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Document 52020XC0312(03)

    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2020/C 82/07

    PUB/2020/45

    ABl. C 82 vom 12.3.2020, p. 8–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.3.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 82/8


    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

    (2020/C 82/07)

    Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

    MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

    „Val de Loire“

    Referenznummer PGI-FR-A1225-AM02

    Datum der Mitteilung: 19. Dezember 2019

    BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

    1.   Rebsortenbestand

    Um dem Klimawandel sowie den Belangen des Schutzes von Umwelt und öffentlicher Gesundheit Rechnung zu tragen, wurden in die derzeitige Spezifikation widerstandsfähige Rebsorten aufgenommen, die besser an die neuen Klimabedingungen angepasst sind. Diese Rebsorten wurden aufgrund ihrer organoleptischen Eigenschaften so ausgewählt, dass die Alleinstellungsmerkmale der g. g. A. nicht verändert werden. Bei den aufgenommenen Rebsorten handelt es sich um Artaban N, Vidoc N, Cabernet Cortis N, Floreal B, Voltis B, Soreli B und Souvignier Gris B.

    Nummer 7 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

    2.   Meldepflichten

    Der Zeitpunkt, zu dem die Kopie der Ernte- oder Erzeugungsmeldung der Kontrollbehörde übermittelt werden muss, wurde um 15 Tage nach hinten verschoben, um den Verwendungszwecken und dem Zeitpunkt der Vorlage der elektronischen Erntemeldungen Rechnung zu tragen.

    Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

    3.   Anschrift

    In der Spezifikation wurde die Anschrift des INAO auf den neuesten Stand gebracht.

    Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

    EINZIGES DOKUMENT

    1.   Name des erzeugnisses

    Val de Loire

    2.   Art der geografischen angabe

    g. g. A. - geschützte geografische Angabe

    3.   Kategorien von weinbauerzeugnissen

    1. Wein

    4.   Beschreibung des weines/der weine

    Die g. g. A. „Val de Loire“ ist stillen Rot-, Rosé-, Grau- und Weißweinen vorbehalten.

    Der vorhandene Alkoholgehalt der Weine beträgt mindestens 8,5% vol in der Weinbauzone B und mindestens 9 % in der Zone C. Die Rotweine dürfen nach der Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 12,5 % vol nicht überschreiten.

    Die Rotweine müssen zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens die malolaktische Gärung abgeschlossen haben. Dies gilt nicht für Weine mit dem Zusatz „primeur“ oder „nouveau“.

    Die Verwendung der g. g. A. „Val de Loire“ kann für nicht angereicherte Weine mit einem Gesamtalkoholgehalt zwischen 15 und 20 % vol gestattet werden, ausgenommen die Weine, die im abgegrenzten geografischen Gebiet des Namens in den Departements Maine-et-Loire und Indre-et-Loire auf Flächen erzeugt werden, die im gemischten Satz mit der Rebsorte Chenin B stehen.

    Die weiteren Analysemerkmale entsprechen dem Unionsrecht.

    Die Weißweine mit einem Gehalt an vergärbaren Zuckern von mindestens 45 g/l dürfen ausnahmsweise einen Höchstgehalt an flüchtiger Säure aufweisen, der durch einen gemeinsamen Erlass des Ministers für Verbraucherangelegenheiten und des Landwirtschaftsministers festgelegt wird.

    Die Weine sind durch Fruchtaromen geprägt, die häufig auftreten, aber je nach Rebsorten und verwendeter Technologie von unterschiedlicher Intensität und Art sind. Bei Weiß, Rosé- und Grauweinen ermöglichen die Weinbereitungsverfahren die Entfaltung fruchtiger und blumiger Noten, wahren jedoch gleichzeitig eine gewisse Frische. Bei den Rotweinen wird die Weinbereitung so gesteuert, dass geschmeidige Strukturen entstehen.

