Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020IR0830

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der lokalen Governance und der repräsentativen Demokratie durch neue digitale Technologien

    COR 2020/00830

    ABl. C 37 vom 2.2.2021, p. 47–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 37/47


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der lokalen Governance und der repräsentativen Demokratie durch neue digitale Technologien

    (2021/C 37/08)

    Berichterstatter:

    Rait PIHELGAS (EE/Renew Europe), Vorsitzender des Stadtrates von Järva

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    weist darauf hin, dass die Staaten und die Behörden auf allen Ebenen mit zunehmend komplexen und beispiellosen Herausforderungen konfrontiert sind, die von der Globalisierung, der Wirtschaftsentwicklung und den Auswirkungen der Technologie über den Klimawandel und den demografischen Wandel bis hin zu Sicherheit, Desinformation, Gesundheit und Radikalisierung reichen;

    2.

    begrüßt die politische Priorität der Europäischen Kommission „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ und den Aufruf von Kommissionspräsidentin von der Leyen, den Übergang zu einer auf die europäischen Stärken und Werte gestützten digitalen Welt zu fördern; unterstützt die politische Priorität „Neuer Schwung für die Demokratie in Europa“ und begrüßt die Zusage der Kommissionspräsidentin, sich für mehr demokratische Teilhabe und mehr Transparenz bei der Beschlussfassung der EU einzusetzen;

    3.

    begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen, was in ihrem neuen Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und die Zuweisung von 8,2 Mrd. EUR für das Programm „Digitales Europa“ zum Ausdruck kommt (1);

    4.

    unterstützt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, den es im Rahmen seines am 15. Januar 2020 angenommenen Standpunkts zu der Konferenz über die Zukunft Europas unterbreitet hat: den „digitalen Wandel“ als politische Priorität für die Konferenz aufzunehmen; schließt sich dem Standpunkt des Parlaments an, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Konferenz und den Konsultationen „unter Nutzung der effizientesten, innovativsten und geeignetsten Plattformen einschließlich Online-Instrumenten organisiert werden sollte, damit jeder Bürger zu Wort kommen kann“; betont, dass die Konferenz ein Testlauf für die Gestaltung eines strukturierten und ständigen Dialogs mit den Bürgern über EU-Angelegenheiten sein sollte, da gerade die Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie in erheblichem Umfang den Einsatz digitaler Mittel und innovativer Prozesse erfordern werden;

    5.

    bekräftigt seine einschlägigen Standpunkte aus früheren Stellungnahmen:

    Stellungnahme Förderung von Innovationen im öffentlichen Sektor durch digitale Lösungen: die Sicht der lokalen und regionalen Ebene‚ verabschiedet auf der AdR-Plenartagung am 30. November 2017 (2). Der AdR sieht in der Digitalisierung der Verwaltung einen Weg zu besseren Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Modernisierung des öffentlichen Sektors spielen müssen. Er fordert den öffentlichen Sektor zu einer Innovationspolitik auf, die am Bedarf der Nutzer orientiert ist und allen Bürgern und Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu digitalen Diensten gestattet; ferner unterstreicht er die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und des Austausches bewährter Verfahren zwischen den Behörden und über Grenzen hinweg.

    Stellungnahme EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020, verabschiedet auf der AdR-Plenartagung am 11. Oktober 2016 (3). Der AdR begrüßt den Grundsatz „standardmäßig digital“, d. h. dass öffentliche Verwaltungen ihre Dienstleistungen vorzugsweise digital erbringen sollten, und unterstreicht, dass langfristige Bemühungen erforderlich sind, um die digitale Teilhabe zu stärken, sodass mehr Menschen Zugang zu Infrastruktur erhalten und die erforderlichen Kompetenzen erwerben, um die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen zu können. Der AdR weist darauf hin, dass transparente Verwaltungen, die Daten und Dienste offen und sicher bereitstellen, wichtig für mehr Transparenz und Effizienz sind, verweist jedoch gleichzeitig auf die Notwendigkeit eines hohen Schutzniveaus für bestimmte Arten von Informationen und personenbezogenen Daten. Ferner unterstützt der AdR den Grundsatz „standardmäßig grenzübergreifend“ für das Angebot öffentlicher digitaler Dienste durch öffentliche Verwaltungen und verweist darauf, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften zumal in Grenzregionen eine maßgebliche Rolle bei der Ermittlung und Entwicklung einschlägiger, effizienter und nahtloser grenzübergreifender Dienste spielen können.

