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Document 52021IP0507

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2021 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2020 (2021/2019(INI))

    ABl. C 251 vom 30.6.2022, p. 96–103 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 251/96


    P9_TA(2021)0507

    Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2020

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2021 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2020 (2021/2019(INI))

    (2022/C 251/09)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses,

    gestützt auf die Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

    unter Hinweis auf die Artikel 20, 24 und 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), aus denen der hohe Stellenwert ersichtlich wird, den der Vertrag dem Recht der EU-Bürger und in der EU ansässigen Personen einräumt, sich mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden,

    unter Hinweis auf Artikel 228 AEUV über die Rolle und die Funktionen des Europäischen Bürgerbeauftragten,

    unter Hinweis auf Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) über das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,

    unter Hinweis auf die Bestimmungen des AEUV zum Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere auf die Artikel 258 und 260,

    gestützt auf Artikel 54 und Artikel 227 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A9-0323/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass beim Parlament im Jahr 2020 1 573 Petitionen eingegangen sind, was einem Anstieg um 15,9 % gegenüber den 1 357 im Jahr 2019 eingereichten Petitionen und einem Anstieg um 28,9 % gegenüber den 1 220 im Jahr 2018 eingereichten Petitionen entspricht;

    B.

    in der Erwägung, dass sich im Jahr 2020 die Zahl der Nutzer, die eine oder mehrere Petitionen auf dem Petitions-Webportal des Parlaments unterstützten, auf 48 882 belief, was einem erheblichen Anstieg gegenüber den 28 076 im Jahr 2019 verzeichneten Nutzern entspricht; in der Erwägung, dass die Zahl der Klicks zur Unterstützung von Petitionen im Jahr 2020 ebenfalls anstieg und sich insgesamt auf 55 129 belief;

    C.

    in der Erwägung, dass die große Zahl von Petitionen, in denen die Bürger Bedenken in Bezug auf die öffentliche Gesundheit und sozioökonomische Notlagen infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie zum Ausdruck brachten, erheblich dazu beigetragen hat, dass die Zahl der erfassten Petitionen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist; in der Erwägung, dass 13,23 % der 2020 eingegangenen Petitionen die COVID-19-Pandemie betrafen;

    D.

    in der Erwägung, dass die hohe Zahl der 2020 eingereichten Petitionen zeigt, dass sich die Bürger in Krisenzeiten auf ihre gewählten Vertreter auf EU-Ebene verlassen, indem sie ihre Bedenken und Beschwerden unmittelbar an diese richten;

    E.

    in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Petitionen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der EU jedoch nach wie vor gering ist, was zeigt, dass noch stärkere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Bürger auf ihr Petitionsrecht aufmerksam zu machen und sie zu ermutigen, es wahrzunehmen; in der Erwägung, dass die Bürger bei der Ausübung ihres Petitionsrechts erwarten, dass die EU-Organe einen Mehrwert erbringen und eine Lösung für ihre Probleme aufzeigen;

    F.

    in der Erwägung, dass die Kriterien für die Zulässigkeit von Petitionen in Artikel 227 AEUV und Artikel 226 der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt sind, wonach Petitionen von Bürgern der EU sowie Personen mit Wohnort in der EU in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und sie unmittelbar betreffen, einzureichen sind;

    G.

    in der Erwägung, dass von den 1 573 im Jahr 2020 eingereichten Petitionen 392 für unzulässig erklärt und 51 zurückgezogen wurden; in der Erwägung, dass der relativ hohe Prozentsatz (24,92 %) der unzulässigen Petitionen im Jahr 2020 zeigt, dass noch immer ein weit verbreiteter Mangel an Klarheit über den Umfang und die Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der Union besteht;

    H.

    in der Erwägung, dass das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, zu den Grundrechten der EU-Bürger gehört; in der Erwägung, dass das Petitionsrecht den EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen einen offenen, demokratischen und transparenten Mechanismus bietet, um sich unmittelbar an ihre gewählten Vertreter zu wenden, und daher von grundlegender Bedeutung ist, um den Bürgern eine aktive Beteiligung an den Tätigkeitsbereichen der Union zu ermöglichen;

    I.

    in der Erwägung, dass das Petitionsrecht dem Parlament die Möglichkeit bietet, besser auf Beschwerden und Bedenken in Bezug auf die Achtung der Grundrechte der EU und die Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU in den Mitgliedstaaten zu reagieren; in der Erwägung, dass Petitionen daher eine nützliche Informationsquelle über Fälle von falscher Anwendung oder Verletzung von EU-Recht sind und es dem Europäischen Parlament und anderen Organen der EU somit ermöglichen, die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und seine potenziellen Auswirkungen auf die Rechte der EU-Bürger und -Einwohner zu bewerten;

