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Document 52021DC0204

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Jahr 2019

COM/2021/204 final

Brüssel, den 26.4.2021

COM(2021) 204 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Jahr 2019


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Jahr 2019

1.Einleitung

Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Vergütungen bzw. Entschädigungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.

Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2019. Er stützt sich auf die zum Zeitpunkt seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen und enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zum Schichtdienst (Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates).

2.Vergütung für Bereitschaftsdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind die Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977 in der geänderten Fassung.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen,

bei einem Sicherheitsdienst,

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigem Bereitschaftsdienst für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

Die Vergütung für Bereitschaftsdienst wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen: 2,15 Punkte;

Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4,3 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.

Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,95 EUR im Jahr 2019).

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung/sonstiger Stelle für das Jahr 2019.

2.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung/ sonstige Stelle

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

139

206

50

8

12

9

424

– davon JRC:

48

81

18

0

1

3

151

Rat

15

68

2

0

0

0

85

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

11

15

1

0

0

1

28

Rechnungshof

0

1

16

0

0

0

17

EWSA

0

3

0

0

0

0

3

AdR

0

3

0

0

1

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

14

11

0

2

5

1

33

Insgesamt

179

307

69

10

18

11

594



2.2.    Anzahl der Begünstigten nach Art des Bereitschaftsdienstes

Organ/Einrichtung/

sonstige Stelle

Zu Hause

Zu Hause und am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz

Insgesamt

Kommission

409

5

10

424

– davon JRC:

137

5

9

151

Rat

85

0

0

85

Parlament

0

0

0

0

Gerichtshof

28

0

0

28

Rechnungshof

17

0

0

17

EWSA

3

0

0

3

AdR

4

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

33

0

0

33

Insgesamt

579

5

10

594

2.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/

Einrichtung/sonstige Stelle

JRC

Indirekte Maßnah-men

Technische Anlagen

Sicherheit

IKT

GASP/ESVP

MS 24/7

Insge-samt

Kommission

151

2

58

39

133

0

41

424

– davon JRC:

151

0

0

0

0

0

0

151

Rat

0

0

0

28

46

11

0

85

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

16

12

0

0

0

28

Rechnungs-hof

 
0

0

 
0

 
17

 
0

 
0

 
0

17

EWSA

0

0

0

3

0

0

0

3

AdR

0

0

0

4

0

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauf-tragter

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

4

9

20

0

33

Insgesamt

151

2

74

107

188

31

41

594

3.Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Rechtsgrundlage für diese Entschädigung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004 in der geänderten Fassung. Die Entschädigung wird zum Ausgleich der besonderen Arbeitsbedingungen gewährt, die 1) mit dem „Personenschutz“ (Tragen unbequemer Spezialkleidung, Teilschutz), 2) mit dem „Arbeitsplatz“ (geschlossene Räume, Räume mit hohem Lärmpegel und gefährliche Bereiche) und 3) mit der „Art der Arbeit“ (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe, Arbeiten mit explosiven Stoffen) 1 zusammenhängen.

Die Entschädigung wird in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt. Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z. B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,95 EUR im Jahr 2019).

3.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung/

sonstige Stelle

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

36

144

26

0

1

9

216

– davon JRC:

32

132

16

0

1

9

190

Rat

0

0

0

0

0

0

0

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

0

0

0

0

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

36

144

26

0

1

9

216

4.Vergütung für Schichtdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976 in der geänderten Fassung.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

bei einem Sicherheitsdienst,

in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen dienstlich verwendet werden.

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung/sonstiger Stelle für das Jahr 2019.

4.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung/ sonstige Stelle

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

0

75

20

24

6

0

125

– davon JRC:

0

21

9

0

0

0

30

Rat

0

65

0

10

0

0

75

Parlament

4

57

516

4

12

2

595

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

1

16

0

0

0

17

EWSA

0

3

0

0

0

0

3

AdR

0

3

0

0

1

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

36

0

0

0

0

36

Insgesamt

4

240

552

38

19

2

855

Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2019):

Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 429,05 EUR;

Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich nachts, an Wochenenden und Feiertagen: 647,59 EUR;

Satz 3: 24-stündiger Schichtdienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 708,05 EUR;

Satz 4: 24-stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche: 965,31 EUR.

