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Document 52020XG0605(01)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes 2020/C 186/01

    ST/8208/2020/INIT

    ABl. C 186 vom 5.6.2020, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.6.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 186/1


    Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes

    (2020/C 186/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

    1.

    des im Anhang dargelegten politischen Hintergrunds;

    UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

    2.

    das Kulturerbe in all seiner Vielfalt (sei es materiell — wie etwa Stätten und Landschaften, Artefakte und Denkmäler — oder immateriell — wie etwa Wissen, Fertigkeiten und Verfahren, mündliche Überlieferungen und darstellende Künste) eine wichtige Quelle der Identität, Innovation und Kreativität für den Einzelnen und die Gesellschaft ist und neben seinem unschätzbaren immanenten Wert für die Entwicklung und das Wohlergehen der europäischen Gesellschaft auch einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, sozialer Inklusion und nachhaltiger Entwicklung leistet;

    3.

    der großen Bedeutung des Kulturerbes, die in der neuen Strategischen Agenda der EU 2019-2024 hervorgehoben und im Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 und in der neuen europäischen Agenda für Kultur als Priorität genannt wurde, sowohl bei der Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung wie auch bei der Konzeption der Entwicklungsagenden auf nationaler Ebene Rechnung getragen werden sollte;

    4.

    das Kulturerbe in vielerlei Hinsicht gefährdet sein kann, sei es infolge unbeabsichtigten oder vorsätzlichen menschlichen Handelns, von Naturgefahren, eines einmaligen oder wiederkehrenden Ereignisses, oder infolge langsamen Verfalls, einer Entvölkerung oder einer plötzlich eintretenden Katastrophe;

    5.

    die Ergebnisse des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 als Grundlage für weitergehende Maßnahmen zur Ermittlung von und zum Umgang mit Risiken im Bereich des Kulturerbes genutzt werden sollten;

    6.

    der Schutz des Kulturerbes vor vielfältigen Bedrohungen Ziel eines speziellen Maßnahmenpakets im Rahmen der dritten Säule des Europäischen Aktionsrahmens für das Kulturerbe — „Kulturelles Erbe für ein widerstandsfähiges Europa“ — ist;

    IN ANBETRACHT

    7.

    der international anerkannten normativen Instrumente‚ Standards und Grundsätze für die Erhaltung und Restaurierung sowie der Beiträge internationaler Organisationen (z. B. Unesco und Europarat) sowie staatlicher, zwischenstaatlicher (z. B. ICCROM), nichtstaatlicher und berufsständischer Organisationen (z. B. ICOMOS und ICOM) zur Erhaltung des Kulturerbes;

    8.

    der Tatsache, dass die Zusammenarbeit auf allen relevanten Ebenen und mit relevanten Partnern dringend gefördert werden muss, damit Risikofaktoren ermittelt werden können, und deshalb Risikomanagementpläne im Bereich des Kulturerbes erstellt und umgesetzt werden müssen;

    9.

    des Umstands, dass die Festlegung langfristiger Maßnahmen durch Umsetzung von Risikomanagementplänen — neben geplanten politischen Strategien, Schutzmaßnahmen und bewährten Verfahren — Grundvoraussetzung für eine wirksame Prävention und Schadensbegrenzung im Rahmen eines an den Menschen orientierten Ansatzes für den Schutz des Kulturerbes ist;

    IN DER ERKENNTNIS, DASS

    10.

    der Klimawandel ein globales Phänomen und eine immense Herausforderung ist, die großen Einfluss auf unser Kultur- und Naturerbe hat, und dass — soweit möglich — Maßnahmen ergriffen werden müssen, um negative Auswirkungen zu verhindern, abzuschwächen, sich daran anzupassen und sie nach Möglichkeit rückgängig zu machen;

    11.

    in diesen Zeiten wachsender Unsicherheit auf internationaler Ebene, mit einer steigenden Zahl von Notfällen und Katastrophen, der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Kulturerbes eine wichtige Quelle gesellschaftlicher Resilienz sind und Vorteile bei Klimaschutzmaßnahmen bringen und dass in dieser Hinsicht die EU und ihre Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle als globaler Akteur beim Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes spielen können;

    12.

