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Document 52020DC0746

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

COM/2020/746 final

Brüssel, den 18.11.2020

COM(2020) 746 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

{SWD(2020) 276 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Infolge der COVID-19-Pandemie erlebte die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets in der ersten Jahreshälfte 2020 eine plötzliche und tiefe Rezession und bleibt angesichts der anhaltenden Gesundheitskrise weiterhin anfällig. Die COVID-19-Krise hat ausgeprägte Nachfrage- und Angebotsschocks verursacht, die sich im Jahr 2020 erwartungsgemäß in einem Rückgang des BIP um 7,8 % niederschlagen. Die Erholung im Jahr 2021 wird den Projektionen zufolge nun langsamer verlaufen als erwartet, und die große Produktionslücke von rund -7,0 % des potenziellen BIP im Jahr 2020 wird bis Ende 2021 nicht geschlossen sein. Angesichts des Verlaufs der Pandemie und der Verhaltensänderungen der Wirtschaftsakteure besteht große Unsicherheit hinsichtlich der Konjunkturaussichten. Die Sofortmaßnahmen auf nationaler und Unionsebene, auch im Rahmen des Aufbauinstruments „NextGenerationEU“, haben maßgeblich zur Abfederung einiger der negativen Folgen des Schocks und der Stabilisierung der Märkte beigetragen. Sowohl der private Verbrauch als auch die privaten Investitionen sind eingebrochen, was sich wiederum negativ auf Preise und Löhne ausgewirkt hat. Auch die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich eingetrübt und den seit sieben Jahren zu beobachtenden Verbesserungen ein Ende gesetzt. Dank der erfolgreichen Umsetzung ehrgeiziger politischer Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten – wie Kurzarbeitsregelungen und andere Unterstützungsmaßnahmen zur Vermeidung von Massenentlassungen und großen Einkommenseinbußen – wurde der Anstieg der Arbeitslosigkeit durch einen Rückgang der Erwerbsquoten abgemildert, da sich infolge der Krise Arbeitnehmer dazu entschlossen haben, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, und auch die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden zurückgegangen ist.

(2)Die COVID-19-Krise verschärft die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Die Gründe dafür sind unter anderem die Intensität und der Zeitpunkt des ersten COVID-19-Schocks, die relative Größe und wirtschaftliche Bedeutung der kontaktintensiven Branchen (z. B. Tourismus und Gastgewerbe) und die unterschiedlichen haushaltspolitischen Spielräume. Diese Unterschiede beeinflussen das Vertrauen, die Investitionen und Wachstumsaussichten und verschärfen möglicherweise bereits bestehende regionale Ungleichgewichte. Auf lange Sicht besteht die Gefahr, dass sich die derzeitige COVID-19-Krise in Gebieten mit geringerem Human- und (materiellem und immateriellem) Sachkapital dauerhaft negativ auf das Potenzialwachstum und die Einkommensabstände auswirkt. Dadurch könnte das Wachstum der Arbeitsproduktivität und der Einkommen noch weiter schrumpfen.

(3)Die schnelle und energische Reaktion der Union, unter anderem unter Einsatz des Aufbauinstruments NextGenerationEU und dessen Aufbau- und Resilienzfazilität, hat das Vertrauen der Märkte gestärkt und gezeigt, dass die Mitgliedstaaten geschlossen handeln und bei der Wiederankurbelung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz koordiniert vorgehen. Darüber hinaus wurden sofort mehrere neue Instrumente für die Union und das Euro-Währungsgebiet aufgelegt, die bereits greifen. Dazu gehören Absicherungen für Arbeitnehmer (das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage – SURE) 3 , für Unternehmen (ein Programm der Europäischen Investitionsbank) und für die Mitgliedstaaten zur Stabilisierung ihrer Finanzierungskosten (unter anderem die Pandemie-Krisenhilfe des Europäischen Stabilitätsmechanismus) 4 . Die Maßnahmen der Union umfassten außerdem die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts und einen befristeten Rahmen mit flexibleren EU-weiten Regeln für staatliche Beihilfen 5 . Die Mittel der Kohäsionspolitik wurden im Rahmen der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+) 6 dorthin umgeleitet, wo sie am dringendsten benötigt werden.

