Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52021IP0113

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über das Kosovo (2019/2172(INI))

    ABl. C 494 vom 8.12.2021, p. 149–160 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 494/149


    P9_TA(2021)0113

    Berichte 2019-2020 über das Kosovo

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über das Kosovo (2019/2172(INI))

    (2021/C 494/13)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits, das am 1. April 2016 in Kraft getreten ist,

    unter Hinweis auf die europäische Reformagenda (ERA) für das Kosovo, die am 11. November 2016 in Prishtina/Priština auf den Weg gebracht wurde, und auf die ERA 2, die im Oktober 2020 auf den Weg gebracht wurde,

    unter Hinweis auf das Rahmenabkommen mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU-Programmen, das am 1. August 2017 in Kraft getreten ist,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes bei der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki,

    unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die Prioritätenagenda von Sofia,

    unter Hinweis auf die Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des IGH zur Kenntnis genommen und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo zu fördern,

    unter Hinweis auf das erste Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen zwischen den Regierungen Serbiens und des Kosovo vom 19. April 2013 und die Abkommen vom 25. August 2015 sowie auf den laufenden, von der EU unterstützten Dialog zur Normalisierung der Beziehungen,

    unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/792 des Rates vom 11. Juni 2020 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO), mit dem die Dauer der Mission bis zum 14. Juni 2021 verlängert wurde,

    unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Tätigkeiten der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK), einschließlich des jüngsten Berichts vom 31. März 2020 und den Berichten über die Operationen der Kosovo-Truppe (KFOR) vom 7. Februar 2018,

    unter Hinweis auf den am 28. August 2014 eingeleiteten Berlin-Prozess,

    unter Hinweis auf die im Anschluss an die sechste Sitzung des SAPC vom 14. Februar 2019 in Straßburg abgegebene gemeinsame Erklärung der beiden Vorsitzenden des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Kosovo (SAPC),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses — Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2020 zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit Partnern im westlichen Balkan im Bereich Migration und Sicherheit,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 2019 mit dem Titel „Mitteilung 2019 zur Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2019)0260) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Kosovo 2019 Report“ (Bericht über das Kosovo 2019) (SWD(2020)0216),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Mitteilung 2020 zur Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2020)0660) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Kosovo 2020 Report“ (Bericht über das Kosovo 2020) (SWD(2020)0356),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641) und die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Guidelines for the Implementation of the Green Agenda for the Western Balkans“ (Leitlinien für die Umsetzung der grünen Agenda für den Westbalkan) vom 6. Oktober 2020 (SWD(2020)0223),

    unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. April 2020 mit dem Titel „Mitteilung über die globale Reaktion der EU auf COVID-19“ (JOIN(2020)0011) und die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2020 mit dem Titel „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie“ (COM(2020)0315),

    unter Hinweis auf die Bewertung des Wirtschaftsreformprogramms für das Kosovo 2020–2022 durch die Kommission vom 21. April 2020 (SWD(2020)0065) und die vom Rat am 19. Mai 2020 angenommenen gemeinsamen Schlussfolgerungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans sowie der Türkei.

    unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission (EU EOM) über die vorgezogene Parlamentswahl vom 6. Oktober 2019 im Kosovo,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. Mai 2016 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo) (COM(2016)0277), und auf die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019, in dem es seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt (1) und den Vorschlag der Kommission übernimmt,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Land,

    unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum westlichen Balkan im Anschluss an das Gipfeltreffen 2020 (2);

    unter Hinweis auf die Erklärung von Zagreb, die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan beschlossen wurde, das am 6. Mai 2020 per Videokonferenz stattfand,

    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens des Europäischen Parlaments und der Parlamentspräsidenten der Westbalkanländer, das vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Leitungsgremien der Parlamente der Westbalkanländer am 28. Januar 2020 einberufen wurde,

    unter Hinweis auf den EU-Westbalkan-Gipfel, der am 10. November 2020 im Rahmen des Berlin-Prozesses abgehalten wurde,

    gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0031/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass das Kosovo wie jedes Land, das Mitgliedstaat der EU werden will, auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste hinsichtlich der Erfüllung, Umsetzung und Einhaltung des Kriterienkatalogs und der für den Beitritt erforderlichen gemeinsamen Werte bewertet wird und dass der Zeitplan und der Fortschritt im Hinblick auf den EU-Beitritt dadurch bestimmt werden, in welcher Qualität und mit welcher Entschlossenheit die notwendigen Reformen durchgeführt werden;

    B.

    in der Erwägung, dass sich das Kosovo auf grundlegende Reformen konzentrieren muss, um strukturelle Mängel in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Arbeitsweise der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung sowie Wirtschaftsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit zu beheben;

    C.

    in der Erwägung, dass das Kosovo nach wie vor mit politischer Instabilität zu kämpfen hat, insbesondere seit der vorgezogenen Parlamentswahl vom 6. Oktober 2019; in der Erwägung, dass das Ende der Regierung Kurti mehrere strukturelle Probleme aufgezeigt hat, etwa die unzulässige Einmischung externer Akteure in die Arbeit der Regierung und des Parlaments des Kosovo, im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und die fehlende Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Abstimmung über die Regierung;

    D.

    in der Erwägung, dass zwischen den transatlantischen Akteuren in jüngster Zeit ein Mangel an Abstimmung bestand, wobei sich mit der neugewählten US-Regierung neue Möglichkeiten zu einer besseren Zusammenarbeit eröffnen;

    E.

    in der Erwägung, dass das Kosovo das einzige Land des Westbalkanraums ist, dessen Bürger für Reisen in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, obwohl sämtliche Vorgaben für die Visaliberalisierung seit 2018 erfüllt sind;

    F.

    in der Erwägung, dass die Schattenwirtschaft im Land dort die Entwicklung einer funktionierenden Wirtschaft insgesamt behindert;

    G.

    in der Erwägung, dass das Kosovo seine Bemühungen um die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität verstärken und starke, gefestigte und unabhängige Institutionen zur Lösung dieser Probleme schaffen muss;

    H.

    in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Hashim Thaçi am 5. November 2020 zurückgetreten ist, um sich vor dem Kosovo-Sondertribunal in Den Haag wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verantworten; in der Erwägung, dass die Anklage gegen Thaçi am 30. November 2020 bestätigt wurde; in der Erwägung, dass Vjosa Osmani, Präsidentin des Parlaments des Kosovo, kommissarische Präsidentin des Kosovo ist;

    I.

    in der Erwägung, dass das Kosovo zwar Fortschritte bei der Anpassung seines rechtlichen Rahmens an den Besitzstand der Union erzielt hat, jedoch seine Bemühungen und Ressourcen ausbauen muss, um neue Gesetze und Vorschriften in allen Politikbereichen engagierter und ernsthafter umzusetzen;

    J.

    in der Erwägung, dass nach Angaben der Regierung des Kosovo 117 Länder, darunter 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten, die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt haben;

    K.

    in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie eine noch nie dagewesene Belastung für die Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialschutzsysteme des Kosovo darstellt und deutlich zeigt, dass sich die EU und der Westbalkanraum gemeinsamen Herausforderungen auch in Zukunft gemeinsam stellen müssen;

    L.

