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Document 52020IP0167

    Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im Juni 2020 (2019/2209(INI))

    ABl. C 362 vom 8.9.2021, p. 114–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 362/114


    P9_TA(2020)0167

    Östliche Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im Juni 2020

    Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im Juni 2020 (2019/2209(INI))

    (2021/C 362/13)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf Artikel 2, 3 und 8 und Titel V, insbesondere Artikel 21, 22, 36 und 37, des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie den Fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    unter Hinweis auf die Gründung der Östlichen Partnerschaft in Prag am 7. Mai 2009 als gemeinsames Unterfangen zwischen der EU und ihren sechs osteuropäischen Partnern Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine,

    unter Hinweis auf die auf den Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft 2009 in Prag, 2011 in Warschau, 2013 in Wilna, 2015 in Riga und 2017 in Brüssel abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,

    unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (1), auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (2), auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (3), einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelsabkommen, und das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (4),

    unter Hinweis auf die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Aserbaidschan, die vom Kooperationsrat am 28. September 2018 gebilligt wurden (5),

    unter Hinweis auf die Abschlusserklärungen zu den Sitzungen der Parlamentarischen Assoziationsausschüsse mit der Ukraine und der Republik Moldau am 19. Dezember 2019 und ihre Empfehlungen,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Dezember 2019 (6),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind,

    unter Hinweis auf die Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien (8) sowie der Republik Aserbaidschan (9) zur Erleichterung der Visaerteilung sowie auf die Unterzeichnung eines Abkommens zur Erleichterung der Visaerteilung durch die Europäische Union und die Republik Belarus am 8. Januar 2020 (10),

    unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. März 2020 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020. Stärkung der Resilienz — eine Östliche Partnerschaft, die allen Vorteile bringt“ („Eastern Partnership policy beyond 2020 Reinforcing Resilience — an Eastern Partnership that delivers for all“),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und zur Östlichen Partnerschaft,

    unter Hinweis auf die Empfehlungen und Aktivitäten der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft, des Ausschusses der Regionen und der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP),

    unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vom 9. Dezember 2019 zur Zukunft der Trio-Plus-Strategie 2030: die Zukunft der Östlichen Partnerschaft gestalten,

    unter Hinweis auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und die überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik,

    unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 20. Mai 2010 zu der Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus (11), vom 23. Oktober 2013 zum Thema Europäische Nachbarschaftspolitik (12), vom 18. September 2014 zur Lage in der Ukraine und zum Sachstand in den Beziehungen zwischen der EU und Russland (13), vom 15. Januar 2015 zur Lage in der Ukraine (14), vom 15. April 2015 zu dem 100. Jahrestag des Völkermords an den Armeniern (15), vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (16), vom 21. Januar 2016 zu den Assoziierungsabkommen sowie den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine (17), vom 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“ (18), vom 13. Dezember 2016 zu den Rechten der Frau in den Staaten der Östlichen Partnerschaft (19), vom 16. März 2017 zu den ukrainischen Gefangenen in Russland und der Lage auf der Krim (20), vom 19. April 2018 zu Belarus (21), vom 14. Juni 2018 zu den besetzten Hoheitsgebieten Georgiens zehn Jahre nach der Invasion durch Russland (22), vom 4. Juli 2018 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (23), vom 4. Oktober 2018 zu der Einschränkung der Medienfreiheit in Belarus‚ insbesondere dem Fall der Charta 97 (24), vom 14. November 2018 zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau (25), vom 14. November 2018 zur Umsetzung des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Georgien (26) und vom 12. Dezember 2018 zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine (27),

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland, insbesondere diejenigen, die sich auf das Vorgehen Russlands auf dem Gebiet der Länder der Östlichen Partnerschaft, die Verletzungen der Rechte der Krimtataren, die Besetzung von Teilen des georgischen Hoheitsgebiets und damit zusammenhängende Aktivitäten zur Errichtung von Grenzanlagen sowie die gegen die EU und die Länder der Östlichen Partnerschaft gerichtete feindliche Propaganda und Desinformation beziehen,

    unter Hinweis auf seine Empfehlungen vom 15. November 2017 an den Rat, die Kommission und den EAD zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im November 2017 (28) und vom 4. Juli 2018 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Verhandlungen über das umfassende Abkommen EU-Aserbaidschan (29),

    gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für internationalen Handel,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0112/2020),

    A.

    in der Erwägung, dass die EU auf absehbare Zeit die dominierende politische und wirtschaftliche Macht in Europa bleiben wird, was Verantwortung gegenüber ihren Nachbarn zur Folge hat;

    B.

    in der Erwägung, dass nach der Globalen Strategie der EU vom Juni 2016 die Priorität der EU darin besteht, widerstandsfähige, verantwortungsvoll regierte, wohlhabende und an die EU angeglichene Staaten in der Nachbarschaft zu fördern;

    C.

    in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft von ihrem Wesen her inklusiv ist, auf gemeinsamen Interessen und gegenseitigem Verständnis, einer gemeinsamen Trägerschaft und Verantwortung, Differenzierung und Konditionalität beruht sowie auf das gemeinsame Bekenntnis Armeniens, Aserbaidschans, Belarus‘, Georgiens, der Republik Moldau, der Ukraine und der Europäischen Union zur Vertiefung ihrer gegenseitigen Beziehungen und zur Achtung des Völkerrechts und von Grundwerten wie der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, einer sozialen Marktwirtschaft, einer nachhaltigen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung mit dem Ziel einer Förderung von Stabilität und Wohlstand ausgerichtet ist;

    D.

    in der Erwägung, dass die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft kein linearer Prozess ist und eine umfassende Zusammenarbeit nur dann erreicht und aufrechterhalten werden kann, wenn die zentralen europäischen Werte und Grundsätze im Zuge des Verfassungs- und Gesetzgebungsprozesses geachtet werden und wenn die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität, Geldwäsche, oligarchischer Strukturen und Vetternwirtschaft sichergestellt ist; betont jedoch, dass bei schwerwiegenden Rückschritten die Zusammenarbeit eingestellt werden kann;

    E.

    in der Erwägung, dass sich einige Länder der Östlichen Partnerschaft gemäß dem Grundsatz der Differenzierung und entsprechend ihren jeweiligen Leistungsergebnissen und Bestrebungen für eine engere politische, die Menschen betreffende und wirtschaftliche Integration mit der EU entschieden und ehrgeizige Assoziierungsabkommen (AA), einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelsabkommen, sowie visafreie Regelungen und Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum abgeschlossen haben; in der Erwägung, dass sie darüber hinaus die Mitgliedschaft in der EU zum strategischen Ziel erklärt und bereits unter Beweis gestellt haben, dass sie in der Lage sind, für mehr Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und Resilienz in der östlichen Nachbarschaft zu sorgen; in der Erwägung, dass die öffentliche Unterstützung für die europäische Integration in den dortigen Gesellschaften nach wie vor sehr hoch ist;

    F.

    in der Erwägung, dass die Ambitionen anderer Länder der Östlichen Partnerschaft gegenüber der EU nuancierter sind; in der Erwägung, dass Armenien Teil der von Russland angeführten wirtschaftlichen und militärischen regionalen Integrationsstrukturen (der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit) ist und mit der EU ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft abgeschlossen hat; in der Erwägung, dass Aserbaidschan seit 2017 mit der EU über ein neues umfassendes Abkommen verhandelt, das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1999 ersetzen soll; in der Erwägung, dass Belarus keine vertragliche Beziehung mit der EU unterhält, jedoch vor kurzem Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen unterzeichnet wurden;

    G.

    in der Erwägung, dass die Partnerländer seit der Gründung der Östlichen Partnerschaft sowohl aufgrund interner als auch externer Faktoren ein unterschiedliches Tempo bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen aufweisen und noch nicht den Punkt erreicht haben, ab dem diese Reformen unumkehrbar wären;

    H.

    in der Erwägung, dass die Beibehaltung einer langfristigen europäischen Perspektive für die interessierten Länder in der Östlichen Partnerschaft ein Katalysator für die Demokratisierung und für weitere Reformen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft ist;

    I.

    in der Erwägung, dass es notwendig ist, die Entwicklung maßgeschneiderter Strategien mit allen Ländern der Östlichen Partnerschaft zu fördern und zu ehrgeizigeren Formen der Zusammenarbeit und Integration überzugehen, wenn die Partnerländer dies wünschen, sowie ein ehrgeiziges Tempo bei der Umsetzung der Reformen für eine europäische Integration zu unterstützen und beizubehalten;

    J.

    in der Erwägung, dass dieses Ziel erreicht werden kann, sofern Fortschritte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Stärkung der Demokratie erzielt werden und umfassende Reformen zeitnah, zuverlässig, nachhaltig und wirksam, mit der Unterstützung durch flexible EU-Instrumente und im Einklang mit internationalen Zusagen und Verpflichtungen sowie unter Wahrung der grundlegenden Menschen- und Minderheitenrechte durchgeführt werden;

    K.

    in der Erwägung, dass die Errungenschaften und die verstärkte Differenzierung in den bilateralen Beziehungen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, mit denen die EU ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet hat, zu begrüßen sind, und dass es nun an der Zeit ist, diesen Ländern klarere Orientierungshilfen für spezifische Reformprioritäten, Angleichungskriterien und für die nächsten Schritte im EU-Integrationsprozess an die Hand zu geben;