(4)Im Rahmen von NextGenerationEU und seiner wichtigsten Komponente, der Aufbau- und Resilienzfazilität, werden die Mitgliedstaaten im Wege der Umsetzung gut durchdachter Strategien dabei unterstützt, wachstumsfördernde Reformen auf den Weg zu bringen und den Umfang und die Qualität ihrer Investitionen zu steigern und dabei den Resilienzzielen und den Anforderung des grünen und digitalen Wandels Rechnung zu tragen. Dies sollte es ermöglichen, den Aufbau von Humankapital und erfolgreiche Arbeitsplatzwechsel zu unterstützen, was in Verbindung mit den aus Kohäsionsmitteln finanzierten Maßnahmen maßgeblich dazu beitragen wird, Kohäsion zu gewährleisten, die Produktivität anzukurbeln und die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu erhöhen. Die Wachstumsziele der EU und die strukturellen Herausforderungen auf nationaler Ebene, einschließlich der in den länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 genannten Punkte, sind von zentraler Bedeutung. In der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 7 , die auf die Förderung dieser Ziele ausgerichtet ist, werden Leitinitiativen in sieben Bereichen vorgeschlagen: 1. Hochfahren, 2. Renovieren, 3. Aufladen und Betanken, 4. Anbinden, 5. Modernisieren, 6. Expandieren, 7. Umschulen und Weiterbilden. Hierbei handelt es sich um gemeinsame Herausforderungen, die koordinierte Investitionen und Reformen erfordern. In diesen Bereichen sollten die Mitgliedstaaten investieren, Reformen durchführen und die Wertschöpfungsketten stärker integrieren. Die vorgeschlagene Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität sieht unter anderem vor, dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit den in der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets ermittelten Herausforderungen und Prioritäten abgestimmt sein sollten. Auf diese Kohärenz sollte bei der Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne geachtet werden.

(5)Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern, benötigt das Euro-Währungsgebiet ein unterstützend wirkendes koordiniertes, umfassendes und kohärentes Paket politischer Maßnahmen. Ziel ist es, langfristige Beeinträchtigungen des Arbeitsmarkts zu begrenzen, besonders ausgeprägte wirtschaftliche und soziale Unterschiede zu verringern, Ungleichgewichte und andere volkswirtschaftlich erhebliche Risiken anzugehen und allgemein negative Auswirkungen auf das Potenzialwachstum auf mittlere Sicht abzuwenden. Damit der politische Gesamtkurs im Euro-Währungsgebiet unterstützende Wirkung entfalten kann, ist es unabdingbar, dass die drei Hauptkomponenten dieses Maßnahmenpakets – die geld-, die haushalts- und die strukturpolitische Komponente – aufeinander abgestimmt sind.

(6)Die rasche geldpolitische Reaktion der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte zum Ziel, die geldpolitischen Transmissionskanäle aufrechtzuerhalten und die mittelfristige Preisstabilität zu gewährleisten. Die EZB hat umfangreiche zusätzliche Käufe öffentlicher und privater Vermögenswerte angekündigt, die sich auf 1470 Mrd. EUR belaufen werden: 120 Mrd. EUR bis Ende 2020 im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) 8 und 1350 Mrd. EUR bis mindestens Mitte 2021 im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) 9 .