    in der Erwägung, dass die EU finanzielle Unterstützung in Höhe von über 3,3 Mrd. EUR für die Westbalkanländer bereitgestellt hat, um die unmittelbare Gesundheitskrise zu bewältigen und die sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Region abzuschwächen;

    M.

    in der Erwägung, dass die EU der größte Geber von Unterstützung und Hilfe zur Linderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie im Kosovo ist; in der Erwägung, dass das Kosovo zur direkten Unterstützung des Gesundheitswesens 5 Mio. EUR, als Unterstützung für die soziale und wirtschaftliche Erholung 63 Mio. EUR, Mittel aus Unterstützungsfonds in Höhe von 60 Mio. EUR und Makrofinanzhilfe in Höhe von 100 Mio. EUR erhält;

    N.

    in der Erwägung, dass mit dem Wirtschafts- und Investitionsplan für den westlichen Balkan die langfristige Erholung nach der COVID-19-Pandemie unterstützt wird und die Wirtschaftsentwicklung und Reformen in der Region gefördert werden;

    O.

    in der Erwägung, dass das Kosovo aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) eine vorläufige Gesamtzuweisung von 602,1 Mio. EUR für den Zeitraum 2014–2020 erhalten hat und diesbezüglich seine Absorptionskapazität verbessern muss;

    P.

    in der Erwägung, dass sich die EU im Westbalkanraum stärker als alle anderen Partner engagiert und damit eine gegenseitige strategische Verpflichtung demonstriert;

    Engagement für die Erweiterung

    1.

    begrüßt das fortgesetzte und starke Engagement des Kosovo, auf seinem europäischen Weg voranzuschreiten und die Reformen zu beschleunigen, und die starke Unterstützung der Bevölkerung des Kosovo für die europäische Integration und seine europäische Identität:

    2.

    bedauert die begrenzten Fortschritte bei der Verwirklichung der Europäischen Reformagenda 1 und nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung einen breiten und allumfassenden Reformprozess — wie in der Europäischen Reformagenda 2 vorgesehen — zugesagt hat; fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, Eigenverantwortung für den Prozess zu übernehmen, größeren politischen Willen zu zeigen und die Verwaltungskapazität zu verbessern, um die Durchführung der EU-bezogenen Reformen zu fördern;

    3.

    erklärt sich besorgt über die Auflösung des Ministeriums für die EU-Integration und fordert die Regierung des Kosovo auf, die ehemaligen Strukturen des Ministeriums — wie in der unlängst erlassenen Verordnung über die Organisationsstruktur des Büros des Ministerpräsidenten vorgesehen — vollständig und ordnungsgemäß in das Büro des Ministerpräsidenten zu integrieren und dafür zu sorgen, dass der neuen Struktur das Maß an Kompetenzen und Zuständigkeiten übertragen wird, mit dem eine ordnungsgemäße Koordinierung und Steuerung des Integrationsprozesses sichergestellt werden kann;

    4.

    begrüßt, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 6. Oktober 2019 und vom 14. Februar 2021 friedlich und ordnungsgemäß abgelaufen sind, erklärt sich jedoch besorgt über den Mangel an Wettbewerb und an Wahl- und Meinungsfreiheit in der Gemeinschaft der Kosovo-Serben und über Probleme im Zusammenhang mit außerhalb des Kosovo abgegebenen Stimmen; erachtet es als sehr wichtig, sämtlichen von der EU-Wahlbeobachtungsmission (EU EOM) festgestellten Unzulänglichkeiten und Empfehlungen Rechnung zu tragen; erwartet von allen politischen Kräften, bei der Bildung einer neuen Regierung und der Wahl eines neuen Präsidenten die demokratische Kultur und den Willen der Bevölkerung des Kosovo zu achten;

    5.

    bedauert, dass das Kosovo auch nach der Wahl weiterhin mit politischer Instabilität zu kämpfen hat, und fordert in diesem Zusammenhang alle politischen Kräfte im Kosovo auf, das politische System durch Verfassungsänderungen zu reformieren, um die Rechtssicherheit und das Verfahren für die Bildung einer neuen Regierung zu verbessern;

    6.

    begrüßt, dass die Kommission in ihrem Kosovo-Bericht 2020 ihre Bewertung bekräftigt, dass das Kosovo in der Lage ist, in den Genuss der Visaliberalisierung zu kommen, und fordert den Rat auf, die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger des Kosovo rasch voranzutreiben; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Kosovo nach wie vor sämtliche Vorgaben des Fahrplans zur Visaliberalisierung erfüllt, wie die Kommission seit Juli 2018 regelmäßig bestätigt;

    7.

    bedauert, dass sich der Rat im Laufe des Jahres 2020 immer noch nicht dazu in der Lage sah, die Visaliberalisierung für das Kosovo zu beschließen; ist der Ansicht, dass durch die Visaliberalisierung die Stabilität erhöht und das Kosovo näher an die EU herangeführt wird, indem Reisen und Geschäftstätigkeiten erleichtert werden; stellt fest, dass die Ausgrenzung der Bürgerinnen und Bürger des Kosovo Auswirkungen auf die Umsetzung von EU-Programmen hat und dass in Ermangelung eines Beschlusses des Rates den Bürgerinnen und Bürgern des Kosovo die dringend benötigten Möglichkeiten vorenthalten werden, wodurch die Glaubwürdigkeit der EU geschwächt wird, und dass dies Auswirkungen auf den Dialog zwischen Belgrad und Prishtina/Priština haben könnte;

    8.

    fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich auch künftig für die Erweiterung zu engagieren und eine wirksamere Kommunikationspolitik gegenüber den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Zusammenhang mit der Erweiterung zu betreiben; fordert die Kommission und das EU-Büro im Kosovo auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, wenn es darum geht, die Funktion, die Anforderungen und Vorteile einer engeren Partnerschaft zwischen der EU und dem Kosovo herauszustellen;

    9.

    begrüßt die Entscheidung der Regierung des Kosovo, die Zölle auf Einfuhren aus Serbien und Bosnien und Herzegowina aufzuheben, was die Wiederaufnahme des von der EU geförderten Dialogs ermöglicht hat;

    10.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Kosovo und Serbien am 4. September 2020 in Washington Abkommen über die Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen unterzeichnet haben; bedauert jedoch, dass der Text Bestimmungen enthält, denen zufolge sich das Kosovo nicht weiter die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen bemühen darf; begrüßt das erneuerte Engagement der Vereinigten Staaten und hebt hervor, dass die EU und die Vereinigten Staaten ihre Partnerschaft und Abstimmung im Westbalkanraum stärken müssen; unterstreicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region ist, und betont, dass die EU das Verfahren zur Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien als Vermittlerin leitet;

    11.

    bedauert die Eröffnung einer Botschaft des Kosovo in Israel mit Sitz in Jerusalem, da dies dem Standpunkt der Europäischen Union zur Zweistaatenlösung des Israel-Palästina-Konflikts widerspricht;

    12.

    würdigt, dass die Kosovo-Truppe (KFOR) und die beteiligten Staaten einen bedeutenden Beitrag dazu leisten, ein sicheres und geschütztes Umfeld aufrechtzuerhalten, die Freizügigkeit aller Bürgerinnen und Bürger im Kosovo zu wahren und die euroatlantische Integration des Westbalkanraums voranzubringen;

    13.

