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Document 52020M9993

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9993 — Allianz/Noble) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 419/14

    PUB/2020/947

    ABl. C 419 vom 4.12.2020, p. 47–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 419/47


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9993 — Allianz/Noble)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 419/14)

    1.   

    Am 27. November 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Allianz SE (im Folgenden „Allianz“), Teil der Allianz Group („Allianz-Gruppe“), beide Deutschland;

    Noble plc („Noble“, VK).

    Allianz übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Noble.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Allianz: weltweite Erbringung von Finanzdienstleistungen, vor allem in Bezug auf Lebens- und Nichtlebensversicherungen sowie Vermögensverwaltung.

    Noble: Erbringung vertraglicher Bohrdienste für die internationale Öl- und Gasindustrie mit einer weltweiten Flotte mobiler Offshore-Bohreinheiten.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9993 — Allianz/Noble

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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