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Document 52020IR0303

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Ein nachhaltigerer Tourismus für die Städte und Regionen der EU

COR 2020/00303

ABl. C 37 vom 2.2.2021, p. 8–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/8


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Ein nachhaltigerer Tourismus für die Städte und Regionen der EU

(2021/C 37/02)

Berichterstatter:

Manuel Alejandro CARDENETE FLORES (ES/Renew Europe), stellvertretender Minister für Tourismus, Erneuerung, Justiz und Kommunalverwaltung der Regionalregierung von Andalusien

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitende Bemerkungen

1.

betont, dass der Tourismus eine strategisch wichtige Branche, ein Integrationsinstrument und ein wesentlicher Motor für den sozioökonomischen Aufschwung ist, der für mehr als 10 % des Bruttoinlandsprodukts, 26 Millionen Arbeitsplätze und 6 % der gesamten Exporte der EU steht;

2.

unterstreicht die Bedeutung von Verkehr und Mobilität als Schlüsselfaktoren für den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt der EU sowie die Notwendigkeit intelligenter und nachhaltiger Mobilitätslösungen, insbesondere in Regionen, deren wirtschaftliche Entwicklung durch die völlige Abhängigkeit vom Luft-und Seeverkehr stärker beeinträchtigt wird;

3.

weist darauf hin, dass ein in sozialer und kultureller Hinsicht sowie in Bezug auf Alter und Einkommen breites Spektrum an Reisenden zahlreichen Unternehmern — angefangen bei multinationalen Konzernen bis hin zu Kleinstunternehmen — umfassende Geschäftsmöglichkeiten eröffnet. Das touristische Ökosystem umfasst Aspekte wie Beherbergung, Beförderung, Gastronomie, Kultur, Sport und Erholung sowie Dienstleistungen von Reiseveranstaltern. In der Branche sind etwa 2,4 Millionen Unternehmen tätig, davon mehr als 90 % KMU;

4.

unterstützt die Empfehlungen und Leitlinien der Welttourismusorganisation (UNWTO) sowie die „Eine Welt“-Vision (One Planet) für die nachhaltige Erholung des Tourismus und die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) in den Bereichen Tourismus und Verkehr;

5.

unterstützt die Definition der UNWTO, der zufolge der nachhaltige Tourismus seinen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen jetzt und in Zukunft in vollem Umfang Rechnung trägt, indem er den Bedürfnissen von Reisenden, Wirtschaft, Umwelt und lokaler Bevölkerung gleichermaßen gerecht wird;

6.

betont, dass die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Krise die Gesamtlage dramatisch verändert hat — einschließlich unermesslicher Verluste an Menschenleben und verheerender wirtschaftlicher Folgen, die Europa hart getroffen haben: persönliche Einbußen, finanzielle Notlagen und zahlreiche Unternehmensbankrotte, insbesondere in der Tourismus- und Verkehrsbranche;

7.

weist darauf hin, dass diese Probleme im Fall der Gebiete in äußerster Randlage der EU dadurch verschärft werden, dass diese Gebiete sehr vom Tourismus abhängig sind. Ihre wirtschaftlichen Perspektiven werden durch die fast vollständige Abhängigkeit vom Luftverkehr und das Fehlen anderer Verkehrsträger stark beeinträchtigt;

8.

betont, dass nachhaltige touristische Dienstleistungen gefördert werden müssen, die dem reichen geschichtlichen und kulturellen Erbe Europas und seinem einzigartigen Naturerbe Rechnung tragen;

9.

weist darauf hin, dass der Tourismus, wie diese Krise vor Augen geführt hat, eine bereichsübergreifende Branche ist, da ein Einbruch der touristischen Aktivitäten nicht nur Sektoren wie Beherbergung, Verpflegung oder Beförderung, sondern auch viele Wirtschaftsbereiche mit hoher Wertschöpfung betrifft;

10.

stellt fest, dass Europa in dieser Krise und in etwaigen künftigen Krisen weiterhin eine proaktive und führende Rolle spielen und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um den Zusammenbruch der Tourismusbranche zu verhindern;

11.

weist darauf hin, dass die derzeitige durch COVID-19 verursachte Gesundheitskrise die besondere Anfälligkeit des Tourismus in Inselgebieten mit ihren knappen Ressourcen deutlich gemacht hat;

12.

erinnert die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen daran, wie wichtig es ist, ausreichende finanzielle Mittel für die Rettung der Branche bereitzustellen sowie eine langfristige europäische Tourismuspolitik zu entwickeln, die einen nachhaltigen Qualitätstourismus fördert und auf dem Schutz der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels fußt;

