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Document 52019M9391

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9391 — PGGM/Macquarie/MAGL) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 199 vom 14.6.2019, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.6.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 199/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9391 — PGGM/Macquarie/MAGL)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2019/C 199/06)

    1.   

    Am 5. Juni 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Stichting Depositary PGGM Infrastructure Funds („PGGM“, Niederlande), Teil der PGGM-Gruppe (Niederlande),

    Macquarie Group („Macquarie“, Australien),

    Macquarie AirFrance Group Limited („MAGL“, Vereinigtes Königreich).

    PGGM und die Macquarie Group übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über MAGL.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   PGGM-Gruppe: Verwaltung der Renten für verschiedene Pensionsfonds, die angeschlossenen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten,

    —   Macquarie Group: Finanzgruppe, die Vermögensverwaltungs- und Finanzdienstleistungen sowie Bank-, Beratungs-, Risiko- und Kapitallösungen anbietet,

    —   MAGL: weltweite Tätigkeiten im Bereich Flugzeugleasing.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9391 — PGGM/Macquarie/MAGL

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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