    J.

    in der Erwägung, dass das Parlament bei der Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens international lange eine führende Rolle gespielt hat und weiterhin das offenste und transparenteste Petitionsverfahren in Europa besitzt, das Petenten eine Beteiligung an seinen Tätigkeiten ermöglicht;

    K.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss jede beim Parlament eingereichte Petition sorgfältig prüft und bearbeitet; in der Erwägung, dass jeder Petent das Recht hat, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort und Informationen über die Entscheidung über die Zulässigkeit und die vom Ausschuss getroffenen Folgemaßnahmen in seiner eigenen Sprache oder in der in der Petition verwendeten Sprache zu erhalten; in der Erwägung, dass jeder Petent beantragen kann, dass seine Petition auf der Grundlage neuer relevanter Erkenntnisse erneut behandelt wird;

    L.

    in der Erwägung, dass sich die Tätigkeit des Petitionsausschusses auf die von den Petenten dargelegten Anregungen stützt; in der Erwägung, dass die von den Petenten in ihren Petitionen und in den Ausschusssitzungen vorgelegten Informationen zusammen mit der Bewertung der Kommission und den Antworten der Mitgliedstaaten und sonstiger Stellen für die Arbeit des Ausschusses von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass mit zulässigen Petitionen auch ein wertvoller Beitrag zu der Arbeit der anderen parlamentarischen Ausschüsse geleistet wird, da sie vom Petitionsausschuss mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme oder Informationen an andere Ausschüsse weitergeleitet werden;

    M.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss der Prüfung und öffentlichen Erörterung von Petitionen in seinen Sitzungen größte Bedeutung beimisst; in der Erwägung, dass Petenten das Recht haben, ihre Petitionen vorzustellen, und in der Aussprache häufig das Wort ergreifen und somit aktiv zur Arbeit des Ausschusses beitragen; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Jahr 2020 13 Ausschusssitzungen abgehalten hat, in denen 116 Petitionen mit 110 anwesenden Petenten erörtert wurden, wobei sich 78 Petenten aktiv beteiligten, indem sie das Wort ergriffen; in der Erwägung, dass die geringere Zahl an Petitionen, die im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 in Sitzungen erörtert wurden, auf die verkürzten Zeiträume für Ausschusssitzungen, insbesondere in der Zeit von April bis Juli, aufgrund der eingeschränkten Dolmetschdienste infolge der Vorsorgemaßnahmen des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit der Pandemie zurückzuführen ist;

    N.

    in der Erwägung, dass die Bedenken, die in den im Jahr 2020 eingereichten Petitionen geäußert wurden, neben vielen anderen Tätigkeitsbereichen vor allem die Grundrechte (insbesondere die Auswirkungen der Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 auf die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie sowie die Freizügigkeit, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Information und das Recht auf Bildung sowie eine große Anzahl von Petitionen zu den Rechten von LGBTIQ in der Union), die Gesundheit (insbesondere Fragen zu der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die sich aus der Pandemie ergeben hat, angefangen beim Schutz der Gesundheit der Bürger, einschließlich Behandlungen und Schutzausrüstung, bis hin zur Bewältigung der Gesundheitskrise in den Mitgliedstaaten und dem Erwerb und der Verteilung von Impfstoffen), die Umwelt (hauptsächlich in Bezug auf Bergbautätigkeiten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt, die nukleare Sicherheit, die Luftverschmutzung und die Verschlechterung des Zustands der natürlichen Ökosysteme), die Justiz (insbesondere Themen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Justiz, mutmaßlichen verfahrenstechnischen Unregelmäßigkeiten oder Bedenken im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, zusammen mit grenzüberschreitenden Fällen der Kindesentführung und Sorgerechtsfragen), die Beschäftigung (insbesondere der Zugang zum Arbeitsmarkt und prekäre Arbeitsverhältnisse), die Bildung (insbesondere Fragen im Zusammenhang mit diskriminierendem Zugang zur Bildung) und den Binnenmarkt (insbesondere Fragen im Zusammenhang mit nationalen Reisebeschränkungen vor dem Hintergrund der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Freizügigkeit von Personen inner- und außerhalb der EU) sowie die Durchführung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union betrafen;

    O.

    in der Erwägung, dass 79,7 % (1 254 Petitionen) der 2020 eingegangenen Petitionen über das Petitions-Webportal des Parlaments eingereicht wurden, im Vergleich zu 73,9 % (1 003 Petitionen) im Jahr 2019, was bestätigt, dass das Petitions-Webportal des Parlaments der bei weitem am häufigste genutzte Kanal für die Einreichung von Petitionen von Bürgern beim Parlament geworden ist;