    L.

    in der Erwägung, dass das Hauptziel der Assoziierungsabkommen bzw. der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen darin besteht, die notwendigen Voraussetzungen für eine beschleunigte politische Assoziierung und weitergehende wirtschaftliche Integration zwischen der EU und interessierten Partnerländern zu schaffen;

    M.

    in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Länder der Östlichen Partnerschaft nach wie vor durch ungelöste regionale Konflikte, externe Aggressionen und die anhaltende Besetzung der Gebiete einiger dieser Länder verletzt werden, wodurch sich die die Menschenrechtslage verschlechtert, die Förderung von Wohlstand, Stabilität und Wachstum der Östlichen Partnerschaft behindert wird, die Maßnahmen der EU beeinträchtigt werden und somit das gesamte Projekt der Östlichen Partnerschaft gefährdet wird; in der Erwägung, dass Russland in den meisten dieser Konflikte durch seine hybride Kriegsführung, seine Politik illegaler Besetzungen und Annexionen und durch Cyberangriffe, Propaganda und Desinformation, die die europäische Sicherheit insgesamt bedrohen, eine aktive Rolle als Aggressor spielt;

    N.

    in der Erwägung, dass der Wohlstand und die Sicherheit Europas in einem engen Zusammenhang mit der Lage in unseren Nachbarländern, insbesondere in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, stehen; in der Erwägung, dass mit der Östlichen Partnerschaft die gemeinsamen Ziele gutnachbarlicher Beziehungen und einer regionalen Zusammenarbeit verfolgt werden und dass im Rahmen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik die Kapazitäten zur Beilegung bilateraler Streitigkeiten gefördert und gestärkt werden sollten und eine Aussöhnung zwischen den Gesellschaften in der östlichen Nachbarschaft angestrebt werden sollte;

    O.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Länder der Östlichen Partnerschaft verurteilt, keine erzwungenen Veränderungen an ihren Grenzen und keine Versuche der Annektierung ihrer Hoheitsgebiete anerkennt, den Einsatz oder die Androhung von Gewalt ablehnt und die Zusage der EU unterstützt, sich für eine friedliche Konfliktlösung mit diplomatischen Mitteln und im Einklang mit den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki, insbesondere in den Konflikten, zu deren Vertragspartei Russland gehört, einzusetzen;

    P.

    in der Erwägung, dass die EU ihre politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Präsenz in den Ländern der Östlichen Partnerschaft seit der Begründung der Östlichen Partnerschaft ausgeweitet und aufrechterhalten hat, wodurch sie eine größere Hebelwirkung und mehr Möglichkeiten zur Förderung ihrer Werte und Grundsätze erhalten hat und sich die wechselseitige Abhängigkeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft verstärkt hat;

    Q.

    in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft eine gewichtige Rolle beim direkten Zugang zu Zentralasien spielen können und als verlässliche osteuropäische Partner zur EU-Strategie für Zentralasien beitragen können;

    R.

    in der Erwägung, dass die EU im Rahmen der Östlichen Partnerschaft dazu beigetragen hat, Strukturreformen, auch in Bezug auf Institutionen und Leitungsstrukturen, anzustoßen und die Grundlagen für einen tiefgreifenden sozioökonomischen und politischen Wandel in der gesamten östlichen Nachbarschaft zu schaffen; in der Erwägung, dass bei der Annäherung der Länder der Östlichen Partnerschaft an den Rechtsrahmen der EU und seine Normen, Standards und Verfahren Fortschritte erzielt wurden;

    S.

    in der Erwägung, dass eine unmittelbare Folge der Östlichen Partnerschaft die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Zivilgesellschaft, ihre gestiegenen Erwartungen und ihre an die Regierungen der Länder der Östlichen Partnerschaft gerichteten Forderungen nach Rechenschaftspflicht und Transparenz war, was sich als eine wichtige innere Triebkraft für Reformen erwiesen hat; in der Erwägung, dass der erfolgreiche Wandel in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in den drei assoziierten Partnerländern, ein positives Beispiel für andere Länder abgeben kann;

    T.

    in der Erwägung, dass unabhängige Staatsanwälte und Richter, freie Gerichte und Institutionen, eine starke Zivilgesellschaft und unabhängige Medien, die alle eine Kontrollfunktion ausüben, wesentliche Faktoren sind, die die EU in ihrer östlichen Nachbarschaft weiterhin aktiv unterstützen sollte;

    U.

    in der Erwägung, dass starke und widerstandsfähige Institutionen, die allgemeine Geltung von Rechtsstaatlichkeit, die Durchführung von Justizreformen und die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche von zentraler Bedeutung für den Aufbau eines gerechten, stabilen und vertrauenswürdigen Umfelds sind, dank dem dann in den Ländern der Östlichen Partnerschaft langfristige Investitionen angezogen und gehalten werden können und sich dauerhaftes Wachstum sicherstellen lässt;

    V.

    in der Erwägung, dass der Europäische Rat anlässlich des 10. Jahrestags der Gründung der Östlichen Partnerschaft die Bedeutung der strategischen Partnerschaft mit diesen Ländern betont und die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aufgefordert hat, zur Vorbereitung des Gipfels im Juni 2020 Vorschläge für langfristige politische Strategien zu unterbreiten;

    W.

    in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament verpflichtet hat, jährliche Entschließungen über die Umsetzung der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen durch die assoziierten Länder und mindestens halbjährliche Empfehlungen zu den Beziehungen zu den übrigen Ländern der Östlichen Partnerschaft und der Politik der Östlichen Partnerschaft insgesamt anzunehmen;

    1.

    empfiehlt dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    a)

    anzuerkennen, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft zunehmend mehr Verantwortung für die Östliche Partnerschaft übernommen und sich stärker eingebracht haben; zu betonen, dass es wichtig ist, einen fortdauernden Impuls für eine wirksame Zusammenarbeit, einen intensiven Dialog und eine enge Partnerschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft anzustreben, der durch die transformative Wirkung der Politik der Östlichen Partnerschaft verstärkt wird und mit dem Reformen unterstützt werden, die in allen Ländern der Östlichen Partnerschaft politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Veränderungen herbeiführen, wobei zu berücksichtigen ist, welche Ambitionen die einzelnen Länder in ihrem Verhältnis zur EU hegen; zu betonen, dass die assoziierten Länder eine immer engere Beziehung zur EU anstreben; zu bekräftigen, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft das souveräne Recht besitzen, über das Ausmaß ihrer Zusammenarbeit oder Verflechtung mit der EU frei zu entscheiden und jeglichen Druck von außen bezüglich ihrer diesbezüglichen Entscheidungen zurückzuweisen;

    b)

    zu betonen, dass gemäß Artikel 49 EUV jeder europäische Staat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU stellen kann, sofern er, wie in Artikel 2 EUV festgeschrieben, die Werte der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit achtet und die Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, wahrt; anzuerkennen, dass ein Beitritt im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zwar nicht vorgesehen ist, die Politik der Östlichen Partnerschaft jedoch den Prozess der allmählichen Integration in die EU erleichtern kann; zu berücksichtigen, dass auf einen möglichen Beitrittsprozess sowohl die EU als auch das betreffende Land der Östlichen Partnerschaft gut vorbereitet sein müssen und dabei sowohl dem künftigen Reformprozess der EU Rechnung getragen werden muss als auch zu berücksichtigen ist, inwieweit sich das Partnerland an den Besitzstand der EU angenähert hat und die Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU erfüllt; dafür zu sorgen, dass die vollständige Umsetzung der derzeitigen Abkommen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft der erste Schritt in diesem Prozess der allmählichen Integration ist;

    c)

    unverzüglich ein strategisches und vorwärtsgewandtes Zukunftsbild der Östlichen Partnerschaft für das nächste Jahrzehnt über das Jahr 2020 hinaus umzusetzen, das darauf ausgerichtet ist, Vorteile in allererster Linie für die Bürger herbeizuführen, die Resilienz zu stärken, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, für unumkehrbare Errungenschaften zu sorgen sowie die Zusammenarbeit und den Integrationsprozess zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu vertiefen, was im ureigenen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse der EU liegt;

    d)

    sicherzustellen, dass die Schlussfolgerungen des Gipfels vom Juni 2020 eine klare Strategie und eine langfristige gemeinsame Vision für die weitere Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und ihre Entwicklung über das Jahr 2020 hinaus, eine Aufstockung der Verpflichtungen der EU und politische Anreize sowie die Zusage der Länder der Östlichen Partnerschaft enthalten, ihre eigenen Verpflichtungen zu erfüllen; den künftigen Vorsitzen im Rat der EU entsprechend den Entschließungen und Empfehlungen des Europäischen Parlaments nahezulegen, detaillierte und ehrgeizige Agenden für die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft auszuarbeiten, die dazu beitragen, dass sich die Beziehungen zu diesen Ländern in den kommenden Jahrzehnten in eine Richtung entwickeln, die den Wünschen beider Seiten entspricht;

    e)