    fordert die Schaffung neuer Möglichkeiten für einen hochrangigen politischen und strategischen Dialog mit den Westbalkanländern durch regelmäßige Gipfeltreffen der EU und der Westbalkanländer und durch intensivere Beziehungen auf ministerieller Ebene, fordert, dass sich die Westbalkanländer tatkräftig in die Konferenz zur Zukunft Europas einbringen und sie auch angemessen in diese Konferenz einbezogen werden;

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    14.

    begrüßt die Fortschritte bei der Anpassung des Rechtsrahmens für die Rechtsstaatlichkeit, darunter das Gesetz zur disziplinarischen Verantwortung von Richtern und Staatsanwälten, das Gesetz über Mediation sowie die Einführung eines elektronischen Fallbearbeitungssystems und eines zentralen Strafregisters; bedauert jedoch, dass diesbezüglich eine geringe Umsetzung zu verzeichnen ist;

    15.

    fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, ihre Bemühungen um die Durchsetzung der Gesetze zum Nutzen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verstärken und die von zahlreichen Gebern unterstützten Rechtsstaatlichkeitsprogramme, etwa die Entwicklung einer allgemeinen Überprüfung und anschließenden Strategie für den gesamten Bereich der Rechtsstaatlichkeit, besser zu koordinieren;

    16.

    betont, dass der Kampf gegen die Korruption intensiviert werden muss, und erklärt sich sehr besorgt über die Abschaffung der Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung innerhalb der kosovarischen Polizei (KP); unterstreicht, dass es eines starken politischen Willens bedarf, um effizient gegen Korruption vorzugehen, und fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, auf allen Ebenen Entschlossenheit im Kampf gegen die Korruption an den Tag zu legen;

    17.

    fordert die Regierung nachdrücklich auf, leistungsfähige Sondereinheiten für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Korruption einzurichten und zu unterhalten, und fordert, sämtlichen auf parteipolitischen Interessen beruhenden Änderungen in den Bereichen Rechtsdurchsetzung und Antikorruptionseinrichtungen ein Ende zu setzen;

    18.

    fordert das Kosovo auf, die Umsetzung seiner Regelungen bezüglich des Einfrierens, der Einziehung und der Wiedererlangung von Vermögenswerten sowie bezüglich endgültiger Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, organisierter Kriminalität und Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern, auch indem es wegen solcher Straftaten angeklagte Beamte vom Dienst suspendiert, und sicherzustellen, dass jegliche Einmischung in die operative Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen ist;

    19.

    ist besorgt, dass das Rechtssystem des Kosovo trotz eines angemessenen normativen Rahmens nach wie vor Beeinträchtigungen durch mangelnde Rechenschaftspflicht und Transparenzprobleme sowie politische Einflussnahme erfährt; bedauert, dass konkrete Ergebnisse im Kampf gegen die organisierte Kriminalität fehlen, und fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, die Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene und in Fällen organisierter Kriminalität, auch in Fällen von Menschen- und Drogenhandel und von Cyberkriminalität, zu intensivieren;

    20.

    begrüßt, dass der Justizrat des Kosovo Maßnahmen beschlossen hat, mit denen dazu beigetragen wird, die Einmischung von außen in und die ungebührliche Einflussnahme auf Gerichtsverfahren zu begrenzen; begrüßt zudem, dass die Zahl der veröffentlichten rechtskräftigen Gerichtsurteile gestiegen ist; vertritt die Auffassung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um für mehr Unabhängigkeit und eine stärkere Entpolitisierung der Justiz zu sorgen und eine ungebührliche Einmischung in öffentlichkeitswirksame Fälle zu unterbinden;

    21.

    fordert das Kosovo auf, dafür zu sorgen, dass Finanz- und Prüfungsberichte zur Finanzierung politischer Parteien durchgehend zugängig sind und nötigenfalls Sanktionen verhängt werden; stellt fest, dass auch die finanzielle Kontrolle und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen der öffentlichen Hand verbessert werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang den neuen Gesetzesentwurf zur Finanzierung politischer Parteien und legt dem Parlament des Kosovo nahe, einen gesetzlichen Rahmen zur Regulierung der Finanzierung politischer Parteien entsprechend den Empfehlungen der Venedig-Kommission zu beschließen;

    22.

    bekräftigt, dass die Auswahl und Ernennung von Personen für hochrangige Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in Unternehmen der öffentlichen Hand nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis geben, und stellt fest, dass solche Positionen auf der Grundlage eines auf Verdiensten beruhenden, fairen und wettbewerblichen Verfahrens besetzt werden müssen; nimmt die Bemühungen der Regierung des Kosovo zur Kenntnis, dieses Verfahren beaufsichtigen zu lassen, indem sie mit dem Vereinigten Königreich diesbezügliche Vereinbarungen unterzeichnet hat; wiederholt seine Forderung nach Fortschritten und einer klaren politischen Zusage, die öffentliche Verwaltung zu reformieren, was erreicht werden kann, indem die Durchsetzung der einschlägigen Gesetze vorangebracht wird;

    23.

    begrüßt, dass das Parlament des Kosovo die Organisation seiner Tätigkeit und den Ablauf der Plenarsitzungen auf der Grundlage seiner Geschäftsordnung verbessert hat; bedauert jedoch, dass das Parlament häufig nicht beschlussfähig ist und sich die parlamentarische Arbeit verzögert, was sich besonders negativ auf das Verfahren für die Annahme des Unterstützungspakets im Zusammenhang mit der Pandemie auswirkt;

    24.

    bedauert, dass das Parlament des Kosovo nicht in der Lage war, im ersten Anlauf ein zweites Paket zur wirtschaftlichen Erholung zu verabschieden, erachtet politische Stabilität als besonders wichtig und fordert das Parlament und die Regierung auf, konstruktiv zusammenzuarbeiten und sich an bewährte parlamentarische Verfahren zu halten;

    25.

    würdigt die Bemühungen des Kosovo, entschlossen gegen Radikalisierung, Terrorismus und Gewaltextremismus vorzugehen, auch durch Maßnahmen gegen die Ausreise ausländischer Kämpfer; betont, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um gegen Terrorismusfinanzierung vorzugehen und ausländische Kämpfer zu rehabilitieren und wieder in die Gesellschaft einzugliedern;

    26.

    fordert eine tatkräftige regionale Zusammenarbeit, eine größere Koordinierung und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsdiensten der Republik Kosovo und der EU und ihren Mitgliedstaaten bei Maßnahmen gegen mögliche terroristische Aktivitäten; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, gegen die Radikalisierung im Internet und extremistische Einflussnahme von außen vorzugehen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Kosovo bei diesem wichtigen Vorhaben zu unterstützen;

    27.

    ist besorgt über das Bestreben von Drittländern, die Radikalisierung insbesondere von jungen Menschen voranzutreiben, was häufig dadurch geschieht, dass sie etwa Bildungseinrichtungen im Kosovo finanzieren oder mit bedeutenden Ressourcen ausstatten, wodurch diese Bildungseinrichtungen zu Brutstätten der Radikalisierung werden könnten, und ist zudem besorgt darüber, dass sich die gegenwärtige COVID-19-Situation in Anbetracht der Verschlechterung der Wirtschaftslage negativ auf die Deradikalisierungsbemühungen auswirken könnte;

