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Document 52020M10092

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10092 — Accel-KKR Capital Partners/OMERS Private Equity/KCS) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 419/15

PUB/2020/952

ABl. C 419 vom 4.12.2020, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/48


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10092 — Accel-KKR Capital Partners/OMERS Private Equity/KCS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 419/15)

1.   

Am 27. November 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Accel-KKR Capital Partners („AKKR“, USA);

OCP Investment Corporation und OMERS Administration Corporation (zusammen „OMERS“, Kanada), Teil der OMERS-Gruppe;

Kerridge Commercial Systems („KCS“, Vereinigtes Königreich), derzeit kontrolliert von AKKR.

AKKR und OMERS übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über KCS. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AKKR: technologieorientierte Private-Equity-Gesellschaft, die in Software und Technologie für das mittlere Marktsegment investiert und eine breite Palette von Kapitallösungen anbietet, darunter Buyout-Kapital, Investitionen in das Minoritätswachstum und Kreditalternativen;

OMERS: Pensionsfonds, der seinen Mitgliedern in Ontario Altersversorgungsleistungen gewährt. Das Unternehmen verwaltet zudem ein diversifiziertes weltweites Portfolio aus Aktien und Schuldverschreibungen sowie Immobilien, Infrastruktur und privates Beteiligungskapital („Private Equity“).

KCS: Anbieter von Software für die Ressourcenplanung von Unternehmen in erster Linie für Bauprodukte, Automobilteile und industrielle Vertriebshändler. Es bietet Lösungen für: i) genaue und effiziente Verwaltung der Verkaufsteams; ii) Verwaltung und Erhaltung optimaler Lagerbestände; iii) Kontrollinventar, Verkäufe und Käufe; iv) Führung von Geschäftskonten; v) visuelle Interpretation der Verkaufsleistung und vi) Unterstützung der Ziele des Online-Kundendienstes.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10092 — Accel-KKR Capital Partners/OMERS Private Equity/KCS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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