13.

ist der Ansicht, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die derzeitigen Tourismus- und Verkehrsmodelle zu verbessern und sicherzustellen, dass sie in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht vollständig nachhaltig sind. Dabei sollte die aktuelle Krise als Anlass für Überlegungen über die Frage dienen, wie die Grundlagen für die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit beider Sektoren in der Zukunft geschaffen werden können;

Auswirkungen von COVID-19 auf die Tourismus- und Verkehrsbranche in Europa und kurz- und mittelfristige Aufbau- und Resilienzmaßnahmen der EU: das Tourismus- und Verkehrspaket

14.

betont, dass Schätzungen der UNWTO zufolge die durch die Pandemie verursachten Verluste in der weltweiten Tourismusindustrie in den ersten fünf Monaten des Jahres 2020 bereits das Dreifache der Verluste während der internationalen Finanzkrise von 2009 übersteigen (1);

15.

fordert eine engere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei dem Erlass von Reiseverboten und Lockdown-Maßnahmen, um die Wiederbelebung der Branche zu erleichtern, die Verunsicherung der Touristen zu vermindern und Anreize zum Reisen zu schaffen, und begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, objektive und korrekte Informationen über die Entwicklung der Pandemie bereitzustellen;

16.

betont, dass für die Wiederbelebung des Tourismus eine gemeinsame Strategie für die Mobilität der Menschen innerhalb der EU von großer Bedeutung ist, eine Strategie, die das Vertrauen in das Reisen stärkt, vor allem durch COVID-19-Tests am Herkunftsort, d. h. vor Reisebeginn, um die Anreise sicherer zu machen und Quarantänezeiten zu vermeiden;

17.

begrüßt die schnelle Reaktion der EU zur Rettung der Tourismus- und Verkehrsbranche, insbesondere die Mitteilung der Europäischen Kommission „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ und die begleitenden Empfehlungen und Leitlinien — das Tourismus- und Verkehrspaket —, die die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um Wiederherstellung des sicheren und uneingeschränkten Reiseverkehrs und die Wiederöffnung der Binnengrenzen, die Bewältigung der Liquiditätskrise und die Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens unterstützt haben;

18.

begrüßt auch: die Verabschiedung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen (2), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht hat, Unternehmen stärker zu unterstützen; das neue Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken (SURE) (3) mit den Zielen, die Haushaltseinkommen zu stützen und die Produktionskapazität und das Humankapital von Unternehmen und Wirtschaft zu erhalten; die Initiative REACT-EU (4), die es den Verwaltungsbehörden ermöglicht, die Zuweisung der Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu ändern, um die dringendsten Herausforderungen der Krise zu bewältigen; den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der Arbeitnehmern im Tourismussektor zugutekommt, die infolge der Krise entlassen wurden, und Projekte wie die Internetplattform „Re-open EU“ (5), über die aktuelle Informationen zu den Reisebeschränkungen in Europa, zur öffentlichen Gesundheit sowie zu Sicherheitsmaßnahmen abrufbar sind;

19.

begrüßt die Anstrengungen der Europäischen Kommission, in größerem Umfang staatliche Beihilfen zur Rettung europäischer Unternehmen zu erleichtern, und schlägt vor, dass einige der geltenden Bestimmungen (einschließlich der geänderten De-minimis-Regelung) in den von der Krise besonders betroffenen Regionen so lange wie nötig in Kraft bleiben sollten;

20.

fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, sämtliche Arten von Beihilfen zu nutzen, die gemäß dem Rahmen vorübergehend zulässig sind, um den dringenden Liquiditätsbedarf sowie den unmittelbaren Bedarf an Betriebskapital und Investitionen zu decken und vor der Krise rentable und durch den COVID-19-Ausbruch akut in Mitleidenschaft gezogene Unternehmen zu retten (6) und ihnen dadurch die Möglichkeit zu geben, ihren Betrieb umzustellen und weiterzuentwickeln;

21.

begrüßt die von den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Maßnahmen, die nach den Worten des Präsidenten des Europäischen Ausschusses der Regionen „ein Beispiel für Solidarität“ sind, und hält es für entscheidend, dass die Mittel aus dem EU-Haushalt und dem EU-Aufbauplan den Städten und Unternehmen in allen europäischen Städten, Regionen und Gemeinden rasch für die Bewältigung dieser beispiellosen Krise zur Verfügung gestellt werden;

22.

fordert, auf eine Vereinbarung hinzuarbeiten, um eine echte Partnerschaft zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zu erreichen‚ bei der gemeinsame Verantwortung gefördert und übermäßige Zentralisierung vermieden wird;