    28.

    begrüßt den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung zwischen der kosovarischen Polizei und Europol als Grundlage der verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus und der transnationalen organisierten Kriminalität und fordert die rasche Umsetzung dieser Arbeitsvereinbarung;

    29.

    stellt fest, dass sich jüngsten Schätzungen zufolge etwa 250 000 illegale Waffen im Besitz von Bürgerinnen und Bürgern des Kosovo befinden; ist tief besorgt über diese besorgniserregende Sachlage, die sich negativ auf die öffentliche Sicherheit auswirkt; fördert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, ihre Anstrengungen zur Lösung dieses Problems zu intensivieren und ein wirksames Programm zur Beschlagnahme dieser Waffen durch oder zur freiwilligen Übergabe dieser Waffen an die Polizei auf den Weg zu bringen;

    30.

    zollt dem Kosovo Lob für seine fortdauernde und konstruktive Zusammenarbeit in Migrationsangelegenheiten und würdigt den anhaltenden Rückgang der Zahl der Asylanträge und die Rückübernahme von Bürgerinnen und Bürgern des Kosovo sowie auch die gute Zusammenarbeit der staatlichen Stellen des Kosovo bei der Rückübernahme;

    31.

    nimmt die Annahme der Verordnung über die Integration von Ausländern positiv zur Kenntnis und fordert die vollständige Umsetzung dieser Verordnung; betont, dass weitere Schritte unternommen werden müssen, um für eine hinreichende Verwaltungs- und Durchsetzungskapazität zu sorgen, damit die mit der Migration verbundenen Probleme wie etwa die Schleuserkriminalität bewältigt werden können;

    32.

    bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Arbeit des Kosovo-Sondertribunals und der Sonderstaatsanwaltschaft, die jeweils deutlich die Verpflichtung des Kosovo zur Rechtsstaatlichkeit zeigen und gleichfalls im Interesse des Kosovo sind; erachtet es als sehr wichtig, dass das Sondertribunal seine Arbeit unabhängig und ohne jegliche Einmischung aus dem Ausland fortsetzen kann; begrüßt die Verlängerung des Mandats des Kosovo-Sondertribunals und der Sonderstaatsanwaltschaft und dessen Arbeit in Den Haag;

    33.

    begrüßt die Verlängerung des Mandats der EULEX-Mission und fordert das Kosovo auf, ohne Hintergedanken uneingeschränkt mit der EULEX, dem Kosovo-Sondertribunal und der Sonderstaatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten; bedauert, dass es Versuche gibt, das EULEX-Mandat zu schwächen; bekräftigt seine Forderung an die EULEX, ihre Effizienz zu steigern, auch künftig höchste Maßstäbe an die Transparenz anzulegen und in Fällen von Korruption eine Null-Toleranz-Politik zu verfolgen;

    34.

    begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten; empfiehlt weitere Bemühungen um die Verstärkung der Transparenz und die bessere Überwachung öffentlicher Ausgaben, auch durch Verbesserungen des Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge;

    35.

    begrüßt, dass Schritte zur Schaffung von Kapazitäten bei der Cybersicherheit unternommen wurden, vor allem durch die Verabschiedung der ersten nationalen Strategie zur Cybersicherheit; hält es für entscheidend, dass der damit einhergehende Schwung beibehalten wird, damit Gesetzgebungsinitiativen in diesem Bereich vollständige durchgesetzt werden können und der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal im Bereich IKT und Cybersicherheit angegangen wird;

    Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte

    36.

    stellt fest, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen des Kosovo den Schutz der Menschen-, Minderheiten- und Grundrechte im Wesentlichen garantiert; betont, dass es bei der Umsetzung nach wie vor Herausforderungen gibt, insbesondere in Bezug auf die Sprachenrechte, etwa beim mehrsprachigen Rundfunk, was den Zugang der Minderheitengemeinschaften zu Informationen beeinträchtigt und sich in der COVID-19-Pandemie als besonders nachteilig erwiesen hat;

    37.

    fordert das Kosovo auf, gleichberechtigten und diskriminierungsfreien öffentlichen Unterricht in den Minderheitensprachen einzurichten, landesweit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in allen Amtssprachen des Kosovo zu sorgen und Chancengleichheit, eine angemessene Vertretung im politischen Leben und den Zugang zur öffentlichen Verwaltung und Justiz sicherzustellen;

    38.

    fordert mehr Schutz und Inklusion von Personen, die Minderheiten angehören, darunter Roma, Aschkali, Balkan-Ägypter, Serben, Bosnier, Türken und Gorani, sowie von Menschen mit Behinderungen und Vertriebenen, indem ihnen eine angemessene Gesundheitsversorgung und angemessener Sozialschutz gewährt wird, insbesondere während der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden sozioökonomischen Konsequenzen;

    39.

    fordert nachdrücklich stärkere Bemühungen um die Bekämpfung von Diskriminierung und Antiziganismus; ist besonders besorgt über die soziale Diskriminierung der Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter und deren Ausschluss von der politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsfindung sowie über den anhaltenden Mangel an Ressourcen und Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Justiz, öffentlicher Daseinsvorsorge, Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Abwassersystemen und fließendem Wasser;

    40.

    stellt mit Bedauern fest, dass sich das Parlament des Kosovo noch immer nicht mit der im Mai 2018 bei ihm eingegangenen Petition von fast 500 Personen, die sich aus historischer Sicht als Bulgaren erklärt haben, befasst hat; betont, dass diesbezüglich im Rahmen der zweiten landesweiten Volkszählung im Kosovo, die 2021 durchgeführt werden soll, die Kategorie „bulgarisch“ aufgenommen werden muss;

    41.

    stellt fest, dass die finanzielle und redaktionelle Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gesichert ist; bekräftigt, dass in Bezug auf die Medien — auch hinsichtlich des Eigentums an den Medien — Transparenz und zudem die Unabhängigkeit der Medien sichergestellt werden muss, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass sie frei von jeglicher politischen Einflussnahme sind; fordert, dass die Leitung der neuen Agentur für Information und Datenschutz rasch ernannt wird;

    42.

    betont, dass Drohungen gegen und Übergriffe auf Journalisten verstärkt bekämpft werden müssen und der Straflosigkeit dieser Verbrechen ein Ende gesetzt werden muss; stellt fest, dass ungeachtet dieser Herausforderungen die Meinungsfreiheit in der Verfassung des Kosovo verankert ist und dass ein pluralistisches und lebendiges Medienumfeld vorhanden ist;

    43.

    regt an, nach dem Vorbild von ARTE einen multinationalen und mehrsprachigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen, der die Menschen vereint und Frieden und Aussöhnung zwischen den Staaten Südosteuropas fördert;

    44.

    bedauert die steigende Zahl strategischer Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPP), bei denen Journalisten und Einzelpersonen bedroht und verklagt werden, um sie zum Schweigen zu bringen und eine öffentliche Debatte zu verhindern;

    45.

    begrüßt, dass das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern angenommen wurde, und fordert, sämtliche zu dessen wirksamer und effizienter Anwendung notwendigen zusätzlichen Rechtsvorschriften zu verabschieden; fordert in diesem Zusammenhang die zügige Ernennung eines Kommissionsmitglieds für die Agentur für Information und Datenschutz;

