EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 31.1.2020
COM(2020) 34 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Solidaritätsfonds der Europäischen Union - Bericht 2017-2018
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Document 52020DC0034
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL European Union Solidarity Fund Annual Report 2017 - 2018
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Solidaritätsfonds der Europäischen Union - Bericht 2017-2018
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Solidaritätsfonds der Europäischen Union - Bericht 2017-2018
COM/2020/34 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 31.1.2020
COM(2020) 34 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Solidaritätsfonds der Europäischen Union - Bericht 2017-2018
INHALTSVERZEICHNIS
1.Einleitung
2.Anträge
3.Finanzierung
4.Abschlüsse
5.Schlussfolgerungen
1.Einleitung
Laut Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Verordnung“) ist dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen. Da das Verfahren zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds für alle Katastrophen des Jahres 2017 erst 2018 abgeschlossen wurde, deckt der vorliegende Bericht ausnahmsweise die Tätigkeiten des Fonds sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 ab. In dem Bericht werden die im Berichtszeitraum eingegangenen Anträge und abgeschlossenen Fälle zusammengefasst. Die Kommission hat sämtliche Anträge anhand der Kriterien bewertet, wie sie in der Verordnung in ihrer geänderten Fassung von 2014 1 festgelegt sind.
Im Jahr 2017 gingen bei der Kommission zehn neue Anträge auf einen Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds ein: aus Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal und Spanien. Darüber hinaus und vor allem hat Italien seinen ursprünglich 2016 eingereichten Antrag für die Serie schwerer Erdbeben, die im August 2016 begann und bis Anfang 2017 andauerte, überarbeitet und aktualisiert.
Portugal, Griechenland, Frankreich und Spanien beantragten bei fünf Anträgen Vorschusszahlungen, wovon drei gewährt werden konnten. Die Kommission zahlte diese Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. EUR innerhalb von wenigen Wochen nach Antragseingang aus.
Zwei der eingegangenen Anträge, nämlich die Anträge Spaniens in Bezug auf die Überschwemmungen in Murcia und die Brände in Doñana, entsprachen nicht den Bedingungen der Verordnung und wurden daher abgelehnt. Die Beschlüsse in Bezug auf die anderen acht neuen Anträge, die 2017 eingegangen waren, wurden 2018 erlassen. Ferner schloss die Kommission sechs frühere Interventionen des Solidaritätsfonds ab.
Im Jahr 2018 gingen bei der Kommission vier Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein, nämlich aus Bulgarien, Zypern, Italien und Rumänien, wobei der Antrag aus Zypern nicht von der Kommission angenommen werden konnte. Keines der drei übrigen Länder hatte um eine Vorschusszahlung ersucht. Im Jahr 2018 zahlte die Kommission einen Betrag von insgesamt 2,3 Mio. EUR zugunsten von Bulgarien aus. Über die 2018 eingegangenen Anträge der beiden anderen Länder war Ende desselben Jahres noch nicht entschieden worden.
Anhang I sind die Schwellenwerte für Schäden infolge von „Katastrophen größeren Ausmaßes“, die 2017 und 2018 in Bezug auf die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds galten, zu entnehmen. Anhang II gibt einen Überblick über die Anträge, die in den Jahren 2017 und 2018 genehmigt wurden, einschließlich der relevanten Finanzdaten.
2.Anträge
Øim Jahr 2017
Im Jahr 2017 gingen bei der Kommission zehn neue Anträge auf einen Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds ein. Alle gingen innerhalb der rechtlichen Frist von „spätestens innerhalb von zwölf Wochen nach Auftreten der ersten Schäden“ (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung) bei der Kommission ein. Drei Anträge betrafen Katastrophen größeren Ausmaßes, sechs betrafen regionale Katastrophen und ein Antrag gründete auf den Bestimmungen für Katastrophen, die Nachbarstaaten betreffen. In Bezug auf acht dieser Anträge erließ die Kommission die Durchführungsbeschlüsse über die Gewährung des Finanzbeitrags aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EU) im Laufe des Jahres 2018.
ITALIEN – Erdbebenserie 2016/2017
Wie im letzten Jahresbericht dargelegt, wurde die italienische Region Zentraler Apennin zwischen August 2016 und Januar 2017 von der heftigsten Erdbebenserie in der Geschichte des Solidaritätsfonds heimgesucht. Der kumulierte direkte Schaden belief sich auf beispiellose 21,879 Mrd. EUR – mehr als das Sechsfache des Schwellenwerts für eine Katastrophe größeren Ausmaßes und die bei Weitem größte Katastrophe seit Einrichtung des Solidaritätsfonds. Der höchstmögliche Vorschuss in Höhe von 30 Mio. EUR war im Dezember 2016 gezahlt worden, nachdem der ursprüngliche Antrag Italiens am 16. November 2016 bei der Kommission eingegangen war.
Aufgrund der aufeinanderfolgenden schweren Nachbeben, die bis Januar 2017 andauerten, musste Italien seinen ursprünglichen Antrag mehrmals aktualisieren, wobei die letzte Änderung am 25. Mai 2017 einging.
Auf der Grundlage der festgelegten Methode zur Bestimmung der Höhe der Beihilfe aus dem Solidaritätsfonds (d. h. 2,5 % des Gesamtschadens für den Teil des Schadens bis zum Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes plus 6 % für den Teil des Schadens, der diesen Schwellenwert übersteigt) hatte Italien Anspruch auf 1 196 797 579 EUR, d. h. beinahe 1,2 Mrd. EUR. Dieser Betrag, der bislang mit Abstand der größte im Rahmen des Solidaritätsfonds gezahlte Beihilfebetrag war, überstieg die jährliche Höchstzuweisung des Fonds um mehr als das Doppelte.
Glücklicherweise war die gesamte Zuweisung für 2016 nicht ausgegeben worden (die Zahlungen im Jahr 2016 wurden aus dem Betrag getätigt, der aus 2015 übertragen worden war). Die Mittelzuweisung für das Jahr 2016 wurde daher auf 2017 übertragen. Ferner schlug die Kommission vor, erstmalig die Bestimmung des Artikels 10 Absatz 2 der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR-Verordnung) anzuwenden, nach der unter außergewöhnlichen Umständen die Verwendung der Mittelzuweisung für das Folgejahr (2018) möglich ist, um die verbleibende Lücke zu schließen.