    Krisen wie die COVID-19-Pandemie enorme wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche haben. Angesichts unter anderem der erheblichen Einnahmenverluste, der Unterbrechung des Wissensaustauschs, der Einstellung von Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten sowie der Beschränkung von Zugang und Teilhabe müssen Nachhaltigkeit und Resilienz als entscheidende Aspekte der Bewirtschaftung des Kulturerbes verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden;

    13.

    die Raumplanung, der Bau von Gebäuden und die territoriale Entwicklung sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten das vollumfängliche Engagement aller beteiligten Parteien erfordern, damit das Kulturerbe als wertvolles Kapital erkannt und nicht gefährdet oder vernachlässigt wird;

    14.

    das Risikomanagement unbedingt in die Bildung, und zwar sowohl in die Berufsausbildung als auch in das lebenslange Lernen, einbezogen werden muss, damit die Gemeinschaften über Risiken informiert sind und sich stärker mit Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen befassen;

    15.

    der Forschung eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Art und die Auswirkungen der Bedrohungen, etwa des Klimawandels, zu verstehen und innovative und effiziente Verfahren für das Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes zu entwickeln —

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

    16.

    festzustellen, welche innovativen Instrumente und Ansätze für die Risikoermittlung, -prävention, -vorsorge und -minderung auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, und diese aktiv zu nutzen, um zu einer nachhaltigen Erhaltung, zur Überwachung und zu einer einfacheren Risikobewertung beizutragen;

    17.

    Informationen über auf nationaler und anderer Ebene bestehende Netze von Experten für Kulturerbe auszutauschen und dadurch die Ermittlung, den Schutz, die Erhaltung und/oder die Restaurierung des europäischen Kulturerbes zu fördern;

    18.

    gegebenenfalls gemeinsame Mechanismen für das Risikomanagement zu entwickeln, die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern und auf den verschiedenen Ebenen der Entscheidungsfindung und des Kulturerbemanagements vermehrt kooperative Ansätze, die auf den Grundsätzen der partizipativen Steuerung und der gemeinsamen Verantwortung beruhen, zu wählen;

    19.

    Kulturerbe anzuerkennen und in die Katastrophenschutzmaßnahmen und entsprechende Managementpläne auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene einzubeziehen und, sofern zweckmäßig, eine geeignete sektorübergreifende Zusammenarbeit einzurichten, um ein angemessenes Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes zu gewährleisten, wobei den einschlägigen Bestimmungen im Beschluss Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union Rechnung zu tragen ist;

    20.

    insbesondere auf den Schutz des Kulturerbes in weniger besiedelten Gebieten zu achten, damit auf lokaler und regionaler Ebene einschlägige Risikominderungsmaßnahmen zur Verfügung stehen;

    21.

    der Erfassung wie auch der Dokumentation im Hinblick auf die Erhaltung nicht-digitaler, digitalisierter und digital entstandener Inhalte einen höheren Stellenwert einzuräumen, wobei die Grundsätze der Interoperabilität, Kompatibilität, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit zu wahren sind;

    22.

    Tätigkeiten zugunsten der regelmäßigen Instandhaltung baulicher und beweglicher Kulturgüter und der Landschaftspflege sowie die Nutzung geeigneter hochwertiger Methoden, Verfahren und Materialien bei der Erhaltung im Interesse der Nachhaltigkeit zu fördern;

    23.

    den Schutz und die Weitergabe traditioneller Fertigkeiten und Handwerke zu fördern und gegebenenfalls spezielle Schulungsmaßnahmen zu entwickeln, damit das Risikomanagement in allen Stadien der beruflichen Weiterbildung von Experten für Kulturerbe und anderen relevanten Berufen behandelt wird;

    24.

    das Bewusstsein für die neuen digitalen Technologien — insbesondere die Fortschritte bei den 3D-Technologien — zu schärfen und diese zu nutzen, denn sie bieten eine Grundlage für die innovative Erforschung, Dokumentation und Auslegung von Kulturerbe sowie für die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen;

    25.