    46.

    ist besorgt über Desinformationskampagnen zur Delegitimierung der Staatlichkeit des Kosovo; fordert, die Zusammenarbeit der EU mit dem Kosovo bei Maßnahmen gegen Desinformationen und hybride Bedrohungen, mit denen das Vertrauen auf die europäische Perspektive der Region zersetzt werden soll, zu intensivieren und gegen regionale Desinformationskampagnen vorzugehen, auch indem die Bedeutung der EU für die Bürgerinnen und Bürger in der Region systematischer hervorgehoben wird;

    47.

    weist darauf hin, dass zwischen Schwachstellen bei der Medienfreiheit und Möglichkeiten für lokale und ausländische Akteure, Fakten zu manipulieren und Desinformationen zu verbreiten, ein enger Zusammenhang besteht; fordert die Kommission und den EAD auf, bei diesen Zusammenhängen und den einander überlagernden Herausforderungen eng zusammenzuarbeiten und die Einrichtung eines auf den Balkan ausgerichteten Kompetenzzentrums für den Bereich Desinformation zu fördern;

    48.

    begrüßt, dass das Parlament des Kosovo am 25. September 2020 einstimmig beschlossen hat, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) unmittelbar in Kraft zu setzen; erwartet von der Regierung des Kosovo, den Inhalt des Übereinkommens zügig umzusetzen und die dazu erforderlichen Ressourcen und die dafür benötigte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen;

    49.

    begrüßt das Kosovo-Programm zur Gleichstellung der Geschlechter und die Arbeit des Frauenausschusses im Parlament des Kosovo; fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, die Bemühungen um die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu verstärken, u. a. indem sie der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, einschließlich Frauenorganisationen, Priorität einräumen, ein Umfeld schaffen, das einer besseren Vertretung von Frauen in Führungspositionen förderlich ist sowie dafür Sorge zu tragen, dass in Schulbüchern die Fortschreibung von Stereotypen und Diskriminierung unterbleibt; fordert in dieser Hinsicht die Mitwirkung von Frauen in dem für den Dialog zwischen Belgrad und Prishtina/Priština zuständigen Verhandlungsteam; fordert zudem, dass die EU dieses Vorhaben und diese Bemühungen unterstützt, indem sie die genannten Empfehlungen ihrerseits befolgt;

    50.

    ist besorgt über die Nichterwerbsquote bei den Frauen, die unter anderem auf die fortdauernde Diskriminierung wegen des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen ist, und fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern; fordert das Kosovo mit Nachdruck auf, das neue Arbeitsgesetz zu ändern und auch den Urlaub zu regeln, damit keine Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Rechten wie Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Elternzeit entsteht;

    51.

    bekräftigt seine Besorgnis über das Ausmaß der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt; begrüßt die diesbezüglichen Änderungen des Strafgesetzbuches und die im EULEX-Bericht festgestellten Verbesserungen im Hinblick auf bestimmte Aspekte dazu, wie die kosovarische Polizei Fälle sexueller Gewalt bearbeitet; hält es jedoch nach wie vor für besorgniserregend, dass es an strafrechtlicher Verfolgung mangelt, keine schweren Strafen verhängt werden, Täter straflos bleiben, die Datenbanksysteme zur Registrierung und Bearbeitung von Fällen unzulänglich sind, es an angemessenen Ressourcen und Hilfsleistungen für Opfer (Unterkünfte, Zentren für medizinische Untersuchungen, Unterstützung in Fällen von Traumatisierung, Beratung) mangelt und für das gesamte Rechtssystem Schulungen ausstehen und institutionalisierte Behandlungsverfahren fehlen;

    52.

    betont, dass sich die COVID-19-Pandemie negativ auf Frauen und Minderheiten auswirkt, indem Ungleichheit verstärkt wird und bestehende Probleme sich verschärfen, etwa durch die Zunahme häuslicher Gewalt, und fordert die Regierung und die zuständigen Stellen des Kosovo auf, dies bei ihren Reaktionen auf die Pandemie in Betracht zu ziehen;

    53.

    begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über den Kinderschutz als bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von Kindern im Kosovo; erachtet es als sehr wichtig, gegen Gewalt gegen Kinder vorzugehen; betont, dass das Gesetz nur dann wirksam angewandt werden kann, wenn eine angemessene Finanz- und Personalausstattung vorhanden ist; weist insbesondere darauf hin, dass gegen das anhaltende Problem der Frühverheiratung und von Zwangsehen vor allem in den Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter vorgegangen werden muss, indem ein gesetzliches Mindestalter bei der Heirat eingeführt und dafür gesorgt wird, dass die Strafverfolgungsbehörden und Justizorgane angemessene Maßnahmen ergreifen und ihnen solche Fälle gemeldet werden;

    54.

    begrüßt die Fortschritte beim Schutz der LGBTI-Rechte auf legislativer und politischer Ebene; stellt jedoch fest, dass der bestehende Rahmen zum Diskriminierungsverbot vollständig umgesetzt werden muss, und fordert, dass Fälle von Hassverbrechen gegen LGBTI-Personen sorgfältig untersucht werden; fordert die Regierung auf, die von der Verfassung des Landes garantierte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in den Entwurf des Zivilgesetzbuches aufzunehmen;

    55.

    zollt den staatlichen Stellen des Kosovo Anerkennung für ihre anhaltenden Bemühungen um die Erweiterung der Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, einen wertvollen Beitrag zur Politikentwicklung zu leisten; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Zivilgesellschaft weiter verbessert und die Zivilgesellschaft stärker in die Politikgestaltung einbezogen wird; betont, dass Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Zivilgesellschaft verstärkt werden müssen;

    56.

    ist besorgt über die von mehreren im Land tätigen Organisationen festgestellte fehlende Koordinierung der internationalen Geldgeber und fordert die Regierung des Kosovo mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sie verhindert, dass Vorhaben doppelt in Angriff genommen werden und unnötige Überschneidungen entstehen, und ihre Beziehung zu den internationalen Geldgebern effizienter zu gestalten;

    57.

    zollt der ausscheidenden Ombudsperson Anerkennung für ihre Anstrengungen, die Menschenrechte im Denken und Handeln zu fördern, und begrüßt, dass ihre Empfehlungen, mit denen ein wirksamer Beitrag unter anderem zur Prävention von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geleistet wird, von den staatlichen Stellen des Kosovo in zunehmendem Maße umgesetzt werden;

    Aussöhnung und gutnachbarschaftliche Beziehungen

    58.

    begrüßt die Bemühungen des Kosovo, konstruktive nachbarschaftliche Beziehungen in der gesamten Region aufrechtzuerhalten und seine Politik aktiv an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU anzugleichen; begrüßt das Engagement des Kosovo für regionale Initiativen und fordert die Umsetzung von Verpflichtungen in verschiedenen regionalen Rahmenwerken, mit denen der gemeinsame regionale Markt vorangebracht wird;

    59.

    betont, dass die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo eine Priorität und eine Vorbedingung für den EU-Beitritt beider Länder ist und auch wesentlich zur Sicherung von Stabilität und Wohlstand in der gesamten Region beitrüge; nimmt das verstärkte Engagement beider Seiten in dem von der EU geförderten Dialog zur Kenntnis und fordert sie auf, es unter der Leitung des EU-Sonderbeauftragten rege und konstruktiv fortzusetzen, wobei ein vollumfängliches, dauerhaftes und rechtlich bindendes Übereinkommen im Einklang mit dem Völkerrecht angestrebt wird;