FRANKREICH – Hurrikane Irma und Maria auf St. Martin und Guadeloupe
Am 5. und 6. September 2017 zog Hurrikan Irma, ein Hurrikan nie da gewesener Stärke der Kategorie 5, über die karibischen Inseln, tötete und verletzte zahlreiche Menschen und hinterließ eine Schneise der Zerstörung. Im Auge von Hurrikan Irma betrug die Geschwindigkeit über der Insel St. Martin/Sint Maarten durchschnittlich 290–295 km/h, sodass mehr als 90 % der Insel zerstört wurde. Nur zwei Wochen darauf, am 18. und 19. September 2017, fegte Hurrikan Maria, ein weiterer Hurrikan der Kategorie 5, der aufgrund derselben meteorologischen und klimatischen Bedingungen wie Irma entstand, über die karibischen Inseln und verursachte weitere erhebliche Schäden auf St. Martin/Sint Maarten, Guadeloupe und teilweise auch auf Martinique.
Frankreich beantragte am 27. November 2017 innerhalb der zwölfwöchigen Frist einen Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Die französischen Behörden schätzten den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 1 956,241 Mio. EUR. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Kriterien für „regionale Naturkatastrophen“ gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vorgelegt. Der Antrag bezog sich auf eine einzige NUTS-2-Region, die St. Martin und Guadeloupe umfasst. Da diese Region ein Gebiet in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt, gilt ein niedrigerer Schwellenwert von 1 % des regionalen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch wenn die Katastrophe nicht als Katastrophe größeren Ausmaßes eingestuft werden konnte, entsprach der angegebene unmittelbare Schaden 21,9 % des regionalen BIP und überschritt bei Weitem den in der Verordnung für Regionen in äußerster Randlage festgelegten Schwellenwert von 1 %. Der Antrag Frankreichs kam somit für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds infrage.
Am 12. Dezember 2017 zahlte die Kommission einen Vorschuss in Höhe von 4 890 603 EUR zugunsten von Frankreich aus, was 10 % des veranschlagten Finanzbeitrags aus dem Solidaritätsfonds von 48 906 025 EUR entsprach.
GRIECHENLAND
Erdbeben auf der Insel Lesbos 2017
Am 12. Juni 2017 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 6,3 auf der Richterskala die Insel Lesbos in der nördlichen Ägäis. In unzähligen Nachbeben wurden Privathäuser, Unternehmen und lokale Infrastrukturen beschädigt.
Griechenland beantragte am 1. September 2017 einen Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Die griechischen Behörden schätzten den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 54,365 Mio. EUR. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Kriterien für „regionale Naturkatastrophen“ gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vorgelegt, demzufolge als „regionale Naturkatastrophe“ jede Naturkatastrophe gilt, die in einer Region auf NUTS-2-Ebene eines förderfähigen Staates zu einem direkten Schaden von mehr als 1,5 % des BIP dieser Region führt. Der Schaden auf Lesbos belief sich auf 2,14 % des BIP der betroffenen Region nördliche Ägäis auf NUTS-2-Ebene und überstieg somit den in der Verordnung festgelegten Schwellenwert von 1,5 % des regionalen BIP. Der Antrag Griechenlands kam somit für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds infrage.
Am 9. November 2017 zahlte die Kommission einen Vorschuss in Höhe von 135 912 EUR zugunsten von Griechenland aus, was 10 % des veranschlagten Finanzbeitrags aus dem Solidaritätsfonds von 1 359 119 EUR entsprach.
Erdbeben auf der Insel Kos 2017
Am 20. Juli 2017 erschütterten ein Erdbeben der Stärke 6,6 auf der Richterskala sowie zahlreiche Nachbeben die südliche Ägäis zwischen Bodrum (Türkei) und der Insel Kos (Griechenland). Die daraus resultierenden Schäden betrafen größtenteils öffentliche Infrastrukturen und Anlagen sowie wichtige Kulturerbestätten.
Griechenland beantragte am 11. Oktober 2017 innerhalb der zwölfwöchigen Frist einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Die griechischen Behörden schätzten den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 101,432 Mio. EUR. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Bestimmungen für „regionale Naturkatastrophen“ gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vorgelegt. Der durch das Erdbeben auf Kos verursachte Schaden belief sich auf 1,8 % des BIP der betroffenen NUTS-2-Region der südlichen Ägäis und überstieg somit den in der Verordnung festgelegten Schwellenwert von 1,5 %. Der Antrag Griechenlands kam folglich für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 2 535 796 EUR infrage. Griechenland hatte zwar um die Zahlung eines Vorschusses ersucht, doch war es aufgrund der anfänglichen Unsicherheiten hinsichtlich der Förderfähigkeit des Antrags nicht möglich, diesen zu zahlen.
LETTLAND – Überschwemmungen 2017
Im Sommer und im Herbst 2017 war Lettland über einen längeren Zeitraum von heftigen Regenfällen betroffen, die zu einer Sättigung der Böden und anschließenden Überflutungen im ganzen Land, insbesondere in der Region Latgale und den angrenzenden Gebieten, führten. Infolgedessen wurden Ernten zerstört, und es kam zu großflächigen Schäden an Wasserläufen, am Entwässerungssystem, an den angeschlossenen Kläranlagen sowie an Straßen- und Schieneninfrastrukturen.
Die lettischen Behörden beantragten am 14. November 2017 innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab dem Auftreten der ersten Schäden am 24. August 2017 einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Lettland schätzte den unmittelbar durch die Überschwemmungen verursachten Gesamtschaden auf 380,524 Mio. EUR. Dieser Betrag überstieg den Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bei „Naturkatastrophen größeren Ausmaßes“, der sich 2017 im Falle Lettlands auf 145,740 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) Lettlands) belief. Da der geschätzte unmittelbare Gesamtschaden diesen Schwellenwert überstieg, war die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ im Sinne der Verordnung einzustufen. Der Antrag Lettlands kam folglich für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 17 730 519 EUR infrage. Lettland hat nicht um eine Vorschusszahlung ersucht.
LITAUEN – Überschwemmungen 2017
Im Spätsommer und Herbst 2017 war Litauen von anhaltenden Regenfällen betroffen, deren Folge vollständig gesättigte Böden waren, die das überschüssige Wasser nicht mehr absorbieren konnten. Diese Situation führte zu Überschwemmungen, die hauptsächlich Schäden an der Netzinfrastruktur und im Agrarsektor verursachten.
