Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020DC0525

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2020

    COM/2020/525 final

    Brüssel, den 20.5.2020

    COM(2020) 525 final

    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2020


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2020

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Am 17. Dezember 2019 nahm die Kommission die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum an, mit der das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2020 eingeleitet wurde. Dabei wurde der am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte gebührend Rechnung getragen. Am 17. Dezember 2019 hat die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht angenommen, in dem die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. Am selben Tag nahm die Kommission ferner eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an.

    (2)Der Länderbericht 2020 für die Slowakei 2 wurde am 26. Februar 2020 veröffentlicht. Darin werden die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 9. Juli 2019 3 , bei der Umsetzung der Vorjahresempfehlungen und bei der Verwirklichung ihrer nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

    (3)Am 11. März 2020 wurde der COVID-19-Ausbruch von der Weltgesundheitsorganisation offiziell zur weltweiten Pandemie erklärt. Diese hat eine öffentliche Gesundheitskrise mit weitreichenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften verursacht. Sie setzt die nationalen Gesundheitssysteme unter erheblichen Druck, unterbricht die globalen Lieferketten, verursacht Volatilität an den Finanzmärkten, führt zu Schocks bei der Verbrauchernachfrage und zieht eine Vielzahl von Branchen in Mitleidenschaft. Sie bedroht die Arbeitsplätze und Einkommen der Menschen und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Die Folgen des durch sie verursachten schweren wirtschaftlichen Schocks sind in der Europäischen Union bereits stark spürbar. Am 13. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung 4 angenommen, in der zu einer koordinierten wirtschaftlichen Reaktion unter Einbeziehung aller Akteure auf nationaler und auf Unionsebene aufgerufen wird.

    (4)Mehrere Mitgliedstaaten haben den Notstand ausgerufen oder Notmaßnahmen eingeführt. Notmaßnahmen müssen unbedingt verhältnismäßig, notwendig und zeitlich begrenzt sein und europäischen wie internationalen Standards entsprechen. Sie sollten demokratischer Kontrolle und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

    (5)Am 20. März 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts 5 angenommen. Die in Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sowie in Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 enthaltene Klausel erleichtert die Koordinierung der Haushaltspolitik in Zeiten eines schweren Konjunkturabschwungs. In ihrer Mitteilung legte die Kommission dem Rat dar, dass die Bedingungen für die Aktivierung der Klausel angesichts des schweren Konjunkturabschwungs, der infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu erwarten ist, ihrer Auffassung nach erfüllt seien. Am 23. März 2020 schlossen sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten dieser Einschätzung der Kommission an. Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ermöglicht eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel unter der Voraussetzung, dass die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dadurch nicht gefährdet wird. Für Mitgliedstaaten, die der korrektiven Komponente unterliegen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission zudem einen überarbeiteten haushaltspolitischen Kurs festlegen. Die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts werden durch die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht ausgesetzt. Die Klausel gestattet es den Mitgliedstaaten, von den normalerweise geltenden Haushaltsvorgaben abzuweichen, ermöglicht der Kommission und dem Rat aber zugleich die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen des Pakts.

    (6)Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, die sozioökonomischen Folgen durch Unterstützung von Unternehmen und Haushalten abzumildern und mit Blick auf die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit für angemessenen Gesundheitsschutz und angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Europäische Union sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen zu unterstützen. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam die für eine Rückkehr zu normal funktionierenden Gesellschaften und Volkswirtschaften und nachhaltigem Wachstum nötigen Maßnahmen erarbeiten, wobei insbesondere auch dem ökologischen und dem digitalen Wandel Rechnung getragen und sämtliche Lehren aus der Krise gezogen werden sollten.

