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Document 52020M9941

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses Sache M.9941 — Private Theory Luxco/ARC Group Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 325/16

PUB/2020/774

ABl. C 325 vom 2.10.2020, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/27


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache M.9941 — Private Theory Luxco/ARC Group

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 325/16)

1.   

Am 23. September 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Private Theory Luxco Sàrl („Private Theory Luxco“, Luxemburg) kontrolliert von Herrn Richard Cashin (US-Bürger),

ARC Holdings SAS („ARC Holdings“, Frankreich), Mutterunternehmen der ARC-Gruppe.

Private Theory Luxco übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von ARC Holdings.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Private Theory Luxco: ist ein im Kauf und in der Verwaltung von Aktien anderer Unternehmen tätiges Unternehmen. Private Theory Luxco kontrolliert zudem ADI, ein Spin-off-Unternehmen der ARC-Gruppe, das im Vertrieb von Glaswaren, Geschirr und Küchenutensilien in Spanien und Portugal tätig ist,

ARC-Gruppe: ist ein in der Herstellung und im Vertrieb von Artikeln für den Tischgebrauch, insbesondere von Glaswaren, Geschirr und Küchenutensilien, tätiges Unternehmen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

Sache M.9941 — Private Theory Luxco/ARC Group

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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