Die litauischen Behörden beantragten am 22. Dezember 2017 innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab Erfassung der ersten Schäden am 4. Oktober 2017 einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Litauen schätzte den unmittelbar durch die Überschwemmungen verursachten Gesamtschaden auf 407,366 Mio. EUR. Dieser Betrag überstieg den Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bei „Naturkatastrophen größeren Ausmaßes“, der sich 2017 im Falle Litauens auf 214,944 Mio. EUR belief (d. h. 0,6 % des Bruttonationaleinkommens Litauens). Da der geschätzte unmittelbare Gesamtschaden diesen Schwellenwert überstieg, war die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ einzustufen und kam folglich für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 16 918 941 EUR infrage. Litauen hat nicht um eine Vorschusszahlung ersucht.
POLEN – Sturm 2017
Zwischen dem 9. und 12. August 2017 waren Teile Polens von außergewöhnlich heftigen Stürmen und schweren Regenfällen betroffen, die großflächige Schäden in privaten und öffentlichen Wäldern, an öffentlicher Infrastruktur und anderen Anlagen verursachten.
Polen beantragte am 25. Oktober 2017 innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab Erfassung der ersten Schäden einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Die polnischen Behörden schätzten den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 491,170 Mio. EUR. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Bestimmungen für „regionale Naturkatastrophen“ gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vorgelegt. Die durch den Sturm verursachten Schäden beliefen sich auf 2,04 % des gewichteten durchschnittlichen regionalen BIP 2 der drei betroffenen Regionen (nämlich Woiwodschaft Kujawien-Pommern, Woiwodschaft Pommern und Woiwodschaft Großpolen) und überstiegen somit den in der Verordnung festgelegten Schwellenwert von 1,5 %. Der Antrag Polens kam folglich für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 12 279 244 EUR infrage. Polen hatte nicht um eine Vorschusszahlung ersucht.
PORTUGAL – Waldbrände 2017
Zwischen Juni und Oktober 2017 wurde Portugal infolge der hohen Temperaturen, der starken Winde und der extremen Trockenheit von mehreren großen Waldbränden heimgesucht. Von diesen Bränden, die verheerende Auswirkungen hatten und wichtige öffentliche Infrastruktur, öffentliche Gebäude, Privathäuser, Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen zerstörten, waren vor allem die Regionen im Norden und im Zentrum Portugals betroffen.
Die ersten Brände in der Region Centro brachen am 17. Juni 2017 aus. Innerhalb kürzester Zeit, am 17. Juni 2017, und somit deutlich innerhalb der Frist von zwölf Wochen, reichte Portugal den ursprünglichen Antrag für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds ein. Allerdings kam es zwischen Juli und Oktober erneut zu schweren Bränden. Um diesen Ereignissen Rechnung zu tragen, reichte Portugal am 13. Oktober 2017 und am 14. Dezember 2017 Nachträge zu dem ursprünglichen Antrag ein, die aktualisierte Schätzungen des durch die Brände zwischen Juni und Oktober 2017 verursachten Gesamtschadens enthielten.
In ihrem letzten Antrag schätzten die portugiesischen Behörden den unmittelbar durch die Brände zwischen Juni und Oktober verursachten Gesamtschaden auf 1 457,966 Mio. EUR. Der Antrag wurde aufgrund des Kriteriums „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung gestellt. Dieser Betrag entsprach 0,832 % des BNE Portugals und überstieg damit den Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bei Katastrophen größeren Ausmaßes, der sich 2017 auf 1 051,566 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des BNE Portugals) belief. Die Katastrophe war daher als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ einzustufen.
Am 29. November 2017 zahlte die Kommission auf der Grundlage des in einem früheren Antrag angegebenen Schadens einen Vorschuss in Höhe von 1 494 331 EUR zugunsten von Portugal aus. Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich schlussendlich auf 50 673 132 EUR.
SPANIEN
Waldbrände in Galicien 2017
In der Region Galicien im Nordwesten Spaniens brachen zwischen dem 10. und 17. Oktober 2017 großflächige Waldbrände aus. Die Brände wurden durch die gleichen meteorologischen Bedingungen ausgelöst wie in Portugal, d. h. hohe Temperaturen, Winde und extreme Trockenheit. Sie gingen mit der Zerstörung von wichtiger öffentlicher Infrastruktur, Privathäusern, Geschäften sowie forstwirtschaftlichen Flächen einher.
Spanien beantragte am 22. Dezember 2017 innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab Erfassung der ersten Schäden am 10. Oktober 2017 einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Die spanischen Behörden schätzten den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 129,147 Mio. EUR. Dieser Betrag lag deutlich unter dem für Spanien im Jahr 2017 geltenden Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes von 3 378,5 Mio. EUR (d. h. 3 Mrd. EUR in Preisen von 2011). Er blieb zudem unter dem Schwellenwert für regionale Katastrophen, d. h. 1,5 % des regionalen BIP, der im Falle Galiciens 808 Mio. EUR beträgt. Die Katastrophe konnte somit weder als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ noch als „regionale Naturkatastrophe“ im Sinne der Verordnung eingestuft werden. Spanien war jedoch von denselben meteorologischen Bedingungen betroffen, die auch die Katastrophe größeren Ausmaßes in Portugal verursachten. Daher legten die spanischen Behörden ihren Antrag auf der Grundlage der sogenannten Nachbarstaat-Bestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung vor, wonach ein für die Förderung in Betracht kommendes Land, das von derselben Katastrophe heimgesucht wurde wie ein Nachbarland, für das eine Katastrophe größeren Ausmaßes festgestellt wurde, ebenfalls Hilfe aus dem Solidaritätsfonds erhalten kann. Der Antrag Spaniens kam somit für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 3 228 675 EUR infrage.
Brände in Doñana 2017
Seit Anfang 2017 waren weite Teile Südspaniens von einer schweren Dürre betroffen.
Am 24. Juni 2017 führte dies zum Ausbruch eines Brandes im Naturschutzgebiet Doñana, der bis zum 8. Juli 2017 andauerte. Dabei wurden mehr als 10 000 Hektar an ökologisch sensiblen und wertvollen Waldflächen einschließlich des Herzstücks des Nationalparks Doñana, der eine große Vielfalt an Ökosystemen aufweist und Wildtiere, darunter zahlreiche Zugvögel und gefährdete Arten, beherbergt, zerstört. Das Gebiet ist UNESCO-Weltnaturerbe. In der Folge gefährdete die Katastrophe auch die Hauptpfeiler der lokalen Wirtschaft, basierend auf Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus.