23.

ersucht die Europäische Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Reihe von EU-spezifischen Leitlinien und Prüflisten vorzulegen, an die sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den ersten Tagen einer Katastrophe halten können, also noch vor der Einleitung von nationalen und EU-Maßnahmen; stellt fest, dass die im Tourismus- und Verkehrspaket enthaltenen Leitlinien bereits ein ausgezeichnetes Referenzbeispiel darstellen;

24.

hält die Maßnahmen des Tourismus- und Verkehrspakets für einen wichtigen ersten Schritt zur Verbesserung der Fähigkeit regionaler Reiseziele, auf neue Pandemiewellen und andere potenzielle Katastrophen, die die Resilienz der Branche auf die Probe stellen könnten, zu reagieren;

25.

hält aufgrund der Pandemie neue Strategien zur Unterstützung des Gastgewerbes und zur Entwicklung touristischer Aktivitäten auf lokaler Ebene für dringend erforderlich, so z. B. in den Bereichen ländlicher Tourismus, regionale Gastronomie und regionale Bräuche. Weltweit gehen die Trends mittlerweile hin zu kleineren Reisezielen und abgelegenen Tourismusorten, die Familien und kleineren Gruppen von Reisenden Sicherheit bieten und an Attraktivität gewonnen haben. Damit der Tourismus in den nächsten zwei bis drei Jahren überleben kann, müssen wir unsere Touristen hin zu unseren eigenen Reisezielen lenken;

26.

betont, dass die Kosten für die im öffentlichen Verkehr aufgrund von COVID-19 getroffenen Präventivmaßnahmen in den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen berücksichtigt werden könnten. Damit würde vermieden, dass hohe zusätzliche finanzielle Lasten von der Verkehrsbehörde, bei der es sich häufig um lokale und regionale Stellen handelt, geschultert werden müssen;

27.

befürwortet die schrittweise Einführung der Befreiung von der Visumpflicht auf längere Sicht, um so die Einreise von Besuchern aus Drittstaaten und die Rückkehr von Touristen nach Europa zu fördern;

28.

erwartet, dass in Zukunft alle Entscheidungen einzelstaatlicher Behörden über Reiseverbote und vorübergehende Grenzschließungen den europäischen Behörden sowie den Grenzregionen im Voraus mitgeteilt werden, um die Koordinierung zu verbessern und entsprechende Informationen rechtzeitig zugänglich zu machen;

29.

unterstützt nachdrücklich den Aufbauplan für Europa, der dazu beitragen soll, die durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden zu beheben, die Konjunkturerholung in Europa anzustoßen sowie Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen;

Notwendige Maßnahmen für einen nachhaltigeren Tourismus

30.

weist darauf hin, dass der Tourismus in den letzten Jahren einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweige war. Dieses Wachstum hat die Schwierigkeiten einer unter den Aspekten der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit ausgewogenen Entwicklung verdeutlicht;

31.

würdigt die Kommissionsmitteilungen „Europa — wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (2010) und „Eine europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus“ (2014);

32.

weist darauf hin, dass der Tourismus heute Antworten auf neue Herausforderungen mit weitreichenden Folgen geben muss, wie z. B. Klimawandel, zunehmende Verkehrsüberlastung, Überbeanspruchung der Infrastruktur, übermäßiger Wasser- und Energieverbrauch und Umweltzerstörung, die dringend und prioritär zu bekämpfen sind, sowie Identitätsverlust und Achtung der Authentizität der Völker;

33.

ist der Ansicht, dass der Tourismus im Rahmen der im Grünen Deal proklamierten Ökowende beispielgebend sein könnte. Es geht darum, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, die Wirtschaft an das digitale Zeitalter anzupassen und Gleichstellung und soziale Inklusion zu fördern, weshalb die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten unbedingt die im Hinblick auf diese Ziele notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen;

34.

stellt fest, dass die genannten Ziele nur erreicht werden können, wenn sie auf einer soliden Grundlage beruhen, einschließlich einer genauen Definition der Reichweite, der Verpflichtungen und der Folgen der Einführung einer echten nachhaltigen Entwicklung für diese Branche sowie eines starken Engagements für ihre Umsetzung;

Reiseverkehrsträger

35.

weist darauf hin, dass der Tourismus eine komplexe Wertschöpfungskette mit vielen beteiligten Akteuren und mit einer unmittelbaren Verbindung zur Personenbeförderung ist;

36.

weist erneut darauf hin, dass in der Tourismusbranche Fortschritte bei der Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft im Tourismus erzielt werden müssen;

37.