    Stellungnahme Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen‚ verabschiedet auf der AdR-Plenartagung am 7. Dezember 2016 (4). Der AdR fordert Investitionen in digitale Kompetenzen und deren Vermittlung und sieht in der Digitalisierung eine Chance zur Bewältigung vieler bildungspolitischer Herausforderungen;

    6.

    betont, dass der digitale Wandel nicht aufgrund der Technologie vollzogen werden muss, sondern vom Bedarf und von den Erwartungen der Bürger ausgehen sollte, für die die transparentesten, inklusivsten, nutzerfreundlichsten, sichersten und kosteneffizientesten Lösungen gefunden werden müssen. Dies bedeutet, dass die neuen Herausforderungen auch Veränderungen auf lokaler und regionaler Ebene erfordern, deren Umsetzung vor allem davon abhängt, dass die Entscheidungsträger in der Lage sind, diese Bedürfnisse zu erkennen, und dass sie auch bereit sind, die notwendigen Veränderungen durchzuführen. In einer modernen Demokratie reicht es nicht, regelmäßig repräsentative Demokratie auszuüben, sondern die Mitglieder der Gemeinschaft sowie Interessengruppen und Organisationen müssen kontinuierlich einbezogen werden. Inklusion und Teilhabe führen zu besseren Entscheidungen, stärken die Demokratie, das Gemeinschaftsgefühl und die Bereitschaft, einen eigenen Beitrag zur Entwicklung der Region zu leisten;

    7.

    weist darauf hin, dass sich die traditionellen Beziehungen zwischen Bürgern und Politikern stark verändern, sich gleichzeitig jedoch eine neue digitale politische Bühne entwickelt, in deren Rahmen neue digitale Technologien dazu beitragen können, nach neuen Lösungen und Reaktionsmöglichkeiten auf Herausforderungen zu suchen, Innovationen und Wirtschaftswachstum zu fördern, öffentliche Dienstleistungen zu verbessern, eine stärkere und neuartige Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, die lokale Governance zu verbessern und die Demokratie zu ergänzen und zu stärken;

    8.

    ist der Ansicht, dass demokratische Prozesse sich weiterentwickeln, an Veränderungen anpassen und die Chancen nutzen sollten, die sich aus neuen digitalen Technologien und IKT-Instrumenten ergeben, denn diese verfügen über das Potenzial, die Qualität der Beschlussfassung zu verbessern, Mitbestimmung, Kommunikation und Dialog ebenso wie die aktive Bürgerschaft und politisches Engagement der Bürger zu fördern, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern und die Legitimität unseres demokratischen Systems zu stärken;

    9.

    hält die Digitalisierung in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für eine hervorragende Gelegenheit, um den Bürgerinnen und Bürgern effizient hochwertige öffentliche Dienstleistungen anzubieten. Schon das Ausfüllen elektronischer Formulare bringt eine Zeitersparnis für Bürger und Behörden, wodurch die Mitarbeiter anderen Verwaltungsaufgaben mehr Zeit und Aufmerksamkeit widmen können. Zudem können sich die Mitglieder der Gemeinschaft durch die verschiedenen elektronischen Anwendungen an den Entscheidungsprozessen beteiligen und das Regierungsgeschehen in ihrer Gebietskörperschaft in Echtzeit verfolgen;

    10.

    vertritt die Auffassung, dass der „digitale Wandel“ am besten auf der lokalen und regionalen Regierungs- und Verwaltungsebene vollzogen wird; bekräftigt, dass der Einsatz neuer digitaler Technologien neue Möglichkeiten für Konsultation und Teilhabe eröffnet und es ermöglicht, hochwertige Informationen bereitzustellen, die Reaktion der Öffentlichkeit zu analysieren, abgelegene Gebiete sowie die am stärksten benachteiligten Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die Fähigkeiten, das Wissen und die Sachkenntnis von Bürgern aufzunehmen und gemeinsam mit ihnen eine Politik zu gestalten, die ihren Bedürfnissen und Erwartungen gerecht wird;

    11.

    ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den digitalen Wandel zu vollziehen und das Potenzial der digitalen Technologien voll auszuschöpfen, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Politik und Beschlussfassung weiter zu erleichtern. Hierzu sollten neue digitale Technologien eingesetzt werden, durch die die Transparenz, Inklusivität und Reaktionsfähigkeit des Beschlussfassungsprozesses verbessert und das für eine gute Regierungsführung unerlässliche Vertrauen und der dazu nötige Dialog aufgebaut werden; dies muss zwingend mit der Vermittlung digitaler Kompetenzen einhergehen;

    12.

    unterstreicht, wie wichtig es ist, die Beiträge der Bürger in der Beschlussfassung zu berücksichtigen und sie entsprechend weiterzuverfolgen; weist darauf hin, dass mangelnde Aufgeschlossenheit seitens der Entscheidungsträger zu Enttäuschung und Misstrauen führt, und macht darauf aufmerksam, dass das Vertrauen der Bürger in die Behörden für eine funktionierende lokale Demokratie grundlegende Bedeutung hat;

    13.

    betont, dass die Bürgerbeteiligung auf einem effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen und Wissen beruhen sollte; hält es für erforderlich, die digitale Kluft zu verringern und die Menschen durch Bildung und Aufklärung zu qualifizieren. Dies umfasst auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und von Medienkompetenz, die vorrangige Behandlung digitaler Schulungsprogramme für alle Altersgruppen mit einem besonderen Schwerpunkt auf älteren Menschen und anderen schwächeren oder marginalisierten Gruppen sowie die Ausweitung des Weiterbildungsangebots auf ländliche und abgelegene Gebiete;

    14.

    unterstreicht, dass junge Menschen am öffentlichen Leben beteiligt werden müssen; weist darauf hin, dass die neue digitale Generation über die erforderlichen Kompetenzen sowohl in Bezug auf die Technik als auch auf die Medien verfügt; hält die Nutzung neuer digitaler Technologien bei politischen und Beschlussfassungsprozessen für ein wirksames Instrument, um ihr Engagement und ihre Beteiligung zu fördern;

    15.

    macht darauf aufmerksam, dass der digitale Wandel ressourcenaufwendig ist; fordert alle Regierungs- und Verwaltungsebenen auf, zu diesem Zweck genügend finanzielle und personelle Ressourcen sowie Schulungsmöglichkeiten bereitzustellen und insbesondere in abgelegenen, ländlichen und strukturschwachen Gebieten für eine für alle — auch für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen — zugängliche und erschwingliche digitale Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur zu sorgen; verweist diesbezüglich erneut darauf, dass „der Begriff ‚digitaler Zusammenhalt‘ eine wichtige zusätzliche Dimension zu den im EU-Vertrag verankerten Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist“ (5);

    16.

    unterstreicht, dass die digitale Technologie auf die Verarbeitung von Daten angewiesen ist, die zunächst gesammelt bzw. generiert werden müssen, und fordert demnach die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre und Datenschutz. Es sollten nur so viele personenbezogene Daten angefordert und verarbeitet werden, wie für den jeweiligen spezifischen Zweck relevant und erforderlich ist. Schutz und Sicherheit für die Internetumgebung und die digitalen Dienste müssen gefördert werden, und die Bürger sollten angemessen darüber informiert werden, was mit ihren Daten geschieht und welche einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, und es sollte bei Verletzung dieser Rechte wirkungsvolle Klagemöglichkeiten und einen starken europäischen Rechtsrahmen geben, um Misstrauen und Unzufriedenheit auf Seiten der Bürger zu vermeiden; unterstreicht, dass künstliche Intelligenz so genutzt werden muss, dass der Mensch dabei das Maß aller Dinge bleibt und intelligente Bürgerschaft und offenes Regieren gefördert werden, weil dies die Demokratie stärkt;

