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Document 52021AT40608
Opinion of the Advisory Committee on restrictive agreements and dominant positions at its meeting on 21 September 2020 at 10.30-13.00 (CEST (Central European Summer Time (i.e. Brussels time).)) concerning a draft decision concerning Case AT.40608 – Broadcom Rapporteur: Lithuania (Text with EEA relevance) 2021/C 81/07
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 21. September 2020, 10.30-13.00 Uhr (MESZ (Mitteleuropäische Sommerzeit (Brüsseler Zeit).)), zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.40608 — Broadcom Berichterstatter: Litauen (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 81/07
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 21. September 2020, 10.30-13.00 Uhr (MESZ (Mitteleuropäische Sommerzeit (Brüsseler Zeit).)), zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.40608 — Broadcom Berichterstatter: Litauen (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 81/07
C/2020/6765
ABl. C 81 vom 10.3.2021, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 81/7 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 21. September 2020, 10.30-13.00 Uhr (MESZ (1)), zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache AT.40608 — Broadcom
Berichterstatter: Litauen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 81/07)
(1)
Der Beratende Ausschuss (12 Mitgliedstaaten) teilt die Bedenken, die die Kommission in ihrem Beschlussentwurf nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 54 des EWR-Abkommens dargelegt hat, der dem Beratenden Ausschuss am 7. September 2020 übermittelt wurde.
(2)
Der Beratende Ausschuss (12 Mitgliedstaaten) teilt die im Beschlussentwurf dargelegte Auffassung der Kommission, dass das Verfahren im Wege eines Beschlusses nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates abgeschlossen werden kann.
(3)
Der Beratende Ausschuss (12 Mitgliedstaaten) teilt die im Beschlussentwurf dargelegte Auffassung der Kommission, dass die angebotenen endgültigen Verpflichtungen geeignet, erforderlich und angemessen sind und für bindend erklärt werden sollten.
(4)
Der Beratende Ausschuss (12 Mitgliedstaaten) teilt die im Beschlussentwurf dargelegte Auffassung der Kommission, dass es für sie angesichts der angebotenen Verpflichtungen unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 keinen Anlass mehr gibt, in Bezug auf die im Beschlussentwurf dargelegten Bedenken tätig zu werden.
(5)
Der Beratende Ausschuss (12 Mitgliedstaaten) empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.
(1) Mitteleuropäische Sommerzeit (Brüsseler Zeit).