Am 15. September 2017, innerhalb von zwölf Wochen nach dem Auftreten der ersten durch die Brände verursachten Schäden, reichte Spanien einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein.
In seinem Antrag gab Spanien den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden mit 117,897 Mio. EUR an. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Kriterien für „regionale Katastrophen“ gestellt, wie sie in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung festgelegt sind. Der Antrag Spaniens bezog sich auf eine einzige NUTS-2-Region: Andalucía. Der angegebene direkte Schaden entsprach jedoch weniger als 0,1 % des regionalen BIP (139 099 Mio. EUR) und blieb damit deutlich unter dem Schwellenwert von 1,5 % gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung.
Der von Spanien eingereichte Antrag erfüllte somit nicht die wesentlichste Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds und kam folglich nicht für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds infrage.
Überschwemmungen in Murcia 2017
Im Dezember 2016 waren einige Teile Südspaniens von starken Niederschlägen betroffen, die zu Überschwemmungen zur Folge hatten. Die Katastrophe verursachte Schäden an der Netzinfrastruktur und an Anlagen, an Privathäusern und Geschäften sowie Schäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie für die Umwelt.
Am 3. März 2017 stellte Spanien innerhalb von zwölf Wochen nach dem Auftreten der ersten durch die Katastrophe verursachten Schäden bei der Kommission einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds, der jedoch auf die Region Murcia beschränkt war.
In seinem Antrag gab Spanien den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden mit 214,569 Mio. EUR an. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Kriterien für „regionale Katastrophen“ gestellt, wie sie in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung festgelegt sind. Der angegebene direkte Schaden entsprach 0,8 % des regionalen BIP (26 808 Mio. EUR) und blieb damit deutlich unter dem Schwellenwert von 1,5 % gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung.
Der von Spanien eingereichte Antrag erfüllte somit nicht die wesentlichste Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds und kam folglich nicht für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds infrage.
Øim Jahr 2018
Im Laufe des Jahres 2018 gingen bei der Kommission vier neue Anträge ein, drei davon für regionale Katastrophen und einer für eine Katastrophe größeren Ausmaßes. Die Kommission erließ im Laufe desselben Jahres in Bezug auf zwei dieser Anträge Durchführungsbeschlüsse über die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Solidaritätsfonds und lehnte einen Antrag ab. Die Bewertung des vierten Antrags, der Ende Dezember einging, wurde 2019 abgeschlossen.
BULGARIEN
Ende Oktober 2017 kam es im südöstlichen Teil Bulgariens zu ungewöhnlich starken Regenfällen und heftigen Stürmen, die Schäden an Brücken, Entwässerungskanälen und Stützmauern sowie an der grundlegenden Infrastruktur verursachten.
Am 11. Januar 2018 reichte Bulgarien innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab dem Auftreten der ersten Schäden am 25. Oktober 2017 einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein. Die bulgarischen Behörden schätzten den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 90,329 Mio. EUR. Der Antrag wurde auf der Grundlage der Bestimmungen für „regionale Naturkatastrophen“ gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vorgelegt. Der durch die Überschwemmungen in Burgas verursachte Schaden belief sich auf 1,6 % des BIP der betroffenen NUT-2-Region Yugoiztochen und überstieg somit den in der Verordnung festgelegten Schwellenwert von 1,5 %.
Der Antrag Bulgariens kam folglich für einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds in Höhe von 2 258 225 EUR infrage. Bulgarien hatte zwar um die Zahlung eines Vorschusses ersucht, doch war es aufgrund der anfänglichen Unsicherheiten hinsichtlich der Förderfähigkeit des Antrags nicht möglich, diesen zu zahlen.
ZYPERN
Seit September 2016 litt Zypern unter sehr geringen Niederschlägen und extrem hohen Temperaturen; die daraus resultierende Dürre führte zu Ernteausfällen, Wasserknappheit für Landwirtschaft und die Bevölkerung sowie zu Problemen mit den Trinkwasserversorgungssystemen. In der Folge beschlossen die zyprischen Behörden im August 2018, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds zu stellen.
In seinem Antrag gab Zypern den unmittelbar durch die Dürre verursachten Gesamtschaden mit 117 601 Mio. EUR an, wovon 26 892 Mio. EUR auf Verluste in der Landwirtschaft zurückzuführen waren. Die restlichen 90 709 Mio. EUR bezogen sich auf Schäden im Wassersektor.
Der Betrag der geltend gemachten Schäden überschritt den 2018 auf Zypern zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds anwendbaren Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes von 107,031 Mio. EUR (d. h. 0,6 % des BNE). Der Teil des „Schadens“, der den geschätzten künftigen Kosten entspricht, d. h. Kosten in Höhe von rund 46 Mio. EUR für die Produktion von entsalztem Wasser, die nach dem Zeitpunkt der Antragstellung bis Ende 2019 voraussichtlich anfallen werden, konnte jedoch nicht als Teil des direkten Gesamtschadens im Sinne der Verordnung akzeptiert werden. Der Betrag des akzeptierten direkten Gesamtschadens lag somit deutlich unter dem Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds.
In seinem Antrag ersuchte Zypern zudem um eine Vorschusszahlung. Da die vorläufige Bewertung jedoch ergab, dass der zuschussfähige direkte Gesamtschaden nicht den entsprechenden Schwellenwert erreichte, konnte der Vorschuss nicht ausgezahlt werden.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Dürre in Zypern nicht den in der Verordnung festgelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds entsprach und daher nicht für einen Finanzbeitrag aus dem Fonds infrage kam. Der Antrag wurde somit abgelehnt.
RUMÄNIEN
Von Mitte Juni bis Anfang August 2018 war die nordöstliche Region Rumäniens von wiederholten schweren Regenfällen und anschließenden umfangreichen Überschwemmungen betroffen, die zu erheblichen Schäden an der Infrastruktur und den Privathaushalten sowie zu Verlusten in der Landwirtschaft führten.