    P.

    in der Erwägung, dass das Petitions-Webportal im Jahr 2020 zu einem benutzerfreundlicheren, sichereren und für die Bürger besser zugänglichen Portal weiterentwickelt wurde; in der Erwägung, dass die häufig gestellten Fragen aktualisiert wurden und eine Reihe von Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes vorgenommen wurde, um die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten umzusetzen, und dass ein neues Verfahren für die Wiederherstellung des Kennworts eingeführt wurde; in der Erwägung, dass die Verknüpfungen zwischen dem Petitions-Webportal, ePeti und PETIGREF weiterentwickelt wurden und Anstrengungen unternommen wurden, um die Integration von externen Entwicklungen und Hermes sicherzustellen; in der Erwägung, dass eine große Anzahl von individuellen Ersuchen um Hilfe erfolgreich bearbeitet wurde;

    Q.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2020 zahlreiche Petitionen zu COVID-19 unter Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens auf die Tagesordnung gesetzt wurden;

    R.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss 2020 nur einen Informationsbesuch unternommen hat; in der Erwägung, dass aufgrund der durch die Pandemie verursachten Situation sowie des vom Präsidenten des Parlaments im Rahmen der notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und zur Minderung der Gesundheitsrisiken für die Mitglieder und Bediensteten des Parlaments gefassten Beschlusses, parlamentarische Veranstaltungen einschließlich Delegationsreisen abzusagen, keine weiteren Informationsbesuche stattfinden konnten;

    S.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss als assoziierter Ausschuss zusammen mit den für das Thema zuständigen Ausschüssen [Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT)] am 15. Oktober 2020 eine öffentliche Anhörung zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Minority SafePack — eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas“ veranstaltet hat; in der Erwägung, dass die Anhörung aufgrund der Pandemie in einem Hybrid-Format abgehalten wurde und die Organisatoren der EBI aus der Ferne an der Sitzung teilnehmen konnten, während die Öffentlichkeit die Sitzung als Webstream verfolgen konnte;

    T.

    in der Erwägung, dass die Kommission als Hüterin der Verträge bei der Arbeit des Petitionsausschusses eine wesentliche Rolle spielt und dass die von den Petenten bereitgestellten Informationen nützlich sind, um mögliche Verletzungen oder eine etwaige falsche Anwendung des europäischen Rechts aufzudecken;

    U.

    in der Erwägung, dass die Strategie der Kommission für den Umgang mit Petitionen auf ihrer Mitteilung von 2016 mit dem Titel „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ beruht (C(2016)8600);

    V.

    in der Erwägung, dass in den Jahresberichten der Kommission über die Überwachung der Anwendung des EU-Rechts sehr allgemein auf Petitionen Bezug genommen wird, was das Fehlen eines geeigneten Systems zur Sammlung von Informationen über Petitionen und deren Zusammenhang mit Vertragsverletzungsverfahren oder EU-Rechtsakten offenbart;

    W.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss gemäß der Geschäftsordnung für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig ist, der Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU untersucht; in der Erwägung, dass die derzeitige Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly dem Petitionsausschuss im Rahmen seiner Sitzung vom 3. September 2020 ihren Jahresbericht für 2019 vorgestellt hat;

    X.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss ein Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ist, das auch die Europäische Bürgerbeauftragte, nationale und regionale Bürgerbeauftragte sowie ähnliche Einrichtungen der Mitgliedstaaten, Bewerberländer und weiterer Länder des Europäischen Wirtschaftsraums umfasst und den Austausch von Informationen über EU-Recht und EU-Politik sowie von bewährten Verfahren fördern soll;

    1.

    hebt hervor, dass dem Petitionsausschuss beim Schutz und bei der Förderung der Rechte von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen eine grundlegende Rolle zukommt, da er sicherstellt, dass die Bedenken und Beschwerden der Petenten zeitnah und wirksam geprüft werden und dass ihnen, wo immer möglich, durch ein offenes, demokratisches, zügiges und transparentes Petitionsverfahren abgeholfen wird; betont, dass das Instrument der Petition von zentraler Bedeutung ist, um die Grundsätze der direkten Demokratie zu fördern und die aktive Einbindung der EU-Bürger zu verbessern;

    2.

    betont, dass die Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess der Union von wesentlicher Bedeutung ist, um eine demokratischere, offenere und transparentere Union zu erzielen; unterstreicht, dass der Petitionsausschuss eine grundlegende Rolle bei der Beteiligung der europäischen Bürger an den Tätigkeiten der Union spielt und ein Diskussionsforum darstellt, in dem sich die Bürger bei den europäischen Organen Gehör verschaffen können; fordert die EU-Organe auf, ihre Antwort auf die Probleme der Bürger bei der Politikgestaltung zu verbessern und hierfür den in den Petitionen vorgebrachten Meinungen und Beschwerden Rechnung zu tragen;