stellt fest, dass gemäß den Prognosen der UNWTO und des Internationalen Verkehrsforums die verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Tourismus bis 2030 um rund 25 % ansteigen dürften;

38.

hält es deshalb für erforderlich zu untersuchen, wie die Verkehrsanbindung der europäischen Städte und Regionen optimiert, weniger umweltschädliche Optionen gefördert und die Intermodalität im Einklang mit dem Endziel des Grünen Deals verbessert werden können, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen; begrüßt daher die von der Europäischen Kommission 2020 vorgelegte Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität;

39.

fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich zur Bündelung ihrer Kräfte auf, um dringend den Mangel an nachhaltigen Verkehrsalternativen zu beheben und in die Entwicklung und den Ausbau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken, insbesondere Nachtzügen, zu investieren, um so emissionsarmes Reisen attraktiver zu machen;

40.

befürwortet die Knüpfung öffentlicher Beihilfen für Fluggesellschaften an Verpflichtungen dieser Unternehmen zur Einhaltung von Emissionsreduktionszielen;

41.

stellt fest, dass solche Zusagen auch in Bezug auf die unterschiedlichen Verkehrsträger im Bereich des Straßen- und Seeverkehrs gefördert werden müssen, wobei Kreuzfahrtschiffen wegen der von ihnen verursachten hohen Umweltbelastung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

42.

bedauert, dass der (für die lokale und regionale Ebene wichtige) Bus- und Schienenverkehr im Vergleich zum Luftverkehr eine geringere Unterstützung erhält, was die Finanzierung der nachhaltigsten Verkehrsträger erschwert; fordert einen nachdrücklichen Einsatz für den Ausbau nachhaltiger Fortbewegungsmöglichkeiten auf der Schiene in ganz Europa mit dem Hinweis, dass die Europäische Kommission als ein Ziel für 2021 die Verbesserung des Beitrags des Eisenbahnsektors zu einem nachhaltigen Tourismus in der EU nennt;

43.

weist darauf hin, dass bei der Anwendung der im europäischen Grünen Deal und in der neuen Strategie für nachhaltige Mobilität vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emission auf den Luft- und Seeverkehr die Auswirkungen auf die EU-Gebiete in äußerster Randlage bewertet werden müssen, deren wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt sowohl im Hinblick auf die Mobilität der Menschen als auch auf die wirtschaftliche Entwicklung im großen Maße vom Luft- und Seeverkehr abhängt;

44.

unterstreicht die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung für die öffentlichen Verkehrsbetriebe, die einen dramatischen Rückgang der Einnahmen zu verzeichnen haben, damit sie einen nachhaltigeren Fuhrpark mit emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen entwickeln können;

45.

bekundet sein Interesse an Initiativen, die Bahnreisen mit kulturellen Entdeckungen und touristischen Aktivitäten in der Zeit nach der Krise verknüpfen, an der Entwicklung des Programms #DiscoverEU und an einer engen Zusammenarbeit mit Vertretern der EU-Regionen zur Förderung der Möglichkeiten für den Bahntourismus während des Europäischen Jahres der Schiene (2021) und danach;

46.

unterstreicht, dass es wichtig ist, EuroVelo (7) als weiteres TEN-V (transeuropäisches Verkehrsnetz) neben den bereits bestehenden Straßen-, Schienen- und Binnenwasserstraßennetzen anzuerkennen, da dies zu einer sichereren, direkteren, kohärenteren und besser vernetzten Fahrradinfrastruktur führen wird, die allen Kategorien von Radfahrern zugutekommt und dem Radtourismus einen deutlichen zusätzlichen Schub verleiht;

Auswirkungen auf die natürliche Umwelt

47.

bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Erderwärmung die Attraktivität bestimmter touristischer Reiseziele verringern oder sogar die Lebensgrundlagen vor Ort gefährden könnte; bekräftigt seine Entschlossenheit, den Klimawandel mit der in seinen Stellungnahmen dargelegten Palette politischer Initiativen und Maßnahmen umgehend und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu bekämpfen;

48.

weist darauf hin, dass dieser Kampf für das Schicksal vieler unter dem steigenden Meeresspiegel leidender Küsten- und Inselgebiete, von Schneemangel betroffener Skigebiete und von Waldbränden, Überschwemmungen oder Schneestürmen heimgesuchter Regionen von entscheidender Bedeutung sein wird (8);

49.

ist der Ansicht, dass der Tourismus einen beträchtlichen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Ziels einer Kreislaufwirtschaft leisten kann, und betont, dass die Regionen und Städte an der Debatte über die Frage, wie die Agenda vor Ort gefördert werden kann, beteiligt werden müssen;