    anzuerkennen, dass die Östliche Partnerschaft weiterhin ein attraktiver Rahmen für die Zusammenarbeit sein sollte, und diesen Prozess gemäß dem Grundsatz „mehr für mehr“ zu unterstützen, damit sich die Länder der Östlichen Partnerschaft auch künftig für den Reformprozess einsetzen und ihren Weg in die EU weiterverfolgen;

    f)

    anzuerkennen, dass die Östliche Partnerschaft beiden Seiten zugutekommt, da die Erfahrungen der Länder der Östlichen Partnerschaft zum beiderseitigen Vorteil sowohl der EU und ihrer Mitgliedstaaten als auch der Länder der Östlichen Partnerschaft geteilt werden können;

    g)

    einen Ansatz beizubehalten, der im Hinblick auf die maßgeschneiderte Differenzierung innerhalb der Östlichen Partnerschaft einerseits und die Kohärenz und Einheitlichkeit des multilateralen Rahmens andererseits ausgewogen ist und ein Bezugspunkt für alle Länder der Östlichen Partnerschaft bleibt; eine Aufspaltung der Östlichen Partnerschaft entlang der unterschiedlichen Ambitionen der verschiedenen Länder gegenüber der EU zu vermeiden; zu berücksichtigen, dass der Umfang und die Tiefe der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft von den Ambitionen der Parteien sowie von der Umsetzung von Reformen durch dieselben abhängen; anzuerkennen, dass die Assoziierungsabkommen und die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen, die mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine unterzeichnet wurden, Beleg für einen differenzierten Ansatz sind und gemäß dem Grundsatz „mehr für mehr“ zu weiter verbesserten Formaten für die bilateralen Beziehungen und zu entsprechenden Fahrplänen führen sollten;

    h)

    vor dem Hintergrund eines maßgeschneiderten Ansatzes die Ausarbeitung einer Strategie für die drei assoziierten Länder für eine verstärkte Zusammenarbeit in Erwägung zu ziehen, im Rahmen derer ein Reform- und Investitionsförderprogramm in Bereichen wie Kapazitätsaufbau, Verkehr, Infrastruktur, Konnektivität, Energie, Justiz und digitale Wirtschaft eingerichtet werden könnte, das später auf die übrigen Länder der Östlichen Partnerschaft auf der Grundlage individueller Bewertungen der Umsetzung der mit der EU vereinbarten Reformzusagen und der erzielten Fortschritte ausgeweitet werden könnte, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kohärenz der Östlichen Partnerschaft aufrechterhalten und im Einklang mit dem Grundsatz der Inklusion gewahrt werden muss; dieser Dialog könnte strukturierte Treffen am Rande der Tagung des Europäischen Rates mit den Staats- und Regierungschefs der assoziierten Länder und die regelmäßige Teilnahme ihrer Vertreter an den Sitzungen der Arbeitsgruppen und Ausschüsse des Europäischen Rates umfassen;

    i)

    einen Prozess zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums einzuleiten, der die Übernahme der vier Freiheiten zum Ziel hat und eine tiefergehende wirtschaftliche Integration und die Konvergenz der Länder der Östlichen Partnerschaft mit der Politik der EU sowie eine vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft selbst erleichtert, was dem Weg entspricht, der mit den Ländern des westlichen Balkans zurückgelegt wurde;

    j)

    in voller Übereinstimmung mit den bestehenden Konditionalitäten sowie mit dem auf Anreizen basierenden Ansatz der EU, im Sinne des Grundsatzes „mehr für mehr“ weitere Konvergenz zu erzielen, und unter Berücksichtigung bewährter Verfahren zur Förderung von Reformen zusätzliche Maßnahmen für eine tiefergehende Integration und weitreichendere sektorspezifische Zusammenarbeit der Länder der Östlichen Nachbarschaft mit der EU und ihre Beteiligung an ausgewählten Agenturen der EU, Rahmenplattformen für Investitionen und Programmen und Initiativen innerhalb der EU umzusetzen;

    k)

    mehr finanzielle Unterstützung für die Länder der Östlichen Partnerschaft bereitzustellen und diese Unterstützung an Bedingungen zu knüpfen, auch im Zusammenhang mit den laufenden legislativen Verhandlungen über die Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen für den Zeitraum 2021–2027; sicherzustellen, dass diese Unterstützung unter Federführung des Europäischen Parlaments mithilfe von delegierten Rechtsakten auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder der Östlichen Partnerschaft zugeschnitten und zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Programms der Östlichen Partnerschaft verwendet wird; anzuerkennen, dass die finanzielle Unterstützung durch die EU auch eine Investition in die Zukunft darstellt, da damit Reformen unterstützt werden, durch die die wirtschaftliche und soziale Stabilität der Länder der Östlichen Partnerschaft gestärkt und die Grundlage für eine erfolgreiche künftige Zusammenarbeit gelegt wird;

    l)

    die Notwendigkeit eines zusätzlichen politischen, administrativen und finanziellen Unterstützungsrahmens für die drei assoziierten Länder im Rahmen der Östlichen Partnerschaft insgesamt anzuerkennen, der auf individuell ausgerichteten Ansätzen beruht und mit dessen Hilfe der spezifische Bedarf dieser Länder in den Bereichen Strukturreformen, Modernisierung und Institutionenaufbau angegangen würde; festzustellen, dass dieser Zugang zu EU-Mitteln an Reformzusagen geknüpft sein und eine Reihe ehrgeiziger Richtwerte umfassen sollte;

    m)

    angesichts der jüngsten Entwicklungen sowohl in der EU als auch in den Ländern der Östlichen Partnerschaft den Grundsatz „mehr für mehr“ im Hinblick auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt zu stellen und dafür zu sorgen, dass funktionierende und widerstandsfähige demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft, Medienfreiheit und die Achtung der Menschenrechte weiterhin die wichtigsten Kriterien und Bedingungen für eine engere politische Partnerschaft und für finanzielle Unterstützung bleiben;

    n)

    für die Unterstützungsprogramme der EU regelmäßige Folgeabschätzungen durchzuführen, um ihre Effizienz zu steigern und frühzeitig Anpassungen vornehmen zu können; schneller auf die Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Rechenschaftspflicht in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu reagieren und eine intelligente Konditionalität anzuwenden, die unter anderem die Bereitstellung makrofinanzieller Hilfe an Demokratisierung und Reformen knüpft, so dass weitere Rückschritte der Partnerregierungen verhindert werden; Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Unterstützung gegebenenfalls von den zentralen Behörden der Länder der Östlichen Partnerschaft an lokale Behörden oder zivilgesellschaftliche Akteure umgeleitet werden kann, wenn Erstere ihren Verpflichtungen nicht nachkommen;

    o)

    die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Kontrolle und Überprüfung von Programmen mithilfe delegierter Rechtsakte im Zusammenhang mit der Anwendung der Finanzierungsinstrumente der EU im Bereich der Außenbeziehungen zu stärken;

    p)

    die parlamentarische Diplomatie zu verbessern und die Arbeitsweise der Versammlung EURO-NEST zu überprüfen, damit sie ihr Potenzial vollständig ausschöpfen kann;

    Strukturierter Dialog, Staatsaufbau und demokratische Rechenschaftspflicht

    q)

    den assoziierten Partnerschaftsstatus der weiter fortgeschrittenen Länder der Östlichen Partnerschaft, insbesondere der Unterzeichner von Assoziierungsabkommen mit vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen, anzuerkennen und mehr Orte für einen verstärkten politischen Dialog mit diesen Ländern vorzusehen, um die weitere wirtschaftliche Integration und Harmonisierung der Rechtsvorschriften voranzutreiben, dabei aber gleichzeitig das inklusive Wesen der Partnerschaft zu wahren und die Beziehungen zu allen Ländern der Östlichen Partnerschaft weiter zu pflegen; die assoziierten Länder beispielsweise als Beobachter in die Tätigkeiten der nach Artikel 291 AEUV und der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 eingesetzten Ausschüsse einzubeziehen, um das Engagement der EU zugunsten einer weiteren Integration deutlich zu machen und die Reformorientierung und das administrative Know-how dieser Länder zu stärken;

    r)

    weiter mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft beim Staatsaufbau und der Stärkung der Institutionen und ihrer Rechenschaftspflicht zusammenzuarbeiten, indem Instrumente ähnlich der Unterstützungsgruppe für die Ukraine allen Ländern der Östlichen Partnerschaft zur Verfügung gestellt werden und den assoziierten Partnern dabei Priorität eingeräumt wird; die bestehenden EU-Instrumente im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Regierungsführung auszubauen sowie neue zu entwickeln, um die von den assoziierten Partnern erzielten Fortschritte zu überwachen und zu bewerten, darunter insbesondere das EU-Justizbarometer und den Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit; wirksame Leitlinien und Richtwerte für Reformen bereitzustellen, auch indem Fahrpläne für die Konkretisierung der Assoziierungsverpflichtungen angenommen werden; ausführliche Arbeitsdokumente mit einer klaren Methodik und einer vergleichenden Perspektive auszuarbeiten, und zwar auf der Grundlage der Praxis des Aktionsplans zur Visaliberalisierung und des Beitrittsprozesses, um die derzeitigen Fortschrittsberichte und Assoziierungsagenden zu ergänzen;