    60.

    bekräftigt seine Forderung, die vollständige Umsetzung aller bereits getroffenen Vereinbarungen in gutem Glauben und zügig voranzutreiben, wozu auch die unverzügliche Einrichtung der Vereinigung/Gemeinschaft der Gemeinden mit mehrheitlich serbischer Bevölkerung gehört; fordert den EAD auf, einen Mechanismus zur Überwachung und Überprüfung der Umsetzung aller bereits getroffenen Vereinbarungen einzurichten und dem Europäischen Parlament regelmäßig über den aktuellen Stand der Dinge Bericht zu erstatten; bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für den EU-Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Prishtina/Priština, Miroslav Lajčák;

    61.

    fordert die Regierungen Serbiens und des Kosovo nachdrücklich auf, von sämtlichen Handlungen abzusehen, durch die das Vertrauen zwischen den Parteien untergraben und die konstruktive Weiterführung des Dialogs gefährdet werden könnte; bekräftigt, dass sowohl das Kosovo als auch Serbien multiethnisch geprägt sind und das Ziel in dieser Region nicht darin bestehen sollte, ethnisch homogene Staaten zu schaffen;

    62.

    fordert das Kosovo auf, seine fortbestehenden internen Probleme hinsichtlich seiner Haltung zum Dialog anzugehen und ein engagiertes Verhandlungsteam zu bilden, eine gemeinsame Verhandlungsplattform einzurichten und zwischen der Regierungskoalition und den Oppositionsparteien einen Dialog aufzunehmen; betont, dass der Dialog zwischen Belgrad und Prishtina/Priština offen und transparent geführt werden muss und dass die zuständigen Amtsträger das Parlament des Kosovo regelmäßig über die Entwicklungen unterrichten sollten; hält die Regierung dazu an, die Bürgerinnen und Bürger des Kosovo besser über die Ergebnisse des Dialogs zu informieren;

    63.

    stellt fest, dass fünf Mitgliedstaaten der EU das Kosovo noch nicht anerkannt haben, und bekräftigt seine an sie gerichtete Forderung, das Land anzuerkennen und das glaubwürdige Engagement der EU für den Erweiterungsprozess unter Beweis zu stellen; betont, dass die Unabhängigkeit des Kosovo nicht rückgängig gemacht werden kann und dass die Anerkennung des Kosovo der Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo zuträglich wäre, die Stabilität in der Region mehren und festigen und die Integration beider Staaten in die EU erleichtern würde;

    64.

    begrüßt, dass Israel im Rahmen der Vereinbarung von Washington unlängst die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt hat, verurteilt hingegen die Kampagne Serbiens gegen die Anerkennung des Kosovo, die dazu geführt hat, dass mehrere Länder ihre Anerkennung zurückgezogen haben;

    65.

    lobt die gute regionale Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und Serbien im Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19, wozu auch die Zusammenarbeit zwischen den Bürgermeistern von Nord-Mitrovica und Süd-Mitrovica zählt, und die Kommunikation zwischen den Gesundheitsministern;

    66.

    bedauert, dass die Brücke von Mitrovica trotz Abschluss der Instandsetzungsarbeiten noch nicht für den gesamten Verkehr geöffnet ist; fordert die serbischen und kosovarischen Behörden auf, persönliche Kontakte zwischen den lokalen Gemeinschaften zu fördern, um den Dialog — auch auf nichtstaatlicher Ebene — zu fördern; fordert die Kommission, den EAD und den Rat auf, den Ministerpräsidenten und sein Team im Dialog für die interne Aussöhnung mit den Kosovo-Serben zu unterstützen, in dessen Rahmen konkrete Sicherheitsgarantien gegeben und Möglichkeiten zur sozioökonomischen Integration geschaffen werden sollen;

    67.

    stellt fest, dass das visumsfreie Reisen zwischen Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo eine notwendige Voraussetzung für die Ausweitung der regionalen Zusammenarbeit ist;

    68.

    begrüßt die Bemühungen der Kommission, durch einen gezielten Wirtschafts- und Investitionsplan strategischer in den Westbalkanraum zu investieren; stellt fest, dass der Wirtschafts- und Investitionsplan im Hinblick darauf wichtig ist, die dauerhafte Vernetzung, das Humankapital, die Wettbewerbsfähigkeit und ein alle Beteiligten einbeziehendes Wachstum zu fördern und die regionale und länderübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren; betont, dass sämtlicher Investitionen mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Dekarbonisierungszielen der EU im Einklang stehen müssen;

    69.

    bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative zur Einrichtung der regionalen Kommission zur Wahrheitsfindung in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien; betont den hohen Stellenwert der Arbeit des Regionalbüros für Jugendzusammenarbeit und begrüßt die aktive Teilnahme des Kosovo; betont, dass die jungen Menschen in den im Norden des Landes gelegenen Gemeinden erreicht und in die sozioökonomischen Strukturen des Landes integriert werden müssen;

    70.

    fordert mehr Anstrengungen bei der Bearbeitung der Anträge von Familienmitgliedern vermisster Personen, die Öffnung sämtlicher Kriegsarchive und die Offenlegung von Informationen über Personen, die noch immer auf den Listen der Vermissten aus dem Kosovokrieg 1998/99 aufgeführt sind; fordert nachdrücklich die Umsetzung der Strategie des Staatsanwaltsrats des Kosovo zu Kriegsverbrechen, die nach wie vor in schwerwiegender Weise durch politische Probleme, mangelnde Ressourcen und die mangelnde internationale und regionale Zusammenarbeit behindert wird;

    71.

    hält es für sehr wichtig, Informationen zu Grabstätten zu sammeln und zu sämtlichen Kriegsverbrechen Ermittlungen zu führen und Urteile zu fällen, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen; fordert Serbien auf, die sterblichen Überreste der bislang drei bei der Öffnung eines Massengrabs exhumierten Personen — wahrscheinlich Kosovo-Albaner — zu untersuchen, das im November 2020 im Dorf Kizevak in der Gemeinde Raška nahe der Grenze zum Kosovo entdeckt wurde;

    72.

    zollt dem Kosovo Lob für das friedliche Zusammenleben der Religionsgemeinschaften und betont, dass das Kulturerbe und die Eigentumsrechte aller Religionsgemeinschaften dauerhaft geschützt werden müssen; legt den staatlichen Stellen des Kosovo nahe, über das Kulturerbe verschiedene Gemeinschaften zusammenzubringen und das multiethnische kulturelle und religiöse Erbe des Landes wirksamer zu fördern;

    73.

    ist besorgt über die wachsende Tendenz zur Einsprachigkeit und zur mangelnden Beherrschung der verschiedenen Sprachen der Gemeinschaften im Kosovo, insbesondere bei jungen Menschen; hält es deshalb für geboten, die jeweils anderen Sprachen zu erlernen, Plattformen zur Interaktion zu schaffen, das Bildungssystem anzupassen und die Unterrepräsentierung von Minderheitengemeinschaften im öffentlichen Dienst anzugehen;

    74.

