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Document 52020XC0528(02)

    Bekanntmachung eines Antrags auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU Verlängerung der Frist für den Erlass von Durchführungsrechtsakten 2020/C 178/05

    PUB/2020/408

    ABl. C 178 vom 28.5.2020, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.5.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 178/7


    Bekanntmachung eines Antrags auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU

    Verlängerung der Frist für den Erlass von Durchführungsrechtsakten

    (2020/C 178/05)

    Am 19. Dezember 2019 hat die Kommission einen Antrag gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) erhalten.

    Dieser Antrag des Königreichs Dänemark betrifft Business-to-Consumer-Paketdienste in Dänemark. Die entsprechende Bekanntmachung wurde auf Seite 55 des Amtsblatts C 64 vom 27. Februar 2020 veröffentlicht. Die Frist war ursprünglich der 11. Mai 2020.

    Gemäß Anhang IV Nummer 1 Unterabsatz 4 der Richtlinie 2014/25/EU kann die Frist von der Kommission mit Zustimmung derjenigen, die den Antrag auf Ausnahme gestellt haben, verlängert werden. Angesichts der derzeitigen Situation sowie der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird mit der Zustimmung des Königreichs Dänemark die Frist, innerhalb der die Kommission über den Antrag zu entscheiden hat, um 12 Arbeitstage verlängert.

    Die endgültige Frist läuft somit am 29. Mai 2020 ab.


    (1)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243).


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