Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020M9813

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 119/04

    PUB/2020/272

    ABl. C 119 vom 14.4.2020, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.4.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 119/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 119/04)

    1.   

    Am 1. April 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    The Blackstone Group Inc. („Blackstone“, USA),

    IQSA Holdings S.à r.l. („IQSA Holdings“, Vereinigtes Königreich).

    Blackstone übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die indirekte alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von IQSA Holdings.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Blackstone ist eine weltweit aufgestellte Vermögensverwaltungsgesellschaft, deren Portfolio unter anderem Immobilien in den Vereinigten Staaten, Asien, Südamerika und Europa einschließlich des Vereinigten Königreichs umfasst.

    IQSA Holdings betreibt als „iQ Student Accomodation“ ein in seinem Eigentum stehendes Portfolio von privaten Studentenwohnheimen im Vereinigten Königreich. Ferner ist das Unternehmen Eigentümer eines privaten Wohnbauprojekts in Sheffield, des Pendulum Hotels in Manchester und von zehn Immobilienentwicklungsprojekten, die es als private Studentenwohnheime betreiben wird.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9813 — Blackstone/IQSA Holdings

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


    Top