    betont, dass die langfristige Stabilität und der Wohlstand des Kosovo nach wie vor von der Entwicklung der Beziehungen zwischen Kosovo-Albanern und Kosovo-Serben abhängig ist und dass alle politischen Kräfte für die Aufrechterhaltung und Unterstützung einer politischen Kultur auf der Grundlage von Toleranz, Eingliederung, gegenseitigem Verständnis und Respekt verantwortlich sind;

    Wirtschaft

    75.

    stellt fest, dass es starker politischer Unterstützung, einer wirksamen Durchführung und genauer Überwachung bedarf, um gegen die große informelle Wirtschaft im Kosovo vorzugehen, die ein maßgebliches Hindernis für die Entwicklung der Privatwirtschaft des Landes darstellt und die Fähigkeit des Staates beeinträchtigt, hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu erbringen;

    76.

    fordert die staatlichen Stellen des Kosovo und die Kommission auf, kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, damit sich im Kosovo eine funktionierende Wirtschaft entwickeln kann;

    77.

    betont, dass dringend aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, etwa Weiterbildung, berufliche Bildung und Ausbildung am Arbeitsplatz, durchgeführt werden müssen, um die Beschäftigung benachteiligter Gruppen zu erhöhen; betont, dass das Ausbildungs- und Bildungssystem reformiert werden sollte, um dem Arbeitskräftebedarf und den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden, und fordert, dass Personen, die Minderheitengruppen angehören, in die Gestaltung und Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen einbezogen werden; bekräftigt, dass weitere Möglichkeiten für junge Menschen und Frauen geschaffen werden müssen;

    78.

    erklärt sich sehr besorgt über die massive Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus dem Kosovo und fordert, dass umfassende sozioökonomische Maßnahmen gegen den Rückgang der Bevölkerungszahl ergriffen werden; fordert die Kommission und die Westbalkanländer auf, eine regionale Strategie auszuarbeiten, mit der die langanhaltende Jugendarbeitslosigkeit eingedämmt werden kann, etwa indem das Missverhältnis zwischen den durch das Bildungssystem vermittelten Kompetenzen und den auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen behoben, die Qualität des Unterrichts verbessert und für eine ausreichende Finanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und Berufsbildungssysteme sowie für geeignete Kinderbetreuungs- und Vorschuleinrichtungen gesorgt wird;

    79.

    fordert eine wesentliche Verbesserung des Bildungswesens und der Unterrichtsqualität; fordert das Kosovo mit Nachdruck auf, bei der Schulreform auf weitere Fortschritte hinzuarbeiten, etwa indem die notwendigen Unterrichtsmaterialien bereitgestellt und angemessene physische Voraussetzungen für alle Lernenden geschaffen werden, insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Probleme beim Zugang zum Unterricht während der gegenwärtigen Pandemie;

    80.

    begrüßt die Entscheidung des Kosovo, sich an der Mini-Schengen-Initiative als Mittel zur Verbesserung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und zur Eröffnung neuer Chancen für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen des Kosovo zu beteiligen;

    81.

    begrüßt, dass das Kosovo ebenfalls einen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt der EU ziehen wird, und betont, dass in die Digitalisierung investiert werden muss, um die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die digitale Kluft zu verringern und für einen gleichberechtigten Zugang zum Internet zu sorgen, auch für die am stärksten benachteiligten Gruppen und im ländlichen Raum; stellt fest, dass die Digitalisierung umfangreiche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Wirtschaft des Kosovo eröffnet;

    82.

    würdigt das Inkrafttreten der neuen, im April 2019 unterzeichneten regionalen Roaming-Vereinbarung als deutliches Beispiel dafür, wie die regionale Zusammenarbeit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen der Region einen konkreten Nutzen bringen kann;

    83.

    stellt fest, dass das Gesundheitssystem aufgrund der Pandemie stark belastet ist; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, das Gesundheitswesen zu stärken, damit allen Bürgerinnen und Bürgern angemessene primäre Gesundheitsleistungen zugänglich sind, insbesondere durch bedarfsorientierte Sozialleistungen für die von der COVID-19-Krise am stärksten betroffenen Gruppen; stellt fest, dass eine große Zahl von Gesundheitsfachkräften das Kosovo verlassen hat, wodurch sich der einschlägige Mangel verschärft und was sich negativ auf das Gesundheitsversorgungssystem auswirkt;

    84.

    stellt fest, dass die strukturellen Schwächen durch die COVID-19-Pandemie noch weiter verstärkt wurden, zumal sich überdies die Verabschiedung des Gesetzes über die wirtschaftliche Erholung verzögert, und fordert die staatlichen Stellen des Kosovo nachdrücklich auf, wirksame Strukturreformen in die Wege zu leiten, um die Auswirkungen der Pandemie zu lindern und die wirtschaftliche Erholung nach der Krise zu beschleunigen, auch indem das Fehlen einer allgemeinen Krankenversicherung thematisiert und das Problem der geteilten Zuständigkeit zwischen Präsident und Ministerpräsident beim Umgang mit der Pandemie, das bei der Ausrufung des Ausnahmezustands zur Einführung landesweiter Ausgangsbeschränkungen offensichtlich wurde, in Angriff genommen wird;

    85.

    weist erneut darauf hin, dass die EU dem Westbalkanraum zügige und unmittelbare Unterstützung zur Linderung des Gesundheitsnotstands infolge der COVID-19-Pandemie sowie zur sozioökonomischen Erholung geleistet hat; stellt fest, dass im Rahmen der IPA-Programme 2019 und 2020 Unterstützungszahlungen in Höhe von über 138 Mio. EUR für das Kosovo gebilligt wurden, wovon 50 Mio. EUR neu zugewiesen wurden, um die mittel- und langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der noch andauernden COVID-19-Krise zu bewältigen;

    86.

    unterstreicht den Stellenwert der europäischen Solidarität und fordert die Kommission auf, das Kosovo und die anderen Westbalkanstaaten bei ihren Bemühungen um die Bewältigung der Pandemie weiter zu unterstützen; fordert die Kommission und den Rat auf, das Kosovo an der gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen auf der Ebene der EU zu beteiligen und den Bürgerinnen und Bürgern aller Westbalkanländer ausreichende Mengen an COVID-19-Impfstoffen zur Verfügung zu stellen;

    87.

    fordert, die Erhebung von Einnahmen bei Unternehmen der öffentlichen Hand sowie deren Aufsicht zu verbessern; erklärt sich erfreut über die ersten Fortschritte bei der Verminderung der Steuerschuld; betont, dass weitere Anstrengungen nötig sind, um die Steuereinnahmen durch Eindämmung der informellen Wirtschaft und eine wirksamere Steuererhebung zu erhöhen, wodurch eine bessere Mittelausstattung von vorrangigen Bereichen wie dem Bildungs- und Gesundheitswesen erreicht werden könnte;

    Umwelt, Energie und Verkehr

    88.

    fordert die staatlichen Stellen auf, für eine Anpassung an die Vorschriften und politischen Zielvorgaben der EU im Bereich Klimaschutz und Umwelt Sorge zu tragen, und zwar im Einklang mit den im Übereinkommen von Paris eingegangenen Verpflichtungen und dem strategischen Ziel, im Rahmen des europäischen Grünen Deals bis 2050 Klimaneutralität zu verwirklichen, und fordert das Kosovo auf, an der Umsetzung der Grünen Agenda für den Westbalkanraum, die den Prioritäten des europäischen Grünen Deals entspricht, mitzuwirken;