50.

empfiehlt, dass die Tourismus- und Verkehrsbranche das Angebot an klimaneutralen Produkten durch den Einsatz von sauberen Energieträgern, weniger schädlichen Chemikalien, weniger Kunststoff, Verfahren zur Aufbereitung von Regenwasser und Brauchwasser aus Haushalten (9) — die den Bedarf an Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz deutlich reduzieren — sowie Abfallrecycling erweitern und diese Systeme konsequenter nutzen sollten;

51.

unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung des Fahrradtourismus, der für die lokale Wirtschaft von Vorteil ist, weil er die Erschließung von Gebieten, die normalerweise nicht im Zuge des konventionellen Tourismus besucht werden, sowie die Nutzung lokaler Unternehmen und Dienstleistungen ermöglicht. Darüber hinaus nutzt die dafür erforderliche Infrastruktur auch den Menschen vor Ort durch eine bessere Vernetzung, die dazu beiträgt, die langfristige Nachhaltigkeit der lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten;

52.

unterstützt die Fortführung der gemeinsamen Arbeitsgruppe der GD MARE und des Verbands European Boating Industry, die sich mit ausgemusterten Schiffen beschäftigt und einen gemeinsamen EU-Forschungs- und Innovationsfahrplan für ein verstärktes Recycling von Schiffsbaumaterial erarbeiten soll;

53.

weist darauf hin, dass ein nachhaltiger maritimer Küstentourismus gefördert werden muss, bei dem Aktivitäten im Bereich der Information über die Meeresumwelt und für deren Schutz verstärkt werden sollten; erkennt überdies in der Schifffahrt, dem Segel-, Surf- und Tauchsport und ganz allgemein im Wassersport ein großes Potenzial für die Wissenschaft, das Umweltbewusstsein, die Meereskartierung und die Untersuchung von Umweltaspekten;

54.

unterstreicht die Bedeutung des Tourismus für die ländliche Entwicklung, die nicht mehr ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der landwirtschaftlichen Entwicklung interpretiert werden sollte, sondern als Motor für den Fortschritt weniger entwickelter ländlicher Gebiete, deren Agrarflächen zwar unbedeutend und wenig produktiv, die aber für die Umwelt und Landschaft sowie den Schutz der biologischen Vielfalt von großem Wert sind. Die europäischen Institutionen sollten daher den Tourismus und seine Möglichkeiten in der Biodiversitätsstrategie, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik und dem Natura-2000-Netz sowie der langfristigen Vision für die ländlichen Regionen angemessen berücksichtigen;

55.

hält es für wichtig, einen nachhaltigeren Tourismus mit mehr Wertschöpfung für die Regionen zu fördern, indem das touristische Angebot um sog. Null-Kilometer-Produkte ergänzt wird; hält es zudem für notwendig, Naturräume und Schutzgebiete sowie das Potenzial der Himmelsbeobachtung (Astrotourismus) stärker touristisch zu nutzen;

56.

weist auf die Bedeutung der Nutzung der digitalen Technologien auf der Grundlage von 5G, IdD, KI und Big Data hin, um innovative, nachhaltige und skalierbare Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung im Bereich des intelligenten Tourismus zu erbringen, die zu neuen und effizienteren Tourismusmodellen mit mehr Barrierefreiheit und Inklusivität beitragen können. Dies sollte auf alle Regionen ausgeweitet werden, mit einem besonderen Schwerpunkt auf ländlichen Gebieten. Darüber hinaus müssen Telekommunikationstechnologien zur Verfügung stehen, die eine angemessene Konnektivität in diesen Gebieten ermöglichen;

Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen des Tourismus, der nicht als Problem wahrgenommen werden darf

57.

erinnert daran, dass der Tourismus und insbesondere der Übertourismus (d. h. die Überbeanspruchung der physischen, ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, psychologischen und/oder politischen Kapazitäten der Reiseziele (10)) wie alle menschlichen Aktivitäten Auswirkungen auf das soziale Umfeld vor Ort hat;

58.

unterstreicht, dass die negativen Folgen des Übertourismus vermieden werden müssen: zunehmende Verkehrsüberlastung, Überbeanspruchung der Infrastruktur, steigender Energie-und Wasserbedarf, Umweltzerstörung, Beschädigung historischer Stätten und Denkmäler, Verlust von Identität und Authentizität sowie höhere Lebenshaltungskosten für die Menschen vor Ort und wachsende Ungleichheit zwischen diesen; ist der Ansicht, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dringend Maßnahmen und Initiativen erwägen sollten, mit denen die negativen Folgen des Übertourismus vermieden werden;

59.