(7)Der fiskalische Kurs dürfte 2020 stark expansiv sein und 2021 sowohl auf Ebene des Euro-Währungsgebiets als auch auf nationaler Ebene weiterhin konjunkturstützend wirken. Die Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken unter uneingeschränkter Einhaltung des Stabilität- und Wachstumspakts ist für eine wirkungsvolle Abfederung des COVID-19-Schocks und das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion unverzichtbar. Am 20. März 2020 stellte die Kommission fest, dass die Wirtschaft der Europäischen Union von einem schweren Konjunkturabschwung betroffen sei und die Voraussetzungen für die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt seien. Die Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten schlossen sich dieser Einschätzung an 10 . Die Mitgliedstaaten haben umfangreiche haushaltspolitische Maßnahmen eingeführt, um die Pandemie einzudämmen und besonders betroffene Personenkreise und Unternehmen zu unterstützen, wozu auch außerordentliche Liquiditätshilfen gehören, die insbesondere im Wege von Garantien für Unternehmen und Banken den Kreditfluss sicherstellen sollen. Auf Ebene der Europäischen Union wird insbesondere über die Aufbau- und Resilienzfazilität weitere koordinierte finanzielle Unterstützung bereitgestellt.

(8)Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie schwächen die öffentlichen Finanzen in erheblichem Umfang. Sobald die Gesundheitslage und die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, sollte eine Neuausrichtung der Haushaltspolitik auf eine mittelfristig vorsichtige Haushaltslage – unter anderem durch Beendigung der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Bürger – dazu beitragen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf mittlere Sicht zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die sozialen Auswirkungen der Krise und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abgemildert werden müssen. Reformen zur Verbesserung der Zusammensetzung der nationalen Haushalte und zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, auch im Hinblick auf den Klimawandel und die Herausforderungen im Gesundheitssektor, erscheinen hierbei besonders zielführend. Eine verbesserte Zusammensetzung der nationalen Haushalte, die insbesondere durch Ausgabenüberprüfungen und ein wirksames öffentliches Auftragswesen erzielt werden kann, kann den dringend benötigten haushaltspolitischen Spielraum schaffen. Eine umweltgerechte Haushaltsplanung kann außerdem dazu beitragen, die Herausforderungen des Klimaschutzes und des Umweltschutzes zu bewältigen. Angemessene, effiziente und inklusive Gesundheits- und Sozialschutzsysteme bieten für besonders bedürftige Personen den benötigten Schutz, fungieren als wichtige automatische Stabilisatoren und sollten die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erhalten helfen. Außerdem können Reformen, mit denen die Funktionsweise der Arbeits-, Kapital-, Produkt- und Dienstleistungsmärkte gestärkt wird, wenn sie angemessen umgesetzt werden und ihre zeitliche Abfolge entsprechend gesteuert wird, das Produktionspotenzial steigern, während gleichzeitig negative kurzfristige Auswirkungen auf die Gesamtnachfrage vermieden werden.

(9)Infolge der COVID-19-Krise gewinnen Reformen, die auf effizientere und gerechtere Systeme für öffentliche Einnahmen abzielen, weiter an Bedeutung. Da die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nach wie vor hoch ist, müssen diese Reformen unter anderem gewährleisten, dass die Steuerlast auf Steuerbemessungsgrundlagen verlagert wird, die sich weniger nachteilig auf das Arbeitskräfteangebot, die Produktivität, die Investitionen und das Wachstum auswirken, ohne die damit verbundene Verteilungswirkung außer Acht zu lassen. Eine verstärkte Nutzung von Umweltsteuern und/oder anderen Formen der Bepreisung externer Kosten kann zu nachhaltigem Wachstum beitragen, da solche Steuern Anreize für „grünere“ Verhaltensweisen schaffen. Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung, die international oder auf Unionsebene ansetzen, können für effizientere und gerechtere Steuersysteme sorgen. Zudem haben die Globalisierung und die Digitalisierung der Wirtschaft dazu geführt, dass der Ort der Wertschöpfung nicht mehr unbedingt mit dem Ort der steuerlichen Veranlagung zusammenfällt. Auf OECD-Ebene wird derzeit versucht, eine globale, einvernehmliche Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, zu erarbeiten.