    89.

    begrüßt die Ergebnisse des im Rahmen des Berlin-Prozesses veranstalteten Westbalkan-Gipfeltreffens vom 10. November 2020 in Sofia und unterstützt auch künftig sämtliche gemeinsamen Initiativen zur Verbesserung der Integration und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen in der Region; begrüßt die Billigung der Erklärung zur Grünen Agenda, die am europäischen Grünen Deal ausgerichtet ist, und die erklärte Bereitschaft der politischen Führungsspitzen, Maßnahmen zur Anpassung an die einschlägigen politischen Strategien der EU zu ergreifen, in denen das Ziel der Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 vorgegeben wird;

    90.

    ist zutiefst besorgt darüber, dass die überwältigende Mehrheit der Energie im Kosovo aus Kohle erzeugt wird und dass der Bau eines neuen Kohlekraftwerks geplant ist; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, die Nachhaltigkeit seiner Energiewirtschaft zu erhöhen, indem es Energiequellen diversifiziert, sämtliche unzulässigen Kohlesubventionen unverzüglich abschafft, die Energieerzeugung dezentralisiert und immer mehr Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt;

    91.

    stellt fest, dass der Rechtsrahmen des Landes mit den EU-Richtlinien zu Großfeuerungsanlagen und Industrieemissionen in Einklang gebracht werden muss; fordert das Kosovo auf, Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzunehmen, die mit den internationalen Normen im Einklang stehen, und die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um ökologisch sensible Gebiete zu erhalten und zu schützen;

    92.

    fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, ihrer Zusage, das Kraftwerk Kosovo A abzuschalten und stillzulegen, Taten folgen zu lassen; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, die Regierung des Kosovo dabei sowohl finanziell als auch technisch zu unterstützen;

    93.

    weist darauf hin, dass Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz vorrangig behandelt und verbessert wird, ein entscheidender Faktor zur Verwirklichung der Klimaschutzziele sind, etwa die Umstellung der gegenwärtigen, auf Kohle- und Erdölerzeugnissen beruhenden Fernwärmeversorgung auf ein System, das auf Kraft-Wärme-Kopplung mit sehr hohem Wirkungsgrad und auf erneuerbaren Energieträgern beruht; erachtet es als besonders wichtig, Energiearmut zu bekämpfen;

    94.

    erklärt sich sehr besorgt über die anhaltend hohe Zahl vorzeitiger Todesfälle infolge von Luftverschmutzung, die durch Emissionen verursacht wird, mit denen die gesetzlich festgelegten Obergrenzen für Großfeuerungsanlagen überschritten werden; fordert die staatlichen Stellen des Kosovo nachdrücklich auf, umgehend gegen die Luftverschmutzung vorzugehen und einen nachvollziehbaren Plan auszuarbeiten, wie Kohle kosteneffizient und allmählich ersetzt werden kann; nimmt die jüngste Überarbeitung der Strategie für die Energiewirtschaft, mit der dieses Problem in Angriff genommen werden soll, zur Kenntnis, und fordert das Kosovo auf, seinen nationalen Plan zur Verringerung von Emissionen umzusetzen;

    95.

    legt den staatlichen Stellen des Kosovo nahe, der Durchsetzung des Umweltrechts und der Vorgaben für die biologische Vielfalt im Einklang mit dem Besitzstand der Union höhere Priorität einzuräumen sowie das Umweltbewusstsein und die Umweltbildung bei den Bürgerinnen und Bürgern des Kosovo zu fördern; hält das Kosovo dazu an, das Gesetz über den Klimawandel so rasch wie möglich zu verabschieden, und fordert, dass ohne weitere Verzögerung ein integrierter nationaler Energie- und Klimaplan ausgearbeitet und verabschiedet wird;

    96.

    fordert das Kosovo auf, die Abfallsammlung weiter auszudehnen, insbesondere durch Verbesserung der Mülltrennung und des Recyclings, Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft zur Verringerung des Abfallaufkommens zu ergreifen, das Problem der illegalen Mülldeponien in Angriff zu nehmen und rasch Vorkehrungen zu treffen, damit gefährliche Abfälle unbedenklich entsorgt werden können;

    97.

    ist besorgt über die geringe Menge der verfügbaren Wasserressourcen; fordert die staatlichen Stellen des Kosovo auf, bei der Planung von Wasserkraftwerken besondere Natur- und Schutzgebiete zu achten und die Nachhaltigkeit der Wasserversorgung nicht zu gefährden;

    98.

    fordert die vollständige Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft einschließlich der Umsetzung des Besitzstands der Union zu staatlichen Beihilfen, die vollständige Öffnung des nationalen Strommarktes und Fortschritte auf dem Weg zu einer regionalen Marktintegration; fordert, an der regionalen Vernetzung und der Vollendung des regionalen Energiemarktes zu arbeiten;

    99.

    fordert das Kosovo auf, eine glaubwürdige und nachhaltige Politik in den Bereichen öffentlicher Verkehr und Mobilität zu betreiben, um die seit langer Zeit bestehenden Infrastrukturmängel zu beheben, auch durch die Schaffung regelmäßiger Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Nord-Mitrovica und zu allen größeren Städten im gesamten Land;

    100.

    begrüßt die Annahme des Jahresaktionsprogramms 2020 im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für das Kosovo mit einem Gesamtwert von 90 Mio. EUR und besteht darauf, dass mit den IPA-Mitteln unter anderem die Grüne Agenda gefördert wird, indem der Umweltschutz gestärkt, zur Eindämmung des Klimawandels beigetragen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel erhöht und der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft beschleunigt wird; fordert mehr Transparenz in Bezug auf die dem Kosovo zugewiesenen Mittel und eine genauere parlamentarische Kontrolle ihrer Verwendung, und fordert die Kommission auf, die Verwendung von EU-Mitteln besser zu überwachen und über sämtliche Fälle missbräuchlicher Verwendung Bericht zu erstatten;

    101.

    fordert die Kommission auf, die IPA-III-Mittel in stärkerem Maße für den laufenden demokratischen Übergang des Kosovo und zusätzlich zu Infrastrukturprojekten vorzusehen, insbesondere angesichts anhaltender Probleme beim Investitionsklima, bei der Absorptionskapazität und bei den Umweltnormen im Kosovo;

    102.

    fordert, dass das zukünftige IPA III sowohl Anreize als auch Konditionalitäten enthalten muss; erachtet es als wesentlich, dass mit dem IPA III die Grundwerte und die verantwortungsvolle Staatsführung weiter gestärkt werden und die Zahlungen aus diesem Instrument in Fällen systematischer Bedrohung der Interessen und Werte der EU ausgesetzt wird; vertritt die Auffassung, dass das Prinzip der Umkehrbarkeit des Beitrittsprozesses im Rahmen der neuen Methodik auch bei der Finanzierung der Heranführung deutlich berücksichtigt werden sollte; bekräftigt, dass der Umfang der Finanzhilfe dem Ziel der europäischen Perspektive des Kosovo entsprechen sollte;

    o

    o o

    103.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament des Kosovo zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0319.

    (2)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0168.


    Top