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

     

    Mindestgesamtsäure

    in Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

     

    Maximaler Gesamtgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

     

    5.   Weinbereitungsverfahren

    a)   Wesentliche önologische Verfahren

    Die Weine müssen hinsichtlich der önologischen Verfahren die Gesamtheit der Verpflichtungen auf Unionsebene und des Gesetzbuchs für Landwirtschaft und Seefischerei (Code rural et de la pêche maritime) einhalten.

    b)   Höchsterträge

    90 Hektoliter je Hektar

    6.   Abgegrenztes geografisches gebiet

    Die Traubenlese, die Weinbereitung und der Ausbau der Weine mit der g. g. A. „Val de Loire“ erfolgen in

    den Departements Allier, Cher, Indre, Indre-et-Loire, Loir-et-Cher, Loire-Atlantique, Loiret, Maine-et-Loire, Nièvre, Puy-de-Dôme, Sarthe, Vendée, Vienne.

    folgenden Kantonen im Departement Deux-Sèvres: Airvault, Argenton-les-Vallées, Bressuire, Celles-sur-Belle, Cerizay, Champdeniers-Saint-Denis, Chef-Boutonne, Coulonges-sur-l’Autize, Frontenay-Rohan-Rohan, Lezay, Mauléon, Mazières-en-Gâtine, Melle, Ménigoute, Moncoutant, La Mothe-Saint-Héray, Niort-Est, Niort-Nord, Niort-Ouest, Parthenay, Prahecq, Saint-Loup-Lamairé, Saint-Maixent-l’Ecole-1, Saint-Maixent-l’Ecole-2, Saint-Varent, Sauzé-Vaussais, Secondigny, Thénezay, Thouars-1, Thouars-2.

    7.   Wichtigste keltertrauben

     

    Sauvignon gris G - Fié gris

     

    Cot N - Malbec

     

    Abouriou B

     

    Gamay N

     

    Cabernet franc N

     

    Cabernet-Sauvignon N

     

    Egiodola N

     

    Gamay de Bouze N

     

    Gamay de Chaudenay N

     

    Grolleau N

     

    Grolleau gris G

     

    Négrette N

     

    Pinot noir N

     

    Pineau d’Aunis N

     

    Merlot N

     

    Vidoc N

     

    Artaban N

     

    Cabernet cortis N

     

    Chardonnay B

     

    Chenin B

     

    Folle blanche B

     

    Melon B

     

    Orbois B

     

    Pinot blanc B

     

    Pinot gris G

     

    Floreal B

     

    Voltis B

     

    Soreli B

     

    Souvignier gris Rs

     

    Sauvignon B - Sauvignon blanc

     