(10)Angesichts der großen Unsicherheit, die durch den COVID-19-bedingten Schock und seine investitionshemmende Wirkung besteht, ist es besonders wichtig, dass vorrangig Reformen durchgeführt werden, die Investitionsengpässe und angebotsseitige Beschränkungen beseitigen. Neben der wirksamen und effizienten Nutzung der Ressourcen sind Maßnahmen, die die Inanspruchnahme von EU-Mitteln beschleunigen, von wesentlicher Bedeutung, insbesondere in Mitgliedstaaten, die diesbezüglich im Rückstand sind und in denen ein erheblicher Teil der Investitionen mit EU-Mitteln finanziert wird. Durch Reformen, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern (z. B. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, einschließlich elektronischer Identifizierung, oder Justizreformen) und die eine missbräuchliche Verwendung von Mitteln (Korruption, Betrug oder Geldwäsche 11 ) verhindern, können das Geschäftsumfeld verbessert und Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmensgründungen begünstigt werden.

(11)Die COVID-19-Krise hat bei vielen Unternehmen zu erheblichen Einnahmenverlusten geführt und im gesamten Euro-Währungsgebiet die Zahlungsfähigkeitsrisiken erhöht. Wirksame Insolvenzrahmen spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, rentable Unternehmen, die sich vorübergehend in Schwierigkeiten befinden, zu unterstützen und nicht mehr überlebensfähige Unternehmen in geordneter Weise abzuwickeln. Bessere Insolvenzrahmen können auch den zu erwartenden Anstieg notleidender Kredite reduzieren helfen und, insofern sie für solidere Bankbilanzen sorgen, bewirken, dass der Kreditfluss in die Wirtschaft nicht unterbrochen wird, sodass auf lange Sicht grenzüberschreitende Investitionen angekurbelt werden. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie 2019/1023) 12 angenommen. Sie sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten Mindeststandards in die nationalen Solvabilitätsvorschriften aufnehmen, die sicherstellen, dass Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten vorinsolvenzliche Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, dass Verfahren zur Entschuldung überschuldeter Unternehmer existieren und dass sämtliche Insolvenzverfahren möglichst effizient verlaufen. Es ist wichtig, zügig mit der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie zu beginnen. Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vom September 2020 13 kündigte die Europäische Kommission ferner an, dass sie auf ein Mindestmaß an Harmonisierung oder eine stärkere Konvergenz in bestimmten zentralen Bereichen der Insolvenz von Nichtbanken hinarbeiten werde. Zudem besteht Spielraum für die Mitgliedstaaten, die Effizienz und Wirksamkeit ihrer Insolvenzrahmen im Einklang mit international bewährten Verfahren noch weiter zu bewerten und die verbleibenden Mängel beheben 14 .

(12)Von einer weiteren Vertiefung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen und der Anpassung des Euro-Währungsgebiets an das digitale Zeitalter können kräftige Impulse für Wachstum, Konvergenz und Resilienz ausgehen. Die gemeinsame Währung und der Binnenmarkt haben im Tandem eine verbesserte Grundlage für wirtschaftliche Stabilisierung und langfristiges Wachstum geschaffen. Die COVID-19-Krise hat die Anwendung digitaler Instrumente intensiviert, die Bedeutung des digitalen Binnenmarkts verdeutlicht und die Nutzung elektronischer und bargeldloser Zahlungsmethoden beschleunigt. Dennoch weist der Binnenmarkt nach wie vor Lücken auf, insbesondere im Dienstleistungsbereich und dort speziell im Einzelhandel und bei freiberuflichen Dienstleistungen. Er hat das Potenzial, Preisstarrheiten entgegenzuwirken, die sowohl den geldpolitischen Transmissionsmechanismus als auch die wirtschaftliche Resilienz beeinträchtigen. Der Binnenmarkt begünstigt die Mobilität der Produktionsfaktoren und ermöglicht es damit den einzelnen Wirtschaftszweigen, Regionen und Mitgliedstaaten, die von Schocks verursachten wirtschaftlichen Kosten (z. B. Arbeitslosigkeit) so gering wie möglich zu halten. Für eine noch tiefere Integration des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen müssten alle noch bestehenden unnötigen Beschränkungen beseitigt und die Marktüberwachungsmechanismen verbessert werden. Ferner müsste dafür gesorgt werden, dass die zur Verwirklichung dieser Ziele erforderlichen Verwaltungskapazitäten zur Verfügung stehen.