    (7)Die COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, wie flexibel der Binnenmarkt auf Ausnahmesituationen reagieren kann. Damit die wirtschaftliche Erholung rasch und reibungslos eingeleitet und der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden können, müssen die außergewöhnlichen Maßnahmen, die das normale Funktionieren des Binnenmarkts verhindern, jedoch aufgehoben werden, sobald sie nicht mehr unerlässlich sind. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass im Gesundheitssektor Krisenvorsorgepläne benötigt werden, die insbesondere auch verbesserte Beschaffungsstrategien, diversifizierte Lieferketten und strategische Reserven an wesentlichen Gütern vorsehen. Diese Faktoren sind für die Ausarbeitung umfassenderer Krisenvorsorgepläne von zentraler Bedeutung.

    (8)Die einschlägigen Rahmenvorschriften 6 wurden vom Unionsgesetzgeber bereits geändert, damit die Mitgliedstaaten alle nicht abgerufenen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür einsetzen können, die beispiellosen Folgen der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Diese Änderungen werden größere Flexibilität sowie einfachere und straffere Verfahren ermöglichen. Um den Liquiditätsdruck zu verringern, können die Mitgliedstaaten im Rechnungsjahr 2020–2021 bei Mitteln aus dem Unionshaushalt außerdem einen Kofinanzierungssatz von 100 % in Anspruch nehmen. Die Slowakei wird ermutigt, diese Möglichkeiten umfassend zu nutzen, um die am stärksten betroffenen Personen und Wirtschaftszweige zu unterstützen.

    (9)Die sozioökonomischen Folgen der Pandemie dürften aufgrund der unterschiedlichen Spezialisierungsmuster und Infrastrukturlücken regional unterschiedlich ausfallen. Dies birgt das erhebliche Risiko, dass sich das regionale Gefälle in der Slowakei weiter verstärkt, insbesondere zwischen der Hauptstadt und dem Westen des Landes einerseits und dem Osten und Südosten des Landes andererseits. Da gleichzeitig die Gefahr eines vorübergehenden wirtschaftlichen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten besteht, sind in der derzeitigen Lage gezielte politische Maßnahmen erforderlich.

    (10)Am 18. Mai 2020 übermittelte die Slowakei ihr Nationales Reformprogramm 2020 und ihr Stabilitätsprogramm 2020. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

    (11)Die Slowakei befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

    (12)Am 13. Juli 2018 empfahl der Rat der Slowakei sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 7 im Jahr 2019 4,1 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht. Die Gesamtbewertung der Kommission bestätigt, dass für das Jahr 2019 sowie für die Jahre 2018 und 2019 zusammengenommen die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Strukturziel besteht. Vor dem Hintergrund der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel sind für die Slowakei allerdings keine weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens bei einer erheblichen Abweichung erforderlich.

    (13)In ihrem Stabilitätsprogramm 2020 rechnet die Regierung damit, dass sich das Defizit des Gesamtsaldos von 1,3 % des BIP im Jahr 2019 auf 8,4 % des BIP im Jahr 2020 vergrößert. Das Defizit wird voraussichtlich auf 4,9 % des BIP im Jahr 2021 und auf 3,7 % im Jahr 2022 zurückgehen und dürfte im Jahr 2023 2,9 % des BIP erreichen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird nach einem Rückgang auf 48 % des BIP im Jahr 2019 – dem Stabilitätsprogramm 2020 zufolge – im Jahr 2020 voraussichtlich auf 61,2 % ansteigen. Die makroökonomischen und haushaltspolitischen Aussichten sind aufgrund der COVID-19-Pandemie mit großer Unsicherheit behaftet.