    gegebenenfalls verfügbare Daten aus Satellitenprogrammen wie Copernicus und anderen Quellen zu nutzen, um das Kulturerbe zu überwachen; dabei können aus Erdbeobachtungstechnologien gewonnene Produkte wie Risikobewertungskarten und Indikatoren für den Klimawandel herangezogen werden;

    26.

    dafür zu sorgen, dass Behörden, kulturelle Einrichtungen — wie Museen, Archive, Bibliotheken und Galerien —, Verwahrer und Eigentümer von Kulturgut sowie Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft beim Risikomanagement eine noch wichtigere Rolle übernehmen, und zu betonen, dass sie eng zusammenarbeiten müssen;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

    27.

    über die vorhandenen finanziellen und logistischen Ressourcen, die für den Schutz gefährdeter Kulturgüter betreffende Angelegenheiten bereitstehen, aufzuklären und diese Ressourcen zu mobilisieren;

    28.

    mehr Möglichkeiten für die Aufklärung, die Mobilität und den Erfahrungsaustausch unter den einschlägigen Interessenträgern zu schaffen, damit bewährte Verfahren, insbesondere zur Wiederherstellung nach Katastrophen, und die jüngsten Fortschritte im Bereich Risikomanagement besser weitergegeben werden, und den Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer zu fördern;

    29.

    die jungen Menschen in Europa zu ermutigen, an verschiedenen Aktivitäten im Bereich des Kulturerbes teilzunehmen, unter anderem an Aktivitäten, mit denen auf die Bedeutung des Schutzes von Kulturerbe hingewiesen wird;

    30.

    gegebenenfalls im Rahmen der Expertengruppe der Kommission für das Kulturerbe bei den Themen, die das Risikomanagement betreffen, Beiträge zu leisten, wobei es insbesondere um Verfahren zur Ermittlung, Prävention und Reduzierung von Verlusten sowie um die Analyse und Priorisierung von Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Risiken geht;

    31.

    der Öffentlichkeit den Wert des Kulturerbes in positiver Weise zu vermitteln und dabei für einen verantwortlichen Umgang mit dem Kulturerbe und die Teilnahme an Tätigkeiten zu seinem Schutz zu werben;

    ERSUCHT DIE KOMMISSION,

    32.

    die Ausarbeitung eines Handbuchs für Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes in Erwägung zu ziehen, das auf Folgendem basieren könnte: a) den Ergebnissen der Projekte, die im Europäischen Aktionsrahmen für das Kulturerbe unter dem neunten Maßnahmenbündel mit dem Titel „Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und Klimawandel“ aufgeführt sind, b) der Auswertung der Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten zum Katastrophenrisikomanagement, die der Kommission im Einklang mit den Leitlinien für die Berichterstattung über das Katastrophenrisikomanagement nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union bis 31. Dezember 2020 vorzulegen sind, und c) relevanten Komponenten der nationalen Pläne oder Strategien für die Anpassung an den Klimawandel. Die Anstrengungen, die — wie in der neuen europäischen Agenda für Kultur angekündigt — unternommen werden, um ein EU-weites Netz von Kompetenzzentren einzurichten, mit dem Wissen über gefährdetes Kulturerbe durch eine breit angelegte Digitalisierung gesichert werden soll, könnten in diesem Zusammenhang ebenfalls genutzt werden;

    33.

    den laufenden Dialog und die laufende Zusammenarbeit mit Netzen, die wertvolle Erfahrungen mit dem Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes gesammelt haben, fortzuführen;

    34.

    Synergien mit einschlägigen internationalen (staatlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen) Organisationen anzustreben, um das Kulturerbe für heutige und künftige Generationen nachhaltig zu erhalten und zu schützen.