(13)Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und übergänge mit besonderem Fokus auf digitale und grüne Arbeitsplätze spielen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu erhöhen und die Erholung zu unterstützen. Die unmittelbar eingeleiteten nationalen und unionsweiten Krisenmaßnahmen haben die negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für die Arbeitnehmerschaft abgemildert. Zugleich sind einige seit Langem geplante Reformen noch dringlicher geworden: Einführung wirksamer aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, einschließlich individueller Unterstützung, Verbesserung der Qualität und Inklusivität der allgemeinen und beruflichen Bildung, um frühzeitig die Bildungsergebnisse zu steigern, wirkungsvolle Umschulungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen sowie Investitionen in die Erwachsenenbildung und in Online-Lernplattformen, Maßnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels, Verbesserung der Beschäftigungsaussichten der schwächsten Segmente der Erwerbsbevölkerung, einschließlich junger Menschen und Langzeitarbeitsloser, sowie Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede. Für eine nachhaltige und inklusive Erholung ist unabdingbar, dass die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt wird und dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden, was insbesondere angemessene Mindestlöhne und einen Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung umfasst. Bei der erfolgreichen Gestaltung und Umsetzung der politischen Maßnahmen spielen der soziale Dialog und Tarifverhandlungen eine wichtige Rolle.

(14)Der Zugang zu angemessenen, inklusiven und nachhaltigen Gesundheits- und Sozialschutzsystemen, die in Krisenzeiten als automatische Stabilisatoren fungieren, ist ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche und soziale Resilienz. Diese Systeme tragen zu einem angemessenen Lebensstandard und guten Gesundheitszustand der Bevölkerung bei, was für eine produktive Arbeitswirtschaft in allen Phasen des Konjunkturzyklus von grundlegender Bedeutung ist. Investitionen in Gesundheitsreformen und robuste Gesundheitssysteme müssen daher für die Mitgliedstaaten eine Priorität bleiben. Für politische Maßnahmen in diesem Bereich sollte die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte 15 als Richtschnur dienen. Angesichts der Krise ist die Gewährleistung eines angemessenen Sozialschutzes für alle sowohl im Hinblick auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege als auch in Bezug auf Einkommensersatzleistungen für alle Arbeitnehmer, auch für Arbeitnehmer mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Selbstständige, noch wichtiger geworden. Viele Mitgliedstaaten haben befristete Einkommensstützungs- und Sozialhilfemaßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen mit sehr niedrigem Einkommen und für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, eingeführt. Die Maßnahmen betreffen Unterstützungsleistungen, Anspruchsvoraussetzungen und zusätzliche Sachleistungen. Bei der Verbesserung der Angemessenheit und Tragweite der Sozialschutzsysteme muss auf Generationengerechtigkeit geachtet und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Auge behalten werden.

