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Document 52020M9727

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses Sache M.9727 — AccorInvest/Accor/Hotel Portfolio Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 35/05

    PUB/2020/52

    ABl. C 35 vom 3.2.2020, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 35/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    Sache M.9727 — AccorInvest/Accor/Hotel Portfolio

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 35/05)

    1.   

    Am 24. Januar 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    AccorInvest S.A. („AccorInvest“, Luxemburg),

    Accor (Frankreich).

    AccorInvest und Accor übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Hotelportfolio.

    Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 17. Dezember 2019 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AccorInvest ist eine Investmentgesellschaft, die derzeit 856 Hotels in Europa (Frankreich, Monaco, Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich), Amerika (Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexico, Peru), Afrika (Kamerun, Côte d’Ivoire, Senegal), Australien, Japan und Singapur betreibt bzw. besitzt.

    Accor ist eine Hotelgruppe, die in erster Linie im Hotelmanagement und -franchising in Europa, Asien, dem Nahen Osten, Afrika, Nord-, Zentral- und Südamerika tätig ist.

    Das Hotelportfolio besteht aus 73 Hotelimmobilien, die Luxushotels, Hotels der gehobenen Klasse und der oberen Mittelklasse, Economy Hotels und Businesshotels umfassen. Die Hotels befinden sich in der Tschechischen Republik, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien und der Slowakei. Das Portfolio steht derzeit im Eigentum der polnischen Investmentfirma Orbis, einer Tochtergesellschaft von Accor.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9727 — AccorInvest/Accor/Hotel Portfolio

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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