    17.

    warnt davor, dass die Plattformen der sozialen Medien die Verbreitung von Desinformation, Falschinformation und Hassrede erleichtern, was die Demokratie und das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen untergraben kann; fordert ein stärkeres Engagement bei der Vermittlung digitaler Medienkompetenz und ermutigt die lokalen politischen Entscheidungsträger, die bestehenden digitalen Instrumente, Online-Plattformen und Medien zu nutzen, um mit den Bürgern und anderen Interessenträgern zu kommunizieren und in einen positiven Dialog zu treten;

    18.

    hält es für wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geeignete eigene digitale Kanäle nutzen, um die Kommunikation mit den Bürgern interaktiver und schneller zu gestalten und damit sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen zuverlässig und auf die lokalen und regionalen Erfordernisse zugeschnitten sind;

    19.

    meint, dass neben den tiefgreifenden Auswirkungen der Digitalisierung auf das soziale Leben der Menschen und die Welt der Arbeit, Bildung und Kultur — um nur einige zu nennen — durch die COVID-19-Krise deutlich geworden ist, wie wichtig auf den Tatsachen beruhende und aktuelle Informationen sind und welche Bedeutung die Kommunikationskanäle haben, die sie verbreiten. Klar geworden ist auch, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften und Bürger die Möglichkeit haben müssen, miteinander in Kontakt zu treten, und dass entsprechende digitale Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation und Falschinformationen vorhanden sein müssen; diese Instrumente müssen jederzeit gewährleisten, dass das Recht auf Meinungsfreiheit vollumfänglich gewahrt wird;

    20.

    fordert besondere Aufmerksamkeit für den gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu den digitalen Diensten;

    21.

    stellt fest, dass die junge „digitale Generation“ zu den am stärksten gefährdeten Zielgruppen von Desinformation und Hassrede gehört; sorgt sich, dass jüngere Nutzer durch die besonders intensive Nutzung der sozialen Medien, den Mangel an kritischer Medienkompetenz vor allem bei denjenigen mit einem niedrigeren Bildungsstand und die von den sozialen Medien begünstigte Entstehung homogener Meinungsblasen („Echokammern“) noch anfälliger für politische Manipulationen werden können; betont, dass digitale technologische Instrumente, die nicht nur benutzerfreundlich, sondern auch verständlich und attraktiv — sowohl inhaltlich als auch von der Aufmachung her — und an die sozialen und digitalen Kompetenzen junger Menschen angepasst sind, eingesetzt werden müssen, um ihr kritisches Bewusstsein für die Risiken und Chancen neuer Medien und digitaler Technologien zu schärfen;

    22.

    meint, dass durch die COVID-19-Krise deutlich geworden ist, welchen Stellenwert die Telearbeit haben kann; ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, über Möglichkeiten zur Ausweitung der eigenen Regelungen zur Telearbeit nachzudenken;

    23.

    bekräftigt seine Forderung nach enger Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, damit der digitale Wandel von Städten und Gemeinden besser genutzt bzw. weiter ausgerollt werden kann; lobt die zahlreichen nationalen, regionalen und lokalen Vorbilder, die deutlich machen, wie digitale Instrumente der partizipativen Demokratie dienen könnten;

    24.

    stellt fest, dass die Einführung neuer technologischer Lösungen durch das Fehlen der nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Behörden, die von der Nutzung digitaler Hilfsmittel profitieren könnten, zusätzlich erschwert wird. Daher ist es sinnvoll, zunächst eine Bestandsaufnahme der in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorhandenen digitalen Kompetenzen durchzuführen und dann die technologischen Defizite in den einzelnen Gebietskörperschaften und im Vergleich zwischen ihnen zu ermitteln und den entsprechenden Bedarf zu definieren, wobei zwischen Prozess und technischer Lösung unterschieden werden muss. Außerdem muss die Kompatibilität (Interoperabilität) der verschiedenen Datensätze und Datenbanken untereinander gewährleistet werden;