    ANHANG

    Referenzdokumente

    Europäischer Rat

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (Dok. EUCO 19/1/17 REV 1)

    Eine neue Strategische Agenda 2019-2024 (vom Europäischen Rat am 20. Juni 2019 angenommen)

    Ministererklärungen

    Erklärung von Davos — Auf dem Weg zu einer hochwertigen Baukultur für Europa, 20./22. Januar 2018

    Erklärung über die Zusammenarbeit zur Förderung der Digitalisierung des kulturellen Erbes‚ Brüssel, Digitaler Tag 2019, 8. April 2019

    The Bucharest Declaration of the Ministers of Culture and their representatives on the role of culture in building Europe’s future (Bukarester Erklärung der Ministerinnen und Minister für Kultur und ihrer Vertreter zur Rolle der Kultur bei der Gestaltung der Zukunft Europas), 16. April 2019

    Auf der informellen Tagung der für Kultur und europäische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angenommene Erklärung, Paris, 3. Mai 2019

    Rat

    Schlussfolgerungen

    Schlussfolgerungen des Rates zur Architektur: Beitrag der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 13).

    Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zum Thema „Kultur als Katalysator für Kreativität und Innovation“ (Dok. 8749/1/09 REV 1)

    Schlussfolgerungen des Rates über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen Entwicklung (ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 15).

    Schlussfolgerungen des Rates zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 36).

    Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes (ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 1).

    Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Mittel unter besonderer Berücksichtigung der Publikumsentwicklung (ABl. C 425 vom 12.12.2017, S. 4).

    Schlussfolgerungen des Rates zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken (ABl. C 196 vom 8.6.2018, S. 20).

    Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12).

    Schlussfolgerungen des Rates zu jungen kreativen Generationen (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 34).

    Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen (ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 6).

    Entschließungen

    Entschließung der im Rat vereinigten, für Kulturfragen zuständigen Minister vom 13. November 1986 über die Erhaltung des Europäischen architektonischen Erbes (ABl. C 320 vom 13.12.1986, S. 1).

    Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 410 vom 6.12.2019, S. 1).

    Kommission

    Mitteilungen

    Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas (COM(2014) 477 final)

    Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur. Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 (COM(2017) 673 final)

    Eine neue europäische Agenda für Kultur (COM(2018) 267 final)

    Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final)

    Gemeinsame Mitteilungen der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

    Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (JOIN(2016) 29 final)

    Mitteilungen

    Leitlinien für die Berichterstattung über das Katastrophenrisikomanagement nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (ABl. C 428 vom 20.12.2019, S. 8).

    Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen

    Europäischer Aktionsrahmen für das Kulturerbe (SWD(2018) 491 final)

    Berichte

    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und Gesamtbeurteilung des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 (COM(2019) 548 final)

    Studien

    Safeguarding cultural heritage from natural and man-made disasters. A comparative analysis of risk management in the EU — Study (Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen: eine vergleichende Analyse des Risikomanagements in der EU — Studie, April 2018)

    Vereinte Nationen

    Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005-2015: Stärkung der Widerstandskraft von Nationen und Gemeinwesen gegen Katastrophen

    Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030

    Unesco

    Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention von 1954)

    Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972)

    Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001)

    Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes (2003)

    Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (2003)

    Strategy for Risk Reduction at World Heritage Properties (Strategie zur Risikoreduzierung an Welterbestätten — überarbeitete Fassung, 2007)

    Katastrophenschutz an Welterbestätten (Handbuch, Juni 2010)

    Budapest Declaration On World Heritage (Budapester Erklärung zu Welterbestätten — vom Weltkulturerbe-Ausschuss im Juni 2002 angenommen)

    Europarat

    Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention, 2005)

    Empfehlung CM/Rec (2017)1 an die Mitgliedstaaten zur „Kulturerbestrategie für das 21. Jahrhundert“ (2017)

    Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (2017)

    Abkommen zwischen Europa und den Mittelmeerländern betreffend größere Natur- und Technologierisiken (EUR-OPA)

    Sonstige Studien

    First Aid to Cultural Heritage in Times of Crisis (Erste Hilfe für das Kulturerbe in Krisenzeiten — ICCROM und Prince Claus Fund für Kultur und Entwicklung, 2018)

    European Quality Principles for EU-funded Interventions with Potential Impact upon Cultural Heritage (Europäische Qualitätsgrundsätze für EU-finanzierte Interventionen mit potenziellen Auswirkungen auf das Kulturerbe — ICOMOS, 2019)

    Global Risks Report 2020 (Weltwirtschaftsforum)


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