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Document 52021AT40608(01)
Final Report of the Hearing Officer (Pursuant to Articles 16 and 17 of Decision 2011/695/EU of the President of the European Commission of 13 October 2011 on the function and terms of reference of the hearing officer in certain competition proceedings (OJ L 275, 20.10.2011, p. 29) (‘Decision 2011/695/EU’).) Case AT.40608 Broadcom – Commitments (Text with EEA relevance) 2021/C 81/08
Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten (Nach den Artikeln 16 und 17 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 29) (im Folgenden „Beschluss 2011/695/EU“).) Sache AT.40608 Broadcom — Verpflichtungen (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 81/08
Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten (Nach den Artikeln 16 und 17 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 29) (im Folgenden „Beschluss 2011/695/EU“).) Sache AT.40608 Broadcom — Verpflichtungen (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 81/08
C/2020/6765
ABl. C 81 vom 10.3.2021, p. 8–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 81/8 |
Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten (1)
Sache AT.40608 Broadcom — Verpflichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 81/08)
Gegenstand des vorliegenden Berichts ist der Entwurf eines an Broadcom Inc. (im Folgenden „Broadcom“) gerichteten Verpflichtungsbeschlusses nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (2) (im Folgenden „Beschlussentwurf“).
In derselben Sache AT.40608 hatte die Kommission bereits am 16. Oktober 2019 einen Beschluss nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 erlassen, mit dem sie Broadcom einstweilige Maßnahmen auferlegt hatte (im Folgenden „Beschluss über einstweilige Maßnahmen“) (3). In meinem Abschlussbericht vom 8. Oktober 2019 hatte ich bereits festgestellt, dass die Verfahrensrechte in dem Verfahren über einstweilige Maßnahmen wirksam hatten ausgeübt werden können. (4)
Am 1. April 2020 unterbreitete Broadcom Verpflichtungsangebote (im Folgenden „ursprüngliche Verpflichtungsangebote“), um die im Beschluss über einstweilige Maßnahmen geäußerten Bedenken sowie einige weitere Bedenken auszuräumen, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 26. Juni 2019, die dem Beschluss über vorläufige Maßnahmen vorausging, zum Ausdruck gebracht wurden; zusammen bildete dies die vorläufige Beurteilung für die Zwecke des Beschlussentwurfs.
Am 30. April 2020 veröffentlichte die Kommission eine Bekanntmachung nach Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, in der sie interessierte Dritte aufforderte, zu den ursprünglichen Verpflichtungsangeboten Stellung zu nehmen.
Am 29. Juni 2020 unterrichtete die Kommission Broadcom über die eingegangenen Stellungnahmen.
Am 31. Juli 2020 legte Broadcom in Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen geänderte Verpflichtungsangebote vor (im Folgenden „endgültige Verpflichtungen“).
Mit dem Beschlussentwurf werden die endgültigen Verpflichtungen für Broadcom für sieben Jahre für bindend erklärt, und es wird festgestellt, dass für die Kommission kein Anlass mehr besteht, in dieser Sache in Bezug auf die in der vorläufigen Beurteilung dargelegten Bedenken tätig zu werden.
Bei mir gingen keine Anträge oder Beschwerden in Bezug auf das Verfahren über die Verpflichtungen ein.
Abschließend stelle ich fest, dass die Verfahrensrechte in diesem Fall wirksam ausgeübt werden konnten.
Wouter WILS
(1) Nach den Artikeln 16 und 17 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 29) (im Folgenden „Beschluss 2011/695/EU“).
(2) Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1) (im Folgenden „Verordnung 1/2003“).
(3) Beschluss der Kommission vom 16. Oktober 2019 in einem Verfahren nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 54 des EWR-Abkommens und Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (Sache AT.40608 — Broadcom) (C(2019) 7406 final).
(4) Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten — Broadcom — Verfahren über einstweilige Maßnahmen (AT.40608) vom 8. Oktober 2019.