4.2.Anzahl der Begünstigten pro Satz:

Organ/Einrichtung/sonstige Stelle

Satz 1

Satz 2

Satz 3

Satz 4

Insgesamt

429,05

647,59

708,05

965,31

Kommission

14

0

8

103

125

– davon JRC:

0

0

8

22

30

Rat

25

0

0

50

75

Parlament

50

281

0

264

595

Gerichtshof

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

17

17

EWSA

3

0

0

0

3

AdR

4

0

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

EAD

27

0

0

9

36

Insgesamt

123

281

8

443

855

4.3.    Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/ Einrichtung/sonstige Stelle

JRC

Koord. v. Krisen/ Notfäl-len

IKT

Sicher-heit

Zentrale/Rezep-tion

GASP/ 
ESVP

Techn. Anla-gen

Indirekte Maßnah-men

INSGE-SAMT

Kommission

30

16

14

65

0

0

0

 
0

125

– davon JRC

30

0

0

0

0

0

0

 
0

30

Rat

0

0

0

75

0

0

0

0

75

Parlament

0

0

0

545

50

0

0

0

595

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungs-hof

0

0

0

17

0

0

0

0

17

EWSA

0

0

0

3

0

0

0

0

3

AdR

0

0

0

4

0

0

0

0

4

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauf-tragter

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

14

13

0

9

0

0

36

Insgesamt

30

16

28

722

50

9

0

0

855

5.Betroffene Dienststellen und Begründung

Der Rat, die Kommission, der EAD, das Europäische Parlament, der Gerichtshof, der Rechnungshof sowie die beiden Ausschüsse greifen auf den Bereitschaftsdienst und/oder den Schichtdienst zurück und vergüten diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit an, und zwar für Arbeit innerhalb der JRC, des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) und seit 2018 für die Nuklearinspektoren der GD ENER.

5.1.Begründung für den Bereitschaftsdienst

Kommission: Im Jahr 2019 zahlte die Kommission Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 410 Bedienstete. Dies ist ein leichter Rückgang gegenüber 2018 (416 Begünstigte).

Bei den Dienststellen für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist ein Anstieg zu verzeichnen (+16). Dieser Anstieg ist auf eine größere Zahl von Begünstigten zurückzuführen (103 gegenüber 89 im Jahr 2018), die zu den 23 Bereitschaftsdiensten in der GD DIGIT gehören. Im Gegensatz dazu ist in den letzten Jahren bei den Dienststellen für technische Anlagen ein leichter Rückgang zu verzeichnen (Abschaffung des Bereitschaftsdienstes beim Amt für Veröffentlichungen, weniger Begünstigte bei OIB/OIL). Derselbe Trend besteht auch im Bereich der Koordinierung von Krisen/Notfällen (-9).    
Etwa 37 % (151) der Begünstigten sind in einem der Forschungszentren beschäftigt. Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Eine Ausnahme bildet Ispra, wo der Bereitschaftsdienst aufgrund der spezifischen Aufgaben am Arbeitsplatz oder zu Hause geleistet wird.

In den anderen Generaldirektionen der Kommission kam es bei der GD ECHO (MS 24/7) zu einem leichten Rückgang der Zahl der Begünstigten (54 im Jahr 2018, 47 im Jahr 2019), nachdem 2018 ein Anstieg (+5) verzeichnet worden war. In den anderen Dienststellen ist die Situation gegenüber 2018 nahezu unverändert.

Rat: 2019 gewährte der Rat 85 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienst (2018 waren es 77).

Es gibt vier Dienste, um folgende Bereiche abzudecken: 1) Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zur Gewährleistung von Diensten zum Schutz und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Informations- und Kommunikationsnetze, 2) Sicherheitsdienste für eine unmittelbare Reaktion auf alle Arten von Zwischenfällen, die das Personal des Generalsekretariats des Rates und die Aktivitäten des Rates und des Europäischen Rates betreffen könnten und zur Unterstützung (24/7) der im Einsatz befindlichen Sicherheitsbeamten, 3) Dienste für rasche redaktionelle Tätigkeiten und Veröffentlichungen im Internet und die Verbreitung unmittelbarer und dringender Erklärungen des rotierenden Ratsvorsitzes und des Präsidenten des Europäischen Rates im Rahmen der GASP/ESVP. Der Bereitschaftsdienst wurde 2019 ausschließlich zu Hause geleistet.    
Die steigende Tendenz geht auf eine leichte Zunahme der Zahl der Begünstigten in den bestehenden Diensten und die Schaffung eines neuen Dienstes innerhalb des Referats ORG.5 „Information Security“ zurück.
   

Rechnungshof: Die monatliche Planung des Sicherheitsdienstes umfasste im Jahr 2019, genau wie 2018, für 17 Bedienstete Bereitschaftsdienst von zu Hause aus. Diese Bediensteten sorgen ununterbrochen und während des gesamten Jahres für die Sicherheit der Gebäude und ihrer Benutzer.