    (14)In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Slowakei im Rahmen eines koordinierten Ansatzes der Union haushaltspolitische Maßnahmen ergriffen, um die Kapazität ihres Gesundheitssystems zu erhöhen, die Pandemie einzudämmen und die besonders betroffenen Personen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Laut Stabilitätsprogramm 2020 belaufen sich diese haushaltspolitischen Maßnahmen auf 2,6 % des BIP. Die Maßnahmen umfassen einen Lohnausgleich für Arbeitnehmer, Beihilfen für Selbstständige, Leistungen im Krankheits- und Pflegefall und den Erwerb von Medizinprodukten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Darüber hinaus hat die Slowakei Maßnahmen angekündigt, die zwar keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt haben, aber dazu beitragen werden, Unternehmen mit Liquidität zu versorgen; diese sind im Stabilitätsprogramm 2020 mit 3 % des BIP veranschlagt. Diese Maßnahmen umfassen Stundungen der Einkommensteuer und Sozialbeiträge in den Fällen, in denen die Einkommenseinbußen mehr als 40 % betragen (1,4 % des BIP) sowie Darlehensgarantien (1,6 % des BIP). Insgesamt stehen die von der Slowakei ergriffenen Maßnahmen mit den in der Mitteilung der Kommission über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie dargelegten Leitlinien im Einklang. Die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen und die Neuausrichtung der Haushaltspolitik auf die mittelfristige Erreichung einer vorsichtigen Haushaltslage, die vorgenommen wird, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, werden dazu beitragen, die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu erhalten.

    (15)Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2020 der Kommission wird der gesamtstaatliche Haushaltssaldo der Slowakei bei unveränderter Politik für 2020 auf -8,5 % des BIP und für 2021 auf -4,2 % geschätzt. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte in den Jahren 2020 und 2021 weiter bei unter 60 % des BIP liegen.

    (16)Am 20. Mai 2020 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV, da die Slowakei im Jahr 2020 voraussichtlich den Defizitschwellenwert von 3 % des BIP überschreiten wird. Insgesamt legt die Analyse nahe, dass das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 nicht erfüllt wird.

    (17)Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat die Slowakei rasche und beispiellose Maßnahmen getroffen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen und zu verhindern. Nachdem am 6. März 2020 ein erster Fall bekannt wurde, rief sie den Notstand aus und führte am 12. März 2020 strikte Distanzierungs-, Quarantäne- und Hygienevorschriften sowie Reisebeschränkungen ein. Die Geschäfte und die Produktion in wichtigen Wirtschaftszweigen wurden für mehrere Wochen geschlossen, bis die Regierung ab Ende April 2020 die Beschränkungen schrittweise lockerte. In der Folge wird für Slowakei im Jahr 2020 ein starker wirtschaftlicher Abschwung erwartet, da der private Verbrauch, Investitionen und der Handel betroffen sind. Der massive Abschwung wird für 2020 mit 6,7 % veranschlagt und dürfte mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote auf voraussichtlich 8,8 % im Jahr 2020 gegenüber 5,8 % im Jahr 2019 einhergehen. Die Slowakei hat mit mehreren Maßnahmenbündeln reagiert, die die negativen Folgen der Krise abfedern sollen, darunter die Neuzuweisung von nicht in Anspruch genommenen Mitteln der kohäsionspolitischen Fonds in Höhe von 1,2 Mrd. EUR. Die Maßnahmen umfassen Kurzarbeitsregelungen mit Lohnausgleich, eine Einkommensstützung durch Kranken- und Pflegegeld und die Bereitstellung von Mitteln für Selbstständige als Ausgleich für Einkommenseinbußen. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Liquidität von Unternehmen und Selbstständigen schließen Bankdarlehen, die Stundung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Bereitstellung von Bankgarantien und günstige Zinsregelungen ein. Eine Darlehensregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), für die ursprünglich 38 Mio. EUR bereitgestellt worden waren, wird aus nicht ausgeschöpften Unionsmitteln in Höhe von 330 Mio. EUR und aus nationalen Mitteln in Höhe von 500 Mio. EUR aufgestockt. Weitere Maßnahmen umfassen die vorübergehende Aussetzung von Steuerprüfungen und von Verpflichtungen für Steuervorauszahlungen sowie die Stundung von Mietzahlungen für Unternehmen und Einzelpersonen.