    s)

    in die Verfahren zur Bewertung von Reformen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft Multi-Stakeholder-Prozesse für die Überwachung aufzunehmen und dies, wie es auch der bereits in der Ukraine etablierten Praxis entspricht, für die Regierungen dieser Länder verbindlich zu machen; dafür zu sorgen, dass die jährlichen Berichte der Kommission und des EAD über die Umsetzung der Assoziierungsabkommen weitergeführt werden, was die von den drei assoziierten Partnern erzielten Fortschritte betrifft, und eine einheitliche Bewertungsmethodik anzuwenden, insbesondere bei der Analyse von Reformen in den gleichen Bereichen und Wirtschaftszweigen; regelmäßige, zumindest aber halbjährliche Berichte über die Beziehungen zu nicht assoziierten Ländern der Östlichen Partnerschaft herauszugeben; einen Bericht über die Umsetzung der Handels- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Östlichen Partnerschaft vorzulegen, wobei der Schwerpunkt auf die soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklung — auch im Rahmen des Übereinkommens von Paris — in den Gesellschaften dieser Länder gelegt werden sollte;

    t)

    anzuerkennen, dass starke, unabhängige und effiziente Institutionen auf zentraler und lokaler Ebene der Schlüssel zur demokratischen Rechenschaftspflicht, zur Beseitigung oligarchischer Strukturen und zur Bekämpfung von Korruption und einer Vereinnahmung des Staates sind; daher auf ein erneutes Engagement der Länder der Östlichen Partnerschaft hinzuarbeiten, umfassende Reformen der Justiz und der öffentlichen Verwaltung vorzunehmen, die darauf abzielen, dass die Unabhängigkeit, die Kompetenz und die leistungsorientierte Einstellung von Richtern und Beamten gewährleistet werden und dass der Korruptionsbekämpfung Priorität eingeräumt wird, unter anderem indem die Akzeptanz von Korruption durch verstärkte Transparenz, Rechenschaftspflicht und Förderung eines „sauberen“ Verhaltens in der Bevölkerung insgesamt verringert, die Rechtsstaatlichkeit gestärkt und eine verantwortungsvolle Regierungsführung gefördert wird; anzuerkennen, dass es ohne Erreichung der vorstehend genannten Ziele so gut wie unmöglich sein wird, nachhaltiges Wachstum zu erzielen, die wirtschaftliche Tätigkeit und Entwicklung anzukurbeln, die Armut zu verringern, ausländische Direktinvestitionen (ADI) zu mehren und das gesellschaftliche Vertrauen und die politische Stabilität zu verbessern;

    u)

    rechtliche und wirtschaftliche Reformen auf breiterer Basis voranzutreiben, indem im Rahmen von Partnerschaftsprojekten Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten weitergegeben werden, insbesondere indem das Partnerschaftsprogramm auf lokale und regionale Gebietskörperschaften ausgeweitet wird;

    v)

    eine öffentliche Verwaltung nach europäischen Standards in den assoziierten Ländern der Östlichen Partnerschaft zu entwickeln, indem Hospitationsprogramme eingerichtet werden, die es Beamten der Länder der Östlichen Partnerschaft ermöglichen, in bestimmten Bereichen vorübergehend in den einschlägigen Dienststellen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten zu arbeiten;

    w)

    die Arbeit von politischen Stiftungen zu unterstützen, wenn es darum geht, die nächste Generation von Spitzenpolitikern in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu fördern;

    x)

    die Initiativen der Regierungen der assoziierten Länder anzuerkennen, damit ihre gegenseitige Zusammenarbeit und ein gemeinsamer Standpunkt innerhalb der Östlichen Partnerschaft weiter vorangetrieben werden und ihre Ausweitung auf eine bereichsübergreifende Ebene unterstützt wird, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Digitales, Cybersicherheit, Umweltschutz, maritime Wirtschaft, Grenzkontrollen, Zusammenarbeit im Zollwesen, Erleichterung des Handels sowie Justiz und Inneres, wobei ein ähnlicher Ansatz bei der Zusammenarbeit bezüglich unterschiedlicher Fragen zwischen allen Ländern der Östlichen Partnerschaft verfolgt werden sollte;

    y)

    den intraregionalen Handel zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu fördern, da ein verstärkter Handel mit mehreren Partnern zur Entwicklung der Resilienz der Länder und ihrer Volkswirtschaften beiträgt; eine stärkere Beteiligung der Länder der Östlichen Partnerschaft an der Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU und eines effizienten Dialogs über die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit anzuregen, um die nationalen und regionalen Kapazitäten der Partner zu stärken und ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung zu begünstigen;

    z)

    Wahlreformen voranzutreiben, um freie, faire, von Wettbewerb geprägte und transparente Wahlen sicherzustellen, und die vollständige Einhaltung internationaler Standards, der Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Stellungnahmen der Venedig-Kommission bei der Durchführung von Wahlen, insbesondere bei der Annahme von Wahlgesetz-Novellen und im Hinblick auf die Parteifinanzierung, zu fördern; die Länder der Östlichen Partnerschaft nachdrücklich aufzufordern, sicherzustellen, dass politische Akteure, die nicht mit der amtierenden Regierung auf einer Linie sind, weder juristisch noch physisch oder institutionell schikaniert werden, und die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, einschließlich des Rechts, friedlich zu demonstrieren, zu schützen; jene Länder der Östlichen Partnerschaft zu würdigen, die sich auf die Umsetzung politischer Reformen zur Demokratisierung geeinigt haben, und die Stärkung des Rechtsrahmens für Wahlen durch inklusive politische Dialoge zu fördern;

    aa)

    sicherzustellen, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft im Zuge der Novellierung ihres Wahlrechts gleiche Möglichkeiten für die Vertretung aller ethnischen und nationalen Minderheiten schaffen;

    ab)

    regelmäßige europäische Wahlbeobachtungsmissionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft sicherzustellen, um den Prozess der Stärkung der Institutionen, die Wahlprozesse und die demokratische Rechenschaftspflicht zu unterstützen;

    ac)

    dazu beizutragen, dass verhindert wird, dass Dritte auf die politischen, wahlbezogenen und sonstigen demokratischen Prozesse der Länder der Östlichen Partnerschaft Einfluss nehmen, unabhängig davon, ob dadurch Wahlen zugunsten eines bevorzugten Kandidaten oder einer bevorzugten Partei beeinflusst werden sollen oder das Vertrauen in das demokratische System untergraben werden soll, insbesondere durch Desinformation, illegale politische Finanzierung, Cyberangriffe auf politische Akteure und Medienakteure oder auf andere rechtswidrige Weise;

    ad)

    einen Mechanismus der EU zur Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen oder einen „Magnitsky Act“ der EU zu verabschieden, der für Personen oder Organisationen gilt, die gegen die Menschenrechte oder wesentliche Freiheiten verstoßen, insbesondere indem sie an Verhaftungen, Entführungen und dem Verprügeln von Aktivisten der Zivilgesellschaft, Oppositionellen und Journalisten sowie an der gewaltsamen Unterdrückung friedlicher Proteste beteiligt sind, wie auch für Personen und Organisationen, die in Korruptionsfälle auf oberster Ebene involviert sind;

    Sektorspezifische Zusammenarbeit im Hinblick auf einen gemeinsamen Wirtschaftsraum

    ae)

    eine kontinuierliche und wirksame Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen zu fördern, um schrittweise die Bedingungen für die Öffnung des EU-Binnenmarktes zu schaffen; die Schaffung einer speziellen Einrichtung zur Angleichung der Rechtsvorschriften in Erwägung zu ziehen, durch die die assoziierten Partner dabei unterstützt werden sollen, ihre Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU anzugleichen, und ihre Bemühungen um die Umsetzung einer solchen Einrichtung zu fördern; anzuerkennen, dass die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen zu zahlreichen positiven Ergebnissen geführt hat, es jedoch nach wie vor einige offene Fragen gibt, die angemessen angegangen werden müssen;

    af)

    darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Marktintegration mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft durch eine schrittweise Öffnung des EU-Binnenmarkts, einschließlich der vollständigen Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen und der Einhaltung rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Vorschriften und Normen, sowie durch die Einrichtung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums zu vertiefen;

    ag)

    die Zusammenarbeit der aufnahmeberechtigten und -willigen Länder der Östlichen Partnerschaft unter anderem mit der Energieunion, der Verkehrsgemeinschaft und dem digitalen Binnenmarkt bzw. ihre schrittweise differenzierte sektorspezifische Integration in diese zu prüfen und sicherzustellen; den Schwerpunkt auf die Telekommunikation zu legen und der möglichst baldigen Schaffung eines Systems ohne Roaming-Gebühren zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie innerhalb der Östlichen Partnerschaft Vorrang einzuräumen; Vertrauensdienste, einschließlich Cyberkapazitäten, aufzubauen, um kritische Infrastrukturen und personenbezogene Daten zu schützen, und eine stärkere Zusammenarbeit im Zollbereich sowie bei Bank- und Finanzdienstleistungen zu erreichen, wodurch die Länder der Östlichen Partnerschaft bei ihrem Kampf gegen Geldwäsche und bei der Stärkung der Finanzaufsicht unterstützt würden, während gleichzeitig die mögliche Ausweitung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) auf alle Länder der Östlichen Partnerschaft eingeleitet würde;

    ah)

