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Document 52020DP0001
European Parliament decision of 15 January 2020 on the numerical strength of the standing committees (2020/2512(RSO))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse (2020/2512(RSO))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse (2020/2512(RSO))
ABl. C 270 vom 7.7.2021, p. 117–118
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 270/117 |
P9_TA(2020)0001
Mitgliederzahl der Ausschüsse
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse (2020/2512(RSO))
(2021/C 270/14)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten, |
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unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2014 über die Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse (1), |
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gestützt auf Artikel 206 seiner Geschäftsordnung, |
1. |
beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse und der Unterausschüsse nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wie folgt festzusetzen:
Unterausschuss Menschenrechte: 30 Mitglieder, Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 30 Mitglieder; |
2. |
beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 30. Juni 2019 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln. |