    3.

    weist erneut darauf hin, wie wichtig eine kontinuierliche öffentliche Debatte über die Tätigkeitsbereiche der Union ist, um sicherzustellen, dass die Bürger über den Umfang der Zuständigkeiten der Union und die verschiedenen Ebenen der Beschlussfassung ordnungsgemäß informiert werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass wirksame Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden; betont, dass durch die aktive Einbeziehung der Presse- und Kommunikationsdienste sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene und durch aktivere soziale Medien die Sichtbarkeit und Fähigkeit des Petitionsausschusses, bei seiner Arbeit auf die Anliegen der Öffentlichkeit einzugehen, verbessert würden;

    4.

    ist davon überzeugt, dass mit solchen Arbeiten auch dazu beigetragen würde, Desinformation über die Arbeit des Petitionsausschusses zu vermeiden, was mit der von der Kommission vorangetriebenen Bekämpfung von Desinformation im Einklang stünde, und dass damit ein Beitrag geleistet würde, dass die Bürger besser über ihr Petitionsrecht sowie über den Umfang und die Grenzen der Zuständigkeiten der Union und die Befugnisse des Petitionsausschusses informiert würden, um die Anzahl unzulässiger Petitionen zu verringern; vertritt die Auffassung, dass es auch von Bedeutung ist, erfolgreiche Fälle hervorzuheben, in denen ein von einem Petenten aufgeworfenes Problem mit Unterstützung des Petitionsausschusses gelöst wurde; betont in diesem Zusammenhang den Stellenwert einer mehrsprachigen Kommunikationspolitik der EU, um besser mit den Bürgern aus allen Mitgliedstaaten in Kontakt zu treten;

    5.

    betont, dass die Konferenz zur Zukunft Europas als Gelegenheit genutzt werden sollte, den Bürgern der EU die Rolle des Petitionsausschusses zu erläutern, um sie für das Petitionsrecht zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, sich aktiv daran zu beteiligen und ihre Anliegen und Ideen gegenüber ihren gewählten Vertretern vorzubringen;

    6.

    weist darauf hin, dass Petitionen für die Bürger die Tür zu den europäischen Institutionen sowie für das Parlament und andere Organe der EU eine einzigartige Gelegenheit darstellen, unmittelbar mit den EU-Bürgern und mit den in der EU ansässigen Personen in Kontakt zu treten, ihre Probleme nachzuvollziehen und einen regelmäßigen Dialog mit ihnen zu führen, insbesondere in Fällen, wenn diese von einer mangelhaften Anwendung des EU-Rechts betroffen sind; betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und den federführenden Ausschüssen, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei Untersuchungen und Vorschlägen hinsichtlich der Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts, auch was die notwendigen Antworten an den Ausschuss betrifft; ist der Ansicht, dass eine solche Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um die Bedenken der Bürger hinsichtlich der Anwendung des EU-Rechts anzugehen und auszuräumen, und dass diese Zusammenarbeit zur Stärkung der demokratischen Legitimität und Rechenschaftspflicht der Union beiträgt; fordert daher eine aktivere Beteiligung der Vertreter der Mitgliedstaaten an den Ausschusssitzungen und eine raschere Beantwortung der Anfragen, die der Petitionsausschuss den nationalen Behörden mit dem Ersuchen um Erläuterung oder Informationen übermittelt; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Auslegung des Anwendungsbereichs von Artikel 51 der Charta so kohärent und umfassend wie möglich ausfällt;

    7.

    fordert die Kommission auf, im Petitionsausschuss eine aktivere Rolle zu spielen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger eine ausführliche und verständliche Antwort erhalten;

    8.

    betont die Notwendigkeit, den Ansatz und den Standpunkt zu respektieren, den die Kommission in ihren Antworten an den Petitionsausschuss zum Ausdruck bringt, und ihre Rolle als Hüterin der Verträge zu achten;

    9.

    erinnert daran, dass Petitionen erheblich zur Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge beitragen; betont, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Kommission von wesentlicher Bedeutung ist, um die erfolgreiche Bearbeitung von Petitionen sicherzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, von allgemeinen Antworten abzusehen und rechtzeitig, genau, klar und gezielt zu antworten, um auf die konkreten Forderungen der Petenten effizient zu reagieren; fordert die Kommission auf, die Transparenz und den Zugang zu Dokumenten und Informationen im Rahmen der EU-Pilotverfahren in Bezug auf die eingegangenen Petitionen sowie im Rahmen der bereits abgeschlossenen EU-Pilot- und Vertragsverletzungsverfahren sicherzustellen und alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen EU-Recht, die im Rahmen von Petitionen aufgeworfen werden, bei der Prüfung, ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden soll, vorrangig zu berücksichtigen, insbesondere wenn es um Fragen im Zusammenhang mit dem Umweltrecht geht;