EAD: 2019 gewährte der EAD 33 Bediensteten Vergütungen für von zu Hause aus geleisteten Bereitschaftsdienst (2018 waren es 29). Grund für die Erhöhung ist die Einrichtung einer neuen Dienststelle innerhalb des Referats SG AFF GEN 6 „Strategische Kommunikation“. Die Bereitschaftsdienste decken drei Arbeitsbereiche ab: 1) die Sicherheitsdienste zum permanenten Schutz des Personals des EAD, der Besucher, der Gebäude und der materiellen Güter in Brüssel sowie der Verschlusssachen (in der Zentrale sowie in den Delegationen); 2) die Unterstützung der GASP/ESVP zur permanenten Überwachung (24/7) der Ereignisse weltweit, zur Reaktion auf Krisen, Vorfälle, kritische Ereignisse, besondere Situationen oder Notfälle, zur Unterstützung des Hohen Vertreters und anderer Akteure der EU sowie zur Erleichterung der Abhaltung von Sitzungen der Krisenplattform des EAD außerhalb der normalen Arbeitszeiten; 3) den Dienst für Informations- und Kommunikationstechnologie über das Kommunikationszentrum COMCEN, das Verschlusssachen an alle Bediensteten des EAD übermittelt und auch für das Generalsekretariat des Rates tätig ist, um eine rasche Behandlung von dringenden Verschlusssachen zu garantieren. 

Gerichtshof: 2019 gewährte der Gerichtshof 28 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienst zu Hause (2018 waren es 27). Dieser Dienst wurde im November 2014 in der Generaldirektion Infrastrukturen eingeführt. Die Direktion Gebäude ist für den Schutz des Organs, die Verhütung von Bränden und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Sie umfasst drei Referate, die mit neuen Arbeiten, der Gebäudeverwaltung und der Sicherheit betraut sind.

AdR-EWSA: Beim AdR und beim EWSA gibt es einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst im Sicherheitsdienst, um zu garantieren, dass das Sicherheitspersonal in der Lage ist, bei Vorfällen, die ein Eingreifen erfordern, jederzeit zu reagieren, wenn die Einrichtung geschlossen ist. 2019 umfasste der Bereitschaftsdienst zu Hause 4 Bedienstete des AdR (wie im Jahr 2018) und 3 Bedienstete des EWSA (2 im Jahr 2018).

5.2.Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Kommission: Auch im Jahr 2019 hat nur die Kommission diese Art der Entschädigung gewährt: das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) für den Vervielfältigungsdienst und die Gemeinsame Forschungsstelle und die GD ENER im Rahmen der Inspektion kerntechnischer Anlagen (im Jahr 2019 insgesamt 216 Begünstigte, gegenüber 209 Begünstigten im Jahr 2018).

2019 verteilte sich die Gesamtzahl der unter beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

Ø64 889,11 Stunden (gegenüber 65 808,19 Stunden im Jahr 2018) im Zusammenhang mit Personenschutz (z. B. Tragen unbequemer Schutzkleidung);

Ø115 973,35 Stunden (gegenüber 117 127,13 Stunden im Jahr 2018) im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (z. B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche);

Ø12 162,74 Stunden (gegenüber 11 539,68 Stunden im Jahr 2018) im Zusammenhang mit der Art der Arbeit (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe);

Ø8 Stunden (gegenüber 26,20 Stunden im Jahr 2018) im Zusammenhang sowohl mit Personenschutz als auch dem Arbeitsplatz (Nuklearinspektoren: hoher Geräuschpegel, Schutzkleidung mit autonomem Atemgerät).

5.3.Begründung für den Schichtdienst

Kommission: Innerhalb der Kommission haben die Gemeinsame Forschungsstelle (aufgabenbedingt) und die GD HR (Sicherheitsdienst und Prävention) den größten Bedarf an dieser Art von Arbeitsorganisation (30 bzw. 57 Personen im Jahr 2019).

In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) wurde 2019 von 38 Personen Schichtdienst in folgenden Bereichen geleistet:

Sicherheit und Prävention: 8 (OIL);

Informations- und Kommunikationstechnologie: 14 (GD COMM);

Unterstützung der Mitgliedstaaten: 16 (GD ECHO).

Der Schichtdienst in der GD COMM stellt den Pressespiegel für den Präsidenten, das Kollegium und den Sprecherdienst bereit.

Der Schichtdienst in der GD ECHO unterstützt die Mitgliedstaaten und die Kommission im Falle von Katastrophen über das Monitoring- und Informationszentrum.

Bei der Kommission kommen die Vergütungssätze 1, 3 und 4 zur Anwendung, wobei Satz 4 (Schichtdienst) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfällt.

