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Document 52019M9328

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9328 — Platinum Equity Group/Multi-Color Corporation) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 177 vom 23.5.2019, p. 58–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.5.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 177/58


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9328 — Platinum Equity Group/Multi-Color Corporation)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2019/C 177/07)

    1.   

    Am 8. Mai 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Platinum Equity Group („Platinum Equity“, USA),

    Multi-Color Corporation („MCC“, USA).

    Platinum Equity übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von MCC.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Platinum Equity: Zusammenschluss, Übernahme und Führung von Unternehmen, die ihren Kunden in breit gefächerten Geschäftsbereichen — z. B. Informationstechnologie, Telekommunikation, Logistik sowie Metalldienstleistungen, -herstellung und -vertrieb — Dienstleistungen und Lösungen anbieten,

    —   MCC: Herstellung und Lieferung von Etiketten an gewerbliche Abnehmer aus einer Reihe von Branchen wie Haushalts- und Körperpflege, Lebensmittel und Getränke, Gesundheitswesen, Spezialgebiete, Gebrauchsgüter sowie Wein und Spirituosen.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9328 — Platinum Equity Group/Multi-Color Corporation

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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