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Document 52020AP0151

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (14207/2019 — C9-0196/2019 — 2012/0324(NLE))

ABl. C 362 vom 8.9.2021, p. 176–176 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 362/176


P9_TA(2020)0151

Abschluss des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Israel ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (14207/2019 — C9-0196/2019 — 2012/0324(NLE))

(Zustimmung)

(2021/C 362/35)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14207/2019),

unter Hinweis auf den Entwurf des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (16828/2012),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0196/2019),

gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9-0085/2020),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Israels zu übermitteln.

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