unterstreicht, dass die Förderung und Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum eine Quelle für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Wohlstand sein und dazu beitragen kann, von Entvölkerung betroffene Gebiete für den Zuzug attraktiver zu machen bzw. den Bevölkerungsrückgang dort aufzuhalten;

60.

empfiehlt Maßnahmen für die Förderung und Stärkung der Rolle der Frau. Frauen spielen eine Schlüsselrolle bei der Betreibung von Tourismusunternehmen und sind die Hauptakteure bei der Bekämpfung der Entvölkerung. Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine Garantie für die Ansiedlung und Bindung der Bevölkerung. Es gilt, ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen und ihnen Instrumente für die Stärkung ihrer Rolle und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Schulungsmaßnahmen an die Hand zu geben;

61.

weist darauf hin, dass einige Tourismusmodelle, die auf der intensiven Nutzung preisgünstiger Verkehrsmittel und dem Reisen von Touristenmassen beruhen, den Übertourismus fördern, und soziale Medien und Plattformen für den Peer-to-Peer-Austausch zu einer übertriebenen Werbung für die Reiseziele führen können; ist deshalb der Ansicht, dass Diskussionen über das Wachstum und die Qualität des Tourismus geführt werden sollten;

62.

vertritt die Auffassung, dass die von NECSTouR initiierte Erklärung von Barcelona „Better Places to Live, Better Places to Visit“ („Lebenswertere Orte, besucherfreundlichere Orte“) als Referenz dienen sollte, um zu zeigen, dass die Bereiche Tourismus und materielles und immaterielles Kulturerbe zum Wohle der europäischen Bürgerinnen und Bürger und des Kulturerbes selbst eng zusammenarbeiten können;

63.

weist darauf hin, dass der Tourismus als Teil der Lösung und nicht als Problem gesehen werden muss; hält es daher für notwendig, Vorschläge für neue Maßnahmen, die sich von den derzeit bestehenden Maßnahmen unterscheiden, zu formulieren und den bereits laufenden Maßnahmen einen stärkeren Impuls zu verleihen. Es geht darum, die neuen Formen des touristischen Angebots und die Plattformen der kollaborativen Wirtschaft nach Kriterien des fairen Wettbewerbs zu regulieren, die Kontrolle und Inspektion zu stärken, die Qualität und Legalität der erbrachten Dienstleistungen in einem gemeinsamen Rahmen des freien unternehmerischen Wettbewerbs sicherzustellen und gleichzeitig Erbe, Kultur, Identität und Lebensqualität der lokalen Bevölkerung zu bewahren;

64.

erachtet es in dieser Hinsicht als vorteilhaft, die bewährten Verfahren, Strategien und Methoden im Bereich des nachhaltigen Tourismus, die in verschiedenen europäischen Programmen wie PANORAMED, horizontalen MED-Projekten, MITOMED+ oder WINTER-MED entwickelt wurden, zu verbreiten, damit sie stärker genutzt und nachgeahmt werden können;

65.

schlägt daher vor, die Auszeichnung „European Capital of Smart Tourism“ („Europäische Hauptstadt des intelligenten Tourismus“) weiterhin zu verleihen;

Digitalisierung und Daten — Vorteile bei der Einrichtung eines Systems zur Verfolgung und Messung der Ergebnisse von Maßnahmen

66.

hebt hervor, dass hinsichtlich der Vertriebskanäle und in der Art und Weise, wie Tourismus konsumiert wird, wichtige Veränderungen stattgefunden haben, die es vielen Unternehmen ermöglicht haben, ihre Kunden direkt zu erreichen — eine Chance, die von kleinen Unternehmen nicht ausreichend genutzt wurde;

67.

betont, dass Informationen für den Tourismus einen grundlegenden Rohstoff darstellen, der derzeit von den bahnbrechendsten Initiativen in der Branche genutzt wird;

68.

unterstreicht die Bedeutung der UNWTO-Initiative für einen Rahmen für Statistiken zur Messung des nachhaltigen Tourismus (11)‚ einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte;

69.

betont, dass die Detailgenauigkeit, Qualität, Interpretation und korrekte Verwendung der Daten einen direkten Einfluss auf die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise und auf die Bemühungen um ein klimaneutrales Europa haben werden;

70.

ist besorgt über die mangelnde Harmonisierung und die Fragmentierung der Daten betreffend die wirtschaftlichen Folgen des Tourismus, da dies systemische Beschlüsse über Maßnahmen zur Unterstützung der Tourismus- und Verkehrsbranche erschwert;

71.

