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Document 52020M9933
Prior notification of a concentration (Case M.9933 – Apollo Capital Management/Chyronhego) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2020/C 303/07
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9933 — Apollo Capital Management/Chyronhego) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 303/07
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9933 — Apollo Capital Management/Chyronhego) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 303/07
PUB/2020/721
ABl. C 303 vom 14.9.2020, p. 28–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.9.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/28 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9933 — Apollo Capital Management/Chyronhego)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 303/07)
1.
Am 4. September 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Apollo Capital Management L.P. („Apollo“, USA); |
— |
Chyronhego („Chyronhego“, USA). |
Apollo übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Chyronhego.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten und Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Apollo ist ein Private-Equity-Fonds. |
— |
Chyronhego: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Software, Hardware und Dienstleistungen für die Erstellung von Grafiken und deren Verwaltung für Live-Fernsehproduktionen, insbesondere Nachrichten- und Sportsendungen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9933 — Apollo Capital Management/Chyronhego
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).