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Document 52020XC0908(07)

    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2020/C 298/12

    PUB/2020/524

    ABl. C 298 vom 8.9.2020, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.9.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 298/26


    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

    (2020/C 298/12)

    Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

    MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS

    „STEIRERLAND“

    PGI-AT-A0213-AM01

    Datum der Mitteilung: 24.6.2020

    BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

    Aufgrund der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem ist eine Anpassung des Hektarhöchstsatzes nötig.

    EINZIGES DOKUMENT

    1.   Name des Erzeugnisses

    Steirerland

    2.   Art der geografischen Angabe

    g. g. A. — Geschützte geografische Angabe

    3.   Kategorien des Weinbauerzeugnisses

    1.

    Wein

    11.

    Teilweise gegorener Traubenmost

    4.   Beschreibung des Weins/der Weine

    Weine mit der geographischen Angabe „Steirerland“ müssen mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ gem. österreichischem Weingesetz am Etikett bezeichnet werden. Der Saft der Trauben muss ein Mindestmostgewicht von 14° Klosterneuburger Mostwaage (= 8,7 Vol.-%) aufweisen. Der vorhandene Mindestalkoholgehalt beträgt 8,5 Vol.-% und der Mindestsäuregehalt beträgt 4 g/l. Weitere Analysenmerkmale sowie die Analysenmerkmale für teilweise gegorenene Traubenmost können der Produktspezifikation entnommen werden Die geographische Angabe Steirerland wird in erster Linie für leichte, trockene, frucht- und säurebetonte Weine verwendet.

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in Vol.-%)

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in Vol.-%)

     

    Mindestgesamtsäure

    In Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

     

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l)

     

    5.   Weinbereitungsverfahren

    a)   Spezifische önologische Verfahren

    Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

    Für die geografische Angabe „Steirerland“ sind alle önologischen Verfahren der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935, die für Wein mit geschützter geographischer Angabe und für teilweise gegorenen Traubenmost vorgesehen sind, zugelassen, ausgenommen die Behandlung mit Kaliumsorbat (Anhang I, Teil A, Tabelle 2, Nr. 2.4) und mit Dimethyldicarbonat (Anhang I, Teil A, Tabelle 2, Nr. 2.7). Eine Entsäuerung von „Landwein“ ist nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935 möglich. Über die mögliche Säuerung wird von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abhängig von den Witterungsbedingungen während der Vegetationsperiode entschieden. Die Bedingungen für eine mögliche Säuerung richten sich dabei nach den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/934 und (EU) 2019/935.

    Die spezifischen önologischen Verfahren (einschließlich der Anreicherung) ergeben sich aus der jeweils gewählten traditionellen Produktionsweise und können der Produktspezifikation entnommen werden.

    b)   Höchsterträge

    10 000 Kilogramm Trauben je Hektar

    6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

    Die geografische Angabe „Steirerland“ umfasst die Rebflächen des österreichischen Bundeslandes Steiermark.

    7.   Wichtigste Weintraubensorte(n)

    Grüner Veltliner - Weißgipfler

    Zweigelt - Blauer Zweigelt

    Zweigelt - Rotburger

    8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

    Durch die unterschiedlichen Boden- und Lagetypen ergibt sich eine große Variationsbreite bei steirischem Wein. Von frischen, spritzigen Weißweinen über kräftig ausgebaute Lagenweine bis hin zu samtigen Rotweinen, deren Anbau hauptsächlich in der Südoststeiermark erfolgt, wo das Klima etwas milder ist. Die ausgeprägten Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht fördern die Aromatik der Weine und wirken sich positiv auf die Säurestruktur aus. Durch den bezeichnungsrechtlichen Aufbau der verschiedenen österr. Weinkategorien ergibt sich für die Angabe „Steirerland“ der typische leichte, fruchtige und säurebetonte Charakter der dort produzierten Landweine. Dies gilt auch für den im Gebiet produzierten teilweise gegorenem Traubenmost („Sturm“): Das leichte, fruchtbetonte und säurehaltige Getränk ist typisch für das illyrische Klima der Steiermark.

    9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

    Rechtsrahmen:

    Einzelstaatliches Recht

    Art der sonstigen Bedingung:

    Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

    Beschreibung der Bedingung:

    Von den gemäß österreichischem Weingesetz zuständigen Kontrollbehörden hat jährlich eine Kontrolle von „Landweinen“ im Sinn der Vorschriften der Europäischen Union zu erfolgen. Diese Kontrolle umfasst entweder nur eine analytischen oder einer organoleptische und analytische Untersuchung, sowie weiters eine Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation.

    Link zur Produktspezifikation

    https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/pflanzliche-produktion/wein/Weinherkunft.html


    (1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2


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