hebt hervor, dass die offiziellen Daten nicht geeignet sind, Informationen schnell genug zu produzieren, so dass sie die aktuelle Situation abbilden. Dadurch sind die Regionen und Städte gezwungen, andere Messverfahren einzuführen, die bei den offiziellen Daten noch nicht zur Anwendung kommen;

72.

begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Kommission im März 2020 mit den Plattformen der kollaborativen Wirtschaft die Veröffentlichung von Schlüsseldaten zur privaten Beherbergung von Reisenden vereinbart hat (12), und ersucht die Europäische Kommission, gemeinsam Indikatoren für Wiederaufbaustrategien zu ermitteln, die der Tourismusbranche zugutekommen werden;

73.

erinnert daran, dass die Plattformen der kollaborativen Wirtschaft einen Anstieg der örtlichen Wohnkosten verursachen, indem die Wohnungen statt der lokalen Bevölkerung nunmehr Reisenden zur Nutzung dienen. Ungeachtet des Urteils des Europäischen Gerichtshofs sind Plattformen der kollaborativen Wirtschaft keine einfachen Informationsanbieter. Der AdR ruft daher die Europäische Kommission zu einer Gesetzgebungsinitiative auf, mit der es den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ermöglicht wird, die Aktivitäten solcher Plattformen in ihren Gebieten zu regulieren, um sicherzustellen, dass sie denselben Verwaltungsvorschriften bezüglich der Vermietung von Ferienwohnungen wie herkömmliche Akteure unterliegen;

74.

erachtet es als notwendig, standardisierte Instrumente zu schaffen, an denen sich die Städte und Regionen sowie der Unternehmenssektor bei ihrer Suche nach nachhaltigeren Maßnahmen orientieren können. Diese Instrumente sollten in das neue Europäische Statistische Programm integriert werden und die Überwachung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte des Tourismus stärken; unterstreicht die Notwendigkeit, die Zugänglichkeit von Daten zu verbessern, sie häufiger zu aktualisieren und besser zu vernetzen sowie ein harmonisiertes Erfassungssystem einzurichten;

75.

empfiehlt, einen Rechtsrahmen für die Erstellung und Veröffentlichung von Tourismus-Satellitenkonten in jedem der EU-Mitgliedstaaten festzulegen;

76.

befürwortet eine bessere Datenerhebung auf der NUTS-3-Ebene in Bezug auf die Zahl von Touristen und Tagesgästen, andere neue Beherbergungsformen und Verkehrstypen sowie eine Aufschlüsselung der Beherbergungsstatistiken nach Regionen und lokalen Hauptreisezielen;

77.

empfiehlt, ein Messsystem zur Überwachung des Wasserverbrauchs und der Emissionserzeugung durch die Tourismusbranche, einschließlich der Tourismusindustrie und ihrer Produkte, in die Statistiken über Wasser, Luft und Energie einzuführen;

78.

ersucht Eurostat, die Verwendung von Massendaten („Big Data“) als Quelle für Tourismusstatistiken weiter zu prüfen und dabei den Anforderungen hinsichtlich ihrer Erhebung, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit, Zugänglichkeit, Qualität und langfristigen Verfügbarkeit Rechnung zu tragen;

79.

fordert, das Problem des Übertourismus zu analysieren. Dazu sollten qualitative Daten über die Einstellung der lokalen Bevölkerung zum Tourismus in Studien über Einkommen und Lebensbedingungen, in die Schnellschätzungen zu den Auswirkungen des Tourismus und in den Bericht der Europäischen Kommission über die Lebensqualität in europäischen Städten aufgenommen werden;

80.

empfiehlt, weiterhin Initiativen anzuregen, die sich auf die hervorragende Arbeit, die die Europäische Kommission in den letzten Jahren geleistet hat, stützen und diese optimieren, wie etwa das ETIS-Indikatorensystem, die S3-Plattform (13) für Digitalisierung und Sicherheit im Tourismus oder das Tourism of Tomorrow Lab;

81.

fordert die Europäische Kommission und das Europäische Parlament nachdrücklich auf, in das nächste Europäische Statistische Programm Systeme und Überwachungsinstrumente aufzunehmen, die stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der Regionen und Städte ausgerichtet sind und die eine angemessene Messbarkeit der umgesetzten Tourismusmaßnahmen ermöglichen;

Neubewertung des Tourismus als wichtige EU-Politik in Anerkennung seines Wachstumsbeitrags und Wachstumspotenzials und eines stärkeren Engagements für nachhaltige Entwicklung

82.

hofft, dass die derzeitige Krise ein Weckruf sein wird, der die Europäische Kommission dazu ermutigt, auf ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Ebene eine ehrgeizigere Tourismuspolitik für Europa zu verfolgen;