    Sacy B

    8.   Beschreibung des zusammenhangs bzw. Der zusammenhänge

    Das geografische Erzeugungsgebiet erstreckt sich über 14 Departements des Einzugsgebiets der Loire, die die Landschaften vom Zentralmassiv bis zum Ästuar in der Region von Nantes prägt. Die Loire durchquert vielfältige geologische Formationen, die von den alten Böden des Armorikanischen Massivs in der Region von Nantes und im Anjou, über die weiße Kreide der Region von Saumur und der Touraine bis zum Vulkangestein der Auvergne reichen. Das im Allgemeinen milde Klima des Loiretals ist in der Region von Nantes und im Anjou ozeanisch, weist in der Touraine kontinentalen Einfluss auf und wird in der Region „Centre-Loire“ semi-kontinental. Das Weinbaugebiet wird durch regelmäßige, über das ganze Jahr verteilte Niederschläge und milde Temperaturen ohne Extremwerte begünstigt. Trotz der äußerst unterschiedlichen Klima-und Bodenverhältnisse, die die Weinbauregion „Val de Loire“ prägen, sind die Umweltbedingungen dort aufgrund der nördlichen Lage und des Klimas insgesamt doch homogen. Historisch betrachtet haben die Römer die ersten Reben gepflanzt, und zwar hauptsachlich in der Region von Nantes. So richtig entwickelt hat sich das Weinbaugebiet ab dem 5. Jahrhundert, und eine wahre Blütezeit erlebte es, als Heinrich II, Graf von Anjou, im Jahr 1154 den englischen Thron bestieg. Die Loire ist eine äußerst wichtige Verkehrsachse, was die Präsenz von Weinbergen entlang ihres Ufers und den Handel mit Wein begünstigt. Durch den Bau der Eisenbahn im 19. Jahrhundert mussten sich die Winzer im Weinbaugebiet „Val de Loire“ dem Wettbewerb mit anderen französischenWeinbauregionen stellen, was sie zur Erzeugung von Qualitätsweinen anspornte. Im Jahr 1968 wurde die Kategorie des Landweins (vin de pays) geschaffen; mit dem Dekret vom 16. Dezember 1981 wiederum wurde der Name eines regionalen Landweins im Loirebecken eingeführt: „Vins de Pays du Jardin de la France“ (Landweine aus dem Garten Frankreichs). An die Stelle der historischen Identität der Landweine aus dem Loiretal trat mit dem Dekret vom 12. Mai 2007 eine echte geografische Identität. Die „Vins de Pays du Jardin de la France“ wurden zu den „Vins de Pays du Val de Loire“ (Landweine aus dem Loiretal). Die g. g. A. „Val de Loire“ umfasste in den vergangenen Jahren eine Jahresproduktion von 400 000 hl, die Rot-, Rosé- und Weißweine einschließt. Das Gebiet eignet sich besonders gut für die Erzeugung von Weißweinen, sodass diese mit 53 % den größten Teil der gemeldeten Mengen ausmachen. Auf Rotweine entfallen 27 %, auf Roséweine 20 %. Knapp 90 % der Weine mit der g. g. A. „Val de Loire“ sind sortenrein; die 24 Rebsorten, die für die Weinerzeugung verwendet werden, werden traditionell in der Region angebaut. Für die g. g. A. „Val de Loire“ werden vorwiegend Rebsorten mit internationalem Ansehen herangezogen, vor allem Sauvignon B, Chardonnay B, Chenin B, Gamay N, Pinot noir N, Cabernet franc N und Cabernet-Sauvignon N, aber auch lokale Rebsorten wie Grolleau gris G, Grolleau N, Melon B oder Pineau d‘Aunis N. Die Beachtung der Qualitätskriterien und der Herkunft der Trauben wird durch die festgelegten Erzeugungsbedingungen, genaue Analyseparameter und eine organoleptische Prüfung gewährleistet. Die weißen Rebsorten, die überwiegend zu trockenen Weinen verarbeitet werden, zeichnen sich durch ihre Frische sowie die Feingliedrigkeit ihrer Frucht- und Blütenaromen aus. Die Rosé- und Grauweine sind leicht und lebhaft, während sich die Rotweine mit ihrer leichten, manchmal auch kräftigen Struktur durch Weichheit und Frische auszeichnen. Die Weine mit der g. g. A. werden auch mit dem Zusatz „primeur“ oder „nouveau“ angeboten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um gefällige, aromatische und leichte Weine aus den Rebsorten Sauvignon B und Gamay N. Den Winzern gelang es, die Weinbauidentität und ‐tradition der Region Loire zu wahren, deren Klima sich für den Weinbau eignet. In diesem Weinbaugebiet kommen althergebrachte Weinbauverfahren unverändert zur Anwendung, die von einer Winzergeneration an die nächste weitergegeben werden. Der Ruf der Weine mit der g. g. A. „Val de Loire“ beruht zum einen auf den frühen Ursprüngen und zum anderen aber auch auf dem Handel, der früher durch die Binnenschifffahrt begünstigt wurde. Der Rebsortenbestand der g. g. A. „Val de Loire“ ist an die Vielfalt der Klima- und Bodenbedingungen in dieser ausgedehnten Region angepasst. Während die Erzeugung ursprünglich auf Weißweine ausgerichtet war, haben in jüngster Zeit die Einführung neuer Rebsorten und die technologischen Anstrengungen der Winzer die Erzeugung von Rotweinen begünstigt. Seit der Einführung des Namens im Jahr 1981 stehen bei den Landweinen aus dem Loiretal die Qualitätsweinerzeugung und die Professionalisierung der Akteure im Mittelpunkt. Mit 1600 Winzern, etwa 15 Genossenschaftskellereien und rund 100 „Négociants“ (Weinhändlern) ist die g. g. A. „Val de Loire“ innerhalb der Weinerzeugung des Loirebeckens von erheblichem wirtschaftlichem Gewicht. Im Herzen eines historischen, ausgedehnten Weinbaugebiets konnte dank des überlieferten Wissens in den Bereichen Rebanbau und Weinerzeugung ein bedeutendes Netz von in diesem Sektor tätigen wissenschaftlichen und technischen Forschungszentren und von Hochschulen für Weinbau aufgebaut werden. Die Forschungsergebnisse und die hochwertige Berufsbildung der Fachleute wiederum gaben den Weinen der g. g. A. „Val de Loire“ neue Impulse. Auch die Entwicklung des Weintourismus in dieser Region mit ihrem beeindruckenden historischen Erbe (zahlreiche Schlösser), die in das Weltkulturerbe der UNESCO aufgenommen wurde, trug dazu bei, den Ruf der g. g. A. „Val de Loire“ weiter zu stärken.

