EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52019XG1112(01)

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/2063, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1891 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen2019/C 384/02

ST/13313/2019/INIT

ABl. C 384 vom 12.11.2019, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 384/2


Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/2063, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1891 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen

(2019/C 384/02)

Den in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates (2), und in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1891 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat nach Überprüfung der Liste der benannten Personen beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen weiterhin in der Liste der Personen aufgeführt sein sollen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2017/2074 und der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen in die Liste sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang III der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 9 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 23. August 2020 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 und Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2063 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung durch den Rat Rechnung getragen.

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60.

(2)  ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 42.

(3)  ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 21.

(4)  ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 13.


Top