Am 7. September 2018, innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab dem Auftreten der ersten Schäden, beantragte Rumänien einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Der in diesem ursprünglichen Antrag angegebene Schaden lag deutlich unter dem geforderten Schwellenwert von 1,5 % des regionalen BIP (d. h. 237,96 Mio. EUR für die Region Nordost). Am 9. Oktober 2018 legten die rumänischen Behörden gemäß ihrer Ankündigung gegenüber der Kommission einen überarbeiteten Antrag vor, laut dem sich der direkte Schaden auf insgesamt 327,692 Mio. EUR belief. Dieser Betrag entsprach 2,07 % des regionalen BIP und überstieg somit den Schwellenwert. Bei der Analyse des überarbeiteten Antrags Rumäniens stellte die Kommission jedoch einige Unstimmigkeiten fest. Die Kommission ersuchte die rumänischen Behörden daher um Klarstellung, die am 14. Dezember 2018 vorgelegt wurde.
Über diesen Antrag, über den zum Ende des Jahres 2018 noch nicht entschieden worden war, wird im Jahresbericht über den Solidaritätsfonds für das Jahr 2019 Bericht erstattet werden. Rumänien hatte nicht um eine Vorschusszahlung ersucht.
ITALIEN
Im Oktober und Anfang November 2018 wurden die meisten italienischen Regionen von den Alpenregionen im Norden bis nach Sizilien von schweren Regenfällen und starken Winden heimgesucht, was zu Überschwemmungen und Erdrutschen führte. Aufgrund der großen Zahl von Opfern und der massiven physischen Schäden brachte dieser Herbst die größten Zerstörungen der letzten Jahre.
Italien beantragte am 20. Dezember 2018, innerhalb der zwölfwöchigen Frist ab Erfassung der ersten Schäden, einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds.
Über diesen Antrag, über den zum Ende des Jahres 2018 noch nicht entschieden worden war, wird im Jahresbericht über den Solidaritätsfonds für das Jahr 2019 Bericht erstattet werden. Italien hatte nicht um eine Vorschusszahlung ersucht.
3.Finanzierung
Im Berichtszeitraum genehmigten das Europäische Parlament und der Rat als Haushaltsbehörde zehn Finanzbeiträge aus dem Solidaritätsfonds, wie sie von der Kommission vorgeschlagen worden waren. Die Kommission hat ihre Vorschläge für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds in vier Gruppen vorgelegt:
·Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 4/2017 betraf ausschließlich die Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds zugunsten Italiens für die Erdbeben 2016/2017. Er wurde am 13. September 2017 angenommen und mit ihm wurde ein Betrag in Höhe von 1 196 797 579 EUR bereitgestellt. Da im Jahr 2016 bereits ein Vorschuss in Höhe von 30 Mio. EUR geleistet worden war, wurde am 6. November 2017 nach der Annahme des Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Italien ein Restbetrag von 1 166 797 579 EUR ausgezahlt.
·Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2018 wurde am 30. Mai 2018 angenommen und betraf die finanzielle Unterstützung für Frankreich, Portugal, Spanien und Griechenland (Lesbos) in Höhe von insgesamt 104 166 951 EUR.
·Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 4/2018 wurde am 31. Mai 2018 angenommen und betraf die Hilfe für Griechenland (Kos), Polen, Litauen und Bulgarien in Höhe von insgesamt 33 992 206 EUR.
·Der vorgeschlagenen Finanzhilfe für Lettland war kein Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans beigefügt, da die erforderlichen Mittel durch den Betrag gedeckt waren, der zuvor mit dem Haushaltsplan 2018 für Vorschusszahlungen bereitgestellt worden war. Die Haushaltsbehörde genehmigte am 14. November 2018 die Bereitstellung von 17 730 519 EUR.
Die von der Kommission vorgeschlagene Bestimmung der einzelnen Beihilfebeträge erfolgte nach der 2002 festgelegten und seitdem in allen Fällen angewandten Methode. Sie basiert auf dem unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden im Verhältnis zum relativen Wohlstand des betroffenen Staates, wie an dem Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes erkennbar (siehe Anhang 1).
Dementsprechend wird bei Katastrophen größeren Ausmaßes ein progressives zweistufiges System angewandt, wonach das Land für den Teil des Schadens, der unter dem Schwellenwert liegt, einen niedrigeren Finanzhilfesatz von 2,5 % des direkten Gesamtschadens und für den Teil des Schadens, der den Schwellenwert übersteigt, einen höheren Finanzhilfesatz von 6 % erhält. Die zwei Beträge werden addiert. Für regionale Katastrophen und Katastrophen, die Nachbarstaaten betreffen, werden 2,5 % des direkten Gesamtschadens gewährt.
Sobald das Parlament und der Rat die Inanspruchnahme genehmigt und die erforderlichen Haushaltsmittel im EU-Haushalt bereitgestellt hatten, erließ die Kommission Durchführungsbeschlüsse über die Gewährung der Hilfe zugunsten der einzelnen Länder und zahlte anschließend den vollen Betrag aus. In denjenigen Fällen, in denen ein Vorschuss gewährt worden war, wurde nur der Restbetrag des vollen Beitrags ausgezahlt.
In den Anhängen der Durchführungsbeschlüsse wurden die von den Empfängerstaaten für die Durchführung des Beitrags aus dem Solidaritätsfonds benannten Behörden, die für die Prüfung und Kontrolle zuständige unabhängige Behörde und eine allgemeine Beschreibung der beabsichtigten Verwendung der Mittel angegeben.
2017/2018 genehmigte Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds
Empfängerstaat |
Katastrophe |
Kategorie |
Vorschusszahlung |
Beihilfebetrag (in EUR) |
Italien |
Erdbeben im Apennin 2016/2017 |
Größeres Ausmaß |
Ja (2016) |
1 196 797 579 |
Frankreich |
Hurrikane Irma und Maria auf St. Martin und Guadeloupe |
Regional |
Ja |
48 906 025 |
Griechenland |
Erdbeben auf Lesbos 2017 |
Regional |
Ja |
1 359 119 |
Griechenland |
Erdbeben auf Kos 2017 |
Regional |
Nein |
2 535 796 |
Lettland |
Überschwemmungen 2017 |
Größeres Ausmaß |
Nein* |
17 730 519 |
Litauen |
Überschwemmungen 2017 |
Größeres Ausmaß |
Nein* |
16 918 941 |
Polen |
Sturm 2017 |
Regional |
Nein* |
12 279 244 |
Portugal |
Waldbrände 2017 |
Größeres Ausmaß |
Ja |
50 673 132 |
Spanien |
Brände in Galicien 2017 |
Nachbarstaaten betreffend |
Nein |
3 228 675 |
Bulgarien |
Überschwemmungen in Burgas 2017 |
Regional |
Nein |
2 258 225 |
INSGESAMT |
1 352 687 255 |
|||
* nicht beantragt |
4.Abschlüsse
Die Kommission schloss 2017 fünf und 2018 zwei Interventionen des Solidaritätsfonds ab. Artikel 8 Absatz 2 sieht vor, dass der Empfängerstaat spätestens 18 Monate nach Auszahlung des Finanzbeitrags einen Bericht über die Ausführung des Finanzbeitrags (im Folgenden „Durchführungsbericht“) mit einer Begründung der Ausgaben (im Folgenden „Gültigkeitsvermerk“) vorlegt.
