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Document 52020M9772

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9772 — Helvetia/CASER) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 131/10

PUB/2020/314

ABl. C 131 vom 22.4.2020, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/22


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9772 — Helvetia/CASER)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 131/10)

1.   

Am 14. April 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG („Helvetia“, Schweiz), letztlich kontrolliert von der Helvetia Holding AG,

Caja de Seguros Reunidos, Compañía de Seguros y Reaseguros, S.A („CASER“, Spanien).

Helvetia übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von CASER.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CASER: Spanische Gruppe mit Schwerpunkt auf dem Versicherungsgeschäft sowie auf der Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen, Zahnkliniken und häuslicher Pflege.

Helvetia: allgemeine schweizerische Versicherungsgesellschaft, die auch in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (wie Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) tätig ist. Helvetia wird letztlich von der Helvetia Holding AG, einer an der Schweizer Börse notierten schweizerischen Gesellschaft, kontrolliert.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

Sache M.9772 — Helvetia/CASER

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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