83.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, einen Europäischen Konvent zum Tourismus mit aktiver Beteiligung der Regionen zu veranstalten, um einen Fahrplan für ein nachhaltiges, innovatives und widerstandsfähigeres europäisches Tourismusökosystem bis 2050 („Europäische Tourismusagenda 2050“) zu erstellen;

84.

erklärt sich bereit, eine Konferenz öffentlicher und privater Interessenträger zu organisieren, um den Austausch über die von den verschiedenen Reisezielen gewählten Wiederaufbaumethoden und die künftige Form des Tourismus in der EU zu ermöglichen;

85.

vertraut darauf, dass sich der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem AdR für eine überzeugende Tourismuspolitik in der EU einsetzen wird;

86.

schlägt eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments und der Fachkommission NAT des AdR vor, um über die Zukunft der Tourismuspolitik in der EU nach der COVID-19-Krise auch im Zuge der Debatten über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 zu beraten;

87.

sieht einer engen Zusammenarbeit mit der Gruppe für Tourismus des Europäischen Parlaments erwartungsvoll entgegen und ersucht um seine umfassende Einbeziehung in deren Arbeit, damit er die Standpunkte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Beratungen einbringen kann;

88.

unterstreicht erneut, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten und ihre regionalen Gebietskörperschaften tourismusbezogene Prioritäten in ihre operationellen Programme für die Zeit nach 2020 aufnehmen, um den Zugang zu europäischen Mitteln zur Finanzierung von Tourismusprojekten zu fördern;

89.

weist darauf hin, dass der derzeitige Finanzierungsmechanismus für KMU und Reiseziele schwer zugänglich ist, und schlägt die Schaffung konkreter Instrumente (einheitliche Anlaufstelle oder Online-Tool) bei den die europäischen Mittel verwaltenden Behörden vor, um die Antragstellung und Bearbeitung zu erleichtern;

90.

ist der Ansicht, dass der Europäische Ausschuss der Regionen seine Zusammenarbeit mit der UNWTO durch eine gemeinsame Absichtserklärung und die Entwicklung gemeinsamer Aktionspläne verstärken sollte;

91.

fordert den Rat auf, den Europäischen Ausschuss der Regionen und die durch ihn vertretenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in tourismusbezogene Arbeitsgruppen und Ratssitzungen einzubeziehen;

92.

plädiert für die Erarbeitung eines neuen europäischen Rahmens für nachhaltigen Tourismus im Einklang mit dem Grünen Deal und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der einschlägigen Strategien, die die Regionen auf den Weg gebracht haben. Dieser Rahmen sollte die verschiedenen Maßnahmen, die die EU in diesem Bereich entwickelt und verfolgt, bündeln, z. B. die Unterstützung der Digitalisierung der Branche, die Förderung intelligenter Reiseziele, die Umstellung auf einen emissionsarmen Tourismus, die Förderung der Kreislaufwirtschaft, Impulse für einen inklusiven und barrierefreien Tourismus, die Eindämmung der Landflucht, die Verbesserung der partizipativen Governance und öffentlich-privaten Partnerschaften;

93.

fordert die Europäische Kommission auf, die Einrichtung einer eigens dem nachhaltigen Tourismus gewidmeten Generaldirektion zu prüfen, und appelliert in diesem Sinne an das Europäische Parlament, die Einsetzung eines eigenen Ausschusses für nachhaltigen Tourismus zu erwägen.

Brüssel, den 10. Dezember 2020.

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  https://www.e-unwto.org/doi/epdf/10.18111/wtobarometereng.2020.18.1.4

(2)  https://ec.europa.eu/competition/state_aid/what_is_new/sa_covid19_temporary-framework.pdf

(3)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020PC0139

(4)  https://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/factsheet/2020_mff_reacteu_de.pdf

(5)  https://reopen.europa.eu/de

(6)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1587137448000&uri=CELEX:52020DC0112

(7)  Europäisches Netz von 17 Radfernwegen, die ganz Europa durchziehen und verbinden.

(8)  https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_BRI%282017%29603932

(9)  https://ec.europa.eu/environment/emas/takeagreenstep/pdf/BEMP-5.7-FINAL.pdf

(10)  Einer aktuellen Untersuchung des Europäische Parlaments zufolge sind 105 Reiseziele in der EU von Übertourismus bedroht; siehe: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/629184/IPOL_STU(2018)629184_EN.pdf

(11)  https://www.unwto.org/Measuring-Sustainability-Tourism

(12)  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_194

(13)  https://s3platform.jrc.ec.europa.eu/tourism


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