    (18)Durch die COVID-19-Pandemie wurde es für die Slowakei noch wichtiger, die Strukturprobleme im Gesundheitswesen anzugehen. Zusätzliche Investitionen sind erforderlich, um dessen Resilienz zu stärken, dem Mangel an Fachkräften abzuhelfen und sicherzustellen, dass kritische medizinische Ausrüstung und Infrastruktur in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen. Parallel zu den Anstrengungen, die gewährleisten sollen, dass künftig genügend Gesundheitspersonal verfügbar ist, könnten wirksame Maßnahmen das geografische Ungleichgewicht bei der ärztlichen Versorgung verringern und sicherstellen, dass die gesamte Bevölkerung Zugang zur Gesundheitsversorgung hat. Die Modernisierung des Krankenhausnetzwerks und die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung von öffentlichen Krankenhäusern sind entscheidend, um die Qualität und die Kostenwirksamkeit der Gesundheitsdienste zu verbessern. Die medizinische Grundversorgung muss ausgebaut werden, um den Druck von den Krankenhäusern zu nehmen und die Behandlung chronischer Krankheiten zu verbessern; gleichzeitig muss die Koordinierung zwischen verschiedenen Ebenen und Arten von Gesundheitsleistungen verstärkt werden. Besondere Sorge bereitet der unzureichende Zugang zu hochwertiger, erschwinglicher Pflege, der auf die chronische Unterfinanzierung der Dienste für kollektive oder häusliche Pflege, die fragmentierten Strukturen der öffentlichen Verwaltung und den Mangel an systemischer Koordinierung von Sozial- und Pflegediensten zurückzuführen ist.

    (19)Die COVID-19-Krise hat die bereits vorher bestehenden Probleme im Sozialwesen der Slowakei ans Licht gebracht. Sie geht mit der dringenden Notwendigkeit einher, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angemessene Einkommensersatzleistungen für Arbeitnehmer bereitzustellen. Um die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abzufangen, wurden mit Beteiligung von Unionsfonds Kurzarbeitsregelungen aktiviert. Der Prognose der Kommission zufolge dürfte die Arbeitslosenquote im Jahr 2020 auf 8,8 % ansteigen und im Jahr 2021 leicht auf 7,1 % sinken. Trotz einiger Lockerungen im Jahr 2018 ist das System der Arbeitslosenunterstützung in der Slowakei durch strikte Berechtigungsanforderungen, eine relativ kurze Unterstützungszeit (im Allgemeinen sechs Monate, mit geringen Verlängerungen während der Krise) und niedrige Zahlungen für die Empfänger geprägt. Einige Gruppen sind für die Krise besonders anfällig und haben möglicherweise nur in geringem Maße Zugang zu Sozial- und Pflegeleistungen. Dazu gehören Gruppen marginalisierter Roma, denen häufig der Zugang zu grundlegenden Leistungen verwehrt ist, sowie ältere und gering qualifizierte Menschen.

    (20)Mit der Krise wurde es noch wichtiger, die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung, auch der Lehrkräfte, zu verbessern und den Breitbandausbau voranzutreiben, da viele Lernende noch immer keinen Internetanschluss haben oder ihnen andere Voraussetzungen fehlen, um zu Hause lernen können. Dies gilt insbesondere für marginalisierte Roma. Der Zugang zu hochwertiger, inklusiver Bildung ist nach wie vor problematisch, da das Niveau der Grundfertigkeiten und die allgemeinen Leistungen von Schülerinnen und Schülern sehr stark von ihrem sozioökonomischen Hintergrund beeinflusst werden. Zwischen Schulen und Regionen besteht ein deutliches Leistungsgefälle, das sich auch in den hohen Quoten der frühen Schul- und Ausbildungsabgänger, vor allem im Osten der Slowakei, widerspiegelt. Der Lehrerberuf ist nach wie vor wenig attraktiv, und die Qualität der Erstausbildung von Lehrkräften bleibt schlecht. Darüber hinaus ist die Quote der Anmeldungen in Einrichtungen für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung die niedrigste in der EU, was sich ebenfalls negativ auf Bildungsabschlüsse auswirkt.

