This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52020XC0908(07)
Publication of a communication of approval of a standard amendment to a product specification for a name in the wine sector referred to in Article 17(2) and (3) of Commission Delegated Regulation (EU) 2019/33 2020/C 298/12
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2020/C 298/12
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2020/C 298/12
PUB/2020/524
ABl. C 298 vom 8.9.2020, p. 26–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.9.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 298/26 |
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
(2020/C 298/12)
Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.
MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS
„STEIRERLAND“
PGI-AT-A0213-AM01
Datum der Mitteilung: 24.6.2020
BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG
Aufgrund der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist eine Anpassung des Hektarhöchstsatzes nötig.
EINZIGES DOKUMENT
1. Name des Erzeugnisses
Steirerland
2. Art der geografischen Angabe
g. g. A. — Geschützte geografische Angabe
3. Kategorien des Weinbauerzeugnisses
1. |
Wein |
11. |
Teilweise gegorener Traubenmost |
4. Beschreibung des Weins/der Weine
Weine mit der geographischen Angabe „Steirerland“ müssen mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ gem. österreichischem Weingesetz am Etikett bezeichnet werden. Der Saft der Trauben muss ein Mindestmostgewicht von 14° Klosterneuburger Mostwaage (= 8,7 Vol.-%) aufweisen. Der vorhandene Mindestalkoholgehalt beträgt 8,5 Vol.-% und der Mindestsäuregehalt beträgt 4 g/l. Weitere Analysenmerkmale sowie die Analysenmerkmale für teilweise gegorenene Traubenmost können der Produktspezifikation entnommen werden Die geographische Angabe Steirerland wird in erster Linie für leichte, trockene, frucht- und säurebetonte Weine verwendet.
Allgemeine Analysemerkmale |
|
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in Vol.-%) |
|
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in Vol.-%) |
|
Mindestgesamtsäure |
In Milliäquivalent je Liter |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
|
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
|
5. Weinbereitungsverfahren
a) Spezifische önologische Verfahren
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Für die geografische Angabe „Steirerland“ sind alle önologischen Verfahren der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935, die für Wein mit geschützter geographischer Angabe und für teilweise gegorenen Traubenmost vorgesehen sind, zugelassen, ausgenommen die Behandlung mit Kaliumsorbat (Anhang I, Teil A, Tabelle 2, Nr. 2.4) und mit Dimethyldicarbonat (Anhang I, Teil A, Tabelle 2, Nr. 2.7). Eine Entsäuerung von „Landwein“ ist nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935 möglich. Über die mögliche Säuerung wird von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abhängig von den Witterungsbedingungen während der Vegetationsperiode entschieden. Die Bedingungen für eine mögliche Säuerung richten sich dabei nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935.
Die spezifischen önologischen Verfahren (einschließlich der Anreicherung) ergeben sich aus der jeweils gewählten traditionellen Produktionsweise und können der Produktspezifikation entnommen werden.
b) Höchsterträge
10 000 Kilogramm Trauben je Hektar
6. Abgegrenztes geografisches Gebiet
Die geografische Angabe „Steirerland“ umfasst die Rebflächen des österreichischen Bundeslandes Steiermark.
7. Wichtigste Weintraubensorte(n)
Grüner Veltliner - Weißgipfler
Zweigelt - Blauer Zweigelt
Zweigelt - Rotburger
8. Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge
Durch die unterschiedlichen Boden- und Lagetypen ergibt sich eine große Variationsbreite bei steirischem Wein. Von frischen, spritzigen Weißweinen über kräftig ausgebaute Lagenweine bis hin zu samtigen Rotweinen, deren Anbau hauptsächlich in der Südoststeiermark erfolgt, wo das Klima etwas milder ist. Die ausgeprägten Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht fördern die Aromatik der Weine und wirken sich positiv auf die Säurestruktur aus. Durch den bezeichnungsrechtlichen Aufbau der verschiedenen österr. Weinkategorien ergibt sich für die Angabe „Steirerland“ der typische leichte, fruchtige und säurebetonte Charakter der dort produzierten Landweine. Dies gilt auch für den im Gebiet produzierten teilweise gegorenem Traubenmost („Sturm“): Das leichte, fruchtbetonte und säurehaltige Getränk ist typisch für das illyrische Klima der Steiermark.
9. Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)
Rechtsrahmen:
Einzelstaatliches Recht
Art der sonstigen Bedingung:
Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Beschreibung der Bedingung:
Von den gemäß österreichischem Weingesetz zuständigen Kontrollbehörden hat jährlich eine Kontrolle von „Landweinen“ im Sinn der Vorschriften der Europäischen Union zu erfolgen. Diese Kontrolle umfasst entweder nur eine analytischen oder einer organoleptische und analytische Untersuchung, sowie weiters eine Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation.
Link zur Produktspezifikation
https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/wein/Weinherkunft.html