    10.

    fordert die Kommission auf, ihre Zuständigkeit in Bezug auf Petitionen zu klären, einschließlich solcher, die Fragen aufwerfen, zumal sie in einen Tätigkeitsbereich der EU fallen, aber nicht in einen Politikbereich, in dem die EU Gesetzgebungskompetenz hat;

    11.

    fordert die nationalen Behörden auf, proaktiv die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auf die von Bürgern in ihren Petitionen geäußerten Bedenken zu reagieren, wenn Fälle systematischer Verstöße gegen das EU-Recht auftreten; fordert die Kommission auf, regelmäßig über die Fortschritte zu berichten, die im Hinblick auf die Einhaltung des EU-Rechts in den geprüften Fällen erzielt wurden;

    12.

    hebt hervor, dass der Petitionsausschuss die in den Artikeln 226 und 227 AEUV und in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegten Zulässigkeitskriterien beachten muss;

    13.

    weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen des Parlaments für die präzise und umfassende Bearbeitung von Petitionen von wesentlicher Bedeutung ist; weist darauf hin, dass im Jahr 2020 56 Petitionen zur Stellungnahme und 385 zur Kenntnisnahme an andere Ausschüsse übermittelt wurden; begrüßt, dass 40 Stellungnahmen und 60 Bestätigungen von anderen Ausschüssen, die Petitionen bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen, eingegangen sind; stellt fest, dass die gemeinsam mit anderen parlamentarischen Ausschüssen durchgeführten öffentlichen Anhörungen zu einer umfassenden Prüfung der Petitionen beitragen; erinnert daran, dass die Petenten über die Entscheidung, Stellungnahmen von anderen Ausschüssen für die Bearbeitung ihrer Petitionen anzufordern, informiert werden; fordert die parlamentarischen Ausschüsse auf, sich stärker darum zu bemühen, aktiv zur Prüfung von Petitionen beizutragen — indem sie ihr Fachwissen unter Beweis stellen — und das Europäische Parlament so in die Lage zu versetzen, rascher und umfassender auf die Anliegen der Bürger zu reagieren; bedauert, dass das Petitionsnetzwerk aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Lage im Jahr 2020 nicht zusammentreten konnte;

    14.

    ist der Überzeugung, dass das Petitionsnetzwerk ein nützliches Instrument ist, um das Bewusstsein für die in den Petitionen aufgeworfenen Fragen zu schärfen und die Behandlung der Petitionen in anderen Ausschüssen zu erleichtern, denen sie zur Stellungnahme und zur Information übermittelt werden; stellt fest, dass die Weiterbehandlung von Petitionen in der parlamentarischen und legislativen Arbeit erleichtert werden muss; ist der Ansicht, dass dieses Netzwerk den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Kommission und den anderen Organen der Union verbessern sollte; ist der Ansicht, dass regelmäßige Sitzungen des Petitionsnetzwerks von entscheidender Bedeutung sind, um die Zusammenarbeit zwischen den parlamentarischen Ausschüssen durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Netzwerkmitgliedern zu stärken; fordert das Parlament auf, einen Mechanismus auszuarbeiten, der es dem Petitionsausschuss ermöglicht, direkt in den Gesetzgebungsprozess eingebunden zu werden;

    15.

    weist auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zu den Ergebnissen der Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2019 hin (1);

    16.

    betont, dass der Petitionsausschuss trotz der verkürzten Zeiträume für Sitzungen im Jahr 2020 aufgrund der Vorsorgemaßnahmen des Europäischen Parlaments zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 in seinen Räumlichkeiten und der aufgrund dessen eingeschränkten Dolmetschdienste seinen Standpunkt zu wichtigen, in Petitionen aufgeworfenen Fragen zum Ausdruck gebracht hat, indem er einen Beitrag zu einer beträchtlichen Zahl an parlamentarischen Berichten leistete, insbesondere denjenigen über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2), über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts in den Jahren 2017 und 2018 (3), über die Empfehlungen für die Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (4), über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union — Jahresbericht für die Jahre 2018 und 2019 (5), über die Verringerung der Ungleichheiten mit besonderem Augenmerk auf der Erwerbstätigenarmut (6), über die Türkei — Jährlicher Fortschrittsbericht 2019 (7) und über die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der VN-BRK (8); würdigt die Tätigkeiten des Sekretariats des Petitionsausschusses im Allgemeinen und während der Pandemie, als die Arbeitsbedingungen komplexer wurden, im Besonderen; betont die Notwendigkeit, über die Herausforderungen während der Pandemie nachzudenken und nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit des Ausschusses zu suchen, insbesondere in Zeiten der Krise;