    (21)Aufgrund der COVID-19-Krise ergab sich für die Slowakei die dringende Priorität, kurzfristig Mittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs von Unternehmen, namentlich KMU, in Form von gezielten Darlehen und Garantien bereitzustellen. Dabei konnte das Land die neue Flexibilität des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft in Anspruch nehmen und Mittel der kohäsionspolitischen Fonds neu zuweisen. Adäquate Risikogarantien können in Verbindung mit niedrigen Zinsen und langen Laufzeiten bewirken, dass finanzielle Mittler schnell Darlehen bereitstellen und die Unternehmen diese in Anspruch nehmen. Bei der Konzipierung und Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Resilienz des Bankensektors berücksichtigt werden. Die Stundung von Steuerzahlungen und Sozialbeiträgen kann ebenfalls dazu beitragen, die vorübergehenden Liquiditätsengpässe von KMU und Selbstständigen zu mildern. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und die Verbesserung der Steuerdisziplin haben für die Slowakei nach wie vor mittelfristig Priorität, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und für gleiche Ausgangsbedingungen zu sorgen, die der wirtschaftlichen Erholung förderlich sind. Damit die Cash-Flow-Bilanzen der KMU tragfähig sind, müssen die öffentlichen Behörden auf allen Ebenen und die Unternehmen angewiesen werden, die Lieferantenrechnungen zügiger zu begleichen.

    (22)Die Förderung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen sind unverzichtbar für die Erholung und für die Schaffung eines günstigeren Investitionsklimas. Um die Wirksamkeit der Konjunkturerholungsmaßnahmen sicherzustellen, müssen überflüssiger bürokratischer Aufwand beseitigt und Verfahren vereinfacht werden, auch durch die wirksame Nutzung von zentralen Anlaufstellen für Unternehmen. Die Gesamteffektivität der öffentlichen Einrichtungen und Verwaltung der Slowakei ist nach wie vor gering. Sie kann durch die weitere Digitalisierung, eine bessere Koordinierung und Planung der digitalen Infrastruktur und die Entwicklung von Software verbessert werden. Durch weitere Reformanstrengungen ließe sich die politische Entscheidungsfindung besser koordinieren, die Rechtsetzung verbessern und das Leistungsniveau des öffentlichen Dienstes und der Personalverwaltung steigern. Zur Stärkung der Resilienz der Wirtschaft könnte die Slowakei von der steigenden Innovationsfähigkeit der Unternehmen, vor allem KMU, profitieren, indem sie gegen die zergliederten Verwaltungsstrukturen der Forschungs- und Innovationslandschaft vorgeht. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und dem öffentlichen Sektor kann zum Austausch von Wissen und Fertigkeiten beitragen und Unternehmen helfen, Innovationen zu verwirklichen und neue Beschäftigungs- und Produktionsmöglichkeiten zu entwickeln.

    (23)Um die wirtschaftliche Erholung zu fördern, wird es wichtig sein, durchführungsbereite öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen, auch durch entsprechende Reformen, zu fördern. Um weniger entwickelten Regionen die Möglichkeit zu geben, ihren Rückstand aufzuholen, wissensbasierte Industrien zu fördern sowie wettbewerbsfähiger und produktiver werden, sind in der Slowakei höhere strategische Investitionen zur Entwicklung der Infrastruktur, einschließlich für digitale und andere wesentliche Schlüsseldienstleistungen, und zur Verbesserung der Verkehrsnetze erforderlich. Die COVID-19-Krise hat die bereits vorher bestehenden Lücken bei der digitalen Infrastruktur ans Licht gebracht. Der Ausbau des Breitbandnetzes und die Steigerung der Netzgeschwindigkeit ermöglichen einen gerechteren, besseren Zugang zum Internet. Maßnahmen, um die Bevölkerung besser für eine Wirtschaft und Gesellschaft im Wandel zu qualifizieren, könnten eine Verbesserung des Bildungssystems und des Arbeitsmarkts in der Slowakei bewirken. Dazu gehören lebenslanges Lernen, engere Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen sowie eine bessere Abstimmung von Fortbildung und Umschulung auf den derzeitigen und künftigen Arbeitsmarktbedarf.