    25.

    unterstreicht die Bedeutung von Online-Tools für den leichteren Aufbau von Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU sowie zwischen ihnen und ihren Partnerländern; meint, dass ein auf den neuesten Stand gebrachtes europäisches Online-Portal für die dezentrale Zusammenarbeit einen erheblichen Mehrwert bieten würde, da es die Vermittlung von Kontakten und den Austausch bewährter Verfahren unterstützen würde; erklärt seine Bereitschaft, an der Entwicklung eines solchen digitalen Tools mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten;

    26.

    geht davon aus, dass die Einführung verschiedener digitaler Lösungen seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, durch die ein umfangreicher, einmaliger Investitionsbedarf entstehen könnte, Teil der allgemeinen Überlegungen über den neuen EU-Haushalt vor dem Hintergrund des digitalen Wandels sein wird;

    27.

    schließt sich dem Positionspapier des Verbands Civic Tech Europe (ACTE) vom März 2020 an, demzufolge die Vielfalt der Geschäftsmodelle im Bereich der Bürgertechnologien der Schlüssel zu schnellen bürgerfreundlichen Lösungen ist, und teilt die Besorgnis, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union nicht immer leichten Zugang zu diesen Instrumenten haben, da sie häufig als Plattformen vom Typ „Software as a Service“ (SaaS) auf der Grundlage von Abonnements entwickelt werden (6);

    28.

    schlägt vor, dass der Europäische Ausschuss der Regionen Maßnahmen konzipiert, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu motivieren und ihnen Anerkennung auszusprechen mit dem Ziel, dass sie sich stärker für die Grundsätze der offenen und inklusiven Verwaltung einsetzen. Dadurch könnte sich in Zukunft ein neues Qualitätskriterium herausbilden, um den Grad der Demokratie in den Kommunen zu messen und bewährte Verfahren auszutauschen;

    29.

    fordert die europaweite Bereitstellung von Finanzmitteln zur Verbesserung der Digital- und Medienkompetenz der Bürger durch Lehr- und Schulungsprogramme für die verschiedenen Schulstufen sowie für die Bediensteten und Beamten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um ihre Fähigkeiten und ihr Wissen über die Möglichkeiten der Nutzung und Anwendung moderner digitaler Lösungen zu verbessern;

    30.

    empfiehlt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Fonds und Programmen der Einführung digitaler Instrumente Vorrang geben;

    31.

    fordert, dass Mittel für digitale Unterrichtsinstrumente und Lehrmaterialien bereitgestellt werden, um europaweit einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigem digitalem Lernen und Lehren zu gewährleisten;

    32.

    rät erforderlichenfalls zur Überarbeitung der Förderkriterien, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften neue digitale Lösungen und Plattformen auf einfachere und wirtschaftlichere Weise einführen können, wozu auch der Zugang zu EU-Mitteln für SaaS-Plattformen gehört.

    Brüssel, den 10. Dezember 2020.

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Apostolos TZITZIKOSTAS


    (1)  Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan (COM(2020) 442 final).

    (2)  COR-2017-03529-00-00-AC-TRA (ABl. C 164 vom 8.5.2018, S. 34).

    (3)  COR-2016-02882-00-01-AC-TRA (ABl. C 88 vom 21.3.2017, S. 54)..

    (4)  COR-2016-04094-00-01-AC-TRA (ABl. C 185 vom 9.6.2017, S. 29).

    (5)  AdR-Stellungnahme „Digitales Europa für alle: Intelligente und inklusive Lösungen vor Ort“ (COR-2019-03332) (ABl. C 39 vom 5.2.2020, S. 83).

    (6)  Positionspapier, Association Civic Tech Europe (ACTE), März 2020.


    Top