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Document 52019M9428

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9428 — Triton/Royal Reesink Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

ABl. C 237 vom 15.7.2019, p. 73–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 237/73


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9428 — Triton/Royal Reesink Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 237/05)

1.   

Am 5. Juli 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Triton Managers V Limited (Jersey), Triton Fund V GP S.à r.l. (Luxembourg) und TFF V Limited (Jersey) (zusammen „Triton Fund V“),

Royal Reesink B.V. (Niederlande) und seine Tochtergesellschaften (zusammen „Royal Reesink Group“).

Triton Fund V übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Royal Reesink Group.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Triton Fund V gehört zu einer Gruppe unabhängiger europäischer Private-Equity-Fonds, die von der Triton-Gruppe verwaltet und beraten werden (zusammen „Triton“, Kanalinseln). Die von der Triton-Gruppe verwalteten Private-Equity-Fonds, einschließlich des Triton Fund V, investieren hauptsächlich in mittlere Unternehmen in Nordeuropa, die überwiegend in den drei Kernbereichen Unternehmensdienstleistungen, Industrie und Konsumgüter/Gesundheitswesen tätig sind,

Die Royal Reinesink Group handelt mit Marken-Maschinen und -ausrüstung, insbesondere Maschinen für Landwirtschaft und Gartenbau, Landschaftserhaltung, Materialhandhabung und Bauanwendungen, erbringt zudem Wartungsdienstleistungen und technische Unterstützung und bietet Mietlösungen an. Außerdem ist die Gruppe im Handel mit Hydraulikkomponenten und -systemen tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9428 — Triton/Royal Reesink Group

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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