    (24)Die wirtschaftliche Erholung erfordert politische Anstrengungen und gezielte Investitionen in den kommenden Jahren, damit die Slowakei Chancen nutzen und eine nachhaltigere Wirtschaft mit höherer Wertschöpfung schaffen kann. Diese Anstrengungen sollten den regionalen Unterschieden Rechnung tragen. Prioritäre Bereiche für zusätzliche Anstrengungen, die im nationalen Energie- und Klimaplan der Slowakei ausgewiesen wurden, sollten die Verringerung der Energieintensität der Industrie, die Förderung von energieeffizienten Lösungen, insbesondere für Haushalte, und Investitionen in erneuerbare Energieträger umfassen. Ein günstigeres Regelungsumfeld könnte dazu beitragen, den Anteil der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Energie zu steigern. Für die Slowakei könnte es von Nutzen sein, wenn sie die Umsetzung des Aktionsplans für den Strukturwandel in der Region Horná Nitra beschleunigen, Mittel in Lösungen für die gesamte Region kanalisieren und die Gelegenheit nutzen würde, um den Kohleausstieg vorzuziehen. Die Verringerung der Luftverschmutzung durch die Verbrennung von festen Brennstoffen und steigende Emissionen aus dem Verkehr, die Verbesserung der Abfallbewirtschaftung durch innovative Lösungen für Abfallsammlung und -behandlung, die Vervollständigung der Trinkwasser- und Kanalisationsnetze zur Beseitigung von Hygieneproblemen, die Förderung von Projekten für intelligente Netze und der Übergang der Industrie zu einer klimaneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft können dazu beitragen, die Slowakei auf einen Pfad nachhaltigen Wirtschaftswachstums zu bringen. Bei entsprechender Programmplanung für den Zeitraum 2021–2027 könnte die Slowakei einige der Herausforderungen für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 8 aufgeführten Gebieten, auch im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang angehen und so diesen Fonds optimal nutzen.

    (25)Durch neue Trends bei der internationalen organisierten Kriminalität, einschließlich des Missbrauchs von Rechtsträgern für die Geldwäsche, erhöht sich der Druck auf die Slowakei, ihren Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu modernisieren, um Wirtschaftskriminalität zu verhindern und zu bekämpfen. Trotz ambitionierter staatlicher Pläne zur Stärkung der Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche ist weiterhin nur ein geringes Bewusstsein für die Risikoexposition vorhanden. Personalknappheit und unzureichende Schulung stehen der wirksamen Aufsicht der an der Unternehmensgründung beteiligten Akteure im Wege. Die im Rahmen des Aktionsplans der Regierung unternommenen Schritte haben noch nicht die Instrumente geliefert, die es ermöglichen, Geldwäschedelikte wirksam zu ermitteln, zu verfolgen und Sachwerte zu beschlagnahmen.

    (26)Während die vorliegenden Empfehlungen in erster Linie auf die Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie und die Förderung der wirtschaftlichen Erholung abzielen, ging es bei den vom Rat am 9. Juli 2019 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen 2019 auch um Reformen, die für die Bewältigung mittel- bis langfristiger struktureller Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung sind. Diese sind nach wie vor relevant, weswegen ihre Einhaltung im nächstjährigen Semesterzyklus weiter verfolgt werden wird. Dies gilt auch für Empfehlungen zu investitionsbezogenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Letztere sollten bei der strategischen Planung kohäsionspolitischer Mittel nach 2020 berücksichtigt werden, also auch bei Maßnahmen zur Abfederung der Krise und bei Exit-Strategien.

