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Document 52020M9813
Prior notification of a concentration (Case M.9813 – Blackstone/IQSA Holdings) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2020/C 119/04
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 119/04
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 119/04
PUB/2020/272
ABl. C 119 vom 14.4.2020, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.4.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 119/11 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 119/04)
1.
Am 1. April 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
The Blackstone Group Inc. („Blackstone“, USA), |
— |
IQSA Holdings S.à r.l. („IQSA Holdings“, Vereinigtes Königreich). |
Blackstone übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die indirekte alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von IQSA Holdings.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Blackstone ist eine weltweit aufgestellte Vermögensverwaltungsgesellschaft, deren Portfolio unter anderem Immobilien in den Vereinigten Staaten, Asien, Südamerika und Europa einschließlich des Vereinigten Königreichs umfasst. |
— |
IQSA Holdings betreibt als „iQ Student Accomodation“ ein in seinem Eigentum stehendes Portfolio von privaten Studentenwohnheimen im Vereinigten Königreich. Ferner ist das Unternehmen Eigentümer eines privaten Wohnbauprojekts in Sheffield, des Pendulum Hotels in Manchester und von zehn Immobilienentwicklungsprojekten, die es als private Studentenwohnheime betreiben wird. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).