Rat: Der Rat verfügt über einen Schichtdienst, der unabdingbar dafür ist, die Kontinuität der Dienste für die Prävention und die Sicherheit der Gebäude und Personen in den beiden Gebäuden des Organs sicherzustellen.

Die Situation ist mit 75 Begünstigten im Jahr 2019 (und damit ebenso vielen wie im Jahr 2018) unverändert.

Europäisches Parlament: 2019 hat das Europäische Parlament Vergütungen für Schichtdienst gezahlt, die Folgendes abdeckten: 1) Sicherheitsdienste an den drei Dienstorten Brüssel, Straßburg und Luxemburg; 2) Dienste, die mit dem Empfang, der Sicherheit und der Kontrolle von Besuchern zusammenhängen (Parlamentarium, Haus der europäischen Geschichte und Haus Jean Monnet) (seit 2017), Sportzentrum (seit 2017)) und Kommunikation über die Vermittlung, die eine Reihe von Diensten in mehreren Sprachen anbietet, z. B. Weiterleitung von ankommenden und ausgehenden Anrufen, Kontaktinformationen (Telefon- und Faxnummern, E-Mail- und Büroadressen), Informationen über Sitzungen und Gebäude des Europäischen Parlaments. 

Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1), den Zweischichten-Dienst nachts, an Wochenenden und an Feiertagen (Satz 2) sowie den durchlaufenden Schichtdienst (rund um die Uhr) (Satz 4). Im Jahr 2019 erhielten 595 Personen Vergütungen für Schichtdienst (fast ebenso viele wie im Jahr 2018, als es 603 waren).

Das Parlament berichtete 2019 zum einen über einen deutlichen Rückgang der Begünstigten, die nach Satz 1, und einen Anstieg der Begünstigten, die nach den Sätzen 2 und 4 vergütet wurden, sodass deutlich mehr Mittel benötigt wurden. 

Rechnungshof: Im Jahr 2019 wurde vom Rechnungshof einzig Schichtdienst im Referat HR 2 „Allgemeine Dienste“ gemeldet. Dabei handelt es sich um einen durchlaufenden Schichtdienst rund um die Uhr (Satz 4) mit 17 Begünstigten (19 im Jahr 2018). Der im Jahr 2018 gemeldete Schichtdienst (2 Begünstigte) im Bereich Telefondienst/Empfang ist abgeschafft worden.

EAD: 2019 hat der EAD 36 Vergütungen für Schichtdienst gezahlt, um die tägliche ununterbrochene Überwachung, Evaluierung und Alarmbereitschaft im Falle von bedeutenden politischen Ereignissen oder Situationen sicherzustellen und Kommunikationsdienste für Verschlusssachen für das gesamte Personal des EAD sowie den Hohen Vertreter und die anderen Akteure der EU (Europäische Kommission, Generalsekretariat des Rates, Agenturen der EU, EU-Mitgliedstaten) bereitzustellen.

Im EAD gibt es zwei Arten von Vergütungen, hauptsächlich Satz 1 und Satz 4. Die Anzahl der Begünstigten ist gleich geblieben.

AdR-EWSA: Im AdR und im EWSA gibt es einen gemeinsamen Schichtdienst, um die erforderliche ständige Präsenz im Sicherheitsdienst zu gewährleisten. Der AdR zahlt Vergütungen an 4 Begünstigte (Satz 1), der EWSA an 3 'Begünstigte (Satz 1).

6.    Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung/sonstiger Stelle und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

Organ/Einrichtung/

sonstige Stelle

Schichtdienst

Bereitschaftsdienst

Besonders beschwerliche Arbeit

Insgesamt

Kommission

1 114 753,93

1 565 038,22

650 195,23

3 329 987,38

– davon JRC:

216 008,78

634 304,88

616 763,55

1 467 077,21

Rat

645 516,00

258 689,00

0

904 205,00

Parlament

5 581 878,31

0

0

5 581 878,31

Gerichtshof

0

67 265,00

0

67 265,00

Rechnungshof

192 198,69

12 314,87

0

204 513,56

EWSA

12 753,76

6 958,64

0

19 712,40

AdR

20 392,56

12 718,72

0

33 111,28

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

249 700,00

101 874,00

0

351 574,00

Insgesamt

7 817 193,25

2 024 858,45

650 195,23

10 492 246,93

Die Ausgaben für die drei Arten von Vergütung bzw. Entschädigung beliefen sich 2019 für alle EU-Organe/Einrichtungen/sonstigen Stellen zusammengenommen auf 10 492 246,93 EUR (im Jahr 2018 waren es 9 378 337,37 EUR).

(1) Artikel 3 der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates.
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