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Document 52020XG0609(03)
Council conclusions amending the Work Plan for Culture (2019–2022) 2020/C 193/05
Schlussfolgerungen des Rates zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2019-2022) 2020/C 193/05
Schlussfolgerungen des Rates zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2019-2022) 2020/C 193/05
ST/8271/2020/INIT
ABl. C 193 vom 9.6.2020, p. 20–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.6.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 193/20 |
Schlussfolgerungen des Rates zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2019-2022)
(2020/C 193/05)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
UNTER HINWEIS auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (1);
UNTER BEKRÄFTIGUNG dessen, dass die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der Strategischen Agenda 2019-2024 (2) eine Schlüsselmaßnahme für die Zukunft der Europäischen Union ist, und unter Bekräftigung der Rolle der Kultur als Motor für nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung, wie in der neuen europäischen Agenda für Kultur (3) unterstrichen wird;
VOR DEM HINTERGRUND der Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (4), deren Ziel es ist, den Beitrag der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung zu verstärken, indem ein Prozess eingeleitet wird, der eine OMK-Arbeitsgruppe mit einschließen und zu einem — von der Europäischen Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten zu erstellenden — Aktionsplan für die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung auf EU-Ebene führen wird —
KOMMT ÜBEREIN, im Rahmen dieses Prozesses, der darauf abzielt, einen bestmöglichen Beitrag der Kultur zur Nachhaltigkeit leisten zu können, den Arbeitsplan für Kultur (2019-2022) durch Aufnahme einer Priorität F zu Kultur als einer der treibenden Kräfte für nachhaltige Entwicklung wie folgt zu ändern:
Unter II. PRIORITÄTEN wird folgender Passus eingefügt:
„F. Kultur als eine der treibenden Kräfte für nachhaltige Entwicklung
Die nachhaltige Entwicklung ist eine der wichtigsten politischen Prioritäten der Europäischen Union, und es besteht dringend verstärkter Handlungsbedarf in dieser Hinsicht. Die Kultur ist untrennbar mit allen drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen) verbunden, und mehrere grundlegende Ziele der kulturpolitischen Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene fallen mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den zugehörigen Zielvorgaben zusammen, die das Rückgrat der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bilden: Hierzu gehören die Förderung von Inklusion, Vielfalt, Identität, Teilhabe, Kreativität und Innovation. Die Auswirkungen dieser Strategien und Maßnahmen ergänzen auch umfassend die Ergebnisse der nachhaltigen Entwicklung: Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens, Wachstum, Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Stadterneuerung.
In der Entschließung zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung, die der Rat der Europäischen Union und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im November 2019 angenommen haben, wurde darauf hingewiesen, dass kulturpolitische Strategien und Maßnahmen systematisch eingesetzt werden sollten, um die derzeit genutzten Instrumente zur Verwirklichung der Nachhaltigkeit zu ergänzen.“
Unter IV. MAßNAHMEN wird folgender Passus eingefügt:
„F. Kultur als eine der treibenden Kräfte für nachhaltige Entwicklung
Thema: Die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung Arbeitsweise: OMK-Gruppe und Aktionsplan* Begründung: In seiner Entschließung zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung bekräftigt der Rat, dass er sich für die Umsetzung der Agenda 2030 einsetzt, und kommt überein, die Anstrengungen zu intensivieren, indem ein Prozess eingeleitet wird, der zu einem Aktionsplan für die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung auf EU-Ebene führt. Die Europäische Kommission wurde ersucht, diesen Aktionsplan in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten auszuarbeiten und ihn in die Umsetzungsstrategie der EU für die Agenda 2030 aufzunehmen. Die rasche Einsetzung einer OMK-Arbeitsgruppe für die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung wurde in der Entschließung als Teil dieses Prozesses genannt. Angestrebtes Ergebnis: Maßnahmen auf EU-Ebene zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der kulturpolitischen Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten werden deren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung maximieren. Durch die Einbeziehung des Aktionsplans in die Umsetzungsstrategie der EU für die Agenda 2030 würde eine größere Politikkohärenz erreicht und das gesamte Potenzial der Kultur für die Nachhaltigkeit voll ausgeschöpft werden. * Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Aktionsplans hängt von den Ressourcen ab, die auf Kommissionsebene für die Umsetzung des Arbeitsplans für Kultur 2019-2022 zur Verfügung stehen; dies sollte jedoch seine Einbeziehung in die Strategie der EU zur Umsetzung der Agenda 2030 unberührt lassen.“ |
Anhang A wird wie folgt ergänzt:
„Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 — Vorläufiger Zeitplan
Priorität |
Themen |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
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1. Jahreshälfte |
2. Jahreshälfte |
1. Jahreshälfte |
2. Jahreshälfte |
1. Jahreshälfte |
2. Jahreshälfte |
1. Jahreshälfte |
2. Jahreshälfte |
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F. Kultur als eine der treibenden Kräfte für nachhaltige Entwicklung |
Die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung |
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OMK-Arbeitsgruppe |
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Prüfung OMK-Bericht |
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Aktionsplan (5) |
(1) ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12.
(2) Vom Europäischen Rat am 20. Juni 2019 angenommen.
(3) COM(2018) 267 final.
(4) ABl. C 410 vom 6.12.2019, S. 1.
(5) Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Aktionsplans hängt von den Ressourcen ab, die auf Kommissionsebene für die Umsetzung des Arbeitsplans für Kultur 2019-2022 zur Verfügung stehen; dies sollte jedoch seine Einbeziehung in die Strategie der EU zur Umsetzung der Agenda 2030 unberührt lassen.“