(15)In den letzten Jahren wurden deutliche Fortschritte erzielt, aber die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie haben den Finanzsektor erneut unter Druck gesetzt. Zu Beginn der derzeitigen Krise konnten die Banken des Euro-Währungsgebiets mit höheren Verlustabsorptionskapazitäten aufwarten als bei Beginn der weltweiten Finanzkrise. Dies hat in Verbindung mit geld- und haushaltspolitischen Maßnahmen dazu beigetragen, dass eine über die Anfangsphase der Krise hinausreichende Verschärfung der Marktfinanzierungsbedingungen verhindert werden konnte und die Kreditvergabe an den privaten Sektor nicht unterbrochen wurde. Die Krise wird den Druck auf das bereits niedrige Rentabilitätsniveau der Banken und die Quote notleidender Kredite wahrscheinlich zusätzlich erhöhen, und sie wird auch den Nichtbankensektor belasten, dessen Abflüsse und Bewertungsverluste nur teilweise wieder aufgeholt werden konnten. Dies könnte die Bereitstellung der für die Erholung unerlässlichen Kredite erschweren. Die raschen und umfangreichen politischen Maßnahmen haben das Vertrauen gestärkt und zur Wahrung der makrofinanziellen Stabilität beigetragen. Für eine Risikominderung ist es unabdingbar, dass die Rückkopplungseffekte zwischen Schwachstellen im Unternehmenssektor und Risiken im Finanzsektor durchbrochen werden und die Rentabilität durch die Behebung struktureller Schwächen erhöht wird. Staatliche Kreditgarantien tragen zum Schutz der Unternehmen und des Bankensektors bei, stellen aber auch Eventualverbindlichkeiten für die Haushalte der Mitgliedstaaten dar. In Ermangelung eines wirksamen Systems zur Unterscheidung zwischen rentablen und nicht überlebensfähigen Unternehmen sind für die Verlängerung von Insolvenzmoratorien und die Stundung notleidender Kredite schwierige Entscheidungen zu treffen, da Fehlleitungen von Mitteln und eine Erhöhung der Verluste bei einem etwaigen Konkurs vermieden werden sollten.

(16)Die Vollendung der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion ist nach wie vor ein wesentliches Anliegen. Durch die Schließung der verbleibenden Lücken könnten die Stabilität und Resilienz des Euro-Währungsgebiets weiter gestärkt und die internationale Rolle des Euro, der in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben ist, ausgebaut werden. Über seine Funktion der kurzfristigen Stabilisierung und seine konjunkturstützende Rolle hinaus könnte das Aufbauinstrument NextGenerationEU auch auf lange Sicht Wirkung für die Wirtschafts- und Währungsunion entfalten. Ein Euro-Währungsgebiet, das für künftige Schocks besser gerüstet ist, und eine umfangreiche Emission von Schuldtiteln, einschließlich grüner und sozialer Anleihen, werden dem Markt für hochwertige auf Euro lautende Schuldtitel mehr Tiefe und Liquidität verleihen und können damit den Euro als internationale Reservewährung stärken. Allerdings fehlen der Wirtschafts- und Währungsunion noch wichtige Elemente wie eine vollendete Banken- und Kapitalmarktunion. Die Stärkung der Bankenunion ist nach wie vor unverzichtbar, um Finanzstabilität zu gewährleisten, die Finanzmarktfragmentierung zu verringern und die Kreditvergabe an die Wirtschaft in Krisenzeiten zu schützen. Der Abschluss der Arbeiten am Reformpaket zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, einschließlich der Einführung einer Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, ist eine Priorität. Die praktische Einführung dieser Letztsicherung sollte vorgezogen werden, sofern bei der Risikominderung ausreichende Fortschritte erzielt wurden. Es sollte weiter an Lösungen zur Überwindung der Einschränkungen in der aktuellen Ausgestaltung der Liquiditätsbereitstellung bei der Abwicklung gearbeitet werden. Die Vollendung der Kapitalmarktunion ist, wie aus dem neuen Aktionsplan vom September 2020 hervorgeht, eine der wichtigsten Prioritäten. Ferner ist eine starke und resiliente Wirtschafts- und Währungsunion wichtig, um die internationale Rolle des Euro zu stärken und die wirtschaftliche und finanzielle Autonomie der Union zu gewährleisten (hierzu wird die Kommission eine Mitteilung vorlegen), was unter uneingeschränkter Achtung des Binnenmarkts der Union und in einer gegenüber den Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, offenen und transparenten Weise erreicht werden soll —

EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Zeitraum 2021-2022 einzeln, unter anderem im Wege ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, und gemeinsam im Rahmen der Euro-Gruppe wie folgt tätig werden:

1.Gewährleistung eines politischen Kurses, der die Erholung unterstützt

Da die gesundheitliche Notlage anhält, sollten alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets während des gesamten Jahres 2021 einen stützenden fiskalpolitischen Kurs beibehalten.

