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Document 52019M9260

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9260 — PSP/Allianz/Greystar/Paul Street East) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

ABl. C 68 vom 21.2.2019, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/45


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9260 — PSP/Allianz/Greystar/Paul Street East)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 68/10)

1.   

Am 14. Februar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Public Sector Pension Investment Board („PSP“, Kanada),

Allianz Real Estate Investments S.A. („Allianz“, Luxemburg), Teil der Allianz-Gruppe (Deutschland),

Greystar Real Estate Partners, LLC („Greystar“, USA),

Paul Street East („Paul Street East“, Vereinigtes Königreich).

PSP, Allianz und Greystar übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Paul Street East. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PSP legt das Vermögen der Pensionspläne des kanadischen öffentlichen Dienstes, der kanadischen Streitkräfte und der Königlich Kanadischen Berittenen Polizei (RCMP) an. Die Investitionen werden in ein diversifiziertes Portfolio getätigt, das Aktien, Anleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie privates Beteiligungskapital, Immobilien, Infrastruktur, natürliche Ressourcen und private Schuldverschreibungen umfasst.

Allianz gehört der Allianz-Gruppe an, einem multinationalen Finanzdienstleister, der weltweit im Versicherungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft tätig ist.

Greystar entwickelt, erwirbt und verwaltet Mietwohnungsprojekte und -portfolios für sich selbst und für Rechnung verschiedener institutioneller, staatlicher und privater Anleger.

Paul Street East ist ein Studentenwohnheim in London.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9260 — PSP/Allianz/Greystar/Paul Street East

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax: +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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