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Document 52019XC0724(01)

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

C/2019/5536

ABl. C 248 vom 24.7.2019, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/3


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2019/C 248/03)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Auf Seite 169 wird in der Erläuterung zur Position „3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ folgender Wortlaut angefügt:

„In diese Position gehören unter anderem Zubereitungen aus Hormonen, Coenzymen und Cofaktoren. Diese Zubereitungen basieren auf Hormonen der Position 2937, auf Enzym-Kofaktoren und Mischungen daraus. Diese Zubereitungen enthalten eine ausreichende Wirkstoffmenge, um eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung gegen bestimmte Erkrankungen oder Beschwerden zu entfalten. Die Tagesdosis wird auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel empfohlen.

In der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (WHO ATC-DDD-index) (https://www.whocc.no/atc_ddd_index/) sind die definierten Tagesdosen (Defined Daily Dosis, DDD) angegeben, bei deren Verabreichung in der angegebenen oder einer größeren Menge sich eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung entfaltet.

Die folgende Tabelle zeigt die DDD für α-Liponsäure und Melatonin:

Bezeichnung des Stoffes

Definierte Tagesdosis

Einheit

Applikationsform

α-Liponsäure oder Thioctsäure

0,6

g

oral

0,6

g

parenteral

Melatonin

2

mg

oral“.


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 119 vom 29.3.2019, S. 1.


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