Die politischen Maßnahmen sollten auf die länderspezifischen Gegebenheiten zugeschnitten sein und zeitnah, befristet und zielgerichtet sein. Solange sich die Abwärtsrisiken fortsetzen, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin koordinierte Maßnahmen treffen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und eine nachhaltige Erholung zu fördern.

Sobald die epidemiologischen und wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, sollten sie die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Bürger beenden, wobei darauf zu achten ist, dass die sozialen Auswirkungen der Krise und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abgemildert werden; ferner sollten sie eine Fiskalpolitik verfolgen, die auf eine mittelfristig vorsichtige Haushaltslage abzielt und die Schuldentragfähigkeit gewährleistet, gleichzeitig aber Investitionen begünstigt.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Gesundheits- und Sozialschutzsysteme weiter reformieren, um deren Tragweite, Angemessenheit und Nachhaltigkeit zu verbessern.

Sie sollten ihr Augenmerk auf die Qualität ihrer haushaltspolitischen Maßnahmen richten. Sie sollten die Verwaltung der öffentlichen Finanzen verbessern, und zwar insbesondere im Hinblick auf Investitionen, umweltgerechte Haushaltsplanung und das öffentliche Auftragswesen. Sie sollten Ausgabenüberprüfungen durchführen, um die öffentlichen Ausgaben besser auf die Erfordernisse der wirtschaftlichen Erholung und der Resilienz auszurichten.

2.Weitere Verbesserung in Bezug auf Konvergenz, Resilienz und nachhaltiges und integratives Wachstum

Die Mitgliedstaaten sollten der Gefahr sich ausweitender Divergenzen entgegenwirken und die wirtschaftliche und soziale Resilienz im Euro-Währungsgebiet ausbauen, indem sie Reformen durchführen, die die Produktivität und Beschäftigung stärken, eine reibungslose Ressourcenallokation gewährleisten und das Funktionieren der Märkte und der öffentlichen Verwaltung verbessern, und indem sie zur Unterstützung einer im Einklang mit einem gerechten und inklusiven grünen und digitalen Wandel stehenden wirtschaftlichen Erholung den Umfang der öffentlichen und privaten Investitionen erhöhen.

Sie sollten die Integration des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen, einschließlich des digitalen Binnenmarktes, vorantreiben, indem sie unnötige Beschränkungen beseitigen, die Marktüberwachungsmechanismen verbessern und ausreichende Verwaltungskapazitäten bereitstellen.

Sie sollten wirksame aktive Arbeitsmarktmaßnahmen vorsehen und den Übergang zu Beschäftigungen insbesondere in der grünen und digitalen Wirtschaft unterstützen. Sie sollten faire Arbeitsbedingungen fördern und der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegenwirken. Sie sollten für eine wirksame Einbeziehung der Sozialpartner in die Politikgestaltung sorgen, den sozialen Dialog stärken und Tarifverhandlungen begünstigen. Sie sollten die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung inklusiver gestalten und in den Aufbau von Kompetenzen investieren, um den Fachkräftemangel anzugehen.

Sie sollten die Arbeiten an einer globalen, einvernehmlichen Lösung zur Bewältigung der steuerpolitischen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, im Rahmen der OECD fortsetzen und bereit sein, entsprechende Maßnahmen ab Juni 2021 auf Unionsebene umzusetzen. Sie sollten die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung weiter vorantreiben, die Steuer- und Abgabenbelastung verringern und eine Verlagerung der Besteuerung hin zur Bepreisung von CO2-Emissionen und Umweltsteuern unterstützen.

