, Erklärungen und internationalen Instrumenten festgeschrieben sind, die von Kuba mitunterzeichnet wurden, und es der Zivilgesellschaft wie auch politischen Akteuren der Opposition zu erlauben, aktiv und ohne Einschränkungen am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, dabei aber auch die Grundfreiheiten zu gewährleisten und umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen Kubas auf, der kubanischen Bevölkerung Gehör zu schenken und sich auf einen demokratischen nationalen Prozess einzulassen;

    11.

    verurteilt den willkürlichen Widerruf der Presseakkreditierung der EFE und alle willkürlichen Beschränkungen der Arbeit internationaler und kubanischer Pressekorrespondenten;

    12.

    bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger in Kuba und ihre Arbeit; fordert alle Vertreter der Mitgliedstaaten auf, bei Besuchen der staatlichen Stellen Kubas Menschenrechtsthemen anzusprechen und ihre Unterstützung für eine echte und unabhängige Zivilgesellschaft zu verbessern und sich bei Reisen nach Kuba mit den Sacharow-Preisträgern zu treffen, um dafür zu sorgen, dass die Menschenrechtspolitik der EU intern und extern kohärent angewandt wird, und so die Teilhabe unabhängiger Vertreter der Zivilgesellschaft zu stärken und die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger zu fördern; bedauert, dass kubanische und europäische unabhängige Vertreter der Zivilgesellschaft von der Teilnahme an dem Dialog ausgeschlossen wurden, obwohl sie gemäß den Bestimmungen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit bindend ist; bedauert, dass die Standpunkte und Strategien des EAD und des Europäischen Parlaments zu Kuba auseinander driften, und fordert den EAD mit Nachdruck auf, die Zivilgesellschaft in Kuba nicht fallen zu lassen;

    13.

    bedauert zutiefst, dass die Staatsorgane Kubas dem Europäischen Parlament, seinen Delegationen und einigen Fraktionen die Einreise nach Kuba verweigern, obwohl das Europäische Parlament dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zugestimmt hat; fordert die Staatsorgane auf, umgehend die Einreise in das Land zu ermöglichen;

    14.

    weist darauf hin, dass alle Parteien verpflichtet sind, den verbindlichen Bestimmungen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit und der Entschließung vom 5. Juli 2017 Folge zu leisten; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass jeglicher Dialog zwischen der Europäischen Union und der kubanischen Zivilgesellschaft über Finanzierungsmöglichkeiten ausschließlich mit unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt werden darf, damit etwaige Finanzmittel nicht dazu verwendet werden, das kubanische Regime zu finanzieren, sondern vielmehr dazu dienen, den Lebensstandard der kubanischen Bevölkerung zu steigern;

    15.

    bedauert, dass sich die Lage der Demokratie und der Menschenrechte trotz des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit nicht verbessert, sondern vielmehr ernstlich verschärft hat; weist darauf hin, dass Kuba vor dem Hintergrund des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte einhalten und konsolidieren muss; bedauert zutiefst, dass alle genannten Fälle zusätzliche und anhaltende Verstöße gegen das Abkommen darstellen;

    16.

    bekräftigt seine Forderung an den Rat, Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Kuba verantwortlich sind;

    17.

    weist darauf hin, dass im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit eine sogenannte Menschenrechtsklausel enthalten ist, bei der es sich um ein wesentliches Standardelement internationaler Übereinkommen der EU handelt und die es ermöglicht, das Abkommen bei Menschenrechtsverletzungen auszusetzen;

    18.

    fordert die Europäische Union erneut auf, Artikel 85 Absatz 3 Buchstabe b zu aktivieren, damit eine unverzügliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses aufgrund von Verstößen gegen das Abkommen seitens der kubanischen Regierung einberufen wird, die einen „besonders dringenden Fall“ darstellen, was zur Aussetzung des Abkommens führen kann, da anhaltend, schwerwiegend und wesentlich gegen die demokratischen Grundsätze verstoßen wird, sämtliche grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten, die ein wesentliches Element des Abkommens sind, wie in Artikel 1 Absatz 5 verankert ist, nicht ausreichend geachtet werden und trotz zahlreicher dahingehender Aufforderungen nicht entsprechend gehandelt wird;

    19.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und der Nationalversammlung der Volksmacht Kubas, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0389.

    (2)  ABl. L 337 I vom 13.12.2016, S. 1.


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