    (27)Die Slowakei sollte weiter an ihrer Zusage arbeiten, bestimmte Bedenken in Bezug auf die Gesamtintegrität des Justizwesens auszuräumen, die das Vertrauen in dessen effektives Funktionieren untergraben dürften. Die Reformen zur Korruptionsbekämpfung sind in der Slowakei noch immer kaum vorangekommen. Mehrere präventionsbezogene Reformen oder deren Umsetzung stehen noch aus, darunter Vorschriften über Lobbyismus, Geschenke, Unvereinbarkeiten und Kontakte mit Dritten bei der Beschlussfassung sowie über den Schutz von Hinweisgebern. Die Kriminalitätsstatistiken fluktuieren zwar, doch werden nach wie vor nur wenige Fälle von Korruption auf hoher Ebene untersucht. Andererseits zeigen die Anstrengungen zur Sanktionierung von Rechtspersonen einige Wirkung.

    (28)Das Europäische Semester bildet den Rahmen für eine kontinuierliche wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Union, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen kann. Die Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Reformprogrammen 2020 eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gezogen. Indem die Slowakei die nachstehenden Empfehlungen vollständig umsetzt, wird sie Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen und zu den gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeit in der Europäischen Union beitragen.

    (29)Eine enge Koordinierung zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion ist für eine rasche Erholung von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung. Die Slowakei sollte als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und unter Berücksichtigung der politischen Leitlinien der Euro-Gruppe sicherstellen, dass ihre Politik mit den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im Einklang steht und mit den politischen Strategien der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abgestimmt wird.

    (30)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2020 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2020 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2020 und das nationale Reformprogramm 2020 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an die Slowakei gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -Leitlinien beurteilt.

    (31)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2020 geprüft; seine Stellungnahme hierzu 9 spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider —

    EMPFIEHLT, dass die Slowakei 2020 und 2021

    1.im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre anschließende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen erhöht; die Resilienz des Gesundheitssystem in den Bereichen Fachkräfte im Gesundheitswesen sowie kritische medizinische Ausrüstungen und Infrastruktur stärkt; die medizinische Grundversorgung und die Koordination zwischen verschiedenen Arten von Gesundheitsleistungen verbessert;

    2.angemessene Einkommensersatzleistungen bereitstellt und den Zugang zu Sozialschutz und grundlegenden Dienstleistungen für alle gewährleistet; die digitalen Kompetenzen stärkt; gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung sicherstellt;

    3.wirksam Maßnahmen umsetzt, um zu gewährleisten, dass kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige über Liquidität verfügen; Lücken bei der digitalen Infrastruktur schließt; durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen fördert, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; verstärkt in den ökologischen und digitalen Wandel investiert, insbesondere in eine saubere und effiziente Energieerzeugung sowie Energie- und Ressourcennutzung, nachhaltigen öffentlichen Verkehr und Abfallbewirtschaftung;

    4.eine wirksame Aufsicht bei der Geldwäschebekämpfung sicherstellt und die effektive Durchsetzung des Rahmens zur Geldwäschebekämpfung gewährleistet; durch verstärkte Koordinierung und eine bessere Entscheidungsfindung in der Politik für ein günstiges Unternehmensumfeld und hochwertige öffentliche Dienstleistungen sorgt; die Bedenken hinsichtlich der Integrität des Justizwesens ausräumt.

    Geschehen zu Brüssel am

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
    (2)    SWD(2020) 524 final.
    (3)    ABl. C 301 vom 5.9.2019, S. 117.
    (4)    COM(2020) 112 final.
    (5)    COM(2020) 123 final.
    (6)

       Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 508/2014 im Hinblick auf besondere Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und in andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs (Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise) (ABl. L 99 vom 31.3.2020, S. 5) und Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch (ABl. L 130 vom 24.4.2020, S. 1).

    (7)    Die gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nicht-diskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
    (8)    SWD(2020) 524 final.
    (9)    Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
    Top