3.Ausbau des nationalen institutionellen Rahmens

Die Mitgliedstaaten sollten Reformen zur Beseitigung von Investitionsengpässen und zur Begünstigung einer effizienten und raschen Inanspruchnahme von EU-Mitteln, einschließlich jener im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, weiterführen oder vorziehen. Sie sollten die öffentliche Verwaltung effizienter gestalten und ihre Digitalisierung ausbauen; dies gilt auch für die Justiz- und Gesundheitssysteme und die öffentlichen Arbeitsvermittlungen. Sie sollten den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und das Geschäftsumfeld verbessern. Sie sollten wirksame Rahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche einführen.

Sie sollten konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Insolvenzrahmen, zur Abwicklung notleidender Kreditaußenstände und zur Gewährleistung einer effizienten Kapitalallokation fördern.

4.Gewährleistung makrofinanzieller Stabilität

Die Mitgliedstaaten sollten die Kreditvergabe an die Wirtschaft und die Maßnahmen zur Unterstützung rentabler Unternehmen so lange aufrechterhalten, wie dies zur Überwindung der Notlage in dieser beispiellosen Krise erforderlich ist.

Sie sollten solide Bankbilanzen gewährleisten und sich in diesem Bereich unter anderem weiter um den Abbau der notleidenden Kredite bemühen, indem sie insbesondere Sekundärmärkte für notleidende Kredite entwickeln.

5.Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und Stärkung der internationalen Rolle des Euro

Die Mitgliedstaaten sollten die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion voranbringen, um die Resilienz des Euro-Währungsgebiets zu erhöhen, indem sie die Banken- und die Kapitalmarktunion vollenden und Initiativen in den Bereichen Digitalisierung des Finanzwesens, Finanzdienstleistungen für Privatkunden und nachhaltiges Finanzwesen umsetzen.

Sie sollten die Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Gesamtkohärenz des Rahmens für das Bankenkrisenmanagement und die Einlagenversicherung erhöhen und vorrangig zunächst solide Sicherheitsnetze für die Bankenunion schaffen.

Fortschritte in diesen Bereichen werden dazu beitragen, unter uneingeschränkter Wahrung des Binnenmarkts der Union die internationale Rolle des Euro zu stärken und die wirtschaftlichen Interessen Europas weltweit besser zu vertreten.

Geschehen zu Brüssel am

               Im Namen des Rates

               Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    ABl. L 159 vom 20.5.2020, S. 1.
(4)     https://www.consilium.europa.eu/media/44011/20200508-pcs-term-sheet-final.pdf  
(5)    ABl. C 911 vom 20.3.2020, S. 1, ABl. C 112I vom 4.4.2020, S. 1, ABl. C 164 vom 13.5.2020, S. 3, ABl. C 218 vom 2.7.2020, S. 3.
(6)    ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5.
(7)    COM(2020) 575 final.
(8)    ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 28.
(9)    ABl. L 91 vom 25.3.2020, S. 1.
(10)     https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/03/23/statement-of-eu-ministers-of-finance-on-the-stability-and-growth-pact-in-light-of-the-covid-19-crisis/  
(11)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Wege zu einer besseren Umsetzung des Rechtsrahmens der EU für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (COM(2019) 360 final vom 24. Juli 2019).
(12)    ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 18.
(13)    COM(2020) 590 final.
(14)    Die Euro-Gruppe hat eine Reihe von Grundsätzen festgelegt, darunter die frühzeitige Erkennung von übermäßiger Verschuldung und die Verfügbarkeit von Sanierungsverfahren in einem frühen Stadium. Siehe https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/eurogroup/2016/04/22/
(15)    Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10).
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