Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52021AP0478

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2021 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Pakistans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen (COM(2021)0368 — C9-0335/2021 — 2021/0182(NLE))

    ABl. C 224 vom 8.6.2022, p. 162–162 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 224/162


    P9_TA(2021)0478

    Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung: Beitritt Pakistans *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2021 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Pakistans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen (COM(2021)0368 — C9-0335/2021 — 2021/0182(NLE))

    (Anhörung)

    (2022/C 224/27)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2021)0368),

    unter Hinweis auf Artikel 38 Absatz 4 des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung,

    gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 sowie auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C9-0335/2021),

    unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs (1) über die ausschließliche Außenkompetenz der Europäischen Union für eine Einverständniserklärung zu einem Beitritt zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung,

    gestützt auf Artikel 82 und Artikel 114 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9-0308/2021),

    1.

    billigt die Ermächtigung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Pakistans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Ständigen Büro der Haager Konferenz für internationales Privatrecht zu übermitteln.

    (1)  Gutachten 1/13 des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2014, ECLI:EU:C:2014:2303.


    Top