    9.   Weitere wesentliche bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

    Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

     

    Rechtsrahmen:

     

    Nationale Rechtsvorschriften

     

    Art der weiteren Bedingung:

     

    Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

    Beschreibung der Bedingung:

    Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, für das in Bezug auf die Bereitung und den Ausbau der von Weinen mit der g. g. A. „Val de Loire“ eine Ausnahmeregelung gilt, umfasst die folgenden, an das geografische Gebiet angrenzenden Verwaltungsbezirke:

    Verwaltungsbezirke des Departements Mayenne: Château-Gontier, Laval, Mayenne

    Verwaltungsbezirk des Departements Deux-Sèvres: Niort

    Etikettierungsvorschriften

     

    Rechtsrahmen:

     

    Nationale Rechtsvorschriften

     

    Art der weiteren Bedingung:

     

    Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

     

    Beschreibung der Bedingung:

    Die geschützte geografische Angabe „Val de Loire“ kann im Einklang mit den Bestimmungen der Produktspezifikation durch den Namen einer der nachstehend genannten kleineren geografischen Einheiten ergänzt werden: Allier, Cher, Indre, Indre-et-Loire, Loir-et-Cher, Loire-Atlantique, Loiret, Maine-et-Loire, Nièvre, Sarthe, Vendée, Vienne, Marches de Bretagne und Pays de Retz.

    Die Schriftgröße der Zeichen für den Namen einer kleineren geografischen Einheit darf weder in der Höhe noch in der Breite die Größe der Zeichen des Namens der geschützten geografischen Angabe „Val de Loire“ übersteigen.

    Die geschützte geografische Angabe „Val de Loire“ kann durch den Zusatz „primeur“ oder nouveau“ ergänzt werden:

    Die geschützte geografische Angabe „Val de Loire“ kann durch den Namen einer oder mehrerer Rebsorten ergänzt werden.

    Der Name der Rebsorten Sauvignon oder Grolleau kann auf den Etiketten der Weine mit der geschützten geografischen Angabe „Val de Loire“ verwendet werden, um Weine zu kennzeichnen, bei denen es sich um eine Cuvée aus entweder Sauvignon B und Sauvignon gris G oder Grolleau N und Grolleau gris G handelt.

    Das Etikett trägt das Bildzeichen g. g. A der Europäischen Union, wenn die Angabe „Indication géographique protégée“ (geschützte geografische Angabe) durch den traditionellen Begriff „Vin de Pays“ (Landwein) ersetzt wird.

    Link zur produktspezifikation

    https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-98dad001-e64f-42b0-93af-ba89e4bbafee


    (1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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