    Instrumente wie eine rechtliche Prüfung und sektorspezifische Fahrpläne einzuführen, um festzustellen, inwiefern die Länder der Östlichen Partnerschaft bereit sind, den EU-Besitzstand einzuhalten, und um zu bestätigten, inwiefern sie für eine differenzierte sektorspezifische Integration bereit sind;

    ai)

    die Entwicklung sowohl kommerzieller als auch öffentlicher elektronischer Dienste und der elektronischen Wirtschaft sowie einer großen Bandbreite an Telearbeitskapazitäten zu fördern, um die Reaktions- und Widerstandsfähigkeit im Fall einer Krise, wie bei Pandemien, zu stärken;

    aj)

    ein starkes Engagement der Länder der Östlichen Partnerschaft für und ihren Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel sicherzustellen, unter anderem durch ihre Beteiligung am neuen europäischen Grünen Deal und indem gewährleistet wird, dass die vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen nicht im Widerspruch zu den darin festgelegten Umweltzielen und -initiativen stehen; ein derartiges Engagement sollte über eine Investitionsunterstützung der EU, auch durch die EBWE und die EIB, erfolgen und an eine solide Bewertung der Umweltauswirkungen und der Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften geknüpft sein, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Sektoren zu legen ist, die betroffen sein könnten und zusätzliche Unterstützung benötigen würden;

    ak)

    dafür zu sorgen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen und angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Abwasserbewirtschaftung im Einklang mit der Aufnahmekapazität der Partnerländer sowie die Energieversorgungssicherheit und die Verbundfähigkeit, insbesondere den Umkehrfluss von Gas, die Energieeffizienz und die Verwendung von erneuerbaren Energien in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu verbessern; die wichtige Rolle Aserbaidschans bei der Diversifizierung der Energieversorgung der EU sowie den Erfolg der Ukraine bei der Entflechtung des Gasfernleitungssystems anzuerkennen und die Bemühungen um Energieunabhängigkeit und Diversifizierung der Versorgung in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen; die Länder der Östlichen Partnerschaft darin zu bestärken, ihre Reformen im Energiesektor im Einklang mit dem EU-Recht, einschließlich des Rechts im Bereich Umwelt- und Sicherheitspolitik, abzuschließen;

    al)

    die Anpassung des Systems für die Entsorgung von Siedlungsabfällen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft an die EU-Standards kontinuierlich zu unterstützen, indem Recyclingziele gesetzt und Recyclingsysteme eingerichtet werden, um die Ziele zu erreichen; die negativen Auswirkungen veralteter und nicht zugelassener Anlagen für Siedlungsabfälle auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit anzugehen; Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der Finanzierung von Abfallbewirtschaftungsprojekten durch die EU und nationale/lokale Fonds zu ermitteln;

    am)

    sicherzustellen, dass bestehende und neue kerntechnische Anlagen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Einklang mit den internationalen Übereinkommen die höchsten Standards für Umweltschutz und nukleare Sicherheit erfüllen; dafür zu sorgen, dass unsichere Energieprojekte wie das Kernkraftwerk Astrawez nicht Teil des europäischen Stromnetzes werden;

    an)

    einen umfassenden Plan zum Aufbau der Infrastruktur, einschließlich Grenzübergängen, zu verabschieden und die im indikativen TEN-V und anderen Investitionsaktionsplänen genannten vorrangigen Vorhaben zu unterstützen, um die Konnektivität in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft selbst zu verbessern und gleichzeitig ökologische Nachhaltigkeit während des Umsetzungsprozesses sicherzustellen; Regelungskonvergenz im Verkehrssektor zu fördern;

    ao)

    die Länder der Östlichen Partnerschaft aufzufordern, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Möglichkeiten des Investitionsaktionsplans für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) in vollem Umfang zu nutzen; zu betonen, dass das Konnektivitätspotenzial des Schwarzen Meeres besser ausgeschöpft werden muss, und Infrastrukturprojekte zu unterstützen, die für die Verbesserung der Anbindung an die Region und an Zentralasien von entscheidender Bedeutung sind; diesbezüglich die strategische geografische Lage der Länder der Östlichen Partnerschaft als Bindeglied zwischen der Europäischen Union, Asien und der weiteren Nachbarschaft anzuerkennen, das Mehrwert für die außenpolitischen Verpflichtungen der EU bieten könnte;

    ap)

    unter aktiver Einbeziehung der Länder der Östlichen Partnerschaft als verlässliche Partner, die direkten Zugang zu dieser Region haben, die ehrgeizige Strategie der EU für Zentralasien umzusetzen;

    aq)

    dafür zu sorgen, dass durch den MFR die finanzielle Unterstützung der EU für Infrastruktur- und Investitionsprojekte der Länder der Östlichen Partnerschaft bestätigt wird, durch die ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen erhöht wird und ihre Bildungssysteme verbessert und modernisiert werden; aktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufnahmekapazität der Länder der Östlichen Partnerschaft zu verbessern; die Erfahrungen mit dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan zu nutzen, um finanzielle und technische Hilfe anzuziehen und zu koordinieren und die Effizienz von Infrastrukturprojekten zu steigern;

    ar)

    der Notwendigkeit nachhaltiger und glaubwürdiger Investitionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft Priorität einzuräumen, indem eine Strategie für ein langfristiges Engagement entwickelt wird, die sich nicht nur allein auf die Stabilisierung, sondern auch auf die Demokratisierung konzentriert;

    as)

    den Ansatz, den die EU bei ihren Bemühungen um die Unterstützung der Erholung der ukrainischen Wirtschaft verfolgt, auf andere assoziierte Partner auszuweiten, unter anderem durch maßgeschneiderte und flexible makrofinanzielle Hilfe und Instrumente sowie durch das Engagement und die Koordinierung der internationalen Finanzinstitutionen und Geber und durch die Verbesserung des Umfelds für ausländische Direktinvestitionen (ADI), wobei Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltrechten Rechnung zu tragen ist; die Förderung von ADI aus der EU zu einem Schlüsselaspekt der Politik der Östlichen Partnerschaft zu machen und zu diesem Zweck einen Aktionsplan auszuarbeiten, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern und Rechtssicherheit zu gewährleisten;

    at)

    eine stärkere Diversifizierung und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen, indem KMU mehr Unterstützung erhalten, über Demonopolisierung, Beseitigung oligarchischer Strukturen und Privatisierung, indem Anwendungsbereich, geografische Abdeckung und Relevanz von Programmen wie EU4Business für die Bedürfnisse der Empfänger gestärkt und ausgeweitet werden; insbesondere Kredite an KMU in lokalen Währungen zu vergeben, neue Initiativen zur Mobilisierung von Risikokapital in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu entwickeln und die Entwicklung exportorientierter Industriezweige kontinuierlich zu unterstützen;

    au)

    die Kluft zwischen Stadt und Land in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu überwinden, indem wirksame finanzielle und technische Anreize für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU), Kleinbauern und Familienunternehmen in ländlichen und vorstädtischen Gebieten gesetzt werden und die Vernetzung der Menschen und die Infrastruktur zwischen Städten und ländlichen Gebieten verbessert wird, um den sozialen Zusammenhalt zu fördern;

    Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen

    av)

    eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte sowohl zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft als auch zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft selbst zu unterstützen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Rechtmäßigkeit und Nachhaltigkeit des Prozesses liegt, um den Austausch von Fertigkeiten und Erfahrungen zu ermöglichen und der Abwanderung von Fachkräften und lokalem Arbeitskräftemangel vorzubeugen; in diesem Zusammenhang Bilanz über die erfolgreiche Umsetzung der Regelungen für visumfreies Reisen mit den drei assoziierten Ländern zu ziehen;

    aw)

    den Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich durch die Abwanderung von Fachkräften in den Ländern der Östlichen Partnerschaft stellen, und ihnen zu begegnen, indem hochwertige und inklusive Programme der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, um jungen Menschen und Familien in ihren lokalen Gemeinschaften sozioökonomische Perspektiven zu bieten;

    ax)

    die Auswirkungen von Entvölkerung und Migration in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu bewältigen, indem diese Länder in die Europäische Migrationsagenda einbezogen werden;

    ay)

    länderspezifische Aktionspläne zu unterstützen und zu aktivieren, um gegen Arbeitslosigkeit und soziale und regionale Ungleichheiten vorzugehen; in die Jugend zu investieren, Unternehmertum zu fördern und neue Programme und Anreize für junge Fachkräfte zu schaffen, damit sie auf den Arbeitsmarkt der Länder der Östlichen Partnerschaft zurückkehren;

    az)

    den Ländern der Östlichen Partnerschaft nahezulegen, umfassende Reformen der Arbeitsmarktpolitik durchzuführen, um die Arbeitsbedingungen und die Arbeitnehmerrechte zu verbessern; einen Aktionsplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auszuarbeiten, die Gründung vollwertiger Gewerkschaften zu unterstützen und zu fordern, dass die IAO-Übereinkommen in nationales Recht umgesetzt und angewandt werden;