ØAbschlüsse 2017
Rumänien, Überschwemmungen im Jahr 2008: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 11 785 377 EUR. Rumänien reichte den Durchführungsbericht und den Gültigkeitsvermerk im April 2012 ein. Nach den von den rumänischen Behörden in ihrem Durchführungsbericht gemachten Angaben belief sich der Gesamtbetrag der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Solidaritätsfonds auf 13 537 590,96 EUR (einschließlich 1 752 213,96 EUR an Gewinnen aus Zinsen und Wechselkursdifferenzen) und wurde vollständig für Maßnahmen im Rahmen des Solidaritätsfonds aufgewendet.
Rumänien, Überschwemmungen im Jahr 2010: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 24 967 741 EUR. Der Durchführungsbericht und der Gültigkeitsvermerk wurden im Februar 2013 eingereicht. Rumänien meldete neben den nicht förderfähigen Ausgaben in Höhe von 1 229 401,86 EUR einen nicht ausgegebenen Betrag von 916 334,47 EUR. Der zurückgeforderte Betrag ging am 27. Juli 2017 bei der Kommission ein.
Rumänien, Dürre und Brände im Jahr 2012: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 2 475 689 EUR. Im März 2015 stellten die rumänischen Behörden einen förmlichen Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraums, die auch gewährt wurde. Ein Jahr später legte Rumänien den Durchführungsbericht (Schlussbericht plus Gültigkeitsvermerk) vor. Die rumänischen Behörden meldeten, dass der Gesamtbetrag nicht – wie ursprünglich geplant – vollständig verwendet werden konnte und dass 2 247 413,72 EUR nicht ausgegeben wurden. Der Betrag wurde zurückgefordert und ging am 27. Juli 2017 bei der Kommission ein.
Slowenien, Überschwemmungen im Jahr 2012: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 14 081 355 EUR. Der Durchführungsbericht und der Gültigkeitsvermerk wurden im Juli 2015 (nach einer gewährten Verlängerung von zwei Monaten) eingereicht. Auf der Grundlage der von Slowenien vorgelegten Informationen beliefen sich die zuschussfähigen Ausgaben auf 15 416 839 EUR und lagen damit über dem Beitrag aus dem Solidaritätsfonds von 14 081 355 EUR. Der Gültigkeitsvermerk wurde angenommen und die Akte geschlossen.
Deutschland, Überschwemmung im Jahr 2013: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 360 453 575 EUR. Der Durchführungsbericht und der Gültigkeitsvermerk wurden im März 2016 eingereicht. Deutschland meldete förderfähige Ausgaben in Höhe von 391 415 389,57 EUR, was über dem Beitrag aus dem Solidaritätsfonds von 360 453 575 EUR lag. Nach Klärung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Gültigkeitsvermerk wurde die Akte geschlossen.
ØAbschlüsse 2018
Frankreich, Sturm Xynthia 2010: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 35 635 750 EUR. Der Durchführungsbericht und der Gültigkeitsvermerk wurden im Oktober 2012 eingereicht. Auf der Grundlage der von Frankreich vorgelegten Informationen beliefen sich die zuschussfähigen Ausgaben auf 35 619 808,48 EUR und lagen somit unter dem Beitrag aus dem Solidaritätsfonds. Der zurückgeforderte Betrag ging am 15. November 2018 bei der Kommission ein, und die Akte wurde geschlossen.
Polen, Überschwemmungen 2010: Der Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds belief sich auf 105 567 155 EUR. Der Durchführungsbericht und der Gültigkeitsvermerk wurden im Januar 2013 eingereicht. Auf der Grundlage der von Polen vorgelegten Informationen beliefen sich die zuschussfähigen Ausgaben auf 110 599 250,11 EUR und lagen damit über dem Beitrag aus dem Solidaritätsfonds. Die Differenz von 5 032 095,11 EUR zwischen den angefallenen Ausgaben und dem erhaltenen Betrag ergibt sich aus Wechselkursgewinnen. Dennoch wurde ein geringer Betrag in Höhe von 253,31 EUR nicht ausgegeben und musste zurückgefordert werden. Nachdem der zurückgeforderte Betrag am 27. April 2018 eingegangen war, wurde die Akte geschlossen.
5.Schlussfolgerungen
Die Jahre 2017 und 2018 zeigten erneut die Unvorhersehbarkeit in Bezug auf Anzahl, Art und Schwere von Naturkatastrophen. Auch wenn zwei Drittel aller Anträge auf Finanzbeiträge aus dem Solidaritätsfonds Überschwemmungskatastrophen betreffen, war der Berichtszeitraum von schweren Stürmen, Waldbränden und Erdbeben gekennzeichnet.
Ein Ereignis, die Erdbebenkatastrophe im Zentralen Apennin, ragte besonders heraus, da es sowohl in Bezug auf die Schäden als auch auf die in Anspruch genommene Hilfe die bisherigen Erfahrungen im Rahmen des Solidaritätsfonds bei Weitem übertraf. Während in den meisten Jahren die maximale Mittelausstattung des Fonds nicht voll ausgeschöpft wird, war in diesem Fall ein Betrag von mehr als zwei vollen jährlichen Zuweisungen erforderlich. Dies wurde aufgrund der im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Flexibilität, die es ermöglicht, nicht ausgegebene Beträge auf das nächste Jahr zu übertragen, und aufgrund der in der Verordnung vorgesehenen – und erstmals genutzten – Möglichkeit, einen Teil der Mittelzuweisung für das folgende Jahr vorzuziehen, erfolgreich gehandhabt – beides wichtige Faktoren für die erfolgreiche Verwaltung des Solidaritätsfonds.