    17.

    weist darauf hin, dass in den Empfehlungen für die Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich von den Mitgliedern des Petitionsausschusses betont wurde, dass jeder EU-Bürger, der seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat, auch nach dem voraussichtlichen Ablauf des Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) das Recht hat, gemäß Artikel 227 AEUV eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, sich an der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zu beteiligen und den Europäischen Bürgerbeauftragten anzurufen, und dass die Europäische Bürgerbeauftragte zugleich aufgefordert wurde, ihre während der Verhandlungen über das Austrittsabkommen aufgenommene Arbeit fortzusetzen, um die Transparenz der Verhandlungen über eine zukünftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sicherzustellen;

    18.

    weist auf die große Zahl an Petitionen zu COVID-19 hin, die der Petitionsausschuss 2020 geprüft und beantwortet hat, meist unter Anwendung seines Dringlichkeitsverfahrens; betont, dass in den meisten dieser Petitionen der Schutz der Grundrechte und -freiheiten der Bürger vor dem Hintergrund der Notmaßnahmen, darunter der Ausgangsbeschränkungen, sowie die Transparenz bei der Entwicklung, dem Kauf und der Verteilung von COVID-19-Impfstoffen gefordert wurden; unterstreicht, dass diese Petitionen auch Fragen zu Behandlungen und Schutzausrüstung sowie die Bewertung der Bewältigung der Gesundheitskrise in den Mitgliedstaaten umfassten; weist ferner darauf hin, dass viele Petenten auch Bedenken im Zusammenhang mit den Auswirkungen der nationalen Notfallmaßnahmen, einschließlich der Ausgangsbeschränkungen, auf die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte, geäußert und Reise- und Arbeitsbeschränkungen und den anfänglichen Mangel an Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten bei den Kontrollen an den Binnengrenzen, die Hindernisse für die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums und insbesondere Schwierigkeiten für zahlreiche Grenzgänger, Studierende und binationale Paare mit sich brachten, sowie die Vorgehensweise bei annullierten Flügen und Reisen während der Pandemie und die von den betroffenen Fluggesellschaften getroffenen Erstattungsregelungen infrage gestellt haben; weist darauf hin, dass alle restriktiven Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und vorübergehend sein müssen; betont, dass die Sicherstellung einer wirksamen, gleichen und einheitlichen Anwendung des EU-Rechts von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit ist, die gemäß Artikel 2 EUV einer der Grundwerte der Union und ihrer Mitgliedstaaten ist, selbst in einer Krise wie diejenige der COVID-19-Pandemie; ist der Auffassung, dass eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Petitionen, insbesondere in Zeiten größerer Krisen, für das Vertrauen der Bürger in die Organe der EU von wesentlicher Bedeutung ist;

    19.

    hebt die in den ersten Monaten der Pandemie getroffene Entscheidung hervor, den Petitionen im Zusammenhang mit COVID-19 im Petitionsausschuss Vorrang einzuräumen, um den dringenden Forderungen der Bürger in den ersten Monaten des Jahres 2020 gerecht zu werden;

    20.

    ist äußerst besorgt über die Schäden, die die COVID-19-Pandemie im Bereich der öffentlichen Gesundheit und im sozioökonomischen Bereich verursacht hat; begrüßt die ausgezeichnete Arbeit des Petitionsausschusses, der durch die Äußerung von Bedenken der Bürger im Hinblick auf die Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und im sozioökonomischen Bereich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie dazu beigetragen hat, sicherzustellen, dass das Parlament auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger, vor allem der besonders stark von der Gesundheitskrise betroffenen Bürger, in Bezug auf die Fähigkeit der Union, eine derartige globale Herausforderung zu bewältigen, reagieren kann; weist in diesem Zusammenhang auf die wichtigen vom Petitionsausschuss ergriffenen Folgemaßnahmen zur Reaktion auf die in Petitionen im Zusammenhang mit COVID-19 geäußerten Fragen hin, die dazu geführt haben, dass im Plenum die Entschließung zum Schengen-System und zu den während der COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen (9), die Entschließung zu den Rechten von Menschen mit geistiger Behinderung und von ihren Familien in der COVID-19-Krise (10) und zur Senkung der Obdachlosenquoten in der Europäischen Union angenommen wurden (11);