    ba)

    die Mängel bei der Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf Sozialpolitik und Arbeitnehmerrechte anzugehen und den Arbeitsmarkt der EU vor Sozialdumping zu schützen; nicht nur die Umsetzung der einschlägigen Richtlinien und Standards der EU in nationales Recht zu überprüfen, sondern auch deren tatsächliche Anwendung; gemeinsam mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft ein Überwachungssystem für grundlegende Arbeitnehmerrechte zu schaffen, an dem Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sind; die Auszahlung der Makrofinanzhilfe als Hebel oder Konditionalität zu nutzen, um die Länder der Östlichen Partnerschaft zu zwingen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern;

    bb)

    in jenen Ländern der Östlichen Partnerschaft, die dazu bereit sind, Bildungsreformen zu unterstützen, da dies der Schlüssel für ihre Zukunft im Hinblick darauf ist, Inkongruenzen zwischen der Reform der Bildungssysteme und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen und unter anderem die Berufsausbildung zu fördern; die Bedeutung grenzüberschreitender Mobilität für die Stärkung der Kontakte zwischen den Menschen anzuerkennen, die Finanzierung von und Beteiligung der Länder der Östlichen Partnerschaft an Bildungs-, Berufsausbildungs- und Austauschprogrammen wie Erasmus+ und Kreatives Europa auszuweiten und die Fähigkeit der Länder der Östlichen Partnerschaft zu stärken, sich am Programm Horizont Europa zu beteiligen;

    bc)

    die akademische und bildungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Ländern der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, einschließlich der Zusammenarbeit innerhalb der Östlichen Partnerschaft, auszubauen, indem i) ein regionales Programm zur Unterstützung von Exzellenzzentren im Bereich Wissenschaft und Forschung in der Region aufgelegt wird, ii) die Universität der Östlichen Partnerschaft in der Ukraine eingerichtet wird, iii) gezielte Programme der Östlichen Partnerschaft in spezialisierten Universitäten und eine elektronische Bildungsplattform für Online-Schulungen geschaffen werden, bei denen der Schwerpunkt auf europäische Werte und Rechtsstaatlichkeit, eine verantwortungsvolle Regierungsführung, die öffentliche Verwaltung und die Beseitigung der Korruption in den Ländern der Östlichen Partnerschaft gelegt wird, und iv) ein Forum für die gemeinsame Ausbildung der öffentlichen Bediensteten der Länder der Östlichen Partnerschaft, unter anderem auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, geboten wird;

    bd)

    ein Pilotprojekt zur Einrichtung des Zentrums für offene Wissenschaft und Innovation der Östlichen Partnerschaft einzuleiten, eines Netzes thematischer Kompetenzzentren in jedem Land der Östlichen Partnerschaft zur Bereitstellung von Unterstützung und Dienstleistungen für FuI;

    be)

    sicherzustellen, dass alle Unterstützungsprogramme der EU eine kohärente Dimension der Geschlechtergleichstellung und der Menschenrechte enthalten und auf die am stärksten benachteiligten und besonders schutzbedürftigen Gruppen der Gesellschaft ausgerichtet sind, einschließlich ethnischer und sonstiger Minderheiten, etwa die Roma, Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus Gebieten, in denen gewaltsame Konflikte stattfinden; die Initiativen zur Stärkung der politischen und sozioökonomischen Stellung dieser Gruppen zu intensivieren und ihren Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und angemessenem Wohnraum zu verbessern;

    bf)

    sicherzustellen, dass die Hilfe und die Programme der EU die lokale Ebene erreichen, auch in abgelegenen Teilen der Länder der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in ländlichen Gebieten, um die Menschen in die Lage zu versetzen, auf positive Veränderungen in ihren Gemeinschaften zu drängen, insbesondere in jenen, die anfälliger für postsowjetische Stimmungen und russische Manipulation sind;

    bg)

    nachdrücklich zu fordern, dass LGBTI+-Personen nicht diskriminiert und gesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden und dass jeder Akt von Misshandlung von sowie von Hetze und körperlicher Gewalt gegen LGBTI+-Personen strafrechtlich verfolgt wird; den assoziierten Ländern der Östlichen Partnerschaft, die ihren Rechtsrahmen entsprechend angepasst haben, Anerkennung zu zollen;

    bh)

    sich für die Glaubensfreiheit, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information in der Muttersprache aller Bürger einzusetzen; Hetze und Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder Sprache sowie gezielte Falschmeldungen und falsche Berichterstattung über ethnische und nationale Minderheiten zu verurteilen und dagegen vorzugehen;

    bi)

    das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu wahren, indem die Rechte aller in der Region vorhandenen religiösen Gruppen auf der Grundlage des Konzepts der uneingeschränkten und gleichberechtigten Bürgerschaft geschützt und gefördert werden;

    bj)

    den Dialog und die Zusammenarbeit mit Kirchen und Religionsgemeinschaften und in Bereichen wie Friedenskonsolidierung und Aussöhnung tätigen Organisationen auszuweiten, wodurch das Vertrauen in eine gerechte und freie Gesellschaft sowie in das Bildungswesen, die Gesundheitsversorgung und die soziale Grundversorgung gefestigt wird;

    Sicherheit, Stabilität, territoriale Integrität und Konfliktlösung

    bk)

    anzuerkennen, dass die EU mit ihren politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Investitionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft in die Sicherheit und Stabilität der Region investiert;

    bl)

    sich im Hinblick darauf, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft in den vergangenen Jahren zum Gegenstand des Interesses und der Ambitionen von Drittländern wie China, der Türkei oder den Golfstaaten geworden sind, die die Werte und Interessen der EU nicht unbedingt teilen, zu der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft im Bereich Sicherheit und zur Bedeutung von Sicherheit, Stabilität und Frieden für die künftige Entwicklung der Länder der Östlichen Partnerschaft zu bekennen; die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Östlichen Partnerschaft in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung daher voranzutreiben, indem der friedlichen Beilegung regionaler Konflikte und der Prävention und Lösung der neuen Arten von Herausforderungen — etwa hybride Bedrohungen, Cyberangriffe, wozu auch die diesbezügliche Einmischung in den Ablauf von Wahlen zählt, Desinformations- und Propagandakampagnen und die Einflussnahme Dritter auf die politischen, wahlbezogenen und sonstigen demokratischen Prozesse — besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; die Zusammenarbeit und Unterstützung im Hinblick auf die Resilienz der Länder der Östlichen Partnerschaft gegenüber Korruption, Geldwäsche, Terrorismus und organisierter Kriminalität im Allgemeinen zu stärken und zu betonen, dass die Resilienz von Personen, Gemeinschaften und staatlichen Institutionen gestärkt werden muss;

    bm)

    das Bekenntnis der EU zur Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit der Länder der Östlichen Partnerschaft innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zu bekräftigen und deren Anstrengungen zur vollständigen Durchsetzung dieser Grundsätze zu unterstützen; in dieser Hinsicht die Bedeutung der Einigkeit und Solidarität der Mitgliedstaaten hervorzuheben;

    bn)

    die nach wie vor stattfindenden Verstöße gegen grundlegende Prinzipien und Normen des Völkerrechts in der Region der Östlichen Partnerschaft nachdrücklich zu verurteilen, insbesondere die Destabilisierung, Invasion, Besetzung und Annektierung von Gebieten in mehreren Ländern der Östlichen Partnerschaft durch die Russische Föderation und deren Weigerung, die Entscheidungen internationaler Gerichte und Gerichtshöfe zu befolgen; eine koordiniertere Politik der EU-Mitgliedstaaten gegenüber der Russischen Föderation festzulegen, insbesondere was das Engagement bei Fragen im Zusammenhang mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft betrifft;

    bo)

    den sofortigen Abzug ausländischer Streitkräfte aus allen besetzten Gebieten und ein Ende der militärischen Feindseligkeiten zu fordern, bei denen Zivilisten und Soldaten unnötigerweise zu Tode kommen und durch die gleichzeitig die sozioökonomische Entwicklung beeinträchtigt wird, da auf diese Weise Hunderttausenden Binnenvertriebenen eine Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht würde;

    bp)

    eine aktivere Rolle für die EU, die vom Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vertreten wird, bei der friedlichen Beilegung der laufenden Konflikte und bei der Verhütung etwaiger künftiger Konflikte in der Östlichen Nachbarschaft auszuarbeiten und zugleich die vereinbarten Verhandlungsformate und -verfahren anzuerkennen, beispielsweise die internationalen Genfer Gespräche, die Minsk-Gruppe der OSZE, das Normandie-Format und die 5+2-Gespräche; einen EU-Sondergesandten für die Krim und das Donezbecken zu ernennen;

    bq)

    sich auch künftig für ein Umfeld einzusetzen, das der Beilegung von Konflikten förderlich ist, und auch künftig über die vom Konflikt gespaltenen Gemeinschaften hinweg Maßnahmen zur Förderung des Vertrauens und der Kontakte zwischen den Menschen zu unterstützen; den Bemühungen um die vorbeugende Friedenskonsolidierung, einschließlich präventiver Diplomatie, sowie Frühwarn- und Aktionsmechanismen Vorrang einzuräumen und die Finanzierung in diesem Zusammenhang auszuweiten;