Interessanterweise haben nicht alle Mitgliedstaaten um die Zahlung eines Vorschusses ersucht. Zwar sind der Kommission die Gründe dafür nicht in jedem einzelnen Fall bekannt, doch hat dies möglicherweise mit den zu erwartenden bescheidenen Beträgen zu tun. In vielen Fällen liegen die Beiträge aus dem Solidaritätsfonds unter 10 Mio. EUR, sodass ein Vorschuss in Höhe von 10 % nur einigen hunderttausend Euro entsprechen würde. Andererseits wiesen einige Anträge nach einer vorläufigen Bewertung nicht den erforderlichen Grad an Plausibilität auf, der eine Genehmigung der ersuchten Vorschusszahlung ermöglicht hätte.
Schließlich bleibt trotz der ausdrücklichen Einbeziehung von Dürren in den Geltungsbereich der 2014 überarbeiteten Verordnung die Bewertung von Dürren schwierig. Einerseits erscheint die eindeutige Bestimmung des Datums der ersten öffentlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Auswirkungen der Dürre weniger offensichtlich als erwartet. Dies ist für die Kenntnis der Antragsfrist jedoch unerlässlich. Andererseits können die durch Dürre verursachten Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft, oft erst viele Monate nach der Antragsfrist vollständig ermittelt werden, was den Antragstellern die rechtzeitige Übermittlung der erforderlichen Informationen erschwert.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 31.1.2020
COM(2020) 34 final
ANHÄNGE
des
BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Solidaritätsfonds der Europäischen Union - Bericht 2017-2018
Anhang I: EU-Solidaritätsfonds – Schwellenwerte für Katastrophen größeren Ausmaßes
Für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds gelten länderspezifische Schwellenwerte, definiert als direkter Gesamtschaden, der 0,6 % des BNE bzw. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2011 übersteigt. Es gilt der niedrigere Wert.
2017 anwendbare Schwellenwerte
unter Zugrundelegung der Eurostat-Zahlen 2015 für BNE
(in Mio. EUR)
|
BNE 2015 |
0,6 % des BNE |
Schwellenwert 2017 für Katastrophen größeren Ausmaßes |
|
AT |
ÖSTERREICH |
338 041 |
2 028,246 |
2 028,246 |
BE |
BELGIË/BELGIQUE |
410 500 |
2 463,000 |
2 463,000 |
BG |
BULGARIA |
44 377 |
266,262 |
266,262 |
CY |
KYPROS |
17 575 |
105,450 |
105,450 |
CZ |
ČESKO |
155 989 |
935,934 |
935,934 |
DE |
DEUTSCHLAND |
3 098 834 |
18 593,004 |
3 378,487* |
DK |
DANMARK |
273 013 |
1 638,078 |
1 638,078 |
EE |
EESTI |
19 833 |
118,998 |
118,998 |
EL |
ELLADA |
176 300 |
1 057,800 |
1 057,800 |
ES |
ESPAÑA |
1 074 859 |
6 449,154 |
3 378,487* |
FI |
SUOMI/FINLAND |
210 926 |
1 265,556 |
1 265,556 |
FR |
FRANCE |
2 216 486 |
13 298,916 |
3 378,487* |
HR |
HRVATSKA |
43 909 |
263,454 |
263,454 |
HU |
MAGYARORSZÁG |
104 531 |
627,186 |
627,186 |
IE |
ÉIRE/IRELAND |
203 888 |
1 223,328 |
1 223,328 |
IT |
ITALIA |
1 633 328 |
9 799,968 |
3 378,487* |
LT |
LIETUVA |
35 824 |
214,944 |
214,944 |
LU |
LUXEMBOURG |
33 335 |
200,010 |
200,010 |
LV |
LATVIJA |
24 290 |
145,740 |
145,740 |
MT |
ΜΑLTA |
8 674 |
52,044 |
52,044 |
NL |
NEDERLAND |
674 079 |
4 044,474 |
3 378,487* |
PL |
POLSKA |
416 880 |
2 501,280 |
2 501,280 |
PT |
PORTUGAL |
175 261 |
1 051,566 |
1 051,566 |
RO |
ROMÂNIA |
157 309 |
943,854 |
943,854 |
SE |
SVERIGE |
456 961 |
2 741,766 |
2 741,766 |
SK |
SLOVENSKO |
77 403 |
464,418 |
464,418 |
SI |
SLOVENIJA |
37 685 |
226,110 |
226,110 |
UK |
UNITED KINGDOM |
2 526 487 |
15 158,922 |
3 378,487* |
ME |
MONTENEGRO** |
3 718 |
22,308 |
22,308 |
TR |
TÜRKIYE |
636 845 |
3 821,070 |
3 378,487* |
RS |
SRBIJA |
31 824 |
190,944 |
190,944 |
* d. h. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2011.
** Es liegen keine Eurostat-Daten vor. Quelle: Statistisches Amt Montenegros.
2018 anwendbare Schwellenwerte
unter Zugrundelegung der Eurostat-Zahlen 2016 für BNE
(in Mio. EUR)
|
|
BNE 2016 |
0,6 % des BNE |
Schwellenwert 2018 für Katastrophen größeren Ausmaßes |
AT |
ÖSTERREICH |
353 117 |
2 118,701 |
2 118,701 |
BE |
BELGIË/BELGIQUE |
425 741 |
2 554,448 |
2 554,448 |
BG |
BULGARIA |
48 003 |
288,020 |
288,020 |
CY |
KYPROS |
17 839 |
107,031 |
107,031 |
CZ |
ČESKO |
165 263 |
991,577 |
991,577 |
DE |
DEUTSCHLAND |
3 197 192 |
19 183,152 |
3 446,057* |
DK |
DANMARK |
284 642 |
1 707,850 |
1 707,850 |
EE |
EESTI |
20 687 |
124,122 |
124,122 |
EL |
ELLADA |
175 253 |
1 051,516 |
1 051,516 |
ES |
ESPAÑA |
1 118 268 |
6 709,608 |
3 446,057* |
FI |
SUOMI/FI |
217 794 |
1 306,764 |
1 306,764 |
FR |
FRANCE |
2 264 322 |
13 585,932 |
3 446,057* |
HR |
HRVATSKA |
44 199 |
265,195 |
265,195 |
HU |
MAGYARORSZÁG |
110 923 |
665,536 |
665,536 |
IE |
ÉIRE/IE |
227 742 |
1 366,453 |
1 366,453 |
IT |
ITALIA |
1 684 294 |
10 105,764 |
3 446,057* |
LT |
LIETUVA |
37 143 |
222,860 |
222,860 |
LU |
LUXEMBOURG |
36 075 |
216,448 |
216,448 |
LV |
LATVIJA |
24 867 |
149,199 |
149,199 |
MT |
ΜΑLTA |
9 361 |
56,168 |
56,168 |
NL |
NEDERLAND |
694 231 |
4 165,386 |
3 446,057* |
PL |
POLSKA |
410 961 |
2 465,763 |
2 465,763 |
PT |
PORTUGAL |
181 174 |
1 087,042 |
1 087,042 |
RO |
ROMÂNIA |
164 396 |
986,378 |
986,378 |
SE |
SVERIGE |
472 504 |
2 835,021 |
2 835,021 |
SK |
SLOVENSKO |
80 009 |
480,051 |
480,051 |
SI |
SLOVENIJA |
39 289 |
235,732 |
235,732 |
UK |
UK |
2 331 608 |
13 989,648 |
3 446,057* |
ME |
MONTENEGRO** |
4 007 |
24,043 |
24,043 |
TR |
TÜRKIYE |
772 110 |
4 632,658 |
3 446,057* |
RS |
SRBIJA |
32 662 |
195,970 |
195,970 |
* d. h. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2011.