    21.

    betont, dass der Petitionsausschuss einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Rechte des Kindes leistete, wie seine Bearbeitung von einer Reihe von Petitionen zu Entführungen von Kindern durch einen Elternteil in Japan gezeigt hat; weist in diesem Zusammenhang auf die Entschließung zur internationalen und innerstaatlichen elterlichen Entführung von Kindern aus der EU in Japan hin, deren Entwurf am 16. Juni 2020 vom Petitionsausschuss und am 8. Juli 2020 im Plenum angenommen wurde (12);

    22.

    weist auf die Anhörung vom 29. Oktober 2020 zum Thema „Unionsbürgerschaft: Befähigung, Inklusion, Teilhabe“ hin, die der Petitionsausschuss gemeinsam mit dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abgehalten hat; ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament mit dieser Veranstaltung einen wichtigen Beitrag zum Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2020 und zu der laufenden Arbeit des Petitionsausschusses über die Bürgerbeteiligung geleistet hat;

    23.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Gesundheit neben den Grundrechten das Hauptanliegen der Petenten im Jahr 2020 war, und erkennt an, dass Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Mittelpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses standen; macht auf den Entschließungsantrag zu zusätzlichen Finanzmitteln für die biomedizinische Forschung zu der Krankheit Myalgische Enzephalomyelitis aufmerksam, der am 30. April 2020 vom Ausschuss und am 18. Juni 2020 im Plenum angenommen wurde (13); weist darauf hin, dass die Entschließung des Europäischen Parlaments von Wissenschaftlern und Patientengemeinschaften nachdrücklich begrüßt wurde, insofern darin eine bessere Anerkennung dieser Art von Krankheiten auf Ebene der Mitgliedstaaten gefordert wird, indem Schulungen, die für Erbringer von Gesundheitsleistungen und Amtspersonen im Allgemein maßgeschneidert sind, durchgeführt werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach koordinierten und verstärkten Forschungsanstrengungen und zusätzlichen Mitteln, auch im Rahmen des Programms Horizont Europa, zur Unterstützung der Fortschritte in der Forschung, um die menschlichen und sozioökonomischen Folgen des Umstands anzugehen, dass immer mehr Menschen mit langwierigen behindernden und chronischen Leiden leben;

    24.

    stellt fest, dass Umweltfragen für die Petenten im Jahr 2020 weiterhin ernsthaften Anlass zu Besorgnis boten; bedauert, dass die Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten nicht immer ordnungsgemäß umgesetzt werden, wie aus zahlreichen Petitionen hervorgeht, in denen Beschwerden über Luftverschmutzung, die Verschlechterung des Zustands natürlicher Ökosysteme, die nukleare Sicherheit und die Auswirkungen von Bergbautätigkeiten auf die Umwelt vorgebracht wurden; betont, wie wichtig es ist, die Erwartungen der EU-Bürger in Bezug auf den Umweltschutz zu erfüllen; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten die ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Rechts in diesem Bereich sicherzustellen;

    25.

    begrüßt die besondere Schutzfunktion, die dem Petitionsausschuss innerhalb der EU im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zukommt; weist auf die wichtige laufende Arbeit des Ausschusses im Zusammenhang mit Petitionen zu Fragen in Bezug auf Behinderungen hin; stellt fest, dass sich die Zahl der Petitionen zu Behinderungen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt hat; betont, dass Diskriminierung und der Zugang zu Bildung und Beschäftigung weiterhin zu den wichtigsten Herausforderungen gehören, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, und ist davon überzeugt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu grundlegenden Dienstleistungen sicherzustellen; fordert die Umsetzung konkreter Vorschläge zur Förderung der Inklusion und zur Erleichterung der Anerkennung und Übertragbarkeit von Qualifikationen innerhalb der EU;

    26.

    weist darauf hin, dass der Petitionsausschuss der Erörterung von Petitionen zu den Schwierigkeiten, auf die Menschen mit geistigen Behinderungen und ihre Familien während der COVID-19-Pandemie gestoßen sind, insbesondere was den Zugang zu Gesundheitsdiensten und persönlicher Betreuung sowie die Kontakte mit Familienangehörigen und Betreuern betrifft, im Jahr 2020 besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat; weist in diesem Zusammenhang auf die Entschließung zu den Rechten von Menschen mit geistiger Behinderung und von ihren Familien in der COVID-19-Krise hin, die vom Petitionsausschuss eingereicht und am 8. Juli 2020 im Plenum angenommen wurde; begrüßt die Ergebnisse des jährlichen Workshops des Petitionsausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen — die neue Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen –, der in der Ausschusssitzung vom 28. Oktober 2020 stattfand;