    br)

    ihre Unterstützung für die Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE um eine Lösung des Konflikts um Bergkarabach sowie für die OSZE-Grundprinzipien der Gruppe von 2009 zu bekräftigen, damit eine Lösung auf der Grundlage der Normen und Prinzipien des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki aus dem Jahr 1975 erzielt werden kann; alle Konfliktparteien aufzufordern, den Dialog zu intensivieren und von hetzerischer Rhetorik Abstand zu nehmen, durch die jegliche Aussichten auf eine Lösung weiter gefährdet würden;

    bs)

    tätig zu werden, um Vorkehrungen für konkrete Maßnahmen und ein umfassendes Mandat für die laufenden EU-Missionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und die Koordinierung ihrer Tätigkeiten zu treffen, nämlich für die Beobachtermission der EU in Georgien, die EU-Beratungsmission in der Ukraine, die EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine sowie für die Mission des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus und die Krise in Georgien;

    bt)

    den Forderungen der ukrainischen Regierung nach einer Aufstockung der internationalen Friedenstruppe an der ukrainisch-russischen Grenze und in den Gebieten Luhansk und Donezk Rechnung zu tragen; den Konfliktparteien im Rahmen der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen den Einsatz einer EU-geführten GSVP-Mission zur Unterstützung bei Aufgaben wie der Minenräumung, der Vorbereitung von Kommunalwahlen und der Sicherstellung des ungehinderten Zugangs für Hilfsorganisationen anzubieten, sobald die Lage dies gestattet;

    bu)

    sich für die Freiheit der Schifffahrt einzusetzen und die Blockade des Asowschen Meeres und die fortgesetzte, schleichende Annexion des Schwarzen Meeres durch die Russische Föderation entschieden abzulehnen;

    bv)

    den einzigartigen Erfahrungsschatz und Sachverstand der Länder der Östlichen Partnerschaft anerkennen; dem Beitrag der Länder der Östlichen Partnerschaft zu den Missionen, Gefechtsverbänden und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU Anerkennung zu zollen; die Unterstützung für die Reform des Sicherheitssektors (SSR) fortzusetzen; die Zusammenarbeit bei den mit der EU in Zusammenhang stehenden verteidigungspolitischen Maßnahmen — auch bei der Teilnahme an der SSZ — zu vertiefen, sobald die Frage der Teilnahme von Drittländern gelöst ist;

    bw)

    anzuerkennen, dass die Cybersicherheit einer der Bereiche ist, in denen die EU und die Länder der Östlichen Partnerschaft wirksamer zusammenarbeiten können und die EU auf Erfahrungen der Länder der Östlichen Partnerschaft zurückgreifen kann, wenn sie gegen hybride Bedrohungen oder Cyberbedrohungen vorgeht; einen formellen Cyberdialog mit den daran interessierten Ländern der Östlichen Partnerschaft einzurichten und Kooperationsplattformen zwischen den Ländern in der Region der Östlichen Partnerschaft zu fördern, um wirksamer gegen hybride Bedrohungen vorzugehen, damit die Resilienz dieser Länder gestärkt werden kann, insbesondere nach dem groß angelegten Cyberangriff der Russischen Föderation auf Georgien im Oktober 2019;

    bx)

    die auf die Untergrabung der demokratischen Ordnung der Länder der Östlichen Partnerschaft gerichtete Einflussnahme von Drittländern sowie deren Einflussnahme auf Wahlen, Verbreitung von Desinformation und Durchführung von gezielten Desinformationskampagnen zu verurteilen;

    by)

    die Zusammenarbeit zu stärken, wenn es um den Aufbau gesellschaftlicher und institutioneller Resilienz in den Ländern der Östlichen Partnerschaft geht, wobei ein stärkerer Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Desinformation, Propaganda, Manipulation und feindseliger Einflussnahme zu legen ist, die von externen Kräften ausgeht, um die Länder der Östlichen Partnerschaft zu spalten und zu destabilisieren sowie um die Integrität der politischen Prozesse und die Beziehungen dieser Länder zur EU zu untergraben; interessierte Länder der Östlichen Partnerschaft bei den auf EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der vorstehend aufgeführten Feindseligkeiten zu unterstützen, wozu auch die Umsetzung bewährter Verfahren und Lösungen gehört, beispielsweise des Aktionsplans gegen Desinformation und des EU-Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, sowie die Nutzung des Fachwissens des in Helsinki ansässigen Europäischen Kompetenzzentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen, des in Riga ansässigen StratCom-Exzellenzzentrums der NATO und der East StratCom Task Force der EU;

    bz)

    das integrierte Grenzmanagement und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den assoziierten Ländern zu fördern und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung voranzubringen;

    ca)

    die weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zwecks Förderung von internationaler Stabilität und Sicherheit im Einklang mit der globalen Strategie der EU zu begrüßen und neue Formen der freiwilligen Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung vorzuschlagen, zumal dieser Bereich in Zukunft von ambitionierten Zielen geprägt sein dürfte, da die EU schrittweise auf die Schaffung der Europäischen Verteidigungsunion hinarbeiten wird;

    cb)

    FuE und die industrielle Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Rüstungsgütern und militärischen Technologien und Fähigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu fördern;

    cc)

    einzuräumen, dass eine mangelnde Präsenz oder fehlendes Engagement der EU gegenüber den Ländern der Östlichen Partnerschaft Spielraum für andere globale Akteure schafft; die Zusammenarbeit zu stärken oder ein Forum mit gleichgesinnten demokratischen Verbündeten und internationalen Akteuren einzurichten, um den negativen Einfluss von Drittmächten in der Region der Östlichen Partnerschaft einzudämmen und ihm entgegenzuwirken;

    Kommunalbehörden, regionale Gebietskörperschaften und Zivilgesellschaft

    cd)

    den Beitrag der zivilgesellschaftlichen Akteure und Organisationen der Östlichen Partnerschaft zu den Demokratisierungs- und Reformprozessen in den jeweiligen Ländern und in der gesamten Region der Östlichen Partnerschaft zu würdigen und die Regierungen der Länder der Östlichen Partnerschaft aufzufordern, sich gegenüber diesen Akteuren und Organisationen aufgeschlossener zu zeigen und sich stärker für sie einzusetzen, insbesondere was eine substanziellere und wirksamere Einbindung in politische Gestaltungsprozesse betrifft;

    ce)

    weiterhin einen breit angelegten Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu führen und die Unterstützung der EU für die Aktivitäten demokratisch orientierter zivilgesellschaftlicher Organisationen zu verstärken, indem deren Aktivitäten und deren Sicherheit gefördert werden und deren Arbeitsumfeld geschützt wird;

    cf)

    die Bemühungen der EU zur Stärkung ihres Engagements und ihrer Unterstützung von Basisinitiativen in Regionen und im ländlichen Raum zu intensivieren, damit die organisatorischen Fähigkeiten und Kontrollkapazitäten der Zivilgesellschaft sowie demokratische Verfahren vor Ort ausgebaut werden können;

    cg)

    die Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft noch besser zu befähigen, als Kontrollinstanz bei der Durchführung von Reformen zu fungieren und die jeweiligen staatlichen Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen, indem Bürokratie abgebaut und die Teilnahme der Zivilgesellschaft an trilateralen Treffen sichergestellt wird, darunter an allen Menschenrechtsdialogen und Tagungen des Assoziations- und Kooperationsrats;

    ch)

    die Zusammenarbeit zwischen den Zivilgesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft zu fördern, indem im Rahmen des neuen Projekts der Universität der Östlichen Partnerschaft in der Ukraine ein regionales Zentrum zwecks Ausbau von Kompetenzen und Austausch bewährter Verfahren und Arbeitsmethoden eingerichtet wird;

    ci)

    weiterhin strukturelle und finanzielle Unterstützung sowie Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für Organisationen zu leisten, die unabhängigen prodemokratischen Akteuren der Zivilgesellschaft helfen; darauf zu beharren, dass sich die EU, die Mitgliedstaaten und unabhängige Programme zur Unterstützung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, auch der Europäische Fonds für Demokratie, weiterhin frei und ohne Schikanen oder Einschränkungen durch die Justiz betätigen dürfen; alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unabhängige nichtstaatliche Organisationen durch die Auferlegung von Beschränkungen durch die Justiz und von finanziellen Hindernissen, die selektive Anwendung von Rechtsvorschriften oder die verstärkte Präsenz staatlich organisierter nichtstaatlicher Organisationen (GONGO) verdrängt werden;

    cj)

    ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Aktivisten der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft Übergriffen extremistischer Kräfte, aber auch der Staatsorgane ausgesetzt sind, wodurch die Werte der EU, internationale Menschenrechtsnormen und die gemeinsamen Verpflichtungen aus der EMRK untergraben werden;

    ck)

    die Unterstützungsmaßnahmen und Initiativen der EU für die Stärkung und Befähigung der Kommunalbehörden und -verbände zur Umsetzung nationaler Reformen auf lokaler Ebene auszubauen; die Funktion der Kommunalbehörden bei der Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu stärken und einen regelmäßigen Austausch zwischen den Zentralregierungen und den Kommunalverwaltungen über die Reformagenden unter aktiver und inklusiver Beteiligung der Zivilgesellschaft und anderer einschlägiger Interessenträger zu fördern;

    cl)

    länderspezifische Fahrpläne und Indikatoren für die Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden und den regionalen Gebietskörperschaften auszuarbeiten und sich dabei an den Beispielen für eine ähnliche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu orientieren;

    cm)

    die Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) stärker in die Formulierung und Umsetzung der Politik im Rahmen der Östlichen Partnerschaft einzubinden und die Kapazitäten der Konferenz zur Unterstützung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei substanziellen Maßnahmen aufzustocken; in Zusammenarbeit mit der CORLEAP und dem Europäischen Ausschuss der Regionen ein Programm zum Kapazitätsaufbau für die Verwaltung auf lokaler und regionaler Ebene in den Ländern der Östlichen Partnerschaft auszuarbeiten, das systematische Schritte enthalten würde, mit denen die Funktion der Kommunalbehörden und der regionalen Gebietskörperschaften gestärkt wird;

    cn)

    dazu anzuregen, dass sich die Bürger der Länder der Östlichen Partnerschaft maßgeblich an von der EU finanzierten Projekten beteiligen und ihrer Eigenverantwortung gerecht werden, und zwar im Einklang mit einem von der Basis ausgehenden Ansatz, dem die Werte und Normen der EU zugrunde liegen;

    Bessere Medien, bessere Kommunikation und besseres Politikmanagement

    co)

    sich zu vergegenwärtigen, dass inmitten der Desinformationswelle, der die Länder der Östlichen Partnerschaft ausgesetzt sind, die jahrzehntelangen Anstrengungen, Investitionen und Errungenschaften im Rahmen dieser Partnerschaft zunichte gemacht werden könnten, wenn keine angemessenen Kommunikations- und Informationskampagnen durchgeführt werden; die Bemühungen im Bereich der strategischen Kommunikation daher zu intensivieren und im Rahmen eines offenen Dialogs mit den Bürgern die von der EU in den Ländern der Östlichen Partnerschaft geleistete Unterstützung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene besser bekannt zu machen; zu diesem Zweck mit Menschen in kleinen Gemeinden und im ländlichen Raum, mit führenden Vertretern von Unternehmen und Gemeinschaften sowie mit der Diaspora und nationalen Minderheiten (und nicht nur mit gegenüber der EU bereits positiv eingestellten Bevölkerungsgruppen) in Kontakt treten;

    cp)

    gegen die EU gerichteter Desinformation und Propaganda entgegenzuwirken, indem das Bewusstsein für den Wahrheitsgehalt von Informationen über die Östliche Partnerschaft und die in diesem Rahmen gebotenen Möglichkeiten und Vorteile bei den Bürgern der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft geschärft wird und diese dafür sensibilisiert werden, insbesondere wenn es um Möglichkeiten und Vorteile geht, die aus einer engen politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie aus der Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens herrühren, was mit Wirtschaftswachstum und einem verstärktem Handel einhergeht;

    cq)

    die bestehenden EU-Strukturen wie die East StratCom Task Force des EAD effizienter zu nutzen, um Desinformations- und Propagandakampagnen, durch die die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft und ihre Ziele untergraben werden sollen, aufzudecken und auf diese Kampagnen zu reagieren;

    cr)

    die EU-Delegationen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, diese Länder bei der vollständigen Umsetzung der Reformen zu unterstützen und effizienter zu kommunizieren, wie die EU den dortigen Bürgern hilft; die EU-Delegationen besser untereinander zu vernetzen und ihre Zusammenarbeit voranzubringen und zum regelmäßigen Austausch von Informationen, Fachwissen und anderen erfolgreichen Arbeitsmethoden anzuregen;

    cs)

    sicherzustellen, dass sich die EU-Verbindungsbüros in den Mitgliedstaaten stärker dafür engagieren, die Bedeutung der Länder der Östlichen Partnerschaft für das europäische Aufbauwerk hervorzuheben;

    ct)

    den Informationsaustausch zwischen den EU-Organen, insbesondere der Kommission und dem EAD, zu verbessern und den institutionellen Wissensspeicher zu sichern, insbesondere in Bezug auf die geleistete Unterstützung und die durchgeführten Projekte für technische Unterstützung, damit auf den entsprechenden Ergebnissen aufgebaut werden kann, wenn neue Projekte und Programme auf den Weg gebracht werden;

    cu)

    das Programm für Jugendbotschafter und die Stipendien für die Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft zu stärken, indem ein aktives Alumni-Netz nach dem Muster bestehender erfolgreicher Modelle eingerichtet wird;

    cv)

    freie Medien und die Meinungsfreiheit als grundlegendes Prinzip zu fördern und daher eine demokratische, unabhängige, pluralistische und ausgewogene Medienlandschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen, in deren Rahmen der Schutz von lokalen Journalisten, Meinungsbildnern und Andersdenkenden vor Schikane und Einschüchterung sichergestellt wird, ein diskriminierungsfreier Zugang zu Informationen online und offline sowie zu einer substanziellen bürgerlichen Teilhabe möglich ist und die Menschenrechte und bürgerlichen Rechte gewahrt und gewährleistet werden;

    cw)

    das Vorgehen gegen Falschmeldungen, hybride Kriegsführung im Bereich der Kommunikation oder die Verschlechterung der Medienprogramme vor Ort stärker zu unterstützen, da ansonsten die Bekämpfung der Korruption und der Verbreitung von Falschinformationen zwecks Erzielung wirtschaftlicher oder politischer Vorteile untergraben werden kann; die Ausarbeitung von Maßnahmen für vollständige Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich zu unterstützen; die jeweilige staatliche Regulierungsagentur in den einzelnen Ländern der Östlichen Partnerschaft ständig zu unterstützen und zu kontrollieren;

    cx)

    Programme und Reformen im Bereich der Medien- und Informationskompetenz zu unterstützen, um das derzeitige digitale Zeitalter widerzuspiegeln;

    cy)

    die Ausstrahlung europäischer Medienproduktionen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie der Medienproduktionen der Länder der Östlichen Partnerschaft in der EU zu fördern, um die Unterschiede zu überbrücken, die sich im Lauf der Geschichte und aufgrund von Falschinformationen in den vergangenen Jahrzehnten herausgebildet haben; die ortsansässigen Medien beim Zugang zu europäischen Medienprogrammen und Initiativen für eine enge Zusammenarbeit zwischen Medien aus der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen;

    cz)

    zu verurteilen, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie von Behörden missbraucht werden, um die politische Opposition, die Zivilgesellschaft und die Medien zum Schweigen zu bringen, indem deren legitime Rechte eingeschränkt werden;

    da)

    die gemeinsamen Bemühungen der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft im Bereich der direkten persönlichen Kontakte und des Austauschs zwischen den Menschen zu verstärken und, soweit möglich, zu intensivieren, um in der Bevölkerung ein jeweils positives Bild voneinander zu schaffen und sich die proeuropäische Grundeinstellung der Bürger der Länder der Östlichen Partnerschaft zunutze zu machen;

    db)

    inkludierende und partizipatorische Plattformen für Dialog und Zusammenarbeit zu fördern, auf denen Interessenträger aus verschiedenen Bereichen und Ebenen zusammenkommen, darunter politische Entscheidungsträger, Wirtschaftsakteure, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft, aber auch Kirchen, Religionsgemeinschaften und Bürger mit geringeren Chancen, um gegen polarisierende und extremistische Tendenzen in Politik und Gesellschaft und gegen die Auswirkungen von Desinformations- und Propagandakampagnen anzugehen;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 261 vom 30.8.2014, S. 4.

    (2)  ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.

    (3)  ABl. L 161 vom 29.5.2014, S. 3.

    (4)  ABl. L 23 vom 26.1.2018, S. 4.

    (5)  Empfehlung Nr. 1/2018 des Kooperationsrates EU-Aserbaidschan vom 28. September 2018 zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan (ABl. L 265 vom 24.10.2018, S. 18).

    (6)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik — Jahresbericht (Angenommene Texte, P9_TA(2020)0008).

    (7)  Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 39).

    (8)  ABl. L 289 vom 31.10.2013, S. 2.

    (9)  ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 49.

    (10)  Dok. 12363/19 VISA 191 COEST 210.

    (11)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 136.

    (12)  ABl. C 208 vom 10.6.2016, S. 119.

    (13)  ABl. C 234 vom 28.6.2016, S. 14.

    (14)  ABl. C 300 vom 18.8.2016, S. 27.

    (15)  ABl. C 328 vom 6.9.2016, S. 2.

    (16)  ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 110.

    (17)  ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 82.

    (18)  ABl. C 224 vom 27.6.2018, S. 58.

    (19)  ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 42.

    (20)  ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 109.

    (21)  ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 100.

    (22)  ABl. C 28 vom 27.1.2020, S. 97.

    (23)  ABl. C 118 vom 8.4.2020, S. 43.

    (24)  ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 18.

    (25)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0458.

    (26)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0457.

    (27)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0518.

    (28)  ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 130.

    (29)  ABl. C 118 vom 8.4.2020, S. 158.


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