** Quelle: AMECO-Datenbank und Statistisches Amt Montenegros.
Anhang II: EU-Solidaritätsfonds – Überblick über die 2017/2018 genehmigten Anträge
Jahr, in dem sich die Katastrophe ereignete |
2017 |
||||
Antragstellendes Land |
Italien |
Portugal |
Griechenland |
Griechenland |
Polen |
Bezeichnung und Art
|
Erdbebenserie 2016/2017 |
Waldbrände 2017 |
Erdbeben auf Lesbos 2017 |
Kos Erdbeben 2017 |
Sturm 2017 |
Datum des ersten Schadensfalls |
24.08.2016 |
17.06.2017 |
12.06.2017 |
21.07.2017 |
09.08.2017 |
Antragsfrist |
16.11.2016 |
09.09.2017 |
04.09.2017 |
13.10.2017 |
01.11.2017 |
Antragsdatum |
16.11.2016 |
17.07.2017 |
01.09.2017 |
11.10.2017 |
25.10.2017 |
Antrag abgeschlossen |
25.05.2017 |
14.12.2017 |
12.06.2017 |
09.03.2018 |
23.03.2018 |
Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) |
3 312,242 |
1 051,566 |
- |
- |
- |
Von der Kommission als Gesamthöhe
|
21 878,767 |
1 457,966 |
54,365 |
101,432 |
491,170 |
Kategorie |
Katastrophe größeren Ausmaßes |
Katastrophe größeren Ausmaßes |
regionale Katastrophe |
regionale Katastrophe |
regionale Katastrophe |
Kosten der förderfähigen Maßnahmen (in Mio. EUR) |
2 149,363 |
211,006 |
12,723 |
93,943 |
324,507 |
Finanzhilfesatz (% des Gesamtschadens) |
5,47 % |
3,48 % |
2,50 % |
2,50 % |
2,50 % |
Datum des Vorschussbeschlusses |
29.11.2016 |
09.11.2017 |
24.10.2017 |
Nicht gewährt |
Nicht beantragt |
Datum der Mitteilung |
21.06.2017 |
15.02.2018 |
15.02.2018 |
31.05.2018 |
31.05.2018 |
Datum des Gewährungsbeschlusses |
24.10.2017 |
20.06.2018 |
20.06.2018 |
17.10.2018 |
17.10.2018 |
Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds (in EUR) |
1 196 797 579 |
50 673 132 |
1 359 119 |
2 535 796 |
12 279 244 |
Jahr, in dem sich die Katastrophe ereignete |
2017 |
||||
Antragstellendes Land |
Lettland |
Frankreich |
Spanien |
Litauen |
Bulgarien |
Bezeichnung und Art
|
Überschwemmungen 2017 |
Hurrikane Irma und Maria 2017 |
Brände in Galicien 2017 |
Überschwemmungen 2017 |
Burgas Überschwemmungen 2017 |
Datum des ersten Schadensfalls |
24.08.2017 |
06.09.2017 |
10.10.2017 |
04.10.2017 |
25.10.2017 |
Antragsfrist |
16.11.2017 |
29.11.2017 |
02.01.2018 |
27.12.2017 |
17.01.2018 |
Antragsdatum
|
14.11.2017 |
27.11.2017 |
22.12.2017 |
22.12.2017 |
11.01.2018 |
Antrag abgeschlossen |
25.04.2018 |
27.11.2017 |
22.12.2017 |
06.02.2018 |
11.01.2018 |
Schwellenwert für Katastrophen größeren Ausmaßes (in Mio. EUR) |
145,740 |
- |
3 378,487 |
214,944 |
- |
Von der Kommission als Gesamthöhe
|
380,524 |
1 956,241 |
129,147 |
407,366 |
90,329 |
Kategorie |
Katastrophe größeren Ausmaßes |
regionale Katastrophe |
Nachbarstaaten betreffend |
Katastrophe größeren Ausmaßes |
regionale Katastrophe |
Kosten der förderfähigen Maßnahmen (in Mio. EUR) |
36,233 |
191,436 |
18,701 |
240,442 |
90,099 |
Finanzhilfesatz (% des Gesamtschadens) |
4,66 % |
2,50 % |
2,50 % |
4,15% |
2,50 % |
Datum des Vorschussbeschlusses |
Nicht beantragt |
12.12.2017 |
Nicht gewährt |
Nicht beantragt |
Nicht gewährt |
Datum der Mitteilung |
20.07.2018 |
15.02.2018 |
15.02.2018 |
31.05.2018 |
31.05.2018 |
Datum des Gewährungsbeschlusses |
19.12.2018 |
11.07.2018 |
11.07.2018 |
17.10.2018 |
17.10.2018 |
Finanzbeitrag aus dem Solidaritätsfonds (in EUR) |
17 730 519 |
48 906 025 |
3 228 675 |
16 918 941 |
2 258 225 |
Ein Überblick über alle seit 2002 im Bereich des EU-Solidaritätsfonds behandelten Fälle kann online unter folgendem Link abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/regional_policy/index.cfm/de/funding/solidarity-fund/