    27.

    weist darauf hin, dass zu den Zuständigkeiten des Petitionsausschusses gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten gehören; begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit des Parlaments mit der Europäischen Bürgerbeauftragten und seine Beteiligung am Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten; würdigt die regelmäßigen Beiträge der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Arbeit des Petitionsausschusses über das ganze Jahr hinweg; ist der festen Überzeugung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union dafür Sorge tragen müssen, dass den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten schlüssige und wirksame Maßnahmen folgen;

    28.

    hält es für wesentlich, dass die Bürger direkt an der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen beteiligt werden können; unterstreicht, dass die EBI für den Petitionsausschuss ein wichtiges Instrument für die aktive Bürgerschaft und ein einzigartiges Instrument der europäischen partizipativen Demokratie ist und daher offen und aufgeschlossen behandelt werden muss; unterstreicht, dass die öffentliche Anhörung eine wichtige Gelegenheit für die Organisatoren ist, ihre Initiative den EU-Organen und -Experten öffentlich vorzustellen, was es der Kommission und dem Parlament ermöglicht, sich ein umfassendes Bild von den gewünschten Ergebnissen der EBI zu machen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob sie anhand des Inhalts einer erfolgreichen EBI einen Legislativvorschlag initiieren kann;

    29.

    betont, dass Transparenz und öffentlicher Zugang zu den Dokumenten der EU-Institutionen von entscheidender Bedeutung sind, um ein Höchstmaß an Schutz der demokratischen Rechte der Bürger und ihr Vertrauen in die EU-Institutionen sicherzustellen; weist darauf hin, dass die aktuelle Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission die derzeitige Situation nicht mehr widerspiegelt; bedauert zutiefst, dass die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 seit Jahren auf Eis liegt und dass keine Fortschritte erzielt werden; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung von 2001 vorzulegen, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht durch die Förderung einer guten Verwaltungspraxis im Einklang mit den Anforderungen des Vertrags von Lissabon zu verbessern;

    30.

    betont, dass das Petitions-Webportal ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung eines reibungslosen, effizienten und transparenten Petitionsverfahrens ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verbesserungen, die im Bereich des Datenschutzes und bei den Sicherheitsmerkmalen vorgenommen wurden und durch die das Portal für die Bürger benutzerfreundlicher und sicherer wurde; betont, dass die Bemühungen fortgesetzt werden müssen, das Portal über die sozialen Medien weithin bekannt und für alle Bürger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, leichter navigierbar und vollständig zugänglich zu machen, unter anderem indem es ermöglicht wird, Petitionen in den nationalen Gebärdensprachen einzureichen; fordert, dass mehr Informationen auf dem Petitions-Webportal veröffentlicht werden, auch über den Fortschritt von Petitionen und Anfragen bei anderen Institutionen; fordert, dass geprüft wird, wie die Verwendung gestohlener oder gefälschter Identitäten verhindert werden kann, und betont, dass das computergestützte Registrierungs- und Unterschriftensystem dringend geändert bzw. aktualisiert werden muss, damit es wirklich agil ist und die Beteiligung der Bürger entsprechend ihren Bedürfnissen in Echtzeit ermöglicht; unterstützt die Einrichtung eines zentralen digitalen Portals, über das die Bürger Zugang zu allen Petitionsverfahren haben und sich darüber informieren können;

    31.

    weist darauf hin, dass die Zahl derjenigen, die eine oder mehrere Petitionen unterstützen, zwar deutlich zunimmt, dass viele Petenten jedoch der Meinung sind, dass die Schritte, die zur Unterstützung einer Petition auf dem Petitions-Webportal des Parlaments befolgt werden müssen, kompliziert sind; ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung dieser zu erledigenden Schritte dazu beitragen könnte, dass die Bürger stärker von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen;

    32.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Petitionsausschüssen der Mitgliedstaaten und den nationalen Bürgerbeauftragten bzw. den entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 168.

    (2)  Am 21. Januar 2020 angenommene Stellungnahme.

    (3)  Am 19. Februar 2020 angenommene Stellungnahme.

    (4)  Am 30. April 2020 angenommene Stellungnahme.

    (5)  Am 7. September 2020 angenommene Stellungnahme.

    (6)  Am 7. September 2020 angenommene Stellungnahme.

    (7)  Am 29. Oktober 2020 angenommene Stellungnahme.

    (8)  Am 3. Dezember 2020 angenommene Stellungnahme.

    (9)  ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 7.

    (10)  ABl. C 371 vom 15.9.2021, S. 6.

    (11)  ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 2.

    (12)  ABl. C 371 vom 15.9.2021, S. 2.

    (13)  ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 2.


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